Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verjährung

Rz. 78 Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit bestimmt sich gem. § 31 Abs. 2 OWiG nach der Höhe des angedrohten Bußgeldes. Gem. § 31 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 OWiG verjähren Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von nicht mehr als 1.000 EUR bedroht sind, in 6 Monaten. Gem. § 26 Abs. 3 StVG gilt jedoch für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, dass die Frist d...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / f) Verjährung

Rz. 44 Die Verjährung der Ansprüche richtet sich nach § 195 BGB [147] (zur Frage einer möglichen Verkürzung vgl. Kapitel "Allgemeine Geschäftsbedingungen").mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 12. Verjährung

Rz. 30 Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des BGB (§ 195 BGB). Lediglich in § 15 VVG wird bestimmt, dass die Verjährung eines beim Versicherer angemeldeten Anspruchs gehemmt ist bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung

Rz. 181 Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _____ aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die dem Betroffenen vorgeworfene Tat ist verjährt. Sofern Sie davon ausgehen, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Verkürzung der Verjährung (Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommen...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / III. Vorentscheidungen im Ausland und Tatbestandswirkung (Verjährung)

Rz. 6 Mit der ip-rechtlichen Fragestellung einher geht die Notwendigkeit der Ermittlung etwaig relevanter ausländischer Entscheidungen. Rechtskräftige Entscheidungen [19] ausländischer Gerichte sind von Amts wegen zu berücksichtigen.[20] Es erfolgt eine automatische (dh inzident festzustellende[21]) Anerkennung. Die Rechtswirkungen der ausländischen Entscheidung werden auf da...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ff) Verjährung

Rz. 79 Die Verjährung der Mängelansprüche aus § 437 BGB ist in § 438 BGB geregelt. Ansprüche auf Nachbesserung, Schadens- und Aufwendungsersatz verjähren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grds. in zwei Jahren, wobei die Verjährung mit der Ablieferung der Sache beginnt (§ 438 Abs. 2 BGB). Die Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel ar...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Beginn der Verjährung der Sachmängelhaftung

Rz. 34 Die werkvertraglichen Rechte des Erwerbers auf Nacherfüllung, Selbstvornahme oder Schadensersatz, die in § 634 BGB aufgeführt sind, verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren; eine Verkürzung ist nach wie vor nicht zulässig. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634 Abs. 2 BGB). Für die Ansprüche, die sich aus einem Rücktritt oder einer Minderung ergeben (§ ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / VIII. Verjährung von Regressansprüchen

Rz. 48 Die Verjährung von Regressansprüchen spielt im Anwaltshaftungsrecht eine große Rolle. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) knüpft an die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) an.[186] Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforde...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Verjährung

Rz. 105 § 476 Abs. 2 BGB verbietet vor Mitteilung eines Mangels die Erleichterung der Verjährung der Mängelansprüche (§ 437 BGB) des Käufers durch Rechtsgeschäft, wenn dadurch die Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn bei neuen Sachen auf weniger als zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen auf weniger als ein Jahr verkürzt wird. Die Erleichterung kann auch durch ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Verjährung

Rz. 69 Gem. §§ 195, 199 BGB gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Es kommt einheitlich bei allen Ansprüchen darauf an, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Die dreijährige Verjährungsfrist wird nicht tagesgenau berechnet, so...mehr

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§ 13 Erbrecht / d) Verjährung

Rz. 23 Zwar verjähren erbrechtliche Auskunftsansprüche in der Regel in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), jedoch ist ein Auskunftsbegehren dann nicht mehr erfolgreich, wenn der Hauptanspruch verjährt ist, da dann ein Informationsinteresse nicht mehr anzunehmen ist.[13] Der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt der Auskunftsanspruch nach § 666 BGB.mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Verjährung der Rechtsbehelfe des Käufers

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§ 28 Leasing / IX. Verjährung

Rz. 118 Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB findet gem. dessen Abs. 2 auf Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung Anwendung. Im Übrigen unterliegen die Ansprüche aus dem Leasingvertrag der Regelverjährung gem. § 195 BGB. Das gilt für den Anspruch des Leasinggebers wegen eines nicht den Vereinbarungen ent...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 338 Nach Trihotel (vgl. Rdn 332) trägt "grundsätzlich" die GmbH die Darlegungs- und Beweislast für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB, insb. die Kausalität.[1251] Die vom BGH in der vorherigen Rspr. aufgestellten Beweiserleichterungen[1252] gelten mE fort. 2008 hat der BGH geradezu apodiktisch den Gerichten zu beachten aufgegeben, dass die ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [69]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Verjährungsproblematik trotz Stufenklage?

Rz. 249 Trotz der erhobenen Stufenklage kann es zu einer Verjährungsproblematik kommen, wenn der Kläger etwa nach erteilter Auskunft den Rechtsstreit nicht fortsetzt und damit die Hemmung der Verjährung beendet. Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist zwar die Verjährung grundsätzlich gehemmt. Das gilt aber nur s...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließl...mehr

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§ 13 Erbrecht / VIII. Anspruch gegen einen "Weiterbeschenkten"

Rz. 279 Hier ist insbesondere auf ein Urteil des OLG Hamm hinzuweisen:[173] Wendet der vom Erblasser Beschenkte den Schenkungsgegenstand unentgeltlich einem Dritten zu, greift zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, der einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2329 BGB geltend macht, über die in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrech...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VII. Ombudsmann-Verfahren

Rz. 18 Für Privatkunden kann ein Schlichtungsverfahren bei den Bankenombudsmännern/Bankenombudsfrauen durchgeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken,[101] der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),[102] der Bundesverband Öffentlicher Banken,[103] der Verband der Privaten Bausparkassen[104] sowie die Deutsche Bundesbank[105] haben für die...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 52 Versicherungsrecht / 21. Checkliste: Anspruch aus Versicherungsvertrag

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§ 39 Steuerrecht / aa) Aufrechnung

Rz. 57 Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sinngemäß, § 226 Abs. 1 AO. Dabei schließt § 226 Abs. 2 AO die Aufrechnung mit verjährten Forderungen aus.[83] Denn anders als im BGB (siehe dort zur Aufrechnung bei Verjährung, § 215 BGB) führt die Verjährung im ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

Rz. 264 Nach h.M. ist die Verfolgungsverjährung ein prozessuales Institut, das die Verfolgung des Täters mit den Mitteln des Strafrechts verhindert. Die Verfolgungsverjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat und berechnet sich nach der Schwere der Tat, wobei der für die jeweilige Tat geltende Regelstrafrahmen Anknüpfungspunkt ist, § 78 Abs. 4 StGB. Für die ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Feststellungsantrag

Rz. 111 Nicht selten, insbesondere bei Großschäden, ist der Medizinschaden häufig noch in der Entwicklung begriffen und eine exakte Bezifferung kaum möglich. Gerade für diese Fälle hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Feststellungsantrag für Vergangenheit und Zukunft zulässig ist. Eine Bezifferung des Vergangenheitsschadens ist trotz des grundsätzlichen Vorrangs der ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Exkurs: Musterfeststellungsverfahren

Rz. 112 Weiterführende Literatur: Augenhofer, Musterfeststellungsklage – offene Fragen zur Verjährung, VuR 2019, 83; Beck, Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung, ZIP 2018, 1915; Beckmann/Waßmuth, Die Musterfeststellungsklage, WM 2019, 45 (Teil I), 89 (Teil II); Bruns, Instrumentalisierung des Zivilprozesses im Kollektivinteresse durch Grupp...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Die sog. steckengebliebene Stufenklage

Rz. 242 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Pflichtteilsberechtigte keineswegs unbedingt gehalten ist, seine Ansprüche im Wege der Stufenklage geltend zu machen. Wenn sich die Problematik der Verjährung – noch – nicht stellt, kann es vielmehr aus taktischen Gründen sehr viel sinnvoller sein, zuvor eine isolierte Auskunftsklage zu erheben, da sich dann das Problem der K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Um das Kostenrisiko nicht zu einer Rechtswegsperre werden zu lassen, kann Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.[15] Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt (§ 117 ZPO). Für das Bewilligungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, so dass die Partei den Antrag selbst stellen kann. Wird der Antragsteller noch nicht anwaltlich vertr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Muster: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 194 Muster 2.42: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.42: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der _____ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 100 Der Verkäufer möchte die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers durch seine Verkauf-AGB so weit wie möglich verkürzen.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Checkliste: Klageerwiderung

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Einigungsstellenverfahren

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IX. Checkliste Ombudsmannverfahren

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§ 27 Kaufrecht / d) Garantie

Rz. 67 § 443 Abs. 1 BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 118 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger M...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

(1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Rechtsanwalt R zahlt ein Gerichtskostenvorschuss bei Gericht ein. Das Gericht geht fehlerhaft von einem Prozesskostenhilfegesuch aus. Rechtsanwalt R ist der Auffassung, nichts unternehmen zu müssen, da er ja ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat. Das Gericht stellt die Klage vor Jahresende nicht zu. Sein Gegner G beruft sich dann nach Zustellung der Klage im nächs...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Vorgaben für Verbrauchergarantien

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verlängerung der Verjährungsfrist

Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mit deren wesentlichen Grundgedanken ni...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 133 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[549] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[550] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr