Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln

Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war diese Streichung mit Blick auf das weiterhin grundsä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ungewissheit über Entstehung und/oder Höhe der Verbindlichkeit

Rn. 49 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Schuldcharakter ist die zweite Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung, dass ungewiss ist, ob und/oder in welcher Höhe der Kaufmann leisten muss. Dazu sind drei Fälle der Ungewissheit zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.7 Fälligkeit, Geltendmachung und Verjährung der Vergütung

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amts in einem Betrag zur Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB) erfüllt hat.[1] Ausnahmsweise ist eine frühere Fälligkeit dann gegeben, wenn eine Dauer- oder Verwal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.2 Verjährungsfragen

Für den Anspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB ist eine besondere Verjährungsfrist im Gesetz nicht vorgesehen. Für alle Schäden während der Amtszeit des Testamentsvollstreckers gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB nur 3 Jahre. Der Anspruch der Erben gegen den Testamentsvollstrecker aus § 2219 Abs. 1 BGB ist ein erbrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / VI. Fälligkeit und Verjährung des Gebührenanspruches

1. Fälligkeit Rz. 32 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt i...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 32 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem geric...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Änderung der Informationspflichten von Inkassodienstleistern gegenüber Schuldnern

Rz. 247 Der Rechtsanwalt, der Forderungen gegenüber einer Privatperson einzieht, muss diverse Informationen klar und deutlich zur Verfügung stellen. Diese Informationen sollen sein:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 105 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 39 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Das Schlichtungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer

Rz. 56 Alternativ, aber nicht gleichzeitig, kann sich der Rechtsanwalt auch an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden; § 191f BRAO. Zulässig ist dieses Verfahren bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000,00 EUR. Das Verfahren gilt also für Gebührenforderungen und Schadensersatzforderungen gleichermaßen; § 4 der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen

Leitsatz 1. Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen ist auf die Bestellung des Vormunds bzw. Betreuers und dessen Kenntnis abzustellen (§ 210 BGB) 2. Ein Vormund ist durch § 1795 BGB nicht gehindert, von der Erhebung einer Klage bzw. Stellung eines verfahrenseinleitenden Antrags namens des Mündels gegen den Vormund oder einen nahen Ange...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage nicht nur auf der Wertermittlungsstufe, sondern auch auf der beim Landgericht noch anhängigen Leistungsstufe. Dieser ist jegliche Grundlage entzogen, weil der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Leistungsempfängerin, der ...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / Leitsatz

1. Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen ist auf die Bestellung des Vormunds bzw. Betreuers und dessen Kenntnis abzustellen (§ 210 BGB) 2. Ein Vormund ist durch § 1795 BGB nicht gehindert, von der Erhebung einer Klage bzw. Stellung eines verfahrenseinleitenden Antrags namens des Mündels gegen den Vormund oder einen nahen Angehörigen ...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen die Bekl. vor dem LG Neuruppin mehrere Forderungen geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit war unter anderem die Passivlegitimation der Bekl. und eine mögliche Verjährung eines Teils der geltend gemachten Forderungen umstritten. Per E-Mail führten die Prozessbevollmächtigten der Beteiligten Vergleichsverhandlungen. Aus dem E-Mail-Verkehr ergab sich auch, ...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

"Sowohl die sofortige Beschwerde der Bekl. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Neuruppin v. 12.5.2020 wie auch die Anschlussbeschwerde des Kl. sind zulässig. Nur die sofortige Beschwerde der Bekl. hat allerdings in der Sache Erfolg, hingegen war die Anschlussbeschwerde des Kl. als unbegründet zurückzuweisen." I. Die sofortige Beschwerde der Bekl. ist nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181, 392 = BStBl 1997 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zulageverfahren

Rz. 86 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst muss der begünstigte Zulageberechtigte (> Rz 9 ff) mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag (> Rz 20–24/3) abschließen und im Laufe eines jeden Beitragsjahres seine Beiträge oder Tilgungsleistungen erbringen (> Rz 25 ff). Nach Abschluss des Beitragsjahres übersendet der Anbieter dem Zulageberechtigten einen Kontoauszug sowie ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.4 Verjährung des Rückforderungsanspruchs (Abs. 4a)

Rz. 20 Die Ansprüche des Versicherungsträgers nach Abs. 3 und 4 verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Unfallversicherungsträger Kenntnis über alle wesentlichen anspruchsbegründenden Umstände erlangt (vgl. § 113 SGB X). Zum einen ist das die Tatsache der Überzahlung und zum anderen die Identität der haftungspflichtigen Personen aus Abs. 4. Die Anknüpfung an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1 Änderung der Rentenhöhe nach der Erstfeststellung

Rz. 6 Abs. 1 legt für Rentenleistungen ergänzend zu § 48 SGB X fest, dass eine Änderung der Rentenhöhe nur zum Beginn des Folgemonats nach dem Wirksamwerden der Änderung der Voraussetzungen für die Rentenhöhe eintritt. Die Frage, wann eine Änderung wirksam wird, bestimmt sich nach §§ 44 bis 48 SGB X. Sie erfasst auch die bisher in § 623 Abs. 2 1. Alternative RVO (Herabsetzun...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3 Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB)

Rz. 11 Auch wenn die Vorschrift dem Wortlaut nach nur auf § 203 BGB verweist, so gelten doch insgesamt die zivilrechtlichen Regeln zur Hemmung der Verjährung nach §§ 203 ff. BGB (ebenso: Schmitt, SGB VII, § 113 Rz. 6; Rapp, in: LPK-SGB VII, § 113 Rz. 3), insbesondere auch § 204 und § 209 BGB. Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm und dem rein zivilrechtliche...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3.1 Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 12 Gemäß § 203 BGB wird die Verjährung für die Dauer von Verhandlungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über den zu leistenden Schadensersatz gehemmt. Der Begriff der Verhandlungen ist weit auszulegen (BGH, NJW 1983 S. 2076). Es genügt jeder Meinungsaustausch auch nur über Teile des Anspruchs, soweit nicht von vornherein erkennbar ist, dass eine Leistungspflicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3.2 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 13 § 204 Abs. 1 BGB benennt die Tatbestände der Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung. Gegenüber dem alten Recht stellt die Rechtsverfolgung keinen Unterbrechungstatbestand mehr dar. Die Verjährung beginnt also nicht neu, sondern wird nur für die Dauer der Hemmung verlängert (§ 209 BGB). Zu beachten ist zudem § 204 Abs. 2 BGB. Die Hemmung endet nach Abschluss des...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1997 in Kraft getretene Vorschrift ersetzt § 642 Abs. 1 RVO. Satz ;1 wurde geändert und Satz 2 wurde angefügt durch das Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.2 Beginn der Verjährung (§ 199)

Rz. 6 Gemäß § 113 Satz 1 gelten die dort genannten Vorschriften des BGB entsprechend. Dem entnimmt die Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 25.7.2017, VI ZR 433/16), dass für den Verjährungsbeginn allein die bindende Leistungspflichtfeststellung des Unfallversicherungsträgers genügt. Der BGH hat die in der Kommentarliteratur sowie vom OLG Brandenburg (Urteil v. 9.12.2014, 3 U 4...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.1 Dauer der Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 2 BGB)

Rz. 5 Ansprüche nach §§ 110, 111 verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, also in 3 Jahren (§ 195 BGB). Wird ausnahmsweise kein Feststellungsverfahren betrieben und auch keine Leistungspflicht festgestellt (z. B. wegen Unkenntnis des Versicherungsfalls; Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 113 Rz. 4), beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 2 BGB).mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpfte ursprünglich den Verjährungsbeginn und die Dauer der Verjährung an die im Zivilrecht für deliktische Ansprüche geltende Regelung des § 852 BGB a. F. (Geltung vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002) an. Auch für den Sonderfall der Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen (§ 852 Abs. 2 a. F.) sollten die für das zivile D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3.3 Wirkung der Hemmung (§ 209 BGB)

Rz. 14 Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die Dauer der Hemmung in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB). Eine zeitliche Höchstgrenze der Hemmung gibt es nicht (BGH, NJW 1990 S. 178). Bei der 30-jährigen Verjährung nach § 199 Abs. 2 BGB liegt auch bei einer Hemmung immer eine taggenaue Frist vor.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift gilt, ebenso wie die zugrunde liegenden Anspruchsnormen, nicht nur für den Unfallversicherungsträger, sondern für alle Ansprüche aller Sozialversicherungsträger (Brackmann/Krasney, SGB VII, § 113 Rz. 5; Hauck/Nehls, SGB VII, § 113 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 113 Rz. 3). Unter dem Begriff der Verjährung versteht das Gesetz den Zeitablauf, der es dem Schuld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.4 Übergangsrecht (Art. 229 § 6 EGBGB)

Rz. 15 Der Verweis auf Art. 229 § 6 EGBGB gewährleistet, dass auch für § 113 in gleicher Weise wie im BGB das maßgebliche Übergangsrecht für Verjährungstatbestände vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (1.1.2002) angewendet werden kann.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1997 in Kraft getretene Vorschrift ersetzt § 642 Abs. 1 RVO. Satz ;1 wurde geändert und Satz 2 wurde angefügt durch das Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) mit Wirkung zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Erlöschen der Zollschuld

Rz. 188 Neben den in der AO geregelten Erlöschenstatbeständen durch Zahlung (§§ 224 und 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163 u. 227 AO) enthält Art. 124 UZK zollspezifische Erlöschensgründe. Die Unionsbestimmungen haben die nationalen Vorschriften über das Erlöschen einer Abgabenschuld verdrängt. Ein Zurückgreifen auf nationale Vorschriften ist nur möglich, soweit...mehr