Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 62 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 70 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[129] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[130] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 73 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 146 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 136 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kürzung des Sachverständigenhonorars

Rz. 379 Muster 51.38: Kürzung des Sachverständigenhonorars Muster 51.38: Kürzung des Sachverständigenhonorars Die von Ihnen vorgenommene Kürzung des Sachverständigenhonorars ist zu beanstanden. Die Rechnung ist von unserem Mandanten bereits bezahlt, so dass ihr eine entsprechende Indizwirkung zukommt (BGH v. 26.4.2016 – VI ZR 50/15, juris; BGH v. 22.7.2014 – VI ZR 357/13, jur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Fahrverbot in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung

Rz. 117 In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV sind bestimmte Ordnungswidrigkeiten als beharrliche und grobe Pflichtverletzungen genannt, die in der Regel eine Fahrverbot nach sich ziehen. Diese Regelfälle der BKatV sind z.B.:[186]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 226 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[256] Rz. 227 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 109 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[176] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahreignungsregister

a) Allgemeines Rz. 231 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 232 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahruntüchtigkeit

Rz. 36 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit bzw. die Frage, ab welcher Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. aa) Relative Fahruntüchtigkeit Rz. 37 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[57] Ist ein Wert von mindestens 0,3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 53 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[93] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[94]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Spezielle Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Nach Tatbeständen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

Rz. 7 Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Maßnahmen im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren

1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis a) Verwarnung Rz. 222 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[252] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 223 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[253] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahrverbot

a) Fahrverbot gem. § 44 StGB Rz. 114 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 421 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht

Rz. 298 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistungen gegeben sind, so z.B. nach SGB II – Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis

a) Verwarnung Rz. 222 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[252] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 223 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[253] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Schmerzensgeldanspruch

Rz. 339 Gesetzliche Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs ist die Vorschrift des § 253 BGB.. aa) Faktoren der Schmerzensgeldbemessung Rz. 340 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs sind Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu beachten. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss deshalb unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Haftungstatbestände nach den §§ 7, 18, 19a StVG

a) Haftung nach § 7 StVG Rz. 286 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, di...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Feststellung von Verkehrsverstößen

Rz. 10 Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des gebotenen Sicherheitsabstandes sowie die Missachtung des Rotlichtes. 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Anmerkungen zum Muster

Rz. 373 Soweit der Fahrzeugführer in Anspruch genommen wird, ist im Rahmen der StVG-Haftung die Vorschrift des § 18 StVG zu beachten.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 411 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Im Bußgeldverfahren

a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Rz. 99 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Der Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 417 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 300 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße

Rz. 60 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Vollrausch (§ 3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 290 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragraphen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 291 Durch die gesetzliche Neu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 96 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[159]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 133 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Überblick Rz. 393 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV-RVG

Rz. 266 Diese Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes erledigt. Hat der Rechtsanwalt bei der Erledigung mi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Punkteumrechnung

Rz. 248 In § 65 StVG ist geregelt, wie die Punkte aus dem alten Verkehrszentralregister in das aktuelle Punktesystem umgerechnet werden.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Speziell: Verteidigung und Vertretung bei drohender Führerscheinmaßnahme

1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme Rz. 105 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Quotale Leistungskürzung

Rz. 397 Die Neufassung des VVG sieht vor, dass der VR im Fall der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung lediglich zu einer Leistungskürzung berechtigt ist, die der Schwere des Verschuldens entspricht. Die näheren Kriterien für eine derartige Kürzung hat der Gesetzgeber bewusst der Rechtsprechung und Literatur überlassen. a) Kürzung auf Null Rz. 398 Der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verjährungsregelungen

Rz. 359 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Gebührenbeispiele

a) Strafverteidigung Rz. 168 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 93 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Verwarnung

Rz. 222 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[252] sowie nach dem Punktesystem in Betracht.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Übertragbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 347 Zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch auch ohne Anerkenntnis und Rechtshängigkeit auf den/die Erben übergeht. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzen keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld zu fordern.[433]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 107 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 145 Gem. § 5 Abs. 1 lit. b) ARB 2008/2000/94 trägt der Rechtsschutzversicherer bei einem Rechtsschutzfall im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Die wichtigsten Aspekte bei der Annahme des Mandates im Verkehrsstraf- und OWi-Recht

a) Prüfung der Interessenkollision Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste M...mehr