Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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zfs 07/2020, Die Haftung de... / II. Die Entscheidung des BGH

Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht – etwa eine Pflicht, den Anhänger durch Unterlegen von Keilen zu sichern – lehnte der BGH wie schon die Vorinstanz ab. Ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 StVO liegt nicht vor. Die Vorschrift fordert zwar, dass beim Verlassen eines Fahrzeugs die notwendigen Maßnahmen zu treffen sin, damit Unfälle oder Verkehrsstörungen vermieden werde...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1 Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

Der Verkehrssicherungspflichtige muss das Grundstück auf Gefahrenquellen überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die nach den Gesamtumständen objektiv erforderlich und zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu bewahren.[1] Die Verk...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / Zusammenfassung

Überblick Derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.[1] Geht die Gefahr vom Zustand eines Gebäudes aus, so trifft die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Gebäudeeigentümer.[2] Er kann die Verkehrssicherungsp...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4.1 Allgemeine Grundsätze

Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Geschädigte nicht nur beweisen, dass dem Schädiger eine Pflichtverletzung zur Last fällt; er ist auch beweispflichtig dafür, dass die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis gewesen ist. Wichtig Beweiserleichterung Bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gilt zugunsten des Geschädigten allerdings eine wichtige Beweis...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.7 Anlagen innerhalb der gemieteten Räume

Grundsätzlich gilt, dass dem Vermieter nur die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Außenbereichs und der Zugänge zur Mietsache obliegt. Wichtig Mängelanzeige des Mieters erforderlich Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Mietsache, geht die Verantwortung erst nach der Mängelanzeige auf den Vermieter über. Ohne konkreten Anlass ist er nicht zur Untersuchung der im ausschli...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5 Checklisten

5.1 Checkliste für den Notfall Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtig...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 2 Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter

Der Vermieter kann die Schneebeseitigungs- und Streupflicht auf den Mieter übertragen.[1] Wichtig Klare und eindeutige Vereinbarung Für eine wirksame Übertragung genügt es, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter eine hinreichend klare und eindeutige Vereinbarung besteht. Es genügt aber auch, wenn der Dritte faktisch die Verkehrssicherung übernommen hat und im Hinblick hiera...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4 Beweislast

4.1 Allgemeine Grundsätze Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Geschädigte nicht nur beweisen, dass dem Schädiger eine Pflichtverletzung zur Last fällt; er ist auch beweispflichtig dafür, dass die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis gewesen ist. Wichtig Beweiserleichterung Bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gilt zugunsten des Geschädigten allerd...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 3 Haftung

Wird einer der im Haus wohnenden Mieter infolge der Schlechterfüllung der Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann der Verletzte gegenüber dem Vermieter vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die verletzte Pflicht vom Vermieter zu erfüllen war. Hat der Vermieter die Erfüllung dieser Pflicht (z. B. die Streupflicht) einem Dritten (z. B. einem Hauswart oder ...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.12 Streupflicht eines Straßenanliegers bei innerörtlichen öffentlichen Straßen

Hierfür gelten folgende Grundsätze [1]: Bei Straßen mit beiderseitigen Gehwegen müssen grundsätzlich beide Gehwege gestreut werden. Weist die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg auf, genügt es, wenn dieser Weg gestreut ist. Den Passanten ist es zuzumuten, diesen Weg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn sie hierzu eine nicht gestreute Fahrbahn überqueren müssen. Bei einer F...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.8 Kinderspielplätze

Kinderspielplätze müssen so beschaffen sein, dass sie ohne Verletzungsgefahr benützt werden können. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Spielgeräte von den Kindern unsachgemäß genutzt werden. Vom Verkehrssicherungspflichtigen kann allerdings nicht verlangt werden, dass er alle denkbaren Risiken bedenkt. Ein Restrisiko ist in Kauf zu nehmen.[1] Achtung Spielanla...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.4 Dachrinnen und Abwasserleitungen

Ist ein Gebäude von Laubbäumen umgeben, die höher sind als das Gebäude selbst, ist der Vermieter aufgrund seiner Überwachungspflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Daches gehalten. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Dachrinnen und Abwasserleitungen nicht durch Laub verstopft sind, sodass das Niederschlagswasser abfließen kann.[1] Wird diese Überwachungspflicht verl...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.5 Elektrische Anlagen

Nach der VDE-Bestimmung DIN 0105 sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre und Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen mindestens alle 6 Monate zu überprüfen. Hinweis Prüffristen für alle Vermieter Diese Prüffristen gelten nicht nur für gewerbliche Vermi...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (Miete)

Zusammenfassung Überblick Derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.[1] Geht die Gefahr vom Zustand eines Gebäudes aus, so trifft die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Gebäudeeigentümer.[2] Er kann die Verk...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.6 Heizöltanks und Fahrstühle

Heizöltanks sind im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmäßig zu reinigen und auf Undichtigkeiten zu untersuchen.[1] Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit zu sorgen und dass er gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werde...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.3 Fußböden

Achtung Rutschfestigkeit erforderlich Fußböden müssen rutschfest sein, sodass sich die Bewohner des Hauses und deren Besucher bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher bewegen können. In einem Wohn- oder Bürogebäude muss der Vermieter allerdings nicht in jedem Fall einen Belag wählen, der die bestmögliche Rutschfestigkeit aufweist. Etwas anderes gilt bei Räumen mit starkem P...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.1 Öffentliche Straßen

Die Verkehrssicherungspflicht gilt zunächst für solche Wege, die nach dem Willen des Eigentümers für den öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Darüber hinaus muss der Eigentümer aber auch in einem gewissen Umfang für die Sicherheit sog. Schleichwege oder Trampelpfade einstehen, wenn er die Benutzung dieser Wege durch den öffentlichen Verkehr zugelassen und geduldet hat.[1] D...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.9 Dachlawinen

Der Eigentümer eines Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Gebäude mit einer Einrichtung zum Schutz vor Dachlawinen zu versehen.[1] Achtung Schneefanggitter sind vorgeschrieben oder ortsüblich Anders ist es, wenn in der Satzung der Gemeinde oder in einer Landesbauordnung Schneefanggitter vorgeschrieben werden oder wenn solche Einrichtungen ortsüblich sind.[2] Gleiche...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.10 Schnee- und Eisglätte

Bei Schnee- und Eisglätte muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Zugänge zum Haus gefahrlos begangen werden können. Wichtig Allgemeine Glättebildung, keine Glättestellen Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.2 Zugang zum Haus, Kellerabgänge und Treppenhäuser

Der Zugang zum Haus und der an das Hausgrundstück angrenzende Gehweg sowie die Wege im Haus, insbesondere das Treppenhaus, müssen zu jeder Jahreszeit gefahrlos begehbar sein. Die Verkehrswege müssen hinreichend sicher sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist gehalten, die Zugangswege zum Haus in zumutbaren Intervallen von Laub zu reinigen, wenn dies erforderlich ist, um di...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.11 Winterdienst für Betreiber von Parkplätzen

Grundsätzlich sind auch die Betreiber von öffentlichen und privaten Parkplätzen zum Winterdienst verpflichtet.[1] Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist grundsätzlich das Vorliegen einer "allgemeinen...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4.2 Beweislast bei Glätteunfall

Ist der Hergang eines Glätteunfalls streitig, muss der Verletzte beweisen, dass eine allgemeine Glättebildung vorgelegen hat. Praxis-Beispiel Sturz im Zugangsbereich des Hauses Ist unklar, ob der gesamte oder nur ein Teil des Zugangsbereichs zum Haus von Schnee bedeckt war, muss der Gestürzte beweisen, dass generell kein sicherer Zugang zum Haus möglich war.[1] Die Grundsätze d...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.1 Checkliste für den Notfall

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird. Checkliste ...mehr

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zfs 03/2020, Die Entwicklun... / II. Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich

Auch am 14.1.2020, also kurz nach Ende des Berichtszeitraums dieser Jahreszusammenfassung, verhandelte der BGH wieder über die Folgen eines von einem Reisenden am Urlaubsort erlittenen Unfalls: Der Kl. hatte eine Pauschalreise nach Lanzarote (Spanien) gebucht. Am Tag nach der Anreise ging der Kl. zu Fuß über die regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang. Er stürzte dort...mehr

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Hausbesichtigung – Kein Schadensersatz für Neugierige

Verkehrssicherungspflicht Bei Besichtigung eines Hauses durch Kaufinteressenten wird nach der Rechtsprechung ein Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Interessenten begründet (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB), das dem Verkäufer gewisse Fürsorge- und Obhutspflichten gegenüber dem Kaufinteressenten auferlegt. Befinden sich im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers Gefahren...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Gesetz ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten

Rz. 13 Zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit Nachlassgegenständen ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet. Um bspw. Streupflichten zu erfüllen, darf er sich Hilfspersonen bedienen. Vorsorglich hat der Testamentsvollstrecker verkehrsübliche Versicherungsverträge für Nachlassgegenstände abzuschließen.mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Verkehrssicherungspflicht im Straßenverkehr

a) Allgemeines Rz. 151 Typischerweise spielt die Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung im Straßenverkehrsrecht in folgenden Fällen eine Rolle:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 5. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Führers/-Halters

Rz. 175 Nach § 23 StVO trifft auch den Kfz-Führer (bzw. ggf. den Halter) eine Verkehrssicherungspflicht für das von ihm gebrauchte bzw. gehaltene Fahrzeug. Rz. 176 Er ist daher aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Schaden, der durch den geplatzten Reifen des von ihm geführten Kraftfahrzeugs entsteht, verantwortlich, wenn er zwölf Jahre alte Reifen beim A...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Eigentümers

Rz. 174 Denkbar ist auch eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kfz-Eigentümers. Die Haftung eines Fahrzeugeigentümers für einen Schaden an einem Pferd, der dadurch entstanden war, dass der Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug im Eingang zu einer Pferderennbahn abgestellt hat, wurde bejaht. Der Halter muss z.B. damit rechnen, dass ein auf der Trabrennbahn trainierendes Pfe...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Haftung aus Verkehrssicherungspflicht

1. Allgemeines Rz. 141 Eine Haftung/Mithaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist auch und gerade im Straßenverkehr von Bedeutung. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, die auf dem Gedanken beruht, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, hierbei verpflichtet ist, sämtliche notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Dritte n...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Allgemeines

Rz. 141 Eine Haftung/Mithaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist auch und gerade im Straßenverkehr von Bedeutung. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, die auf dem Gedanken beruht, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, hierbei verpflichtet ist, sämtliche notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Dritte nicht geschädig...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Räum- und Streupflicht

Rz. 154 Im Rahmen des Straßenverkehrs kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht insbesondere bei Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht in Betracht. Rz. 155 Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich denjenigen, der den Verkehr eröffnet. Dies sind bei Kreisstraßen regelmäßig die Kreise, bei Landes- und Bundesstraßen grundsätzlich die Länder, da die ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / e) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Rz. 171 Auch städtebauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können zu Verkehrssicherungspflichtverletzungen führen. Der BGH hat hierzu festgestellt, dass Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung so ausgestaltet sein müssen, dass alle zulassungsfähigen Kraftfahrzeuge bei verkehrsgerechtem Verhalten diese gefahrlos passieren können. In der vorerwähnten Entscheidung hatte ein tieferg...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / c) Straßenbäume

Rz. 164 Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann auch dem Eigentümer eines Baumes angelastet werden, wenn beispielsweise durch einen umfallenden Baum selbst oder herabfallende Zweige ein Kraftfahrzeug beschädigt oder ein Mensch verletzt wird (vgl. zu den Anforderungen BGH zfs 2004, 305 = VersR 2004, 877 = NZV 2004, 454 = DAR 2004, 263). Rz. 165 Nach der überwiegende...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / d) Fahrbahnunebenheiten

Rz. 168 Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommt auch dann in Betracht, wenn in der Fahrbahn oder an Bürgersteigen gefährliche Niveauunterschiede vorhanden sind, mit denen der Verkehrsteilnehmer nicht rechnen musste. Rz. 169 So ist anerkannt, dass ein Fußgänger bei der Benutzung eines Bürgersteigs geringfügige Unebenheiten und andere kleine Mängel im Pflaster im Al...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Allgemeines

Rz. 151 Typischerweise spielt die Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung im Straßenverkehrsrecht in folgenden Fällen eine Rolle:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Beweislast

Rz. 146 Der Geschädigte muss den objektiven Pflichtverstoß des Verkehrssicherungspflichtigen sowie die kausale Herbeiführung des Schadens beweisen. Rz. 147 Der Verkehrssicherungspflichtige muss sodann darlegen und beweisen, dass er alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutze Dritter getroffen hat. Rz. 148 Was an einzelnen Maßnahmen erforderlic...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses

Rz. 12 Gemäß § 2205 S. 1 und § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses zu sorgen. Im Rahmen dieser ordnungsgemäßen Verwaltung ist er (sogar) berechtigt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen (§ 2206 Abs. 1 S. 1 BGB). Den oder die Erben persönlich zu verpflichten, ist er aber nicht befugt.[15] Typischerweis...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Gefahrengemeinschaft

Rz. 20 Dieses Haftungsprivileg kann auch in Fällen einer sog. Gefahrengemeinschaft eingreifen, so dass der Haftpflichtversicherer privilegiert ist. Die Grundsätze der Gefahrengemeinschaft greifen z.B. dann, wenn in der Umschlaghalle eines Logistikzentrums zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen als Führer von Flurförderfahrzeugen zusammenstoßen und dabei Personenschäd...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Bürohaftpflichtversicherung

Rz. 86 Sach- und Personenschäden werden durch die z.T. als zusätzliches Modul angebotene Bürohaftpflichtversicherung (Teil 5 AVB) gedeckt. Mit der Unterhaltung eines Büros oder gar Bürogebäudes und der damit einhergehenden Schaffung von Gefahrenquellen für Dritte, insb. Mandanten, ergeben sich möglicherweise weitreichende Verkehrssicherungspflichten des Anwalts. Ansprüche weg...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Verantwortlichkeit

Rz. 98 Wer unter sieben Jahre alt ist, ist für einen Schaden, den er verursacht, nicht verantwortlich. Wer das siebte, aber das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, haftet nur, wenn er bei Begehung der Schädigung die notwendige Einsicht für seine Verantwortlichkeit hatte. Bis zum Alter von zehn Jahren haften im Übrigen Kinder grundsätzlich nicht für Schäden, die sie be...mehr

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zfs 10/2019, Lackschäden an... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2018, 617; OLG Frankfurt zfs 2018, 618 1) Der Kl. hat mit Recht nicht den aussichtslosen Versuch unternommen, wegen des Lackschadens den Betreiber der Autowaschanlage in Anspruch zu nehmen. Nur eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder ein verschuldeter Defekt der Waschanlage hätte Schadensersatzansprüche ausgelöst (vgl. § 823 BGB sowie § 634...mehr

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Mängel (Miete) / 5.2 Verschuldeter Mangel

Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn ein Mangel aufgrund eines Umstands eingetreten ist, den der Vermieter zu vertreten hat. Es genügt einfache Fahrlässigkeit. Ein in diesem Sinne verschuldeter Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Der Eigentümer eines Hauses muss im Rahmen der Ver...mehr

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Mängel (Miete) / 5.5 Darlegungs- und Beweislast

Für die tatsächlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig. Der Mieter muss die Pflichtverletzung des Vermieters, deren Ursächlichkeit für den Schaden und dessen Verschulden beweisen.[1] Achtung Beweiserleichterungen Allerdings gelten folgende Beweiserleichterungen: Steht fest, dass die Ursache des Schadens im Bereich der vo...mehr