Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungspflichten.

Rn 11 Auf der Grundlage vorgenannter aktueller, angemessen überprüfter Informationen u weiterer aus der Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff) hat der Darlehensgeber eine ausreichende Anzahl von Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette, bei entsprechender Vereinbarung auch aus der fremder Anbieter, auf ihre Eignung speziell für den Bedarf des Kunden zu prüfen u ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unbelasteter Erbteil.

Rn 6 Ist das Vermächtnis neben einem unbelasteten Erbteil zugewendet, bleibt bei jeweiliger Annahme ein Restpflichtteil (§ 2305), wenn addierter Erbteil und Vermächtnis (Anrechnung nach I 2 Hs 1) nicht den halben gesetzlichen Erbteil erreichen. Schlägt der Berechtigte das Vermächtnis aus, hat er den vollen Pflichtteilsrestanspruch. Nur wenn dieser den Wert des Vermächtnisses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn und Fristwahrung.

Rn 2 Für den Fristbeginn ist die Kenntnis des Irrtums und der Täuschung bzw der das Aufhebungsrecht begründenden Tatsachen erforderlich (BGH FamRZ 67, 372). Im Fall der Drohung mit Wegfall der Zwangslage. Bei einem geschäftsunfähigen Ehegatten kommt es für den Fristbeginn auf die Kenntnis seines gesetzlichen Vertreters an (I 2 Hs 2). Versäumt dieser die Frist, kann der Ehega...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Scheckverkehr.

Rn 32 Der Scheck ist eine Sonderform der Anweisung (§ 783). Der Scheckvertrag ist ein Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 135, 116). Der Kunde (Aussteller) ist aufgrund der Vereinbarung berechtigt, Schecks auf die Bank (Bezogener) zu ziehen. Die Bank ist bei Vorlage eines formgültigen Schecks zur Zahlung verpflichtet. Der Vertrag kommt häufig st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrede der Anfechtbarkeit (Abs 1).

Rn 7 Die Leistungsverweigerung des Bürgen aus § 770 I setzt eine Anfechtungsmöglichkeit des Hauptschuldners nach §§ 119 ff voraus. Von praktischer Bedeutung ist die Einrede der Anfechtbarkeit va in den Fällen von § 123 (arglistige Täuschung des Hauptschuldners, Drohung), weil das Anfechtungsrecht in allen anderen Fällen nach § 121 erlischt, wenn es nicht unverzüglich durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kündigungszugang.

Rn 43 Die Kündigung wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§ 130 Rn 1 ff; BAG NJW 19, 3666 [BAG 22.08.2019 - 2 AZR 111/19]; zur Zugangsvereitelung BAG NZA 15, 1183 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 483/14]). Die Beweislast trägt der Kündigende. Rn 44 Sie kann jederzeit zugestellt werden, auch zur Unzeit, zB am Heiligabend (vgl BAG NZA 86, 97 [BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83]). Rn 45 Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das Wohl der Kinder.

Rn 15 Nach I 2 ist es für die Zuweisung der Wohnung an einen Elternteil schon ausreichend, dass allein die Kinder unter den Spannungen und Streitigkeiten zwischen den Eltern leiden. Ist ein erträgliches Auskommen der Familie unter einem Dach nicht möglich, haben die Bedürfnisse der Kinder an einer geordneten, ruhigen und entspannten Familiensituation Vorrang ggü den Interess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abhandenkommen.

Rn 3 Nach allg Auffassung ist eine Sache abhandengekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat (Neuner JuS 07, 401, 403). Nicht erforderlich ist ein Besitzverlust gegen den Willen des Eigentümers. Das Gesetz nennt ausdrücklich Diebstahl und Verlust der Sache, macht aber mit dem Hinweis auf ein sonstige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach früherem Recht bestand eine gewisse Unsicherheit, welche Folgen eine verspätete Rüge von Verfahrensfehlern hatte. Die Norm schafft insoweit Rechtsklarheit über den Verlust des Rügerechts. Spezielle Regelungen für die Form enthält § 1031 VI, für die Entscheidung über die eigene Zuständigkeit § 1040 II. Mit § 1027 ist keine über den Gesetzestext hinausgehende allgeme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbrauch.

Rn 30 Der wichtigste Fall des Erlöschens ist der Verbrauch durch Nichtausübung beim Vorkaufsfall. Er tritt gem Rn 25, 26 nicht ein, dh das Vorkaufsrecht besteht weiter, wenn nach Erklärung der Ausübung eine aufschiebende Bedingung des Drittkaufvertrags nicht eintritt oder eine Genehmigung nicht erteilt wird (BRHP/Faust Rz 27 f; Erman/Grunewald Rz 13; MüKo/Westermann Rz 18; a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 s Rn 2. Für die Frist des § 406 II 1 ist der Verwertungsbeschl des § 411a maßgeblich. Ein Verlust von Rechten im vorangegangenen Prozess ist grds irrelevant (St/J/Berger § 411a Rz 23; aA Musielak/Voit/Huber § 411a Rz 12). Entspr gilt für § 411 IV. Eine mündliche Erläuterung (auf Antrag zwingend) ist genauso wie eine schriftliche Ergänzung nach den allg Grundsätzen mögli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausführung (Abs 2, 3).

Rn 4 Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 GVG). Veröffentlicht wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur eine Benachrichtigung mit dem Inhalt des Abs 2 S 3. Eine Veröffentlichung allein im Internet genügt nicht. Der Prozessgegenstand (Abs 2 S 3 Nr 3) muss nur allgemein, aber aussagekräftig (nicht genügend: ›Zahlungsanspruch‹) bezeichnet werden. G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Aufgabe‹.

Rn 8 Die ›Aufgabe‹ einer Sicherheit liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung (Köln NJW 90, 3214 f) ihre Verwertungsmöglichkeit durch vorsätzliches und aktives Handeln des Gläubigers (BGH WM 60, 51; Köln NJW 90, 3214, 3215; Erman/Zetzsche § 776 Rz 6) ganz oder teilweise (Erman/Zetzsche § 776 Rz 7) tatsächlich (zB durch Zerstörung, Staud/Stürner § 776 Rz 11) oder recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung dient der Erhaltung wirtschaftlicher Werte, dadurch, dass eine Sache und ihre wesentlichen Bestandteile das gleiche rechtliche Schicksal haben sollen (BGHZ 20, 154, 157). Die Übereignung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache erfasst immer auch deren wesentliche Bestandteile. Eine entgegenstehende Vereinbarung der Parteien ist nichtig (KG OLGZ 80, 198)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2225 BGB – Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext Das Amt des Testamentsvollstreckers erlischt, wenn er stirbt oder wenn ein Fall eintritt, in welchem die Ernennung nach § 2201 unwirksam sein würde. Rn 1 Die Vorschrift regelt für die Testamentsvollstreckung den Erlöschensgrund des Todes oder des Wegfalls unbeschränkter Geschäftsfähigkeit des Testamentsvollstreckers, falls keine Ersatzbenennung nach §§ 2197 II, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aussetzungsgrund.

Rn 3 Hierzu gehören der Tod einer Partei (vgl oben § 239 Rn 5–8), Verlust ihrer Prozessfähigkeit (vgl oben § 241 Rn 4), Wegfall ihres Vertreters (vgl oben § 241 Rn 5), Anordnung der Nachlassverwaltung (vgl oben § 241 Rn 1) und Eintritt der Nacherbfolge (vgl oben § 242 Rn 1, 2). Liegen die Aussetzungsvoraussetzungen vor, ist bei einem Antrag des ProzBev die Aussetzung zwingen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausschluss.

Rn 7 Die Regelung in V sieht zwei Ausschlusstatbestände für die Haftung des Zahlers vor. Für einen Schaden, der nach der Verlust- oder Missbrauchsanzeige durch die Nutzung eines Zahlungsinstruments entsteht, ist der Zahler nicht verantwortlich. Das gilt auch bei Vorsatz des Zahlers in Bezug auf die Pflichtverletzung. Lediglich im Falle der betrügerischen Absicht des Zahlers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Präklusion.

Rn 12 Wie jedes Tatsachenvorbringen unterliegt der Aufrechnungseinwand den Präklusionsvorschriften der §§ 282, 296. Umstritten ist, ob der Beklagte eine präkludierte außerprozessuale Aufrechnung in einem Folgeprozess geltend machen kann (so MüKoZPO/Fritsche § 145 Rz 27 f; Häsemeyer ZZP 118 [05], 280 ff, der die Auffassung vertritt, die Rechtskraft des der Klage stattgebenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik.

Rn 1 Das Gesetz hat als letzten Abschn des 3. Titels über den Erwerb und Verlust von Eigentum an beweglichen Sachen (§§ 929–984) den Fund geregelt (§§ 965–984). Dabei bringt die Einordnung zum Ausdruck, dass auch der Fund zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb führen kann (vgl §§ 973, 974, 976). Allerdings enthält der Fund neben dem gesetzlichen Eigentumserwerb eine Fülle von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verwirkungsklauseln.

Rn 5 Kraft einer Verwirkungsklausel braucht der Schuldner nicht – wie bei der Vertragsstrafe – eine zusätzliche Leistung zu erbringen. Vielmehr verliert er eigene Rechte. Beim vereinbarten Verlust aller Rechte deutet § 354 das in einen Rücktrittsvorbehalt um. Für eine weniger weitgehende Sanktion gilt das nicht. Doch ist dann der Unterschied zur Vertragsstrafe nicht so gewic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 2 Die dem Erben gewährte Schonfrist, beginnt mit der Annahme, dh spätestens nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Sie endet spätestens mit Ablauf von drei Monaten, wenn nicht zuvor das Inventar errichtet wurde. Der Erbe verliert die Einrede durch den Verlust des Beschränkungsrechts nach § 2016 I, indem er die Inventarfrist versäumt, Inventaruntreue vor Errichtung begeht, du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

OLG Bamberg, Beschl. v. 10.8.2022 – 7 UF 99/22 In Fällen der schuldhaften Verkürzung eigener Versorgungsanwartschaften ist für die Anwendung der Härteklausel nach § 27 VersAusglG regelmäßig ein im Hinblick auf den anderen Ehegatten bewusst treuwidriges, zielgerichtetes Verhalten des Anwartschaftsberechtigten erforderlich. Hat der Ausgleichsberechtigte schuldhaft und in strafb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsbedürftigkeit.

Rn 6 Zustimmungsbedürftig sind alle ein- und mehrseitigen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die Haushaltsgegenstände zum Gegenstand haben. Das gilt auch dann, wenn mit ihnen ein Sicherungszweck verfolgt wird. Eine Ausnahme gilt für Sicherungsübereignungen, die Teil eines Rechtsgeschäfts sind, das den Erwerb von Haushaltsgegenständen zum Ziel hat (Sicherungsübereignung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 2Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschließlich der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufgabe des Wohnsitzes (S 3).

Rn 8 Den gesetzlich bestimmten Wohnsitz eines minderjährigen Kindes behält dieses, bis es ihn nach den §§ 7, 8 wirksam aufgibt. Dies gilt insb dann, wenn das Kind volljährig wird. Wohnt ein Volljähriger weiterhin bei seinen Eltern, so wird der gesetzliche Wohnsitz des § 11 zum gewillkürten Wohnsitz des § 7 ohne tatsächliche Wohnsitzveränderung. Bis zur Volljährigkeit entsche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Er nimmt dann zwar in einer Doppelrolle am Rechtsstreit teil, die Parteirolle tritt jedoch im Verfahren hinter die Stellung als Rechtsanwalt zurück. Da es einem Rechtsanwalt unbenommen ist, davon keinen Gebrauch zu machen und sich vertreten zu lassen, muss er deutlich m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 702a BGB – Erlass der Haftung.

Gesetzestext (1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Zum Schutz des Betreuten wird durch die §§ 1850–1853 ein Katalog bedeutsamer und riskanter Rechtsgeschäfte an die Genehmigung des BtG gebunden; um sicherzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Entscheidungen des Betreuers den Vorgaben des § 1821 II–IV entsprechen und im Bereich der Vermögenssorge keine Vermögenswerte in Verlust geraten (BTD...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitergehende Entschädigung, insb Merkantiler Minderwert.

Rn 10 Manchmal kann die Reparatur zur vollen Entschädigung nicht genügen, § 251 I Alt 2. Das kommt schon deshalb in Betracht, weil die Reparatur bestimmte Folgeschäden nicht beseitigen kann, etwa den entgangenen Gewinn, den Nutzungsausfall oder den Verlust des restlichen Treibstoffs im Unfallfahrzeug, wenn dieses als Totalschaden ›entsorgt‹ wird (AG Solingen SP 13, 401; dage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfall.

Rn 1 Nach dem Wortlaut findet der Anfall bei Auflösung des Vereins (§ 41 Rn 1 ff) und Entziehung der Rechtsfähigkeit (§ 43) statt. Nur wenn ein Anfall stattfindet, ist die Liquidation durchzuführen (NK-BGB/Eckardt Rz 1). Die Vorschrift ist entspr auf Beendigungstatbestände anzuwenden, die zur Liquidation führen, wie Verlust der Rechtsfähigkeit nach Amtslöschung oder Auflösun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1424 BGB – Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke.

Gesetzestext 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. 2Dasselbe gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk zum Gesamtgut gehört. Rn 1 Der Zustimmung des nicht ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. 1. Stufe – Nacherfüllung.

Rn 2 Die Mängelrechte stehen in einem Stufenverhältnis, was sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 634 erschließt. Auf der ersten Stufe kann der Besteller im Wege der Nacherfüllung (§§ 634 Nr 1, 635, iE s dort) die Beseitigung von Mängeln der Werkleistung verlangen. Dabei handelt es sich, wie nach altem Recht, um einen modifizierten Erfüllungsanspruch, durch den die v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maklervertrag.

Rn 5 Der Maklervertrag ist im BGB nur in Grundzügen geregelt. § 652 enthält eine Differenzierung zwischen dem Nachweis- und dem Vermittlungsmakler. Geregelt sind in der Vorschrift lediglich der Vergütungsanspruch des Maklers und die Abhängigkeit des Aufwendungsersatzanspruchs von einer besonderen Vereinbarung. § 653 enthält eine Vermutung für die Entgeltlichkeit (I) und eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich der §§ 164 ff.

Rn 28 Die §§ 164 ff gelten unmittelbar nur für Willenserklärungen iSd §§ 116 ff. Auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen finden sie entspr Anwendung (BGH MMR 21, 477 Rz 17). Das gilt insb für die Mahnung (§ 286 I), die Aufforderung zur Genehmigung (§§ 108 II, 177 II), die Fristsetzung (§§ 250 1, 281 I 1, 323 I 1, 637 I), die Mängelanzeige, die Ablehnungsandrohung (§§ 250, 326...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung.

Rn 4 Die Zustellung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Rn 2 mit der Abgabe der ordnungsgemäßen Mitteilung wirksam (Abs 1 S 4). Ist die Mitteilung dem Betroffenen nicht in der erforderlichen Form zugegangen, so ist die Zustellung unwirksam (BGH NJW 13, 3310 [BGH 10.07.2013 - XII ZB 411/12] Rz 15). Unerheblich ist hingegen, ob der Zustellungsadressat das Schriftstück t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirksamkeit und Unwirksamwerden des Widerrufs.

Rn 6 Die Aufhebung wird nur durch ein Testament bewirkt, das zunächst gültig errichtet wird (KG DNotZ 56, 564 [KG Berlin 07.05.1956 - 1 W 871/56]). Bleibt das Testament dann aus tatsächlichen Gründen wirkungslos (BayObLG NJW-RR 96, 967 [BayObLG 30.11.1995 - 1Z BR 86/95]), so bleibt es bei der Aufhebung der früheren Verfügungen. Dies ist etwa der Fall bei Tod oder Ausschlagun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Mitbesitzer.

Rn 10 Im Fall des Mitbesitzes mehrerer Personen an einer Sache ist das Abhandenkommen bereits dann zu bejahen, wenn bei einem einzigen Mitbesitzer ein unfreiwilliger Besitzverlust vorliegt. Ist allerdings ein Mitbesitzer zugleich der Alleineigentümer der Sache und gibt er den Besitz freiwillig auf, dann ist Abhandenkommen zu verneinen, auch wenn dies für den anderen Mitbesit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzugsschaden.

Rn 2 Mit § 289 S 2 wird klargestellt, dass S 1 lediglich die Erhebung eines Zinseszinses, nicht aber den Anspruch wegen eines gem § 288 IV nachweislich entstandenen weiteren Schadens wegen der Verzögerung von Zinszahlungen ausschließt (BGH NJW 93, 1260 [BGH 09.02.1993 - XI ZR 88/92]). Allerdings müssen dazu die Verzugsvoraussetzungen (vgl §§ 280 I, II, 286 I–III, s § 280 Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro. (2) Die Haftung des Gastwirts ist unbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 5 Antragsberechtigter (§ 1004 I ZPO) hinsichtlich des Aufgebotsverfahrens nach §§ 1003 ff ZPO ist der letzte Inhaber des abhanden gekommenen oder vernichteten Papiers, selbst wenn er nicht berechtigter Inhaber ist. Der Aufbieter kann während oder auch schon vor der Einleitung des Aufgebotsverfahrens eine gerichtliche Zahlungssperre herbeiführen, welche die Vorlegungs- und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfüllungsgehilfen.

Rn 4 Die Regelung in 3 sieht eine Verschuldenszurechnung für das Verhalten von zwischengeschalteten Stellen (regelmäßig Zahlungsdienstleister) zum ausführenden Zahlungsdienstleister vor, die unabhängig davon vorzunehmen ist, ob die Voraussetzungen des § 278 vorliegen oder nicht. Die Zurechnung hängt davon ab, über welchen Zahlungsdienstleister der Zahlungsvorgang angestoßen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerbsschaden.

Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Da ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig ist (BGH NJW-RR 87, 1456 [BGH 01.07.1987 - VIII ZR 331/86]), führt dessen Bestätigung nach § 144 I nur zum Verlust des Anfechtungsrechts. Sie stellt geringere Anforderungen als die Bestätigung nach § 141 und setzt keine empfangsbedürftige Willenserklärung voraus, weil vor einer Anfechtun...mehr