Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff) Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Tz. 487 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU, ohne den sich die Frage der Werthaltigkeit nicht beantworten lässt. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h. es gibt nur einen richtig ermitt...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa) § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB

Tz. 137 In § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB wird die Aufgliederung des Eigenkapitals vorgegeben. So sind die folgenden Posten auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag und Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Vergleicht man diese Gliederung mit § 266 Abs. 3 A. HGB, fällt auf, dass der Posten Rücklagen statt der in § 272 Abs. 2 und Abs. 3 HGB noch detaillierter unter...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / aa) Grundlagen

Tz. 126 Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Für die maßgeblichen Teile der Aktivseite – nämlich das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen – geht das Gesetz davon aus, dass die entsprechenden Vermögensgegenstände existieren und gibt in den §§ 246 ff., 252 ff. HGB vor, ob und in welcher Höhe sie anzusetzen sind. Daher stellt sich bei § 266 Abs. 2 A. und B. i...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb2) Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals

Tz. 532 Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stimmt mit deren Anteil am konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens überein und setzt sich aus den in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten – d. h. aus gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag – zusammen. Maßg...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Gesetzliche Rücklage

Tz. 79 Gem. § 272 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Var. 1, § 266 Abs. 3 A.III.1. HGB sind gesetzlich gebundene Rücklagen auszuweisen. Darunter fällt die gem. § 150 Abs. 1 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage. Ihrer bedarf es jedoch nicht, wenn die Kapitalrücklagen der AG zusammen den zehnten Teil (oder einen nach Satzung bestimmten höheren Teil) des Grundkapitals erreicht haben (§ 150 A...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / b) Vorgeschriebene Angaben

Tz. 10 Im Allgemeinen sind sowohl in § 284 HGB als auch in § 285 HGB Einzelvorschriften zum Anhang zu finden. Eine generelle Pflicht die Posten, aus denen sich die Abschlussposten zusammensetzen aufzustellen, fordert § 284 HGB nicht. Dies gilt auch für die Erläuterung der einzelnen Posten. Hingegen finden sich aber sowohl im HGB als auch in den Einzelgesetzen (AktG, GmbHG) v...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / b) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Tz. 192 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist auf der Aktivseite am Schluss der Bilanz ein gesonderter Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen, wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Dabei handelt es sich um einen bloßen Korrekturposten, der notwendig ist, weil auf der Passivseite kein negativer Eigenkapitalbetrag ausgewiesen werden darf,[389] ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / I. § 264c HGB

Tz. 124 § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a (1) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden. (2) § 26...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / e) § 264c Abs. 5 HGB

Tz. 157 § 264c Abs. 5 HGB stellt zur verkürzten Bilanz für kleine Gesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) und Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB) klar, dass deren Bilanzdarstellung sich ausschließlich nach § 266 Abs. 1 Satz 3, Satz 4 HGB richtet. Jedoch ist für die Ermittlung der Bilanzposten nach wie vor § 264c Abs. 1 bis Abs. 4 HGB maßgebend.[265] Dadurch sind entbehrlich: Der Au...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / I. § 266 HGB

Tz. 48 § 266 Gliederung der Bilanz (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur ei...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Tz. 98 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden[293]. Daraus ergibt sich auch, warum der Ges...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / a) Bilanzerstellung und Ergebnisverwendung

Tz. 186 § 268 Abs. 1 HGB ergänzt § 266 HGB, weil diese Vorschrift in Abs. 3 A IV, V nur die Möglichkeit vorsieht, den Jahresgewinn bzw. Jahresverlust als solchen, ergänzt um einen Gewinnvortrag oder Verlustvortrag anzusetzen. § 268 Abs. 1 HGB eröffnet die Möglichkeit, bereits die Verwendung des Jahresergebnisses bei der Bilanzaufstellung zu berücksichtigen. Dieses Wahlrecht ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Tz. 29 §§ 71 ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Grund- bzw. Stammkapital, ge...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / b) Organschaften

Tz. 39 Im Falle des Vorliegens einer ertragsteuerlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG bzw. 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nach dt. StR) sind während des Organschaftzeitraums die latenten Steuern der Organgesellschaft beim Or­ganträger zu bilanzieren, da die ertragsteuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet werden und dieser die Ertragsteuern schuldet.[41] T...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / 1. Überblick

Tz. 61 IAS 12 behandelt die Bilanzierung von Ertragsteuern (income taxes). Das dem Standard zugrunde liegende Konzept umfasst nach IAS 12.6 folgende Bereiche: Tatsächliche Steuern: Bis zum Bilanzstichtag entstandene Erstattungsansprüche (current tax assets) und Schulden (current tax liabilities) für Steuern vom Einkommen und Ertrag Latente Steuern: Noch nicht entstandene (late...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / C. Synopse

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Kapitel 8: Latente Steuern / d) Angaben

Tz. 33 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[23] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. Kleine und mittelgroße Kapital- und KapCo-Gesellschaften sind von der Angabepflicht befreit (§ 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 HGB). Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesb...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 8 Die in § 274 HGB enthaltenen Vorgaben zur Abgrenzung latenter Steuern wurde im Jahre 1987 durch Art. 43 Abs. 1 Nr. 11 der 4. EG Richtlinie eingeführt. Durch die Einführung des BilMoG im Jahre 2009 wurde die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB umfassend neu geregelt und an die internationalen Vorgaben des IAS 12 Income Taxes angeglichen (vgl. Tz. 61 ff.). Zu den...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / ee2) Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Tz. 419 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Vermögenswerte als auch für d...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / nn) Weiterer Aktivposten

Tz. 125 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen. Dieser entsteht, wenn das Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A. HGB) durch Verrechnung mit Verlustvorträgen aufgebraucht ist und weitere Verluste ausgewiesen werden müssen. Durch diesen Posten wird ausgeglichen, dass das Aktivvermögen die Rückst...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / I. § 274 HGB

Tz. 1 § 274 Latente Steuern  (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 E.) in der...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / c) Angaben zur Steuerlatenzrechnung (Nr. 29)

Tz. 79 Bei latenten Steuern ist anzugeben, auf welchen Buchwertunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz oder steuerlichen Verlustvorträgen diese beruhen. Zusätzlich soll angegeben werden, auf welche Steuersätze aufgesetzt worden ist. Nach BilRUG ergeben sich für latente Steuern keine zusätzlichen Angabepflichten (vgl. § 285 Nr. 30 HGB), da die damit gewonnen Informat...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / d) Angaben

Tz. 60 Da die Erläuterungspflichten gem. § 314 Nr. 21 HGB (und zusätzlich § 314 Nr. 22 HGB gem. BilRUG) inhaltlich den Vorgaben von § 285 Nr. 29 HGB (und zusätzlich § 285 Nr. 30 HGB gem. BilRUG) entsprechen (vgl. Tz. 33). Größenabhängige Erleichterungen existieren für den Konzernabschluss keine, so dass entsprechenden Angaben – unter Berücksichtigung der sich gem. § 306 HGB ...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Aktive latente Steuern (IAS 12)

Tz. 187 Der Ansatz latenter Steuern in der Bilanz kann aufgrund temporärer Differenzen sowie noch nicht in Anspruch genommener steuerlicher Verlustvorträge bzw. Steuergutschriften erforderlich sein. Temporäre Differenzen, welche die Ansatzkriterien erfüllen, werden als latenter Steueranspruch aktiviert (vgl. Kapitel 8 Tz. 73 ff.).mehr

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Kapitel 10: Darstellung / ee) § 268 Abs. 8 HGB als Schutzvorschrift

Tz. 235 Abzulehnen ist die Sichtweise, wonach § 268 Abs. 8 HGB Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB sein soll.[471] § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG sind auch keine Schutzvorschriften.[472] Das beruht darauf, dass Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften nicht zu einer Außenhaftung, sondern allein zu Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft (bzw. ihres Insolvenzverwalters) aus §...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / bb) Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Tz. 39 Konzeptionell betrachtet ist im Lagebericht – neben der Prognose – eine Art Kommentierung des überwiegend auf Zahlen basierenden Abschlusses vorzunehmen. So sind bspw. Erläuterungen darüber vorzunehmen, worauf eventuelle Veränderungen von Umsatzerlösen, Margen oder bestimmten Aufwandsposten zurück­zuführen sind. Im Hinblick auf diese ggf. quantifizierten Angaben hat d...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / dd) Rechtliche Folgen und Probleme

Tz. 226 Die ermittelten Differenzbeträge dürfen nicht als Gewinn ausgeschüttet werden. Alle nunmehr anzusprechenden Probleme sind die Konsequenz aus der systematisch unzutreffenden Einordnung. Tz. 227 Die ganz h. M. [456] geht unter Berufung auf die Gesetzesbegründung[457] von einer außerbilanziellen Ausschüttungssperre aus. Damit soll die Ausschüttungssperre immer erst auf Eb...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / VI. Wesentlichkeit eines Bilanzierungsfehlers

Tz. 45 Ein Bilanzierungsfehler führt nur dann zu Konsequenzen, wenn er wesentlich ist. Es handelt sich dabei wohl nicht um ein Merkmal der Fehlerdefinition, sondern es geht um die Frage, wann eine Fehlerfolge ausgelöst wird. Woraus der Grundsatz der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit fehlerhaften Bilanzen als rechtliches Prinzip deduziert wird, ist nicht eindeutig: Es gibt ei...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Tz. 55 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, das zu Beginn des Handelsg...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / I. § 285 HGB

Tz. 23 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / I. § 253 HGB

Tz. 73 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit si...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / gg) Abweichende Mustergliederung bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV-Gliederung

Tz. 356 Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich lediglich bezügl. der Darstellung des Betriebsergebnisses vom Gesamtkostenverfahren. Umsatzerlöse Umsatzkosten Bruttogewinn Sonstige Erträge Vertriebskosten Verwaltungsaufwendungen Andere Aufwendungen (Rest, wie bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) In der Folge werden zunächst die einzelnen Posten des Gesamtkostenverfahrens be...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / a) Personengesellschaften

Tz. 35 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[28] Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / hh) Kapitalherabsetzungen

Tz. 22 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[73] Auf die Durchführung der Kapitalherabsetzung kommt es nicht an.[...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / a) Kapitalrücklage

Tz. 247 § 270 Abs. 1 HGB legt fest, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage und deren Auflösung bereits bei Aufstellung der Bilanz geschehen müssen. Die Kapitalrücklage selbst ist in § 272 Abs. 2 HGB geregelt. Erfasst sind somit jegliche (unterjährige) Leistungen der Gesellschafter in das Kapital. Die h. M. akzeptiert auch die Einordnung einer unterjährigen Leistung des Ge...mehr

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Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG fällt nicht unter die Missbrauchsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG

Leitsatz Die formwechselnde Umwandlung einer grundstücksverwaltenden GmbH mit einem einzigen Grundstück in eine GmbH & Co. KG kann nicht als ein Vorgang i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG qualifiziert werden. Sachverhalt Die Klägerin war zunächst eine GmbH. Ihre Geschäftstätigkeit beschränkte sich auf die Verwaltung und Vermietung eines im Jahr 2005 erworbenen Grundstücks...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung eines positiven Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 1 S 1 KStG ist ein positiver Endbestand beim EK 02 iSd § 36 Abs 7 KStG auch zum Schluss der "folgenden" Wj fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist während der 18-jährigen Übergangszeit zum Schluss jedes Wj vorzunehmen und nicht nur zum Schluss solcher Wj, in denen eine Ausschüttung erfolgt ist (s § 37 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.2 Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 26 Abrechnungsbescheid [1]: nicht anfechtbar mit Einwendungen, die sich gegen die Steuerfestsetzung richten.[2] Abweichende Steuerfestsetzung [3]: Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung.[4] Aufteilungsbescheide: § 279 AO, nicht anfechtbar mit Einwendungen gegen die im ESt-Bescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen. Duldungsbescheid: Einwendungen gegen die festgesetzte S...mehr

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Inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid

Leitsatz Die Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bewirkt die inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist. Sachverhalt Im Streitfall ging es um in 2004 entstandene Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer, die das Finanzamt bei de...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

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Zur Zulässigkeit einer Klage gegen "Nullbescheid" und zur Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrige...mehr

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Privates Veräußerungsgeschäft: Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Neugewinnen verfassungsgemäß

Leitsatz Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG jeweils i.d.F. des UntStRefG 2008 Sachverhalt Die Kläger hatten vor 1999 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien erzielt, ...mehr

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Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

Leitsatz 1. Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird. 2. Eine Erwerbergruppe (§ 8c Ab...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.3 Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Rz. 264 Der Verlustvortrag nach § 10d EStG knüpft an den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Es handelt sich also um eine Vorschrift der Einkommensermittlung.[1] Dies gilt auch für die Vorschriften, die die Nutzung eines Verlustvortrags einschränken, § 8c KStG, § 4 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Sätze 2 und 15 Abs. 4 UmwStG.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4 Hinzurechnung durch eingeschränkte Verlustberücksichtigung

Rz. 173 Die steuerlichen Vorschriften, welche die Berücksichtigung von Verlusten einschränken,[1] sind außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen. Sie sind von den Vorschriften, die den Verlustvortrag und -rücktrag beschränken, zu unterscheiden, da diese nur auf der Ebene der Einkommensermittlung wirken. 3.4.1 Liebhaberei Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.6 Mehr- und Minderabführung bei Organschaft

Rz. 39 Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind die Abführungsverpflichtung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags und die steuerliche Zurechnung aufgrund der Organschaft zu unterscheiden. Abweichungen zwischen der gesellschaftsrechtlichen Gewinnabführungsverpflichtung und der steuerlichen Zurechnung führen zu sog. (Mehr- und) Minderabführungen. Der Klassiker der (Me...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.2 Finale Betriebsstättenverluste in EU und EWR

Rz. 178 Gehen Verluste einer EU/EWR-Betriebsstätte final unter, dürfen diese Verluste vom EU/EWR-Stammhaus mit seinem steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden.[1] Wann es zu einem berücksichtigungsfähigen, endgültigen Untergang des Verlusts einer EU/EWR-Betriebsstätte kommt, wird bisher kasuistisch von den Gerichten entwickelt: Ein berücksichtigungsfähiger finaler Verlus...mehr