Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Kostenneutralität

Rz. 8 Dritte Voraussetzung ist, dass die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung für Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Zu vergleichen sind also die bisherigen Heizungs- und/oder Warmwasserkosten mit den Wärmelieferungskosten. Der Vergleich ist – auf der Basis der Gebäudekosten und nicht der Einzelkosten – gegenüber dem Mieter – b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 3 Die Neuregelung gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum. Für preisgebundenen Wohnraum gilt die speziellere Vorschrift des auch auf bei der Umstellung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung anwendbaren (§ 5 Abs. 3 NMV (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 1; Lützenkirchen, ZMR 2014, 955). Danach ist bei einer Verringerung des Gesamtbetrages der laufenden Aufwendunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S.2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 66 § 556a Abs. 4 verbietet eine zum Nachteil des Mieters von § 556a Abs. 2 abweichende Vereinbarung. Daher kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab nicht nach seinem Ermessen abändern.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

Rz. 59 Schließlich ist für den Fall, dass der Mieter nur Teilzahlungen auf die Miete leistet, eine Verrechnungsvereinbarung hilfreich, durch die klargestellt wird, ob die Teilzahlungen zunächst auf die Grundmiete oder die Betriebskostenvorschüsse anzurechnen sind. Grundsätzlich ist bei (Teil-)Leistungen des Mieters dessen Tilgungsbestimmung maßgebend (vgl. dazu näher § 556 R...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / c) Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand

Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Überführung in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzen.[15] Nicht entscheidend ist, wer die EUSt schuldet oder die Ware über die Grenze gebracht bzw. bei der Zollbehörde gestellt hat.[16] Die Frage, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entscheidet sich demnach nach d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Besonderheiten bei Mietermodernisierung

Rz. 13 Da der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 10/11, GE 2012, 57) und die Rechtsprechung nur in Einzelfällen einen solchen Anspruch bejaht, ist eine Vereinbarung darüber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 555f, der gem. § 578 Abs. 2 entsprechend auch auf Geschäftsräume anwendbar ist, betrifft lediglich solche Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrages (LG Leipzig, Urteil v. 20.2.2009, 8 O 3429/08, WuM 2010, 243) aus Anlass von konkreten Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden; ausreichend ist, dass die Modernisierungsvereinbarung dem Mietve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.8 Wirkung der Ankündigung

Rz. 26 Die ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung ist nicht mehr Voraussetzung für die Mieterhöhung nach § 559. § 559 Abs. 1, wonach die Mieterhöhung (nur) von der Durchführung der dort aufgeführten Maßnahmen abhängt, berücksichtigt die Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 2.3.2011, VIII ZR 164/10, WuM 2011, 225 = NJW 2011, 1220 = GE 2011, 541 = NHM 2011, 359 = ZMR 2011, 542...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gem. § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300 = NZM 2001, 89 f. = GE 2001, 55) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c R...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.4 Form der Ankündigung

Rz. 4 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Übergangsregelung

Rz. 54 In den bis zum 1.5.2013 entstandenen Mietverhältnissen muss die Ankündigung den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Satz 1 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung entsprechen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt dem Mieter zugegangen ist (Artikel 229 EGBGB i. d. F. des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 1 des MietRÄndG). Da die Übergangsregelung sich auf sämtliche "entstandene(n)" Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Pauschalwertverfahren

Rz. 48 Gem. § 555c Abs. 3 kann der Vermieter in der Modernisierungsankündigung bei Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie und nicht erneuerbarer Primärenergie insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemeine Pauschalwerte Bezug nehmen. Hat der Vermieter mehrere energetische Maßnahmen geplant, reicht es aus, wenn er die Energieeinsparung für ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ankündigungsfrist

Rz. 2 Der Vermieter hat dem Mieter – wie bisher – die Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor dem Beginn in Textform anzukündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1). Die Frist ist eine Mindestfrist, und sie wird nach §§ 187, 188 berechnet, beginnt also mit dem Tag, der auf den Zugang der Mitteilung folgt. Die Ankündigungsfrist muss für alle Modernisierungsmaßnahmen – ausgenom...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Muster einer Modernisierungsvereinbarung

Rz. 23 Zwischen Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Anschrift) und Frau/Herrn …. (Vor – und Zuname des Vermieters/der Vermieter) wird anlässlich der geplanten Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung … (genaue Lage im Gebäude) folgendes vereinbart: A. Der Mieter duldet folgende Modernisierungsmaßnahmen:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Beginn und Dauer der Maßnahme

Rz. 39 Ankündigen muss der Vermieter ferner den voraussichtlichen Beginn, so dass ein bestimmtes Datum nicht angegeben zu werden braucht (LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, juris; Bieber in MünchKomm, § 554 a. F. Rn. 35). Es reicht vielmehr aus, den Beginn der Arbeiten dahin gehend näher abzugrenzen, dass der Beginn, die Mitte oder das Ende eines bestimmten Monats...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Gewährleistungsansprüche

Rz. 7 Die Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben von seiner Pflicht zu Duldung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unberührt. Der Mieter kann also vom Vermieter sowohl die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes – unter Berücksichtigung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme – verlangen als auch mindern. Die Mietvertragsparteien können aber gem....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Art und Umfang der Maßnahme

Rz. 32 Mit der Formulierung in § 555c Abs. 1 Nr. 1 "in wesentlichen Zügen" soll verankert werden, dass an den Inhalt der Modernisierungsankündigung insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Maßnahme keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (RegEntw- BTDrucks. 17.10485 S. 20). Ausreichend ist, dass die Mieter durch das Ankündigungsschreiben hinreichend in die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Bagatellklausel

Rz. 49 § 555c Abs. 4, wonach die Mitteilungspflicht des Vermieters bei Maßnahmen entfällt, die mit keiner oder nur einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und zu keiner oder nur zu einer unerheblichen Erhöhung der Miete führen (sog. Bagatellmaßnahmen; allerdings gelten auch für diese Maßnahmen alle Bestimmungen des § 555d Abs. 2, mithin ist auch hierb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 29 An die Ankündigung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, NJW 1989, 969; LG München I, Urteil v. 11.2.2009, 15 S 22980/07, ZMR 2009, 453; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 12.5.2005, 67 S 19/05, GE 2005, 919; Staudinger/Emmerich, § 554 a. F. Rn. 40). Eine nach § 555c Abs. 1 erforderliche Modernisi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands

Rz. 47 Gem. § 555c Abs.2 soll der Vermieter den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach Abs. 3 Satz 1 hinweisen. Der notwendige Hinweis zur Härteregelung darf jedoch nicht in einer Vielzahl von nicht gesetzlich gebotenen Hinweisen untergehen (LG Berlin, Urteil v 13.1.2015, 63 S 133/14, GE 2015, 325). Fehlt dieser Hinweis, ka...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 52 Modernisierungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 4.7.1989, 2/11 S 2/89). Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist aber eine zum Nachteile des Mieters von § 555c Abs. 1-2 abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555c Abs. 5); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen is...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 555c Abs. 1 geregelte Ankündigungspflicht entspricht im Wesentlichen § 554 Abs. 3 Satz1 a. F. Satz 1 enthält eine Legaldefinition der Modernisierungsankündigung, die sich auf sämtliche Maßnahmen i. S. d. § 555c bezieht, also auch auf die früher von § 554 Abs. 3 a. F. nicht erfassten Maßnahmen, die der Vermieter auf Grund von Umständen durchzuführen hat, die er...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsatz

Rz. 11 Da die Aufzählung des Gegenstandes der Vereinbarungen nicht abschließend ist, können auch Vereinbarungen über mieterfinanzierte Modernisierungen getroffen werden (RegEntw- BT-Drucks. 17/10485 Seite 22). Das gilt sowohl für Vereinbarungen über die finanzielle Beteiligung des Mieters an den vom Vermieter konkret beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen als auch für vom M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Aufwendungsersatzansprüche

Rz. 8 Wirksam wären auch Vereinbarungen über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555f Rn. 18). Die vergleichsweise Festlegung der Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters (z. B. Erlass einer oder mehrerer Monatsmieten) ist zulässig (LG Berlin, Urteil v. 23.2.2001, 63 S 204/00, MM 2002, 52). Haben die Parteien (wirksam) eine einvern...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarungen über die Höhe der zukünftigen Miete

Rz. 9 Die Parteien können sich individual-vertraglich auch auf die Höhe der zukünftigen Miete einschließlich etwaiger Betriebskosten einigen. Die Parteien können eine Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 ebenso vereinbaren wie auch eine höhere Miete als nach § 559 Abs. 1 zulässig. Die Mieterhöhung kann auch gestaffelt werden dahingehend, dass sie zunächst unter der nach ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.7 Ankündigung gegenüber dem Mieter

Rz. 24 Die Ankündigung muss gegenüber dem Mieter erfolgen. Mieter ist grundsätzlich derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ist der Mieter eine Einzelperson, braucht die Ankündigung nur ihm gegenüber erfolgen. Sind Mieter mehrere Personen, (z.B. Ehegatten vgl. dazu § 555a Rn.9) müssen die Maßnahmen allen gegenüber angekündigt werden. Rz. 25 Ausreichend ist der Zuga...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Finanzielle Beteiligung des Mieters an der Vermietermodernisierung

Rz. 12 Da der Mieter auch ein Interesse an der Durchführung der Modernisierungsmaßnahme haben kann z. B. weil sich infolge der geplanten Energieeinsparmaßnahme seine Betriebskosten verringern), können auch Vereinbarungen über eine finanzielle Beteiligung des Mieters an den Modernisierungskosten des Vermieters getroffen werden. Haben sich die Mietvertragsparteien auf einen ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Interessen des Vermieters und anderer Mieter

Rz. 12 Die Härtegründe schließen die Duldungspflicht nicht aus, wenn die damit abzuwägenden Interessen des Vermieters und anderer Mieter im Gebäude vorgehen. Als berechtigtes Interesse des Vermieters kann bereits anerkannt werden, dass er den Wert seines Eigentums erhöhen (Schmid, BLGBW 1983, 62) und er seinen Hausbesitz dem jeweiligen Entwicklungsstand im Wohnungsbau anpass...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Duldungspflicht

Rz. 1 Nach dem gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 auch auf Gewerberaummietverhältnisse entsprechend anzuwendenden § 555d Abs. 1 hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Dabei handelt es sich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Dulden bedeutet nicht, dass der Mieter der Maßnahme zustimmen muss. Fordert der Vermieter nach Modernisierungsankündigung den Mieter unter Beifüg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Aufwendungsersatz

Rz. 21 Durch die entsprechende Anwendung des § 555a Abs. 3 gemäß § 555d Abs. 6 ist klargestellt, dass der Mieter auch bei Modernisierungsmaßnahmen einen Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen hat, die er infolge dieser Maßnahmen machen musste. Aufwendungen im Sinne dieser Norm sind nicht die mit einem Umzug verbundenen Kosten, die dem Mieter entstehen, der kündigt und a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Vorausgegangene Verwendungen

Rz. 11 Zu berücksichtigen sind im Rahmen der Abwägung auch vorausgegangene Verwendungen des Mieters (LG Berlin, Urteil v. 20.4.1999, 64 S 316/98, ZMR 1999, 554 = NZM 1999, 1036), soweit grundsätzlich eine Duldungspflicht gem. § 555d Abs. 1 besteht. Vorausgegangene Aufwendungen spielen keine Rolle, wenn die Maßnahme des Vermieters angesichts des vom Mieter bereits geschaffene...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Ansprüche gegen den störenden Mieter

Rz. 80 Nach zutr. herrschender Meinung können die Gemeinschaft oder gestörte einzelne Miteigentümer – alternativ zur Inanspruchnahme des vermietenden Eigentümers oder gleichzeitig – direkt gegen einen störenden Mieter vorgehen und gem. § 1004 BGB die Unterlassung von Störungen beanspruchen. Es gilt vereinfacht gesagt der Grundsatz, dass der Mieter keine weitergehenden Befugn...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Übersicht

Rz. 63 Für die Abrechnung der Heizkosten gelten die zwingenden Bestimmungen der zum 1.12.2021 novellierten Heizkostenverordnung (HeizKV), von denen durch Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht abgewichen werden kann (§§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 2 HeizKV).[119] Regelungsziel der HeizKV ist die Energieeinsparung, und das Mittel zum Erreichen dieses Ziels ist die Vor...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Besonderheiten bei selbstgenutzter oder vermieteter Wohnung

Rz. 103 Wenn die Wohnung vom Schuldner/Miteigentümer selbst genutzt wird, hat die Versorgungssperre regelmäßig zum Ziel, ihn aus der Wohnung zu "vertreiben". Wenn er angesichts des drohenden Verlusts der Wohnung nicht sogar doch noch Geld "auftreiben" kann (wie es sich in der Praxis manchmal herausstellt), hat die Versorgungssperre dann nämlich zumindest den Erfolg, dass der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Frist

Rz. 16 Die Pflicht des Mieters, dem Vermieter die Härtegründe mitzuteilen, beginnt nur dann mit dem Zugang der Modernisierungsankündigung, wenn diese den Vorschriften des § 555c entspricht (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555d Rn. 68). Damit kommt es lediglich auf die formelle Wirksamkeit der Ankündigung an. Die Mitteilungsfrist wird auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn die...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 2. Fremdgenutzte Wohnungen (Ankündigung, Duldungspflicht, Mieterhöhung)

Rz. 31 Mieter und andere Fremdnutzer sind im Gegensatz zu den Wohnungseigentümern an den WEG-Beschluss nicht gebunden. Ohne Ankündigung müssen sie die Durchführung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die in ihr Besitzrecht eingreifen (wie es beim Austausch von Fenstern der Fall ist), nur dann dulden, wenn ihnen die Maßnahmen ordnungsgemäß angekündigt wurden. Nach d...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 2. Der Aufopferungsanspruch gem. § 14 Abs. 3 WEG bei "Unglücksfällen"

Rz. 6 Beispiel: Wasserschaden im Sondereigentum, schuldlos entstanden wegen Mängeln der Nachbarwohnung Ausgangsfall: Ein Wasserhahn (Sondereigentum) in der Wohnung des Eigentümers A hält einem Druckstoß in der Wasserleitung nicht stand; daran trifft A kein Verschulden. Durch den Wasseraustritt kommt es zu Schäden in der darunter liegenden Wohnung des Eigentümers B. B verlang...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Umfang

Rz. 15 Der Mieter hat nach dem gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 auch auf Gewerberaummietverhältnisse entsprechend anzuwendenden Absatz 3 des § 555d dem Vermieter nicht nur die Umstände mitzuteilen, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung begründen (vgl. oben Rn. 5 – 11), sondern auch diejenigen, die der Mieterhöhung entgegenstehen. Das ist insofern konsequent, als auch die Modern...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 8. Rauchwarnmelder

Rz. 27 Die lediglich angeschraubten oder angeklebten Rauchwarnmelder fallen weder in die Kategorie von Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum (→ § 1 Rdn 71), noch stellt ihre Installation in einer Wohnung eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Trotzdem kann eine Gemeinschaft in den Ländern, die eine Nachrüstpflicht für den Bestandsbau vorsehen,[46] den Einbau ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Nicht zu vertretende Verspätung

Rz. 19 Der Mieter kann Einwendungen auch nach dem Ablauf der Frist geltend machen, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat und dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt (§ 555d Absatz 4 Satz 1). Nicht zu vertreten hat der Mieter Gründe, die erst nach Ablauf der Frist des § 555d Abs. 3 entstanden sind, Eb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Vorzunehmende Arbeiten

Rz. 9 Zu den Härtegründen rechnen die mit der Abwicklung der Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen sowie die baulichen Auswirkungen – etwa für den Zuschnitt der gemieteten Räume. Die Modernisierungsmaßnahmen können von einer geringfügigen Belästigung bis zur vorübergehenden Unbewohnbarkeit der Mieträume reichen. Plant der Vermieter derart umfangreiche Modernisierungs- und...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 22 Gem. § 555d Abs. 7 sind zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen unwirksam. Dies gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum. Vereinbarungen, die eine Berücksichtigung seiner Aufwendungen bei seinen – mit Zustimmung des Vermieters erfolgten – Modernisierungsmaßnahmen bei späteren vermieterseitigen Modernisierungsmaßnahmen a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Sonstige Härtegründe

Rz. 11a Ferner sind weitere Härtegründe vorstellbar wie hohes Alter (aber nicht generell, vgl. OLG Karlsruhe, RE, RiM 1, 35), jedenfalls wenn es mit Gebrechlichkeit zusammentrifft (OLG Karlsruhe, a.a.O; LG Berlin, Urteil v. 18.3.2016,65 S 171/15, juris. Auch der Gesundheitszustand (LG Berlin, Urteil v. 17.12.2014, 67 S 66/14, GE 2015 388: psychische Erkrankung) kann eine Rol...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Belange des Klimaschutzes

Rz. 14 Auch die Belange des Klimaschutzes dürften bei der Interessenabwägung Vorrang vor den Härtegründen haben, soweit die Klimaschutzmaßnahmen die Grenze der Zumutbarkeit für den Mieter nicht überschreiten. Der Mieter kann demgegenüber nicht einwenden, dass die vom Vermieter geplante Maßnahme dem Klimaschutz nur in geringem Umfang Rechnung trägt, weil maßgebliche Vorschrif...mehr