Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.4 Insolvenz (Rückschlagsperre)

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem, durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung (etwa eine Sicherungshypothek) an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (Rückschlagsperre, § 88 InsO). Wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.1 Übersicht

Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgreich vollstrecken, benötigt sie Informationen über den Hausgeldschuldner. Außerdem ist aus Kostengründen zu klären, ob eine Zwangsvollstreckung zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die für diese Fragen notwendigen Informationen muss teilweise der Verwalter sammeln. Wichtig sind Informationen unte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.1 Deliver the Effect – Die Wirkung liefern

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3. Die Anschaffungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten sind insolvenzgesichert, nicht aber die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall ist nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände und das zugehörige Deckungsvermögen in die Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb wird nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 3 Arrestgrund

Ein Arrestgrund ist anzunehmen, wenn der Schuldner wesentliche Vermögensstücke beiseite schafft oder veräußert oder sonstige Handlungen vornimmt oder ankündigt, die dazu dienen, den Anspruch des Gläubigers zu vereiteln. Sinn des Arrestverfahrens ist es, Vermögensverschiebungen eines Schuldners zu verhindern, damit nach durchgeführtem Rechtsstreit über den Bestand einer Forde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die (Teil-)Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Die Buch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist nicht nur das jeweilige Deckungsvermögen mit den korrespondierenden Rückstellungen aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen in der Bilanz zu verrechnen. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 1 Ein Geschäftsmodell entwickeln

Die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells ist ein sehr aufwendiger Prozess. In seinem Verlauf werden Marktgegebenheiten und Marktchancen analysiert, Strategien für eine erfolgreiche Marktbearbeitung diskutiert und der Business Case schließlich umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben und Aspekte dabei zu beachten sind. In Kapitel 2 wird mit Schlüsseltrends, mit Mar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 3.2 Das "Four Actions Framework"

Wertsteigerung VERSUS Kostensenkung Ein häufiger Gegensatz: Kunden erwarten einen Mehrwert, Produzenten wollen Kosten sparen. Das vorangehende Kapital machte deutlich, welche Fliehkräfte der Zielkonflikt zwischen (Kunden-)Wertsteigerung und Kostensenkung entfalten kann. Jedes Unternehmen muss hier ständig seinen optimalen Weg erforschen und finden. Bisweilen jedoch kann der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, sein Wohnungsgrundbuch umzuschreiben. Aus dem Wohnungsgrundbuch sind bislang erkennbar: ein im Jahr 2004 gelöschter Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein im Jahr 2014 gelöschtes allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des K (gelöscht im Jahr 2020) und e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5 Vermögens- und Einkünftebindung

2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.2 Auflösung der Kasse

Rz. 95 Den Grundsatz der Vermögensbindung konkretisiert § 1 Nr. 2 KStDV für den Fall der Auflösung der Kasse dahin, dass deren Vermögen nur entsprechend der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen oder gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zufließen darf.[1] Dabei muss die Verwendung des Vermögens in der Satzung konkret beschrieben sein. Für die satzungsmäßige V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.20 Zusammenschlüsse zur Umlage von Versorgungslasten (§ 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG)

Rz. 281 § 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG enthält eine persönliche Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse, die die Belastungen aus Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern ausgleichen. Bei den Zusammenschlüssen muss es sich um KSt-Subjekte i. S. d. § 1 KStG handeln, weil sonst das KStG nicht anwendbar ist. Mitglieder dieser Zusammenschlüsse dürfen nur juristische Personen des öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.1 Begrenzung des Kassenvermögens bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 98 Die Steuerbefreiung soll nur insoweit gewährt werden, als das Vermögen der Kasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz beschränkt daher das begünstigte Kassenvermögen der Höhe nach. Folge eines Verstoßes gegen die Begrenzung des Kassenvermögens ist nicht der vollständige Verlust der Steuerbefreiung, sondern eine partielle Steuerpflicht nach § 6 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.3 Darlehen der Kasse an den Träger

Rz. 123 Die Kasse kann ihr Vermögen, soweit sie es zurzeit nicht für die sozialen Zwecke benötigt, dem Träger darlehensweise zur Verfügung stellen.[1] Grundsätzlich hält sich die Kasse damit im Rahmen der zulässigen Vermögensverwaltung (Rz. 88). Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Grundsatz der unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung des Kassenvermögens für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.1 Hausgeld ist bei Erbfall fällig

Überblick Schuldet bereits der Erblasser der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ganz oder teilweise Vorschüsse gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG oder Nachschüsse gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, waren diese mithin bereits vor dem Erbfall fällig, geht die Schuld nach § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB unmittelbar mit dem Erbfall auf seinen Erben über. Beschränkung Der Erbe hat nach §§ 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 2 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf diesen über, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 220 Hilfsgeschäfte ergeben sich notwendig aus dem Betrieb der Genossenschaft; sie sind keine Zweck- oder Gegengeschäfte, weil sie dem Zweck der Genossenschaft nicht unmittelbar dienen, sie sind aber zur Abwicklung der Zweck- und Gegengeschäfte und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft notwendig.[1] Zu den Hilfsgeschäften gehören etwa der Einkauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 3 Ziele des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren dient nach § 1 InsO dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich – in der Regel anteilig – zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird außerdem Gelegenheit gegeben, s...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 8 Aussonderungs-/Absonderungsrechte

Ist über das Vermögen eines Hausgeldschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss geprüft werden, ob Aussonderungs- und/oder Absonderungsrechte bestehen. Vor allem Absonderungsrechte haben bereits nach der WEG-Reform 2007 eine große Rolle erlangt.[1] Überblick: 8.1 Aussonderung Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.3 Bestimmung der Fälligkeit und Verfall- und Vorfälligkeitsklausel

Die Fälligkeit der Vorschüsse bestimmt sich nach § 271 Abs. 1 BGB. Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG einen anderen Zeitpunkt bestimmen.[1] In der Praxis wird von dieser Beschlusskompetenz in der Regel Gebrauch gemacht und – wenn die Fälligkeit nicht ohnehin vereinbart ist[2] – bestimmt, dass das Hausgeld in bestimmten Raten zu bestimmten Zeitpunkten fällig is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Durch § 20 Nr. 1 BetrAVG v. 19.12.1974[1] sind die Bestimmungen über die KSt-Freiheit von Pensions- und Unterstützungskassen neu gefasst und zum 1.1.1977 mit nahezu unverändertem Wortlaut in das KStG 1977 übernommen worden; lediglich der Begriff "Rücklage für Beitragsrückerstattung" ist durch die steuerlich zutreffende Bezeichnung "Rückstellung für Beitragsrückerstatt...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.3.6 Einrichtung eines Kontos

Überblick Damit es nicht zu einer Vermischung des Gemeinschaftsvermögens bzw. – bei Bargeld – nicht zu einer Vermengung nach § 948 Abs. 1 BGB mit dem Vermögen des Verwalters kommt und um die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer davor zu schützen, dass Gläubiger des Amtsträgers auf das Verwaltungsvermögen zugreifen, ist der Verwalter verpflichtet, sämtliche eingenommenen Gelder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der betrieblichen Kassen sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG enthalten. Sie werden ergänzt durch die Bestimmungen der §§ 1 – 3 KStDV; danach sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Rechtsfähigkeit; Beschränkung des Personenkreises der Leistungsempfänger auf Zugehörige bzw. Arbeitnehmer;[1] Zweckbindung der Kassen als soziale Einric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.1 Begriff

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben.[1] Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner[2], einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in größeren Wohnungseigentumsanlagen kommt es immer wieder dazu, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Möglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.1 Begriff der sozialen Einrichtung

Rz. 61 Die Steuerfreiheit der Kassen ist nur deshalb und nur insoweit gerechtfertigt, als es sich bei ihnen um soziale Einrichtungen handelt. Das bedeutet, dass die Kassen bei ihrer Tätigkeit in besonderem Maße soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Insbesondere müssen sie ihre Leistungen auf Fälle sozialer Notlagen beschränken. Dabei muss teils auf die soziale Notla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.2.2 Liquiditätslücke

Folgt man der h. M., kann es trotz einer ordnungsmäßigen Verwaltung und der jährlichen Vorlage von Plänen zu einer Liquiditätslücke[1] kommen. Diese entsteht, wenn die Vorschüsse z. B. mit dem Jahr 2021 enden, neue Vorschüsse aber erst im Sommer des Jahres 2022 beschlossen werden. Denn dann schulden die Wohnungseigentümer für ein halbes Jahr in Ermangelung einer Anspruchsgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.[1] Zu einer solchen Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.5 Teilhaber eines Wohnungseigentums

Teilhaber eines Wohnungseigentums sind nach h. M. jeweils Wohnungseigentümer[1] und haften für Hausgeld gemeinsam und gemäß § 421 BGB als Gesamtschuldner.[2] Eine solche gesamtschuldnerische Haftung gilt etwa für: Miteigentümer eines Wohnungseigentums nach Bruchteilen im Sinne der §§ 741 ff. BGB [3], z. B. Eheleute; Mitglieder von Gesamthandsgemeinschaften; die Gesellschafter ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.2.2 Vollstreckungsverbot

Grundsatz Gibt der Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, z. B. das Wohnungseigentum, aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser Gegenstand als sonstiges Vermögen des Schuldners grundsätzlich dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.[1] Ein Insolvenzgläubiger kann daher ungeachtet der Freigabe erst nach Abschluss des Insolvenzve...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 6 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.2 Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Dazu kann in der Insolvenz eines Verbandsmitglieds die Auflösung des Verbandes gehören. Das im Insolvenzverfahren grundsätzlich bestehende Recht (§ 84 Abs. 2 InsO), die Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verlangen, schließt § 11 Abs. 2 WEG allerdings aus.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr