Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Pflichtteile

Rz. 73 Mögliche Bestandteile der gesetzlichen Erbfolge sind die Pflichtteile nach den §§ 2303ff. BGB. Grundsätzlich kann der Erblasser im Rahmen der gewillkürten Erbfolge frei verfügen, wem er etwas von seinem Vermögen zukommen lassen möchte. Dieses Prinzip wird zugunsten der nächsten Verwandten durch die Pflichtteilsregeln durchbrochen. Diese stehen lediglich einem begrenzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.9.2 KG

Rz. 42 Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es möglich, den Unternehmensnachfolger als Kommanditisten in eine KG aufzunehmen und ihn nach und nach mit Kommanditanteilen unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG) auszustatten, ggf. unter Nießbrauchsvorbehalt. Insoweit kann der Übergeber ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Analyse der Situation des Unternehmens

Rz. 9 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert eine umfassende Analyse der Situation des Unternehmens bzw. der Unternehmerfamilie.[1] Praxis-Beispiel Unternehmer U hat einen Verleih für Schwertransporter und Kräne. Der Umsatz hat sich in den letzten Jahren wegen des veralteten Maschinenparks verschlechtert. U, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, möchte die Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.1 Begriff

Rz. 228 Die Familienstiftung als besondere Ausprägungsform der Stiftung eignet sich aus zivil- und steuerrechtlichen Gründen ganz besonders als Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Die Familienstiftung kann dazu beitragen, das Unternehmen vor Zerschlagung oder Zersplitterung zu schützen und einen dauerhaften Einfluss gemäß den Werten und Wünschen des Stifters s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.5 Laufende Besteuerung der Destinatäre

Rz. 240 Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG stpfl., wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rspr. bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.2 Aufnahme als Kommanditist einer GmbH & Co. KG

Rz. 145 Die Möglichkeit der Trennung von Management und Kapital ist bei einer gleitenden Unternehmensnachfolge für eine Übergangszeit vorteilhaft. Damit können die Weiterführung des Unternehmens und die Rechte der Erben gesichert werden. Soweit innerhalb der Familie noch kein geeigneter Nachfolger existiert, kann über die GmbH als Komplementärin u. U. ein fremder Geschäftsfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 8 Ergebnis

Rz. 319 Im Ergebnis sollte eine geregelte Unternehmensnachfolge in folgenden Phasen ablaufen[1]: Rz. 320 Am Anfang stehen im Rahmen der Bestandsaufnahme die I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Betreuungskosten

Aufwendungen für einen Betreuer/Vormund, der ausschließlich im Bereich der Personenfürsorge tätig wird, sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Übt ein Vormund/Betreuer sowohl Vermögens- als auch Personenfürsorge aus, ist die Vergütung im Schätzungswege in Betriebsausgaben/Werbungskosten einerseits und außergewöhnliche Belastung andererseits aufzuteilen.[1] Vergütun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 4 Wegen der strukturellen Ähnlichkeit von Verschmelzung und Spaltung verweist § 16 UmwStG für die Spaltung auf Personengesellschaften neben § 15 UmwStG auf die Vorschriften über die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft gem. §§ 3–8 und 10 UmwStG. Bei der Aufspaltung einer Körperschaft können übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft und eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Die handelsrechtliche Auf- und Abspaltung (§ 123 Abs. 1 und 2 UmwG) als Tatbestand des § 16 UmwStG

Rz. 9 Die Anwendung von § 16 UmwStG setzt eine handelsrechtlich wirksame Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft nach § 123 Abs. 1 und 2 UmwG voraus. Dies folgt aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG, der auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verweist. Rz. 9a Während nach § 124 Abs. 1 UmwG i. V. m. § 3 Abs. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nahezu alle Rechts...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (Ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 42/15, BFH/NV 2017 S. 1422, Rz. 12 m.w.N.). Dies...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Wesen der Spaltung

Rz. 1 § 16 UmwStG gehört zum Vierten Teil des UmwStG, der den Übergang von Vermögen einer übertragenden Kapitalgesellschaft im Wege der Aufspaltung, Abspaltung oder Teilübertragung regelt. In den Fällen des § 15 UmwStG ist Übernehmerin eine andere Kapitalgesellschaft, in denen des § 16 UmwStG eine Personengesellschaft. § 16 UmwStG ermöglicht eine Umstrukturierung von Unterne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 28 Die übertragende Kapitalgesellschaft hat nach § 125 i. V. m. § 17 Abs. 2 UmwG eine Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag nach § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG aufzustellen. Für diese Schlussbilanz gelten nach § 17 Abs. 2 S. 2 UmwG die Vorschriften über die Jahresbilanz entsprechend. Ein Wahlrecht, die Buchwerte bis zu den Verkehrswerten aufzustocken, besteht nicht. Es kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Bilanzierung der übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Personengesellschaft

Rz. 43 Die übernehmende Personengesellschaft tritt mit dem Übergang der übertragenen Wirtschaftsgüter in ihr Betriebsvermögen als Sonderrechtsnachfolgerin nach § 16 S. 1 UmwStG i. V. m. § 4 UmwStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie übernimmt die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 UmwStG mit den in der steuerlichen Schlussbilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 16 S. 1 UmwStG in der aktuellen Fassung des SEStEG[1] ist seit dem UmwStG 1995[2] gleich geblieben. S. 2, der in der ursprünglichen Fassung das aufgegebene körperschaftsteuerrechtliche Anrechnungsverfahren berücksichtigte, ist durch das Steuersenkungsgesetz[3] auf die heutige Fassung angepasst worden. In der Fassung des UmwStG 1995 enthielt § 16 UmwStG noch einen S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 47 Für die Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden Körperschaft gelten die §§ 5, 7 UmwStG [1], soweit sie Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft sind oder werden. Gewinnrücklagen der übertragenden Körperschaft gelten anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen als an die Gesellschafter ausgeschüttet und unterliegen bei i...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Unterhaltsaufwendungen

Volljährige Kinder haben vor der Inanspruchnahme der Eltern den Stamm ihres Vermögens einzusetzen. Die Verwertung einer Unfallversicherung kann jedoch unzumutbar sein, wenn das ansonsten vermögenslose und einkommenslose Kind darauf für seinen weiteren Unterhalt und seine Altersvorsorge angewiesen ist.[1] Bei bestehender Ehe sind Unterhaltsaufwendungen nicht zu berücksichtigen...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Mediationsverfahren

Die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind, da sie nicht zwangsläufig, sondern freiwillig entstehen, nicht abziehbar. Das gilt auch für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens im Zuge einer Scheidung. Darüber hinaus anfallende Prozesskosten sind nur abziehbar, soweit sie die (materielle) Existenzgrundlage oder die lebensnotw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Auch die Rechtsfolgen der Spaltung auf eine Personengesellschaft sind nicht in § 16 UmwStG selbst geregelt. Vielmehr richten sich die Rechtsfolgen nach den §§ 3ff. und 15 Abs. 3 UmwStG. Dagegen gilt für die Rechtsfolgen nicht die Verweisung über § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG auf die §§ 11ff. UmwStG, da § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG für die Fälle des § 16 UmwStG nicht gilt (Rz. 7)...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.8 AfA bei Umwidmung oder Entnahme

Wird ein Gebäude des bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden Vermögens umgewidmet und nunmehr zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Dies hat zur Folge, dass als AfA nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Zuordnung des ehemaligen EK 02

Rz. 52 Nach § 16 S. 2 UmwStG ist auch § 10 UmwStG anwendbar. Diese Vorschrift bestimmte im Zusammenhang mit § 40 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der unbelastete Teilbetrag des verwendbaren Eigenkapitals, d. h. das EK 02 der übertragenden Körperschaft, anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen zu einer KSt-Erhöhung führt. Rz. 53 § 10 UmwStG und § 40 KStG...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Erpressungsgelder

Erpressungsgelder können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn ein Steuerpflichtiger allein aufgrund des Umstands, dass er wohlhabend ist, selbst oder ein naher Angehöriger Opfer einer Erpressung wird.[1] Mangels Zwangsläufigkeit wird ein Abzug aber versagt, wenn der Erpresste durch sein eigenes vorwerfbares Verhalten eine wesentliche Ursache für die Er...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Beerdigungskosten

Beerdigungskosten belasten zunächst das durch Erbfall übergegangene Vermögen. Daher scheidet ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung insoweit aus, als diese Kosten aus dem Nachlass, z. B. aus Sterbegeldern oder aus auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen, erbracht werden können.[1] Es reicht auch aus, dass die Beerdigungskosten aus sonstigen d...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 1.1 Sitz und Schwellenwerte

Unter das EBRG fallen unionsweit tätige Unternehmen[1] mit Sitz in Deutschland sowie unionsweit tätige Unternehmensgruppen, deren herrschendes Unternehmen in Deutschland ansässig ist.[2] Als herrschendes Unternehmen gilt dabei die Konzerneinheit, die auf die anderen Unternehmen über von ihr bestellte Mitglieder in den Unternehmensorganen, die Mehrheit der Stimmrechte oder di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.4 Wesentliches nicht-ausländisches Vermögen (§ 2 Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 295 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG bestimmt sich das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen in Abhängigkeit der Vermögensstruktur des Steuerpflichtigen (unter Berücksichtigung des Vermögens von Gesellschaften i. S. v. § 5 AStG, s. Rz. 300ff.). Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. ...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.3 Schenkweise Zuwendung von geringem Vermögen

Die Gewährung von Unterhalt ist kein Kriterium des Fremdvergleichs. Eine Wohnung kann grundsätzlich auch an ein unterhaltsberechtigtes Kind mit steuerlicher Wirkung vermietet werden.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (geringer Betrag) Eltern vermieten in ihrem Zweifamilienhaus eine Wohnung an den studierenden Sohn, de...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.2 Schenkweise Zuwendung von erheblichem Vermögen

Die steuerschädliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung kann vermieden werden, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind ein größerer Geldbetrag geschenkt wird, der es in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Ausbildung selbst zu bestreiten.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (größerer B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften i. S. v. § 5 (§ 2 Abs. 4)

2.4.1 Bedeutung, Voraussetzungen und Reichweite Rz. 300 Gem. § 2 Abs. 4 AStG sind bei der Anwendung der Abs. 1 und 3 bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen. Die Norm zie...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.2 Zurechnung laufender Einkünfte der Miterbengemeinschaft vor Erbauseinandersetzung

Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachla...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.1 Bedeutung, Voraussetzungen und Reichweite

Rz. 300 Gem. § 2 Abs. 4 AStG sind bei der Anwendung der Abs. 1 und 3 bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen. Die Norm zielt auf Umgehungsgestaltungen durch Übertragung ...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.5 Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, stellen keine Anschaffungskosten dar. Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung enthalten bis zur Grenze der Angemessenheit eine nichtsteuerbare oder steuerbare Vermögensumschichtung in Höhe ihres Barwerts (Tilgungsante...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.2 Zahlungen an andere Angehörige des Übergebers

Die sog. Gleichstellungsgelder an die Geschwister des Übernehmers oder auch an andere Angehörige des Übergebers sind ebenfalls stets Anschaffungskosten.[1] Entsprechendes gilt, wenn der Übernehmer verpflichtet ist, bisher in seinem Vermögen stehende Wirtschaftsgüter auf Dritte zu übertragen, oder wenn er zunächst zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet war und diese Verpflic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.3 Umfang der Zurechnung

Rz. 310 Die Zurechnung erfolgt anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Nur in diesem Umfang sind Einkünfte, Beteiligungen und Vermögen anteilig beim Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, als erzielte oder hielte der sie unmittelbar.[1] Überall dort, wo es auf die Höhe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 S. 3 AStG, § 2 Abs. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Es handelt sich um drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresses soll der Anwend...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Prozesskosten

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren.[1] Demnach sind Prozesskosten des Vermieters Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit sachlich mit dem Mietverhältnis zusammenhängt; das kann auch bei einer Räumungsklage gegen den Mieter der Fall sein. Die Kosten eines Baumängelprozesses sind ...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich ist nicht auf die zivilrechtliche Beurteilung abzustellen.[1] Maßgebend ist allein die Frage, ob beim Vermögensempfänger Anschaffungskosten entstehen, d. h., ob er eigene Aufwendungen tätigt, um das übertragene Vermögen zu erlangen. Danach kann die Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge unabhängig davon, ob der Übergabevertrag zivilrechtlich al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 7 Ferienwohnung im Ausland

Ist die Ferienwohnung im Ausland belegen und wird sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Die Selbstnutzung einer Wohnung im Ausland führt generell nicht zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland. Folglich ist eine Anrechnung bzw. ein Abzug evtl. anfallender ausländischer Einkommensteuer nach § 34c Abs. 6 i. V. m....mehr