Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 4a S 12 u 13 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Verpflegungspauschalen nach den S 3 und 5 des § 9a Abs 4 EStG, die Dreimonatsfrist nach den S 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den S 8 bis 10 gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Haussta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auswärtige berufliche Tätigkeit oder fehlende erste Tätigkeitsstätte

Rn. 930 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein StPfl hat im Fall einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen Anspruch auf eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale (§ 9 Abs 4a S 2 EStG). Eine auswärtige berufliche Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn der ArbN – wie in § 9 Abs 4a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalabzüge

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Nachweis der WK ist dann entbehrlich, wenn das Gesetz einen WK-Pauschbetrag vorsieht. In diesem Falle kommt der Pauschbetrag in Ansatz, ob nun WK vorliegen oder nicht. Derartige Pauschbeträge finden sich in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG (ArbN-Pauschbetrag), § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG (WK-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen), § 9a S 1 Nr 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Mahlzeitengestellung (§ 9 Abs 4a S 8–10 EStG)

a) Mahlzeitengestellung bis VZ 2013 und Vereinfachung durch Reform ab VZ 2014 Rn. 950 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurden einem ArbN bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, blieb der WK-Abzug nach der bis 2013 geltenden Rechtslage in Höhe der Verpflegungspauschalen davon unberührt. Im Gegenzug musste jedoch der geldwerte Vorteil beim ArbN ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Vorschrift des § 9 Abs 4a EStG im Einzelnen

1. Auswärtige berufliche Tätigkeit oder fehlende erste Tätigkeitsstätte Rn. 930 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein StPfl hat im Fall einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen Anspruch auf eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale (§ 9 Abs 4a S 2 EStG). Eine auswärtige berufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Änderungen im Zuge der Neuregelung des Reisekostenrechts

Rn. 678 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Zuge der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts durch das UntStReiseKG v 20.02.2013 mit Wirkung ab VZ 2014 wurde auch § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3 EStG neu gefasst und gesetzlich geregelt, dass das Vorliegen eines eigenen Hausstands das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2019, 449). Der...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen ("Künstler"), sportliche und artistische Darbietungen ("Sportler, Artisten"), unterhaltende und ähnliche Darbietungen ("Unterhaltende und ähnliche Darbietungen"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.2.1 Fallgruppen, in denen schon nach bisheriger Rechtsprechung ein Abzug zulässig war

Rz. 42 In ständiger Rspr. erkannte der BFH schon vor der Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 zwei Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot an, so die geringfügige private Nutzung (Rz. 42a) und die Aufteilbarkeit nach einem objektiven Maßstab (Rz. 44).[1] In diesen Fällen ist ein Abzug als Erwerbsaufwand unverändert geboten. Rz. 42a Ein unbedeutendes und nicht ins G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit eines Müllwerkers

Leitsatz Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn dieser sich dort jeweils lediglich umkleidet, die Ansage der Einsatzleitung anhört, das Tourenbuch, die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel abholt und danach mit seinen Kollegen die Blinker sowie die Beleuchtung des Müllfahrzeugs kontrolliert (Anschluss an BFH, Urteil v. 21.9.2021, VI R 2...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5 Besonderheiten bei den Reisekosten von Unternehmern

Nach dem BMF-Schreiben vom 23.12.2014 [1] sind die lohnsteuerlichen Regelungen zu den Reisekosten bei Unternehmern sinngemäß anzuwenden. Zu den Reisekosten gehören die Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Mehraufwendungen für Verpflegung sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Unternehmer vorübergehend von seiner ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5.1 Berechnung der Abwesenheit/3-Monats-Frist

Mehraufwendungen für Verpflegung kann der Unternehmer nur für die Zeiten geltend machen, zu denen er aus betrieblichen Gründen – entfernt von seiner Wohnung und seiner ersten Betriebsstätte – tätig wird. Bei einer eintägigen Reise und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden kann er die Verpflegungspauschale von 14 EUR beanspruchen. Allerdings ist der Abzug bei einer längerf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5.2 Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Die Regelungen für Arbeitnehmer gelten analog auch für Unternehmer. Zu den Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsel zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung, wöchentliche Familienheimfahrten oder wöchentliche Familien-Ferngespräche, Verpflegungsmehraufwendungen (für maximal 3 Monate) und Aufwendungen für ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 4.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte des Unternehmers bei mehreren Betriebsstätten

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Woche an 2 vollen Arbeitstagen oder mindestens zu 1/3 d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.4 Übersicht zu den Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Tz. 67 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 In einer Übersicht gegenübergestellt ergibt sich folgender Vergleich zwischen der Rechtslage 2013 und 2014:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG) Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Tz. 69 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für Tätigkeiten im Ausland gibt es zwei Pauschalen i. H. v. 120 % (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und 80 % (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Die entsprechenden Beträge werden durch BMF-Schreiben beka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG)

Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pau...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner daue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.3 Dreimonatsgrenze

Tz. 64 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (s. § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG, Anhang 10). Eine (großräumige) Tätigkeitsstätte liegt auch dann vor, wenn während der beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen inn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die relevanten Änderungen im Zusammenhang mit dem 2014 in Kraft getretenen neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wichtige Änderungen im Überblick

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zusammenfassend sind zum 01.01.2014 folgende wichtige Neuregelungen erfolgt: Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich nunmehr nach ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR berücksichtigt werden. Tz. 61 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalen...mehr