Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.6 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beiträge zu sonstigen Versicherungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 283 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 3a EStG regelt den Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als SA. In der Mehrzahl der Fälle dürften sich allerdings Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3a EStG wegen des Höchstbetrags für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4 EStG), der vorrangig durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 219 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versicherungsbeiträge können nach dem Einleitungssatz des § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als SA abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind. BA oder WK liegen vor, wenn die Aufwendungen für Versicherungen mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Entscheidend ist, ob durch den Versicherungsvertrag ein betriebliches bzw ein berufliches oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vermeidbarkeit durch Versicherungsschutz

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nichtabschluss einer das Risiko abdeckenden Versicherung schließt grds eine ag Belastung nicht aus. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Versicherung zum Schutze von Vermögensgegenständen handelt. Hier wird die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abgelehnt, wenn der StPfl eine übliche, allg zugängliche und zumutbare Versicherung ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nachversteuerung bei Alt-Versicherungsverträgen gemäß §§ 29f EStDV

Rn. 752 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 5 EStG aF, der durch § 10 Abs 5 EStG idF BürgerentlastungsG Krankenversicherung ersetzt worden ist, enthielt eine Ermächtigung zum Erlass einer VO, nach der bei Versicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b EStG in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung eine Nachversteuerung durchzuführen ist, wenn die Voraussetzungen für den SA-Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versicherungsverhältnis

Rn. 202 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG ist, dass sie aufgrund eines bestehenden Versicherungsverhältnisses geleistet werden. Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag oder von Gesetzes wegen begründet werden, wie zB bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 203 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ein Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausschwamm

Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm sind ag Belastungen, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt (BFH BStBl II 2012, 572). Ersatzansprüche gegen Dritte sind aber gegenzurechnen. Weiter ist Voraussetzung, dass keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des StPfl erkenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hausrat

Kosten zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände, wie Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, eine allg übliche und zumutbare Versicherung, hier eine Hausratversicherung, abzuschließen (BFH BStBl II 2004, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestberücksichtigung der Beiträge zu Basiskranken- und Basispflegeversicherungen (§ 10 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 731 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Übersteigen die vom StPfl geleisteten Beiträge für seine Basiskranken- und Basispflegeabsicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3) den Höchstbetrag von 2 800 EUR/1.900 EUR, sind nach § 10 Abs 4 S 4 EStG die Beiträge für die Basisabsicherung in voller Höhe als SA zum Abzug zuzulassen. Eine betragsmäßige Deckelung auf die Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zahlungen für einen Dritten

Rn. 209 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wendet der StPfl einem Dritten, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, schenkweise einen Geldbetrag zu, den der Dritte dann als Versicherungsbeitrag an das Versicherungsunternehmen zahlt, kann nur der Dritte die Beiträge als SA abziehen. Ein Abzug des schenkweise dem Dritten zugewendeten Geldbetrags beim StPfl ist nicht möglich....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechnung von Erstattungsüberhängen (§ 10 Abs 4b S 1 u 2 EStG)

Rn. 746 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 4b S 1 EStG stellt zunächst steuerfreie Zuschüsse für in einem anderen VZ geleistete Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2–3a EStG (Altersvorsorgeaufwendungen, Basiskranken- und Basispflegeversicherung und sonstige Versicherungen) einer Erstattung von SA gleich. Nach § 10 Abs 4b S 2 EStG sind Erstattungen von SA bei Vorsorgeaufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahren

Rn. 43c Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das Institut sammelt die entsprechenden Erstattungsbeträge und setzt sie in seiner Monats-Anmeldung von dem zu entrichtenden Betrag ab. Die Summe der Erstattungen ist besonders anzugeben, um mit dieser Summe die Länder verhältnismäßig zu belasten, die ein entsprechendes Aufkommen an Schuldnersteuer hatten. Damit sollen Verschiebungen im Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 710 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 EStG normiert Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG (Basisversorgung). Zur Verfassungsmäßigkeit der Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), der weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und der Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Versicherungsnehmer

Rn. 206 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge zu Versicherungen kann grds nur derjenige nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG als SA geltend machen, der sie als Versicherungsnehmer aufgewendet hat. Der Abzugstatbestand setzt voraus, dass der StPfl selbst den Aufwand wirtschaftlich getragen hat und dass er die Beiträge auch selbst geschuldet hat (BFH BStBl II 1995, 637). Ohne Bed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 711 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren nach § 10 Abs 3 EStG aF alle vom StPfl geleisteten Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und konnten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Das BVerfG hat die Höchstbetragsgrenze für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als verfassungsgemäß angesehen (so zB BVerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–3 EStG

Rn. 728 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 4 S 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beiträge zu sonstigen Versicherungen) bis zur Höhe von 2 800 EUR abgezogen werden. § 10 Abs 4 S 1 EStG betrifft in erster Linie StPfl, die die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung sowie ihre Krankheitsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 736 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 4a S 1 EStG ist durch das AltEinkG eingefügt worden und sah für eine Übergangsphase für die VZ 2005 bis VZ 2019 für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 u 3 EStG aF eine jährliche Günstigerprüfung zwischen der bis zum 31.12.2004 und der ab dem 01.01.2005 geltenden Rechtslage vor. Insb bei ArbN mit kleineren Einkom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zahlungen eines Dritten

Rn. 213 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zahlt ein Dritter für den StPfl, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen, kann der StPfl die Zahlungen des Dritten nicht als SA abziehen, da er die Aufwendungen nicht selbst erbringt. Zudem kann auch der Dritte die Zahlungen nicht als SA abziehen, der er sie nicht als Versiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 684 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG nicht als SA abgezogen werden, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Zweck der Regelung ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen auszuschließen (Krüger in Schmidt, § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eidesstattliche Versicherung (Absatz 2 Satz 2, 3)

Rz. 23 Wird die vom Schuldner herauszugebende Sache bei ihm nicht vorgefunden und macht er auch keine Angabe über deren Verbleib oder aber Angaben, die der Gläubiger nicht ohne weiteres nachprüfen kann oder denen er keinen Glauben schenken will, kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass er die Sache nicht besitze, auch nicht wiss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht (§ 889 ZPO)

Rz. 14 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht für den Gläubiger: dem Schuldner gemäß § 889 Abs. 1 ZPO die eidesstattliche Versicherung abzunehmen; für den Fall, dass der Schuldner im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint oder die Abgabe der eides...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Termin zur eidesstattlichen Versicherung

Rz. 31 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – Az.: ... Antrag auf Abgabe einer Offenbarungsversicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner zu bestimmen und ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 889 Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht

1 Normzweck Rz. 1 Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nach den Vorschriften des materiellen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt wurde. Das Verfahren dient dazu, die Auskunftspflicht zu erhärten, auch wenn sich der Schuldner strafbar macht (BGH, WM 1964, 795). Einem Gläubiger würde andernfalls die letzte Möglichkeit genommen...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 8 Betriebliche Versicherungen

Die Liste der möglichen betrieblichen Versicherungen ist lang und reicht von der Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung, Glasbruchversicherung über Elektronik-Versicherung/IT-Versicherung und Produkthaftpflicht bis hin zur Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier sollte der Steuerberater dem Mandanten raten, unabhängige Versicherungsmakler mit der Prüfung diverser Angebote...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.2 Haftung und Versicherung

Es lässt sich erkennen, welche Gefahren Wissenslücken sind oder welche Folgen unterlassene Hinweise an den Mandanten haben können. Wichtig Haftungsfalle RDG Eine große Haftungsfalle ist der Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen für Steuerberater im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zu seinem ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren nach Abs. 1

Rz. 3 Der Schuldner muss zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht verurteilt worden sein. In Betracht kommen die Bestimmungen der §§ 259, 260, 666, 681, 713, 1379, 1435, 1580, 1587e, 1605, 1915, 1978, 2000, 2028, 2057, 2127, 2130 und § 2218 Abs. 1 BGB, § 74c Abs. 2, § 87c HGB und § 51a GmbHG. Es kann sich um ein rechtskräftiges, aber auch ein vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vermögensauskunft an Eides statt (Abs. 3)

Rz. 36 Um zu gewährleisten, dass die vom Schuldner abgegebene Vermögensauskunft vollständig und richtig ist, bestimmt Abs. 3 entsprechend der alten Rechtslage nach § 807 Abs. 3 ZPO die Bekräftigung der Vermögensauskunft an Eides statt. Über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zuvor in angemessener Weise zu belehren (Satz 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Norm findet nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (Abs. 1 Satz 1; §§ 803 bis 882a ZPO) Anwendung. Sie entspringt aus einer prozessualen Verpflichtung des Schuldners heraus. Daneben existieren weitere prozessuale Regelungen, die einen Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichten: eidesstattliche Versicherung zur Auskunft (§ 836 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren nach Abs. 2

Rz. 7 Nach Abs. 2 muss das Vollstreckungsgericht (Richter; § 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG) nach § 888 ZPO verfahren, wenn der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert. Nach § 888 Abs. 1 ZPO hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers zu erkennen, dass der S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.2 Ansprüche aus Haftpflichtversicherungen

Rz. 210 Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG) des Schuldners als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer sind nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung des Versicherungsnehmers (Versicherten) von der Haftpflichtschuld gerichtet. Der Befreiungsanspruch ist für Gläubiger des Versicherten nicht pfändbar. Nur der Verletzte (Haftpflichtgläubiger) kann als ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren

Rz. 11 Für das gerichtliche Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entsteht eine Festgebühr i. H.v 35 EUR (Nr. 2115 KV GKG). Gibt der Schuldner die eidesstattlichen Versicherung hingegen freiwillig (insofern kann die Notwendigkeit einer Kostenerstattung gem. § 788 ZPO fehlen; OLG Schleswig, ZAP Fach 24, 93) ab, so entsteht gem. Nr. 15212 Nr. 1 VV GNotKG eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Erlass eines Haftbefehls dient als Form der Beugehaft (BVerfG NJW 1983, 559) zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens und zwar der Durchsetzung der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für sich gesehen eine unvertretbare Handlung (§ 888 ZPO) darstellt. Als Zwangsmittel soll die Erzwingungshaft ledigl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.6 Umwandlungsrecht

Rz. 209g Zudem erwirbt der Gläubiger durch Pfändung das Recht auf Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung (§ 165 VVG). Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann allerdings gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG verei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten/Gebühren

Rz. 28 Der Gerichtsvollzieher erhält neben Auslagen (Nr. 700, 707, 711, 713 KV GvKostG) für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 38 EUR Nr. 262 KV GvKostG. Für die Wegnahme des Gegenstandes erhält er eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR (Nr. 221 KV GvKostG). Rz. 29 Beauftragt der Gläubiger einen Rechtsanwalt, so erhält dieser im Verfahre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nach den Vorschriften des materiellen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt wurde. Das Verfahren dient dazu, die Auskunftspflicht zu erhärten, auch wenn sich der Schuldner strafbar macht (BGH, WM 1964, 795). Einem Gläubiger würde andernfalls die letzte Möglichkeit genommen, zu seinem...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zwei-Jahres-Schutzfrist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt eine grundsätzliche Sperrfrist für die erneute Abgabe einer Vermögensauskunft von zwei Jahren und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen (BT-Drucks. 16/10069 S. 26). Der Schutz ist von Amts wegen zu beachten und besteht für sämtliche Glä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellte Bezüge

Rz. 17 Gem. Abs. 3 lit. a sind Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann, dem Arbeitseinkommen gleichgestellt (vgl. OLG Rostock, NJW-RR 1995, 173; Karenzentschädigungen), z. B. gem. §§ 74, 82a, 89b, 90a HGB; § 133 GewO. Wird diese Entschädigung allerdings nicht in fortlau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.5 Ansprüche aus Direktversicherungen

Rz. 216 Bei einer Direktversicherung handelt es sich nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG um eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und bei der das Bezugsrecht ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen eingeräumt wird. Das Rechtsverhältnis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.5 Direktversicherung

Rz. 98d Ist eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden, d. h. zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie für eine Kapitallebensversicherung, handelt es sich um eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG),...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.1 Zahlung der Versicherungssumme

Rz. 208 Die Versicherungssumme gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherung bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist. Die Höhe des Betrages wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme auch als Ablaufleistung bezeichnet, die dem Versi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Errichtung des Vermögensverzeichnisses nur als elektronisches Dokument (Abs. 5)

Rz. 8 Der Termin ist nicht öffentlich. Zur Durchführung des Termins vgl. § 138 GVGA. Der Gerichtsvollzieher errichtet gem. Abs. 5 in einem elektronischen Dokument auf Grund der mündlichen Angaben des Schuldners im Termin eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben (Vermögensverzeichnis). Dies dient der Vermeidung des Aufwands für eine Transfo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Ein Verstoß gegen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 macht die Pfändung nicht unwirksam – da Ordnungsvorschrift (vgl. Rz. 5), sondern lediglich mittels Erinnerung (§ 766 ZPO) anfechtbar (OLG Dresden, JurBüro 2007, 100; BGH, NJW 1975, 738 = WM 1975, 194). Der Schuldner muss dabei detailliert darlegen, welche sonstigen Gegenstände der Gerichtsvollzieher hätte pfänden müssen. Er muss...mehr