Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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C. Kommentierung Managerhaf... / 5. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264 StGB (Subventionsbetrug)

Rz. 26 Die Gesellschaft kann ggf. Subventionen für sich in Anspruch nehmen. Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB kann daher durchaus eine praktische Bedeutung erlangen. Bereits bei der Beantragung können falsche Angaben getätigt werden. Auch können die Angaben zwar zutreffend sein, doch besteht von Anfang an die Absicht die sodann erhaltene Subventionen vol...mehr

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B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

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B. AVB D&O / 7. Modifikationen/Verbesserungen/Erweiterungen in der Praxis

Rz. 100 Weit verbreitet sind Klauseln, die bei der wissentlichen Pflichtverletzung vom Ausschluss Handlungen ausnehmen, wenn zum Wohle der Gesellschaft auf der Grundlage angemessener Informationen gehandelt wurde. Rz. 101 Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung "Dieser Risikoausschluss gilt nicht bei einer sich ausschließlich aus dem sog. Binnenrecht der Versicherung...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses[1]. Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustelle...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / C. Haftung aus Vertrauen

Rz. 1 Wer Vertrauen schafft bzw. für sich in Anspruch nimmt kann, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht und dadurch bei anderen Vermögensschäden entstehen für diese haften. Die Haftung aus Vertrauen stützt sich auf eigenständige Anspruchsgrundlagen. Ein geschlossenes in sich widerspruchsfreies System der Anspruchsgrundlagen existiert nicht. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechu...mehr

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B. Allgemeiner Teil / V. Speziell: Rettungsobliegenheit (B3-3.2 a AVB D&O)

Rz. 28 Die Rettungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit trifft sowohl die Versicherungsnehmerin als auch den Versicherten. Die gesetzlichen Regelungen in den §§ 82, 83 VVG gelten auch für Haftpflichtversicherungen.[1] Die Bedingungen vereinbaren die gesetzliche Obliegenheit zusätzlich als vertragliche Obliegenheit und konkretisieren dieselbe. So haben der Versicherte und Ve...mehr

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B. AVB D&O / III. Anspruchserhebungen nach Vertragsende (Nachmeldefrist) und Umstandsmeldung (A-5.3 AVB D&O)

1. Nachmeldefrist Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-Made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit ...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Obliegenheit gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (B3-3.1 AVB D&O)

Rz. 12 Die Klausel, wonach besonders gefahrdrohende Umstände vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen sind, ist intransparent und unwirksam. Eine Anzeigeobliegenheit fehlt, wo weil es sich um Umstände handelt, die ohnehin eine Gefahrerhöhung darstellen und deshalb entweder bei einer subjektiven Gefahrerhöhung verboten ...mehr

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B. AVB D&O / II. Hauptleistungspflichten des Versicherers (A-6.1 AVB D&O)

1. Überblick Rz. 2 A-6.1 AVB D&O legt die Hauptleistungspflichten des Versicherers fest. Die Bestimmung benennt zunächst die sog. Pflichtentrias des Versicherers.[1] Die Bedingungen lehnen sich an die gesetzlichen Bestimmungen in § 100 VVG an. Die AVB sind daher deklaratorisch. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage[2], (Rechtsschutzfunktion), die Ab...mehr

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B. AVB D&O / III. Vollmacht des Versicherers (A-6.2 AVB D&O) und Anerkenntnis der Eintrittspflicht sowie Vergleiche des Versicherers

1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht Rz. 25 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden könne...mehr

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B. AVB D&O / IV. Insolvenz der Versicherungsnehmerin und die Auswirkungen auf den Vertrag und die Eintrittspflicht (A-5.4 AVB D&O)

1. Einführung Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für di...mehr

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B. AVB D&O / 3. Deckungsvergleich

Rz. 60 Als Deckungsvergleich wird eine Einigung über die Versicherungsentschädigung bezeichnet. Bei der Außenhaftung ist Vertragspartner eines solchen Vergleichsvertrags der jeweilige Geschädigte, bei der Innenhaftung ist dies die Versicherungsnehmerin bzw. die betroffene Tochtergesellschaft. Bei der GmbH kann ein solcher Vergleich mit zustimmendem Beschluss der Gesellschaft...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 4. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug)

Rz. 24 Einen Betrug nach § 263 StGB begeht, wer mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Da schon vom Wortlaut eine Bereicherungsabsicht vorlieg...mehr

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B. AVB D&O / 2. Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen

Rz. 3 Die AVB D&O legen in A-6 Nr. 1 Satz 2 fest, dass berechtigte Schadenersatzverpflichtungen dann vorliegen, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Im VVG fehlt das Wort "berechtigt". Es heißt in § 100 VVG, dass bei der Haftp...mehr

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B. AVB D&O / 10. Nebenintervention des D&O-Versicherers

Rz. 24 In der Praxis tritt der D&O-Versicherer häufig – jedenfalls bei höheren Streitwerten - im Schadensersatzprozess auf Seiten der beklagten Organmitglieder als Streithelfer bei. Dies ist insbesondere bei mehreren Beklagten sinnvoll, um hier eine einheitliche Abwehr – soweit geboten – zu ermöglichen. Der Beitritt des D&O-Versicherers ist grundsätzlich zulässig.[1] Aufgrun...mehr

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B. AVB D&O / 9. Streitwert übersteigt Versicherungssumme

Rz. 23 Im letzten Satz von A-6.1 AVB D&O heißt es, dass dann, wenn der Streitwert die Versicherungssumme übersteigt, der Versicherer nur die Kosten nach dem Streitwert in Höhe der Versicherungssumme trägt. Diese Regelung überrascht den Versicherten und ist daher nicht wirksam in den Versicherungsvertrag einbezogen (§ 305c Abs. 1 BGB). Damit rechnet der Versicherte nicht. Er ...mehr

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B. AVB D&O / 2. Anerkenntnis der Eintrittspflicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Rz. 35 Erkennt der Versicherer seine Eintrittspflicht an, so kann dies ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen. Allein der Umstand, dass der Versicherer die Regulierungsvollmacht nutzt, stellt keine Zusage der Eintrittspflicht dar. Sie ist aber ein Indiz, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht anerkennt. Ein deklaratorisches Anerkenntnis bindet den Versicherer, wen...mehr

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B. AVB D&O / V. Insolvenz des Versicherten und Insolvenzklauseln (A-5.5 AVB D&O)

Rz. 48 Der D&O-Versicherungsvertrag endet nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Seiten des Versicherten. Der Geschädigte kann grundsätzlich direkt gegen den D&O-Versicherer vorgehen und wegen des Freistellungsanspruchs des in Insolvenz gefallenen Versicherten abgesonderte Befriedigung verlangen (§ 110 VVG). Das heißt, sofern der Freistellungsanspruch besteht,...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Ausschluss bei Schäden durch Umwelteinwirkungen (A-7.4 AVB D&O)

Rz. 108 Der Ausschluss wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden grenzt die D&O-Police zur Umweltschadenversicherung (USV) ab. Mit dem Umweltschadengesetz vom 14.11.1997 hat der Gesetzgeber eine Gefährdungshaftung der Unternehmer für Umweltschäden eingeführt. Dies betrifft nicht nur Schäden an Menschen, also Personenschäden, sond...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis durchaus eine Bedeutung. Auf diese Weise können sich die Versicherungsnehmerin bei der Innenhaftung oder der gesch...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 52 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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zfs 11/2023, Kreditkartenve... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von 29.028,14 EUR aus dem zu seinen Gunsten abgeschlossenen Vollkasko-Gruppenversicherungsvertrag – und somit auch nicht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten – zu. Für den hier in Rede stehenden Unfall bestand nämlich kein Versicherungsschutz. Der Kl. kann si...mehr

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zfs 11/2023, Abgrenzung von... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG einen Anspruch der Kl. gegen die Bekl. aus § 100 VVG, Ziffer 2.6.1 AVB verneint. Dabei ist der gesamte Parteivortrag berücksichtigt worden. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der in zweiter Instanz weiterverfolgte Klageantrag ist auf Leistung gerichtet (Gewährung einer Deckungszusage). Der VN kann im Haftpflic...mehr

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zfs 11/2023, Abgrenzung von... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Kl. bei der Bekl. unterhält. Dem Vertrag liegen die AVB für die Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft zugrunde. Diese sind teilweise durch Besondere Vereinba...mehr

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zfs 11/2023, Kreditkartenve... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl. Leistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines Unfalls mit einem von ihm angemieteten Pkw. Der Kl. hatte einen Kreditkartenvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltete unter anderem zu seinen Gunsten – als Gruppenversicherung – eine "Mietwagen-Vollkasko-Versicherung". Nach C) Ziff. 1.1 der dazu vereinbarten Bedingungen für diese Vollkas...mehr

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zfs 11/2023, Personenschaden, Teilschuld und Fahrerschutzversicherung

Hinweis Anschreiben an den Fahrerschutzversicherer Fahrerschutzversicherung AG Musterstraße 12 12345 Musterstadt Schadenstag: … Versicherungsscheinnummer: … Amtl. Kennzeichen: … Ihr Zeichen: Neue Sache Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir Ihnen höflich an, dass wir die rechtlichen Interessen Ihres Versicherungsnehmers vertreten. Wir dürfen auf die beigefügte Vollmacht ve...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

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zfs 11/2023, Deckung für Sc... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die vom BG getroffenen Feststellungen tragen dessen Annahme nicht, die Bekl. könne sich nicht auf den vereinbarten Haftungsausschluss in Teil B Nr. 11 Abs. 4 Halbs. 1 AKB berufen. Die nicht behebbare Verunreinigung mitgeführter Trauben durch im Maschinenbereich eines Vollernters ausgetretenes Hydrauliköl ist eine bedingungsgemäße Zerstörung von mit dem versicherten Fahrz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 6 Ergänzende Leistungen

Zu den ergänzenden Leistungen gehören[1] Übergangsgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten, Fahrtkosten, ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht (insbes. bei Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen der Bewegungsorgane), Beiträge und Beitragszuschüsse, Übernahme/Zuschüsse von/zu Beiträgen zur Privatversicherung zum Versicherungsschutz gegen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ermäßigte Besteuerung der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung

Leitsatz Bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht. Sachverhalt Die Steuerpflichtige hatte mit ihrem damaligen Arbeitgeber im Jahr 2005 die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form von Beiträgen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.1 Schutzpflichten

Abgeleitet aus seiner Fürsorgepflicht treffen den Arbeitgeber insbesondere eine Reihe von Schutzpflichten, so z. B. hinsichtlich: Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers Die Fürsorgepflicht bezüglich Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers hat durch § 618 BGB eine Konkretisierung erfahren. Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Eigentümergemeinschaft gestattet dem Miteigentümer (…) die Installation einer elektrischen Ladestation (unter 11 kW) an seinen Tiefgaragenstellplatz unter nachfolgenden Auflagen: Sämtliche Kosten für Installation, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung sowie eines möglichen Rückbaus werden durch den beantr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Zwar könne jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG einen Beschluss über das "Ob" privilegierter baulicher Veränderungen verlangen. Er habe aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Durchführung. Darüber entschieden gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Nach ihrem Ermessen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dienstwagen: So fahren Mita... / 1.2 Verantwortung, Haftung, Versicherung

Die Frage, ob ein Dienstwagen mit oder ohne private Nutzung oder ein Privatwagen gefahren wird, hat zwar eine Vielzahl abrechnungstechnischer und steuerlicher Folgen, aber weniger Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Versicherungsschutz im Hinblick auf Körperschäden besteht ohnehin bei jeder dienstlichen Fahrt und auf dem Arbeitsweg, unabhängig von der Frage, wer Besitzer und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dienstwagen: So fahren Mita... / 5 Unterweisung und Training

Wer dienstlich im Auto unterwegs ist, fährt in aller Regel auch privat. Daher ist Verkehrssicherheit im weitesten Sinne ein dankbares Unterweisungsthema und findet durchaus Interesse. Mögliche Themen sind in Stichworten: Fahrerlaubnis (allgemein und innerbetrieblich), Versicherungsschutz durch den Betrieb auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten, Fahrgemeinschaften, Sicherheitsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.1 Beitragsfreiheit von Familienangehörigen und Lebenspartnern (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass Familienangehörige für die Dauer der Familienversicherung nach § 25 SGB XI beitragsfrei sind. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Familienangehörige in der Pflegeversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 3 Satz 3 SGB V) beitragsfreien Versicherungsschutz erhalten (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 122 zu § 54). Abs. 1 hat lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.4 Mitglieder in stationärer Pflege (Abs. 4)

Rz. 10 Nach Abs. 4 sind auf Antrag Mitglieder, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und die nachfolgenden Pflegeleistungen bereits erhalten, beitragsfrei, wenn sie keine Familienangehörigen haben, für die eine Versicherung nach § 25 SGB XI besteht: Leistungen nach § 35 Abs. 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bzw. ab dem 1.1.2024 nach § 74 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 16.1 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Beschäftigte ist natürlich berechtigt, für die gesamte Dauer der Krankschreibung der Arbeit fernzubleiben. Eine vorzeitige Arbeitsaufnahme setzt immer die Freiwilligkeit und das Einverständnis des Beschäftigten voraus. Es kommt aber immer wieder zu Fällen, in denen erkrankte Beschäftigte vor Ablauf der Krankschreibung von sich aus die Arbeit wieder aufnehmen möchte. Beis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen an geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen/dauernd getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist hier für VZ 2023 begrenzt auf 10.908 EUR (ab VZ 2024: 11.604 EUR).[1] Dieser Höchstbetrag vermindert sich, wenn der unterhaltsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 4 Leistungen bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer kann auch im Ausland erkranken und benötigt Leistungen, die er von seinem Arbeitgeber bzw. von der deutschen Krankenkasse erhalten kann. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sich der Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland, in einem Abkommensstaat oder in der EU bzw. im EWR befindet. Davon hängt ab, ob der Arbeitnehmer ausschließlich Leistungen über den Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 2. Wann benachteiligt eine solche Fristbestimmung die Versicherungsnehmer unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB?

Eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligt einen Versicherungsnehmer allgemein unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie mit Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und/oder wesentliche, sich aus der Natur des Versicherungsvertrages der einschlägigen Art ergebende Rechte und Pflichten so einschränkt, dass ...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 1 Sachverhalt

Die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als ...mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat keine Ansprüche gegen die Bekl. aus der zwischen den Parteien bestehenden Unfallversicherung wegen einer Invalidität aufgrund einer Borreliose-Infektion. Dabei kann der zwischen den Parteien streitige Umstand, ob der Kl. an Borreliose erkrankt ist und ob dies zu einer Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen geführt hat, dahinstehen. Selbst wenn dies zug...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 2076 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [2205] Rz. 2077 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehega...mehr