Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Abänderung

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird.[96] Eine solche Antragsberechtigung ergibt sich auch nic...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag in der Regel mit dem Rechnungszin...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IV. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach § 7 Abs. 1 VersAusglG bedarf eine Vereinbarung über die Regelung des Versorgungsausgleichs nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn diese vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird. Erfolgt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durch privatschriftliche Verein...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 4. Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (§ 16 VersAusglG)

Das OLG Brandenburg[48] stellt nochmals klar, dass die Anrechte von Bundeszollbeamten intern und nicht extern nach § 16 Abs. 1 VersAusglG zu teilen sind.mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / II. Auskunftsansprüche (§ 4 VersAusglG)

Auch im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG sieht der BGH einen Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG als subsidiär gegenüber dem Anspruch gegen die Hinterbliebenen oder Erben an.[14] Danach muss zunächst der Verpflichtete an die Hinterbliebenen oder Erben des Verst...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / X. Fragen der Wertermittlung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht der Wert des Ehezeitanteils nicht durch unmittelbare Bewertung zu ermitteln, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen (§ 45 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Hierzu ist die ehezeitliche Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu setzen. Der BGH[85] stellt nochmals klar, dass die der Betriebszugehörigkeit ar...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VIII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28–31 VersAusglG)

§ 28 VersAusglG, der den Ausgleich für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität regelt, ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.[69] § 30 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG dient dem Zweck, den Versorgungsträger vor doppelter Inanspruchnahme für den Fall zu schützen, dass beide Eheleute bei Rechtskraft der Entscheidung bereits r...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 5. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Der BGH[49] bekräftigt nochmals, dass nach § 18 Abs. 1 VersAusglG das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen soll, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist, wobei die Vorschrift dem Gericht einen Ermessensspielraum eröffnet. Insbesondere wenn durch einen solchen Ausschluss eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Halbteilungsgrun...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 3. Wahl der Zielversorgung (§ 15 VersAusglG)

Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt nach Auffassung des BGH darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Verzicht auf den Ablauf ...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / VI. Einwände gegen die Rechtsverbindlichkeit

Die beim Scheitern der Ehe von der Ehefrau erhobene Forderung auf Leistung der Brautgabe wird seitens des Mannes vielfach mit dem Argument zurückgewiesen, hierzu mangels Zustandekommens eines wirksamen Vertrages nicht verpflichtet zu sein. Das Brautgabe-Versprechen sei von ihm bei der Heirat nur formaliter abgegeben worden – allein in der Absicht, der gesellschaftlichen Konv...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Ehegattenunterhalt

BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17 a) Leistungen nach § 16 Abs. 1 HIVHG bleiben bei der Unterhaltsbemessung stets unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619 – zur Conterganrente). b) Auch wenn eine abschließende Entscheidung über die Folgen des § 1578b BGB noch nicht möglich ist, darf eine Entscheidung darüber nicht vol...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Katalog der Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (TOP 3) der Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge v. 17.11.2017. Besprechungsergebnis der GKV-Spitzenverbände, Fachkonferenz Beiträge v.13.6.2017 unter TOP 2. Rz. 60 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die ein...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.1.6 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 10 Der Versicherte muss die allgemeine Wartezeit (§ 50 Abs. 1) bis zum Tode des geschiedenen Ehegatten erfüllt haben; hierauf werden nur bis zu diesem Zeitpunkt zurückgelegte Zeiten aus eigener Versicherung (Beitrags- und Ersatzzeiten §§ 50, 51, 250) einschließlich der im Wege des Versorgungsausgleichs nach § 52 zu ermittelnden und übertragenen Anwartschaften angerechnet...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.1.3 Scheidung der Ehe nach dem 30.6.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten

Rz. 7 Die Ehe muss nach dem 30.6.1977 geschieden worden sein. Entscheidend ist, ob die Ehe unter Anwendung des ab 1.7.1977 geltenden Rechts (1. EheRG), also in Anwendung der Vorschriften über den Versorgungsausgleich, geschieden wurde. Andernfalls kommt nur ein Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente gemäß § 243 in Betracht. Demnach werden von § 47 solche Ehescheidungsurteile n...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.1.1 Versicherter

Rz. 5 Der Anspruchsberechtigte muss Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. §§ 1 bis 8) sein; hervorzuheben ist, dass Personen, die nachversichert worden sind oder für die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings unter Ehegatten Rentenanwartschaften übertragen oder begründet sind, gemäß § 8 Abs. 1 (ergänzend zu § 2 Abs. 1 SGB IV) als...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.3 Erziehungsrente bei Rentensplitting (Abs. 3)

Rz. 13 Vom 1.1.2002 an haben Ehegatten die Möglichkeit, durch eine übereinstimmende Erklärung gemäß §§ 120a bis 120c das sog. Rentensplitting unter Ehegatten zu betreiben, d. h., sie können bestimmen, dass von ihnen in der Ehe erworbene Ansprüche auf eine Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden. Für eingetragene Lebenspartner i. S. d. § 1 LPartG besteht seit dem 1.1.2005 die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 1265a RVO, § 42a AVG und in § 65a RKG, die als Vorgängerbestimmungen von § 47 den Anspruch auf Erziehungsrente regelten, waren die Folgeregelungen der Neuordnung des Scheidungsrechts und der damit einhergehenden Einführung des Versorgungsausgleichs gemäß (den damaligen) §§ 1587ff. BGB (seit dem 1.9.2009 geregelt im VersAusglG v. 3.4.2009, BGBl. I S....mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.4 Scheidungsfolgen

Folge- und Nebenentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung stehen, werden von der ROM-III-Verordnung nicht erfasst. Es kommen zunächst andere vorrangige Regelungen zur Anwendung oder subsidiär das jeweilige nationale IPR.[1], hier Art. 17 Abs. 1 EGBGB. Vorrangige Regelungen sind, das Haager - Unterhaltsprotokoll[2] für die Bestimmung des auf den nache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Die Ehegatten können eine Rechtswahl jederzeit, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts treffen, Art. 5 Abs. 2 ROM-III-Verordnung. Die Anrufung des Gerichts bestimmt sich nach den Art. 16 Brüssel IIa-VO, vgl. Erwägungsgrund (13).[1] Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rechtswahlvereinbarung jederzeit geschlossen oder abgeändert werden. Ändern sich die Ankn...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 16.5.2018 – XII ZB 466/16 Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte se...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / 1 Tatbestand:

Die Antragstellerin war im vorliegenden, noch beim FamG rechtshängigen Ehescheidungsverfahren zunächst von Rechtsanwalt H. vertreten worden. Anhängig waren die Folgesachen Versorgungsausgleich (drei Anrechte) und Güterrecht, wobei sowohl der Antragsgegner als auch die Antragstellerin Stufenanträge auf Auskunft und noch nicht bezifferte Zahlung gestellt hatten. Mit Schriftsat...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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AGS 7/2018, Münchener Prozessformularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Gottwald. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 1.287 S., 159,00 EUR Das nunmehr in der fünften Auflage vorliegende Prozessformular für den Familienrechtler enthält alle in der Praxis gebräuchlichen und erforderlichen Muster zum Familienrecht. Das aus ausgewiesenen Spezialisten bestehende Autorenteam liefert zu allen praxisrelevan...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FF 7+8/2018, Gegenstands- u... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 7.3.2018 – XII ZB 408/14 1. Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen Versorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über de...mehr

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FF 6/2018, Versorgungsausgleich kann glücklich machen

Klaus Weil Der Versorgungsausgleich beschäftigt uns Anwälte zunehmend aufgrund immer komplizierterer Auskünfte. Die Hoffnung, das neue Versorgungsausgleichsgesetz werde unsere Arbeit erleichtern, da es verständlicher und einfacher anzuwenden sei, hat sich nicht bewahrheitet. Der Versorgungsaugleich ist vielmehr zum Expertenrecht mutiert. Umso erfreulicher ist es, dass der Bun...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin war im vorliegenden, noch beim FamG rechtshängigen Ehescheidungsverfahren zunächst von Rechtsanwalt H. vertreten worden. Anhängig waren die Folgesachen Versorgungsausgleich (drei Anrechte) und Güterrecht, wobei sowohl der Antragsgegner als auch die Antragstellerin Stufenanträge auf Auskunft und noch nicht bezifferte Zahlung gestellt hatten. Mit Schriftsat...mehr

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FF 6/2018, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Bergschneider (Hrsg.) 5. Aufl. 2017, 916 Seiten, 139 EUR, C.H. Beck Verlag Der "Bergschneider" hat sich in den 13 Jahren seines Bestehens bewährt und erscheint jetzt mit Stand Juli 2017. Die 16 Autoren, alles bewährte Praktiker, bieten jeher eine Unterstützung für die tagtägliche Praxis des Rechtsanwalts, die eine gelungene Mischung aus Checkliste, Formularen und Kommentierun...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Öffentlicher Dienst

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Aufwandsentschädigungen Rz 20ff, 30 ff, 63, > Auslandsbeamte, > Beamte, > Beamtenanwärter, > Beihilfen, > Behörden als Arbeitgeber, > Behördenleiter, > Bundespräsident, > Bundeswehr Rz 2, > Darlehen Rz 70ff, > Dienstwohnung Rz 37ff, Rz 69, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung Rz 47 – 48, > Doppelte Haushaltsführung Rz 1...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe im Versorgungsausgleich

I. Allgemeines Die Härteklauseln im Versorgungsausgleich (VA) stellen ein wichtiges anwaltliches Gestaltungsmittel im VA dar, da sie in Fällen grober Unbilligkeit einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des VA ermöglichen. Hierzu bedarf es anwaltlichen Vortrags, ggf. auch Beweisantritts. Die generelle Härteklausel für den VA ist in § 27 VersAusglG geregelt; darüber hinaus fin...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.2.2018 – 2 UF 113/16 a) Auf den Anspruch auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 Abs. 1 VersAusglG ist ein nach der Versorgungsordnung für die Hinterbliebenenversorgung vorgesehener Prozentsatz nicht anzuwenden, sondern die als Begrenzung maßgebliche schuldrechtliche Ausgleichsrente und die als Vergleichsgröße benötigte fiktive Hin...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / I. Allgemeines

Die Härteklauseln im Versorgungsausgleich (VA) stellen ein wichtiges anwaltliches Gestaltungsmittel im VA dar, da sie in Fällen grober Unbilligkeit einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des VA ermöglichen. Hierzu bedarf es anwaltlichen Vortrags, ggf. auch Beweisantritts. Die generelle Härteklausel für den VA ist in § 27 VersAusglG geregelt; darüber hinaus finden sich Regel...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / II. Von der früheren Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen

Zu den Härteregelungen nach altem VA-Recht ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, die auch auf § 27 VersAusglG angewandt werden kann, sofern das neue Recht nicht spezielle Regelungen enthält (wie z.B. zur kurzen Ehezeit).[2] Hier wurden insbesondere folgende Fallgruppen[3] herausgearbeitet:mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / III. Neue von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen

In letzter Zeit hat die Rechtsprechung weitere Fallgruppen entwickelt, die zu einer Anwendung der Härteregelung Veranlassung geben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen der VA bezüglich eines Anrechts des Ausgleichspflichtigen ausgeschlossen oder herabgesetzt wird (dazu 1.), und solchen, in denen der Ausgleich eines Gegenanrechts ausgeschlossen oder herabgeset...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / 2. Ausschluss oder Herabsetzung des Ausgleichs von Gegenanrechten

a) Wertverzehr Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fal...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / c) Auszahlung einer Versorgung

§ 27 VersAusglG kommt ebenfalls in Betracht, wenn sich ein Ehegatte ein Anrecht abfinden lässt und ein Ausgleich in einem anderen System (Zugewinnausgleich oder Unterhalt) nicht möglich ist.[9] In den vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Fällen hat der BGH eine Verrechnung der Kapitalwerte für zulässig erachtet dergestalt, dass der vom Wertverzehr erfasste oder vom Ausglei...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / 1. Ausschluss oder Herabsetzung eines Anrechts des Ausgleichspflichtigen

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass § 28 VersAusglG auf den Ausgleich betrieblicher Invaliditätsversorgungen nicht entsprechend anwendbar sei. § 28 VersAusglG sieht vor, dass private Invaliditätsversorgungen in den VA nur dann einbezogen werden, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichsberechtigte ebenfalls invalide ist. Der BGH[4] hat j...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / b) Ausübung eines Kapitalwahlrechts

§ 27 VersAusglG ist aber anwendbar, wenn der Ausgleichspflichtige bei einem privaten Rentenanrecht von einem vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrecht Gebrauch macht und dadurch das Anrecht dem VA entzieht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch ein güterrechtlicher Ausgleich nicht möglich ist, weil z.B. Gütertrennung vereinbart wurde. Bei betrieblichen Anrechten ist die Ausüb...mehr

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FF 5/2018, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten Eheleute hatten am 8.9.1989 geheiratet. Der Antragsteller ist seit dem 4.8.1980 bei der P. GmbH beschäftigt. Ihm sind im Wege einer Direktzusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt (vgl. den Versorgungsplan … ). Nach Art. XXI Abs. 2 Satz 1 des Versorgungsplans prüft die Gesellschaft die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß den Be...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / a) Wertverzehr

Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fall sein, wenn s...mehr