Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 7.3.2018 – XII ZB 408/14 1. Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen Versorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über de...mehr

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FF 6/2018, Versorgungsausgleich kann glücklich machen

Klaus Weil Der Versorgungsausgleich beschäftigt uns Anwälte zunehmend aufgrund immer komplizierterer Auskünfte. Die Hoffnung, das neue Versorgungsausgleichsgesetz werde unsere Arbeit erleichtern, da es verständlicher und einfacher anzuwenden sei, hat sich nicht bewahrheitet. Der Versorgungsaugleich ist vielmehr zum Expertenrecht mutiert. Umso erfreulicher ist es, dass der Bun...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin war im vorliegenden, noch beim FamG rechtshängigen Ehescheidungsverfahren zunächst von Rechtsanwalt H. vertreten worden. Anhängig waren die Folgesachen Versorgungsausgleich (drei Anrechte) und Güterrecht, wobei sowohl der Antragsgegner als auch die Antragstellerin Stufenanträge auf Auskunft und noch nicht bezifferte Zahlung gestellt hatten. Mit Schriftsat...mehr

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FF 6/2018, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Bergschneider (Hrsg.) 5. Aufl. 2017, 916 Seiten, 139 EUR, C.H. Beck Verlag Der "Bergschneider" hat sich in den 13 Jahren seines Bestehens bewährt und erscheint jetzt mit Stand Juli 2017. Die 16 Autoren, alles bewährte Praktiker, bieten jeher eine Unterstützung für die tagtägliche Praxis des Rechtsanwalts, die eine gelungene Mischung aus Checkliste, Formularen und Kommentierun...mehr

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AGS 6/2018, Anspruch auf Fe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine hier nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG vorgenommen hat. Das AG hat insoweit verkannt, dass nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG eine gesonderte Wertfestsetzung für...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Öffentlicher Dienst

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Aufwandsentschädigungen Rz 20ff, 30 ff, 63, > Auslandsbeamte, > Beamte, > Beamtenanwärter, > Beihilfen, > Behörden als Arbeitgeber, > Behördenleiter, > Bundespräsident, > Bundeswehr Rz 2, > Darlehen Rz 70ff, > Dienstwohnung Rz 37ff, Rz 69, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung Rz 47 – 48, > Doppelte Haushaltsführung Rz 1...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe im Versorgungsausgleich

I. Allgemeines Die Härteklauseln im Versorgungsausgleich (VA) stellen ein wichtiges anwaltliches Gestaltungsmittel im VA dar, da sie in Fällen grober Unbilligkeit einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des VA ermöglichen. Hierzu bedarf es anwaltlichen Vortrags, ggf. auch Beweisantritts. Die generelle Härteklausel für den VA ist in § 27 VersAusglG geregelt; darüber hinaus fin...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.2.2018 – 2 UF 113/16 a) Auf den Anspruch auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 Abs. 1 VersAusglG ist ein nach der Versorgungsordnung für die Hinterbliebenenversorgung vorgesehener Prozentsatz nicht anzuwenden, sondern die als Begrenzung maßgebliche schuldrechtliche Ausgleichsrente und die als Vergleichsgröße benötigte fiktive Hin...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / I. Allgemeines

Die Härteklauseln im Versorgungsausgleich (VA) stellen ein wichtiges anwaltliches Gestaltungsmittel im VA dar, da sie in Fällen grober Unbilligkeit einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des VA ermöglichen. Hierzu bedarf es anwaltlichen Vortrags, ggf. auch Beweisantritts. Die generelle Härteklausel für den VA ist in § 27 VersAusglG geregelt; darüber hinaus finden sich Regel...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / II. Von der früheren Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen

Zu den Härteregelungen nach altem VA-Recht ist eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, die auch auf § 27 VersAusglG angewandt werden kann, sofern das neue Recht nicht spezielle Regelungen enthält (wie z.B. zur kurzen Ehezeit).[2] Hier wurden insbesondere folgende Fallgruppen[3] herausgearbeitet:mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / III. Neue von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen

In letzter Zeit hat die Rechtsprechung weitere Fallgruppen entwickelt, die zu einer Anwendung der Härteregelung Veranlassung geben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen der VA bezüglich eines Anrechts des Ausgleichspflichtigen ausgeschlossen oder herabgesetzt wird (dazu 1.), und solchen, in denen der Ausgleich eines Gegenanrechts ausgeschlossen oder herabgeset...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / 2. Ausschluss oder Herabsetzung des Ausgleichs von Gegenanrechten

a) Wertverzehr Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fal...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / c) Auszahlung einer Versorgung

§ 27 VersAusglG kommt ebenfalls in Betracht, wenn sich ein Ehegatte ein Anrecht abfinden lässt und ein Ausgleich in einem anderen System (Zugewinnausgleich oder Unterhalt) nicht möglich ist.[9] In den vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Fällen hat der BGH eine Verrechnung der Kapitalwerte für zulässig erachtet dergestalt, dass der vom Wertverzehr erfasste oder vom Ausglei...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / 1. Ausschluss oder Herabsetzung eines Anrechts des Ausgleichspflichtigen

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass § 28 VersAusglG auf den Ausgleich betrieblicher Invaliditätsversorgungen nicht entsprechend anwendbar sei. § 28 VersAusglG sieht vor, dass private Invaliditätsversorgungen in den VA nur dann einbezogen werden, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichsberechtigte ebenfalls invalide ist. Der BGH[4] hat j...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / b) Ausübung eines Kapitalwahlrechts

§ 27 VersAusglG ist aber anwendbar, wenn der Ausgleichspflichtige bei einem privaten Rentenanrecht von einem vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrecht Gebrauch macht und dadurch das Anrecht dem VA entzieht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch ein güterrechtlicher Ausgleich nicht möglich ist, weil z.B. Gütertrennung vereinbart wurde. Bei betrieblichen Anrechten ist die Ausüb...mehr

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FF 5/2018, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten Eheleute hatten am 8.9.1989 geheiratet. Der Antragsteller ist seit dem 4.8.1980 bei der P. GmbH beschäftigt. Ihm sind im Wege einer Direktzusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt (vgl. den Versorgungsplan … ). Nach Art. XXI Abs. 2 Satz 1 des Versorgungsplans prüft die Gesellschaft die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß den Be...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / a) Wertverzehr

Ein Wertverzehr kann bei Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten oder rückstellungsfinanzierten betrieblichen Anrecht entstehen, wenn die Rente nach Ehezeitende gezahlt wird. Dann ist der Wert des Anrechts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den VA ggf. gegenüber dem zum Ehezeitende vorhandenen gemindert. Dies kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer der Fall sein, wenn s...mehr

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / I. Die gesetzliche Verjährungsregelung

Verjährung beginnt mit Fälligkeit Nach § 199 Abs. 1 BGB verjähren anwaltliche Vergütungsforderungen nach Ablauf von drei Jahren. Der Ablauf der Verjährungsfrist beginnt nach dem Wortlaut des § 199 Abs. 1 BGB mit dem "Entstehen des Anspruchs". Eine anwaltliche Vergütungsforderung entsteht zwar bereits mit Auftragserteilung und entsprechender Tätigkeit des Anwalts; der Anwalt k...mehr

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / III. Hemmung der Verjährung nach § 8 Abs. 2 RVG

Hemmung der Verjährung ist zu beachten Weiter zu beachten ist jetzt aber noch die Regelung des § 8 Abs. 2 RVG. Danach wird die Verjährung der gerichtlichen Vergütung (einschließlich eventueller Vorinstanzen) so lange gehemmt, als das gerichtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder anderweitig beendet ist. Erst mit Rechtskraft oder anderweitiger Beendigung e...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 1 Sachverhalt

In dem am 26.4.2006 bei dem FamG eingeleiteten Scheidungsverfahren hatten die Beteiligten am 17.11.2011 einen Vergleich über den Zugewinnausgleich geschlossen. Mit Beschl. v. gleichen Tag hat das FamG die Folgesache nachehelicher Unterhalt aus dem Scheidungsverbund abgetrennt, die Scheidung ausgesprochen, über den Versorgungsausgleich entschieden und die Kosten des Verfahren...mehr

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / II. Beginn der Verjährungsfristen

Unterschiedlicher Beginn der Verjährungsfristen Ausgehend von den unterschiedlichen Fälligkeiten, laufen auch unterschiedliche Verjährungsfristen.mehr

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AGS 5/2018, Vergütungsverei... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 675 BGB) geschlossen worden, der die anwaltliche Beratung über den...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache überwiegend Erfolg. Gem. § 111 Abs. 5 FGG-RG sind auf das Verfahren die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften anzuwenden. Die von der Staatskasse erhobene Verjährungseinrede greift ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung

Rz. 9 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (sog. 3/5-Deckung) für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder bei Berufsunfähigkeit (§ 240), die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt wurde, ist nach der Übergangsregelung des § 241 Abs. 2 nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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FF 4/2018, / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 13.12.2107 – XII ZB 214/16 a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Ver...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versorgungsausgleichs bei Anrechten ohne Ehezeitanteil

FamGKG § 50 Abs. 1 u. 3 Leitsatz Sind Gegenstand des Versorgungsausgleichsverfahrens nur Anrechte ohne Ehezeitanteile, sind diese Anrechte grundsätzlich gleichwohl zu bewerten. Insoweit kommt allerdings wegen der geringeren Bedeutung und des geringeren Umfangs der Sache eine Herabsetzung des Verfahrenswertes nach § 50 Abs. 3 FamGKG in Betracht. Bei der Herabsetzung des Verfahren...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute hatten geheiratet, nachdem sie beide das Pensions- bzw. Rentenalter erreicht hatten und nicht mehr berufstätig waren. Später haben sie dann die Scheidung beantragt, die einvernehmlich erfolgte. Das FamG hat die Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt, die erwartungsgemäß ergaben, dass weder G noch M in der Ehezeit Anwartschaften erworben hatten. Das Gericht...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist teilweise begründet. 1. Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs beträgt lediglich 500,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. Das AG ist bei ...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 3 Anmerkung

Die Bewertung von Anrechten, die nicht auszugleichen sind, bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Dass bei der Bemessung des Verfahrenswerts für das Versorgungsausgleichsverfahren auch Anrechte zu berücksichtigen sind, wenn das Gericht keinen Ausgleich anordnet oder nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet, hat sich zwischenzeitlich in der Rspr. dur...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / Leitsatz

Sind Gegenstand des Versorgungsausgleichsverfahrens nur Anrechte ohne Ehezeitanteile, sind diese Anrechte grundsätzlich gleichwohl zu bewerten. Insoweit kommt allerdings wegen der geringeren Bedeutung und des geringeren Umfangs der Sache eine Herabsetzung des Verfahrenswertes nach § 50 Abs. 3 FamGKG in Betracht. Bei der Herabsetzung des Verfahrenswertes in einer Versorgungsaus...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Verbundantrag

Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / III. Eheverträge

Eheverträge berühren das Thema Nebengüterrecht immer dort, wo es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht. Ist ein Vertrag nicht wirksam, erübrigen sich nämlich oft mühevolle Umwege über Innengesellschaft, Zuwendung und Kooperation. Hierzu ist von folgenden drei Entscheidungen zu berichten: 1. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Unternehmereheverträgen ergänzt und zu ...mehr

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AGS 4/2018, Editorial

Auch in diesem Heft gibt es wieder über wichtige Entscheidungen zu berichten. Vorab befasst sich Hagen Schneider (S. 157 ff.) mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidungen vom 26.10.2017 (AGS 2018, 97) und vom 21.12.2017 (AGS 2018, 100) zur Frage der Kostenerstattung bei einem Anwaltswechsel zwischen verschiedenen prozessualen Verfahren(s-Abschnitten). Der Autor weist nach, das...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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FF 3/18 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 13.12.2017 – XII ZB 214/16 a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Ver...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Einholung der Auskünfte

FamGKG § 50 Abs. 1, Abs. 3; VersAusglG § 8 Leitsatz § 50 FamGKG kann nicht entnommen werden, dass es auf die Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte für die Wertbemessung nicht ankommt, wenn die Beteiligten den Versorgungsausgleich im laufenden Verfahren ausschließen oder dieser aus anderen Gründen nicht durchzuführen ist. Eine Festsetzung auf den Mindestwer...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 11.8.2017 hat der Antragsteller die Scheidung der am 31.8.2002 geschlossenen Ehe beantragt und angegeben, er sei Polizeibeamter mit einem Nettoeinkommen von rund. 2.790,00 EUR, die Antragsgegnerin Verwaltungsfachangestellte mit einem Nettoeinkommen von rund. 3.200,00 EUR. Er hat ferner erklärt, er sehe hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, über den von ...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Angesichts der erstrebten Herabsetzung des Verfahrenswerts um 4.391,00 EUR ist der gem. § 59 Abs. 1 FamGKG erforderliche Beschwerdewert von ...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / Leitsatz

§ 50 FamGKG kann nicht entnommen werden, dass es auf die Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte für die Wertbemessung nicht ankommt, wenn die Beteiligten den Versorgungsausgleich im laufenden Verfahren ausschließen oder dieser aus anderen Gründen nicht durchzuführen ist. Eine Festsetzung auf den Mindestwert von 1.000,00 EUR unabhängig von der Anzahl der A...mehr

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AGS 3/2018, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverfahren den Wert der Ehesache ausgehend von einem Monatseinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.436,17 EUR und der Antragsgegnerin i.H.v. 800,00 EUR auf 9.710,61 EUR festgesetzt und den Wert des Versorgungsausgleichs auf 2.913,18 EUR. Hiergegen haben die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers Beschwerde eingelegt und beantragt, den Wert der...mehr

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Die falsche Scheu vor dem gesetzlichen Honorar

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beschwerde im eigenen Namen erhoben. Er ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG beschwerdeberechtigt. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 FamGKG ist erreicht. Die Beschwerde ist auch teilweise begründet. Der Wert für das Scheidungsverfahren ist auf 20.250,00 EUR festzusetzen. Für den Versorgungsausgleic...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Den Verfahrenswert hat es für die Ehesache auf 13.200,00 EUR festgesetzt. Dabei ist es von einem Monatseinkommen der Eheleute von 5.000,00 EUR (3.000,00 EUR + 2.000,00 EUR) ausgegangen und hat für die beiden Kinder jeweils 300 EUR abgezogen. Von den mitgeteilten Vermögen i.H.v. 130.0...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 3 Anmerkung

Der Wert des Vermögens wird bei der Verfahrenswertfestsetzung häufig vernachlässigt, obwohl seine Berücksichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei kann das Vermögen zu einer erheblichen Anhebung des Verfahrenswertes gegenüber dem dreifachen Nettoeinkommen führen (hier Anhebung um ca. 50 %). Der Anwalt sollte daher bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags nicht nur ...mehr