Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 07/2009, Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs – Übersicht und Ausblick

1. Stand der Gesetzgebung Die Reform des Versorgungsausgleichs ist am 3.4.2009 verkündet worden.[1] Die Neuregelungen werden zum 1.9.2009 in Kraft treten. Auch nach der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschränkt sich dieser nicht auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile und von solchen aus Kinderbetreuung, sondern geht weiterhin vom Halbteilungsgrundsatz aus...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Hin- und Her-Ausgleich

Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgültige Regelung zu treffen....mehr

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AGS 10/2009, Einigung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Solange beim Versorgungsausgleich unklar ist, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht und wer ausgleichungspflichtig sein würde, wird durch eine Vereinbarung der Ehegatten eine Rechtsunsicherheit beseitigt. Dies rechtfertigt den Ansatz einer Einigungsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.3.2009–6 WF 73/09 1 Aus den Gründen Entgegen der Auffassung d...mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, sondern die Gesamteinigung ...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

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FF 01/2008, Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Anwartschaften aus Kindererziehungszeiten

§ 1587c Nr. 1 BGB Leitsatz Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 262/04 (OLG Karlsruhe, AG Sinsheim) Aus den Gründen Aus den Gründen: I. Die Parteien stre...mehr

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AGS 05/2009, Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor. OLG Naumburg, Beschl. v. 30.9.2008 – 3 WF 229/08 1 Aus den Gründen Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des F...mehr

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FF 01/2008, Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei phasenverschobener Ehe und längerer Trennungszeit

§ 1587c Nr. 1 BGB Leitsatz Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c Nr. 1 BGB bei einer sog. phasenverschobenen Ehe und Erwerb von Versorgungsanrechten während einer längeren Trennungszeit. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 107/04 (OLG München, AG Fürstenfeldbruck) Aus den Gründen Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleic...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 4. Ausschlüsse wegen kurzer Ehezeit oder geringfügiger Ausgleichswerte

Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG-E[17] findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren künftig nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Damit soll eine Entlastung der Versorgungsträger und der Familiengerichte erfolgen. Da grundsätzlich der Ehescheidung eine einjährige Trennungszeit vorausgeht, hat in diesen Fällen die Versorgungsgemeinschaft höchstens ...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrenswert nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs

I. Überblick Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet w...mehr

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AGS 08/2011, Kein Abzug für Kinder beim Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

FamGKG § 50, 59 Leitsatz Das Beschwerdegericht ist auch im Rahmen einer unzulässigen Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes berechtigt, den Verfahrenswert von Amts wegen zutreffend festzusetzen. Bei der Wertfestsetzung für ein Versorgungsausgleichsverfahren ist von dem dreifachen Nettoeinkommen kein Abzug für gemeinsame Kinder vorzunehmen. OLG Koblenz, Beschl. v....mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen des VAStrRefG zum alten Recht des Versorgungsausgleichs

I. Vorbemerkung Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die ...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag

BGB § 138 Abs. 1 § 242 § 1570 § 1587 Abs. 1 Satz 1 § 1587b Abs. 3 Nr. 2 Leitsatz Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags schwanger ist und die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. Die auszugleichenden Anrechte

Neben den bereits bisher auszugleichenden Versorgungsanrechten fallen nunmehr auch nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG-E[10] betriebliche Kapitalzusagen wie auch Kapitalversicherungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in den Versorgungsausgleich. Damit wird die Rechtsprechung des BGH,[11] dass Kapitalversorgungen auch dann dem Zugewinnausgleich zuzuordnen si...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / Einführung

Neben dem neuen Familienverfahrensrecht[1] wird 2009 auch der Versorgungsausgleich neu geregelt. Das neue Recht ist allgemein von den Experten positiv aufgenommen worden[2] und dürfte zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten. Bereits heute besteht für die am Scheidungsverfahren beteiligten Rechtsanwälte die Verpflichtung zu prüfen, ob das bestehende Versorgungsausgleichsre...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 6. Änderung des Unterhaltsprivilegs und Rückfallprivilegs

Auf Grund der derzeit geltenden §§ 4 und 5 VAHRG bestehen Sonderregelungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts durch den Ausgleichspflichtigen sowie für den Fall des Todes des Ausgleichsberechtigten nach lediglich kurzem Rentenbezug. Beide Bestimmungen werden im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidend geändert...mehr

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AGS 04/2011, Selbstständigk... / 2 Aus den Gründen

Das OLG hat der Antragstellerin die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu Unrecht unter Hinweis auf die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe versagt. 1. Zu Recht geht das OLG allerdings davon aus, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht allein durch die Abtrennung vom Scheidungsverbund nach altem Recht die Qualifikation als Folgesache verlore...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat mit der vorliegenden Entscheidung nunmehr die Streitfragen zur Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG entschieden. Nach dieser Regelung sind auf alle Verfahren, die vor dem 1. September 2009, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeleitet worden sind, die bis dahi...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des Versorgungsausgleichs vom Scheidungsverbund in Übergangsfällen

ZPO a.F. § 623 Abs. 2 Satz 4 § 624 Abs. 2 § 626 Abs. 2 § 628; FamFG § 137 Abs. 5; VersAusglG § 48; FGG-RG Art. 111 Abs. 4 Leitsatz a) Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausglei...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / Leitsatz

a) Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich Folgesache. b) Das gilt hingegen nicht für Übergangsfälle, in denen auf das vor dem 1.9.2009 eingeleitete Scheidu...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / 1 Gründe:

I. [1] Die am 15.3.1952 geborene Antragstellerin und der am 25.9.1941 geborene Antragsgegner haben am 30.12.1997 miteinander die Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. [2] Der Antragsgegner war Inhaber einer Gastwirtschaft. Am Tage vor der Eheschließung veräußerte er das Betriebsgrundstück seiner Gaststätte nebst Inventar zu einem Nettoerlös von ca. 150.000 DM und setzte si...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Zeitliches Inkrafttreten

Seit dem 21.5.2008 liegt der Regierungsentwurf für das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vor. Hierzu hat der Bundesrat am 4.7.2008 (BR- Drucks 343/08 – Beschluss) Stellung genommen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt mit dem Gesetzesentwurf vom 20.8.2008 (BT-Drucks 16/10144) vor. Am 12.2.2009 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3....mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 1. Überblick

Anders verhält es sich dagegen in Verbundverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, wenn hier die Folgesache Versorgungsausgleich bereits vor dem 1.9.2009 abgetrennt wurde oder danach abgetrennt worden ist oder noch abgetrennt wird. Es gilt dann Art. 11 Abs. 4 FGG-ReformG: Praxis-Beispiel Art. 111 FGG-ReformG ... (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind auf Verfah...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gegen den Beschluss des AG eingelegte Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin aus eigenem Recht ist gem. § 68 Abs. 1 GKG, § 32 RVG, §§ 567, 568 ZPO statthaft. Dabei richtet sich das Beschwerdeverfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG noch nach dem bis 31.8.2009 gültigen Recht, denn das erstinstanzliche Ausgangsverfahren ist vor dem 1.9.2009 eingeleite...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 4 Anmerkung 2

Die Entscheidung enthält die richtigen Gedanken. Sie ist auch im Ergebnis richtig, wenngleich in Zweifelsfällen bei guter Begründung auch stets unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden können. Richtig diskutiert das OLG die anwendbaren Rechtsgrundlagen und entscheidet sich unter Bezugnahme auf Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG für das bis zum 31.8.2009 gültige Recht, weil Ausnahm...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / I. Einleitung

Wird das Scheidungsverfahren eingeleitet, so ist zwingend auch die Folgesache Versorgungsausgleich durchzuführen. Dies ergab sich nach altem Recht aus § 623 ZPO a.F. und folgt nach neuem Recht aus § 137 FamFG. Eines gesonderten Antrags bedarf es insoweit nicht (§ 623 ZPO a.F.; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Da das gesamte Scheidungsverbundverfahren nach § 16 Nr. 4 RVG eine Angeleg...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / I. Übergangsvorschriften

Die Übergangsvorschriften regeln Fälle, in denen nach Inkrafttreten eines Gesetzes ausnahmsweise das bisherige Recht anzuwenden ist.[4] Nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG findet Altrecht weiter Anwendung auf alle Verfahren, die bis zum Ablauf des 31.8.2009 eingeleitet oder deren Einleitung beantragt worden sind. Einleitung ist die Inanspruchnahme einer gerichtlichen Maßnahme be...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 1 Sachverhalt

Mit Urt. v. 11.3.2003 hatte das FamG die Ehe der Eheleute geschieden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 628 Abs. 4 ZPO abgetrennt und mit Beschl. v. 12.3.2003 ausgesetzt (§ 2 Abs. 1 Versorgungsausgleichsüberleitungsgesetz). Am. 9.3.2010 hat das FamG das abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 50 VAStrRefG nach neuem Recht wieder aufgenommen; zur ...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat das wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren zutreffend nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG als selbstständige Familiensache unter Anwendung des ab dem 1.9.2009 geltenden Rechts fortgeführt (vgl. auch Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG-ReformG, Rn 8). Nach § 48 Abs. 2 VersAusglG gilt für "ausgesetzte" Versorgungsausgleichsverfahren unabhängig davon, ob di...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 1. Zur Entwicklung bis 2009

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen und dem ausgleichsberechtig...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / II. Die Übergangsvorschriften/Strategien

Für die anwaltliche Praxis spielt die Frage, wann das neue Recht in Kraft tritt und wie bereits anhängige Versorgungsausgleichsverfahren nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes behandelt werden, eine wesentliche Rolle. Auch in diesem Zusammenhang erfolgte nochmals eine Änderung durch den Gesetzgeber zum ursprünglichen Entwurf. Nach den Übergangsvorschriften des V...mehr

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AGS 03/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, 567 ff. ZPO statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 127 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 568 S. 1 ZPO an sich zuständig...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Leitsatz

Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 262/04 (OLG Karlsruhe, AG Sinsheim)mehr

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FF 01/2008, Ausschluss des ... / Leitsatz

Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c Nr. 1 BGB bei einer sog. phasenverschobenen Ehe und Erwerb von Versorgungsanrechten während einer längeren Trennungszeit. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 107/04 (OLG München, AG Fürstenfeldbruck)mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Leitsatz

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags schwanger ist und die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungs...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 4. Terminsgebühr

Hinsichtlich der Terminsgebühr ist zu beachten, dass eine Anrechnung nur erfolgen muss, wenn auch in der selbstständigen Familiensache eine solche entsteht. Die Anrechnung ist dann nur auf die Terminsgebühr, nicht auch auf die in der selbstständigen Familiensache entstandene Verfahrensgebühr durchzuführen. Ist eine Terminsgebühr in der selbstständigen Familiensache nicht ent...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / c) Fehlende Ausgleichsreife

Ein Versorgungsausgleich findet ferner bei fehlender Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG) nicht statt. § 19 enthält einen Auffangtatbestand, der verschiedene Fallgruppen umfasst. Hierhin gehören zunächst die noch unverfallbaren betrieblichen Altersanrechte, bezüglich derer kein VA stattfindet, da ein werthaltiges Anrecht erst ab Unverfallbarkeit vorliegt. Ferner ist bei ausländ...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / d) Grobe Unbilligkeit

Ein Versorgungsausgleich ist ferner nicht durchzuführen, wenn dieser aus Härtegründen grob unbillig wäre. Das neue Recht enthält in § 27 eine einheitliche Härteklausel für alle Fallgruppen des VA. Diese setzt nur voraus, dass die gesamten Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen. Die Vorschrift ersetzt die vielfältigen Regelungen des bisher...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 8. Übergangsregelung

In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versorgungsausgleichsrechts eingeleitet wurden, ist das bisherige Recht weiter anzuwenden (§ 48 VersAusglG-E). Für Verfahren, die am 1.9.2009 abgetrennt oder ausgesetzt sind oder bei denen das Ruhen angeordnet wurde und die Wiederaufnahme nach dem 1.9.2009 erfolgt, gilt jedoch das neue Recht (ebe...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 5. Kein VA wegen Geringfügigkeit

Liegt der Kapitalwert aller Anrechte vor, so ist in diesem Stadium erneut zu prüfen, ob ein VA wegen Geringfügigkeit des Ausgleichswertes entfällt. In Bagatellfällen (§ 18 VersAusglGE – Wertgrenze derzeit bei ca. 25 EUR Monatsrente und 3.000 EUR Kapital) soll ein Versorgungsausgleich ebenfalls nicht stattfinden; dies gilt sowohl bei Geringfügigkeit eines einzelnen Anrechts al...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 1. Stand der Gesetzgebung

Die Reform des Versorgungsausgleichs ist am 3.4.2009 verkündet worden.[1] Die Neuregelungen werden zum 1.9.2009 in Kraft treten. Auch nach der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschränkt sich dieser nicht auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile und von solchen aus Kinderbetreuung, sondern geht weiterhin vom Halbteilungsgrundsatz aus, d.h. von hälftiger Teil...mehr

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AGS 12/2010, Wiederaufgenom... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 57 FamGKG sowie § 32 Abs. 2 RVG statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 FamGKG an sich z...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch überwiegend begründet. Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich mit dem Mindestwert von 1.000,00 EUR festzusetzen. Dies gilt in Fällen wie dem vorliegenden, in denen wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird und auch die Eheleute selbst ein...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 3 III. Praxistipp

Verfahrenswert beträgt nach § 50 FamGKG 10 % für jedes Anrecht Verfahrenswert: Wird eine vor dem 1.9.2009 abgetrennte Folgesache Versorgungsausgleich danach wieder aufgenommen, ist sie nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache fortzuführen, der auch für die nach § 628 ZPO a.F. abgetrennten Verfahren gilt (BT-Drucks 16/11903, S. 57; Holzwarth, FamRZ 2009, 18...mehr

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AGS 11/2009, Keine nachträg... / 1 Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners wendet sich mit seiner Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss, soweit darin die Einigungsgebühr für einen von den Parteien im Scheidungsverfahren erklärten wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs abgesetzt worden ist. Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverfahren anhängig, für da...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / II. Verbundverfahren nach neuem Recht

Ist das Verbundverfahren nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden, so gilt für das gesamte Verfahren das neue Recht (Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Hier bleibt die Folgesache Versorgungsausgleich trotz Abtrennung weiterhin Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG), so dass nach § 16 Nr. 4 RVG nur einheitlich abgerechnet werden kann Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Scheidungsverfahren ist...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 2. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 – Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006

Ist der Scheidungsantrag zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 eingeleitet worden und ist die Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006 ergangen, ist die Berechnung einfach, da sowohl für das Verbundverfahren als auch für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich das RVG gilt und in beiden Angelegenheiten mit einem Steuersatz von 19 % abzurechnen ist. Praxis-Bei...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Berechnung der Gebühren

Bei dem wiederaufgenommenen Verfahren handelt es sich um eine selbstständige Versorgungsausgleichssache, sodass gem. Vorbem. 1.3.2 Abs. 1 Nr. 5 FamGKG-KostVerz die Nr. 1320 ff. FamGKG-KostVerz. gelten. Die Gebühren der Nr. 1110 ff. FamGKG-KostVerz. gelten nicht. Zu erheben ist eine 2,0-Verfahrensgebühr, die bereits mit der Wiederaufnahme des Verfahrens entsteht, aber erst zu...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist geschieden worden. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt. Die Ehegatten hatten mit notariellem Vertrag den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Das AG hat den Verfahrenswert für die Ehesache auf EUR 4.608,00 festgesetzt; einen Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich hat es nicht festgesetzt. Der Verfahrensbevollmächtigte d...mehr