Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 1. Zur Entwicklung bis 2009

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen und dem ausgleichsberechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat das wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren zutreffend nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG als selbstständige Familiensache unter Anwendung des ab dem 1.9.2009 geltenden Rechts fortgeführt (vgl. auch Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG-ReformG, Rn 8). Nach § 48 Abs. 2 VersAusglG gilt für "ausgesetzte" Versorgungsausgleichsverfahren unabhängig davon, ob di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, 567 ff. ZPO statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 127 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 568 S. 1 ZPO an sich zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2009, Der neue Versor... / II. Die Übergangsvorschriften/Strategien

Für die anwaltliche Praxis spielt die Frage, wann das neue Recht in Kraft tritt und wie bereits anhängige Versorgungsausgleichsverfahren nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes behandelt werden, eine wesentliche Rolle. Auch in diesem Zusammenhang erfolgte nochmals eine Änderung durch den Gesetzgeber zum ursprünglichen Entwurf. Nach den Übergangsvorschriften des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 4. Terminsgebühr

Hinsichtlich der Terminsgebühr ist zu beachten, dass eine Anrechnung nur erfolgen muss, wenn auch in der selbstständigen Familiensache eine solche entsteht. Die Anrechnung ist dann nur auf die Terminsgebühr, nicht auch auf die in der selbstständigen Familiensache entstandene Verfahrensgebühr durchzuführen. Ist eine Terminsgebühr in der selbstständigen Familiensache nicht ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2008, Ausschluss des ... / Leitsatz

Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c Nr. 1 BGB bei einer sog. phasenverschobenen Ehe und Erwerb von Versorgungsanrechten während einer längeren Trennungszeit. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 107/04 (OLG München, AG Fürstenfeldbruck)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Leitsatz

Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 11.9.2007 – XII ZB 262/04 (OLG Karlsruhe, AG Sinsheim)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Ausschluss des ... / Leitsatz

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags schwanger ist und die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / c) Fehlende Ausgleichsreife

Ein Versorgungsausgleich findet ferner bei fehlender Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG) nicht statt. § 19 enthält einen Auffangtatbestand, der verschiedene Fallgruppen umfasst. Hierhin gehören zunächst die noch unverfallbaren betrieblichen Altersanrechte, bezüglich derer kein VA stattfindet, da ein werthaltiges Anrecht erst ab Unverfallbarkeit vorliegt. Ferner ist bei ausländ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / d) Grobe Unbilligkeit

Ein Versorgungsausgleich ist ferner nicht durchzuführen, wenn dieser aus Härtegründen grob unbillig wäre. Das neue Recht enthält in § 27 eine einheitliche Härteklausel für alle Fallgruppen des VA. Diese setzt nur voraus, dass die gesamten Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen. Die Vorschrift ersetzt die vielfältigen Regelungen des bisher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 8. Übergangsregelung

In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem Inkrafttreten des neuen Versorgungsausgleichsrechts eingeleitet wurden, ist das bisherige Recht weiter anzuwenden (§ 48 VersAusglG-E). Für Verfahren, die am 1.9.2009 abgetrennt oder ausgesetzt sind oder bei denen das Ruhen angeordnet wurde und die Wiederaufnahme nach dem 1.9.2009 erfolgt, gilt jedoch das neue Recht (ebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 5. Kein VA wegen Geringfügigkeit

Liegt der Kapitalwert aller Anrechte vor, so ist in diesem Stadium erneut zu prüfen, ob ein VA wegen Geringfügigkeit des Ausgleichswertes entfällt. In Bagatellfällen (§ 18 VersAusglGE – Wertgrenze derzeit bei ca. 25 EUR Monatsrente und 3.000 EUR Kapital) soll ein Versorgungsausgleich ebenfalls nicht stattfinden; dies gilt sowohl bei Geringfügigkeit eines einzelnen Anrechts al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 1. Stand der Gesetzgebung

Die Reform des Versorgungsausgleichs ist am 3.4.2009 verkündet worden.[1] Die Neuregelungen werden zum 1.9.2009 in Kraft treten. Auch nach der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschränkt sich dieser nicht auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile und von solchen aus Kinderbetreuung, sondern geht weiterhin vom Halbteilungsgrundsatz aus, d.h. von hälftiger Teil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2010, Wiederaufgenom... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 57 FamGKG sowie § 32 Abs. 2 RVG statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 FamGKG an sich z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch überwiegend begründet. Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich mit dem Mindestwert von 1.000,00 EUR festzusetzen. Dies gilt in Fällen wie dem vorliegenden, in denen wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird und auch die Eheleute selbst ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 3 III. Praxistipp

Verfahrenswert beträgt nach § 50 FamGKG 10 % für jedes Anrecht Verfahrenswert: Wird eine vor dem 1.9.2009 abgetrennte Folgesache Versorgungsausgleich danach wieder aufgenommen, ist sie nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache fortzuführen, der auch für die nach § 628 ZPO a.F. abgetrennten Verfahren gilt (BT-Drucks 16/11903, S. 57; Holzwarth, FamRZ 2009, 18...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2009, Keine nachträg... / 1 Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners wendet sich mit seiner Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss, soweit darin die Einigungsgebühr für einen von den Parteien im Scheidungsverfahren erklärten wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs abgesetzt worden ist. Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverfahren anhängig, für da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2009, Abrechnung in ... / II. Verbundverfahren nach neuem Recht

Ist das Verbundverfahren nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden, so gilt für das gesamte Verfahren das neue Recht (Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Hier bleibt die Folgesache Versorgungsausgleich trotz Abtrennung weiterhin Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG), so dass nach § 16 Nr. 4 RVG nur einheitlich abgerechnet werden kann Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Scheidungsverfahren ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 2. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 – Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006

Ist der Scheidungsantrag zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 eingeleitet worden und ist die Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006 ergangen, ist die Berechnung einfach, da sowohl für das Verbundverfahren als auch für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich das RVG gilt und in beiden Angelegenheiten mit einem Steuersatz von 19 % abzurechnen ist. Praxis-Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Berechnung der Gebühren

Bei dem wiederaufgenommenen Verfahren handelt es sich um eine selbstständige Versorgungsausgleichssache, sodass gem. Vorbem. 1.3.2 Abs. 1 Nr. 5 FamGKG-KostVerz die Nr. 1320 ff. FamGKG-KostVerz. gelten. Die Gebühren der Nr. 1110 ff. FamGKG-KostVerz. gelten nicht. Zu erheben ist eine 2,0-Verfahrensgebühr, die bereits mit der Wiederaufnahme des Verfahrens entsteht, aber erst zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist geschieden worden. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt. Die Ehegatten hatten mit notariellem Vertrag den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Das AG hat den Verfahrenswert für die Ehesache auf EUR 4.608,00 festgesetzt; einen Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich hat es nicht festgesetzt. Der Verfahrensbevollmächtigte d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet richtige Ansätze, im Ergebnis ist sie falsch: Ein Versorgungsausgleichsverfahren wird verfahrensrechtlich eingeleitet, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht anhängig gemacht worden ist. Auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 VersAusglG erfolgt eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen. Würde sich das FamG mit dem Versorgungsausgleich nach Einleitung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Erfahrungen mit dem FamFG

Interview mit Margarethe Bergmann, Ltd. Richterin des Familiengerichts Köln Margarethe Bergmann FF/Schnitzler: Sie sind Leiterin des Familiengerichts Köln, wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Köln eingesetzt? Bergmann: Beim Familiengericht Köln arbeiten derzeit 24 Familienrichter und -richterinnen, davon acht in Teilzeit. Dem Familiengericht sind 20 volle Richter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / IV. Schlussbetrachtung und Versuch eines Ausblicks

Wir haben also festzustellen: Die Vorschrift des § 1578b BGB und die auf ihr fußende Rechtsprechung haben in einem bedeutsamen Bereich eine nicht unerhebliche Verwerfung, eine Schieflage, zwischen unterhaltsrechtlichen Regelungen und Rechtsregelungen über den Versorgungsausgleich offenbar werden lassen. Diese Verwerfung kann und sollte dadurch abgebaut werden, dass ebenso wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Scheidungsbeschluss hatte das FamG die Ehe der Eheleute geschieden und festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten nicht stattfindet. Zur Begründung hat das FamG ausgeführt, dass im Hinblick auf die kurze Ehedauer ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen sei, da auch keiner der Eheleute dies beantragt habe (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Das FamG hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 3 Anmerkung

"Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen." Wittgenstein[1] hat das erkannt, das OLG Oldenburg offenbar nicht: Zweieinhalb vergeudete DIN-A4 Seiten drücken seinen Versuch aus, das vermeintliche Verständnis des Sachverhalts und seine Einordnung zu dokumentieren. Der Versuch ist aber nicht tauglich. Hätte das OLG die passenden Vorschriften des einschlägigen Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Das FamG Worbis hatte durch Urt. v. 15.12.2005 die Ehe der Parteien geschieden. Es hatte in dem Anhörungstermin vom 15.12.2005 durch Beschluss das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 628 Nr. 4 ZPO abgetrennt, weil den Parteien nicht zugemutet werden kann, mit der Ehescheidung bis zur Lohnangleichung zu warten. In dem Protokoll heißt es weiter: Das Verfahren über de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 7. Weitere Regelungen

a) Anpassung des VA nach Rechtskraft Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2009, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Der Senat teilt zwar die Auffassung des Beschwerdeführers, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei zugunsten der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet (und der andere Teil diesen Verzicht annimmt). Den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 3 Anmerkung

Auch dann, wenn die Ehezeit nicht kurz i.S.d. § 3 Abs. 3 VerAusglG ist, wird ein Versorgungsausgleich in vielen Fällen nicht durchgeführt. Das kann daran liegen, dass die beteiligten Eheleute vor Einreichung der Scheidung bereits eine notarielle Vereinbarung geschlossen haben, wonach wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet oder dieser anderweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2011, Umfrage 2010: Zufriedenheit mit den Gerichten

Die Neuregelungen des FamFG und des Versorgungsausgleichsgesetzes stellen neben der Anwaltschaft auch die Gerichte vor neue Anforderungen. Die letztjährige Umfrage der AG Familienrecht bei ihren Mitgliedern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen 24 OLG-Bezirken, ging der Frage nach, ob die Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsstellen der Familiengerichte diesen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR ist erreicht. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, soweit ihr das AG nicht in dem Teilabhilfe- und Vorlagebeschluss abgeholfen hat. Entg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / b) Geänderter Umsatzsteuersatz – Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004, Aussetzungsentscheidung vor dem 1.1.2007

War der Scheidungsantrag nach dem 1.7.2004 eingereicht, die Entscheidung über die Aussetzung aber noch vor dem 1.1.2007 ergangen, muss berücksichtigt werden, dass der Umsatzsteuersatz im Altverbundverfahren noch 16 % beträgt, während er in der selbstständigen Familiensache mit 19 % anzusetzen ist. Nach Schneider ist in solchen Fällen die Anrechnung brutto vorzunehmen, so das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig; der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann die Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssachen, über die im Scheidungsverbund (auch im Falle ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil des FamG im Jahr 2005 rechtskräftig geschieden worden. Das FamG hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Dem Antragsgegner war Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt worden. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde eine dem beigeordneten Rechtsanwalt au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2008, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2008

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld 27. bis 29. November 2008 Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam Donnerstag, 27. November 2008mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / Leitsatz

Eine abgetrennte und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommene Folgesache über den Versorgungsausgleich ist nach dem FamGKG abzurechnen. Die in dem Scheidungsverbundverfahren zu erhebenden Gerichtsgebühren sind ohne den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Wert zu berechnen. AG Bad Iburg, Beschl. v. 5.7.2010 – 5 F 202/07mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Berücksi... / Leitsatz

Anwartschaften, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsausgleich fallen, etwa weil sie bereits abschließend vor der Ehe erworben wurden oder beim gesetzlichen Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen sind, werden beim Verfahrenswert nicht mit herangezogen. OLG Koblenz, Beschl. v. 5.7.2011 – 7 WF 646/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Verfahrensrecht

Ein Vergleichsschluss über den Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO genügt nicht der Form der §§ 1587o Abs. 1 S. 2, 127a BGB (OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2007 – 10 UF 123/07, FamRZ 2008, 1192). Eine befristete Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann nicht auf Einwände gegen die Bewertung einer betrieblichen Alters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 10. Bewertung der Reform

Die Reform wird weitgehend begrüßt.[10] Sie führe zu mehr Transparenz, wahre die Werthaltigkeit von Anrechten und die Beteiligungsrechte der Ehegatten, entlaste die Familiengerichte, beseitige Privilegien, vereinfache die Darstellung und erhöhe die Anschaulichkeit des Rechts.[11] Kritisiert wird jedoch die Auferlegung der Teilungskosten, die nicht nur individuell durch die F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Vertreterin der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich unter Anwendung der Billigkeitsklauseln des § 50 Abs. 3 FamGKG. In der Ehezeit v. 1.8.2006 bis zum 31.10.2009 haben die Eheleute Anwartschaften bei insgesamt sieben Versorgungsträgern erworben. Der Versorgungsausgleich wurde nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 2 Aus den Gründen

In Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Versorgungsausgleich vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrennt wurde und nach neuem Recht als selbstständige Familiensache fortzuführen ist, handelt es sich um eine selbstständige Familiensache. Nach der Entscheidung des BGH spricht der Wortlaut des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG, wonach die von einem Scheidungsverbund nach a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zum Versorgungsausgleichsrecht

Scheiden die früheren Eheleute aber aus dem Erwerbsleben aus, ändert sich das Bild entscheidend: a) Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht erhält der eine geschiedene Ehegatte auf Grund des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs zunächst einmal ein Alterseinkommen auf der Basis seines vorangegangenen Erwerbseinkommens, jedoch vermehrt um mindestens den vollen Ausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2009, Nachträgliche G... / Sachverhalt

Tatbestand: Mit ihrer 2002 angestrengten Klage verlangt die Klägerin von dem inzwischen von ihr geschiedenen Beklagten, von dem sie seit Anfang 1986 getrennt lebte, Rückzahlung zweier Darlehen über insgesamt 70.000 DM (35.790,43 EUR), die sie ihm im Juni 1987 (40.000 DM) und im Frühjahr 1989 (30.000 DM) gewährt haben will. Die 1964 geschlossene Ehe der Parteien war durch Verb...mehr