Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet richtige Ansätze, im Ergebnis ist sie falsch: Ein Versorgungsausgleichsverfahren wird verfahrensrechtlich eingeleitet, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht anhängig gemacht worden ist. Auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 VersAusglG erfolgt eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen. Würde sich das FamG mit dem Versorgungsausgleich nach Einleitung des ...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / IV. Schlussbetrachtung und Versuch eines Ausblicks

Wir haben also festzustellen: Die Vorschrift des § 1578b BGB und die auf ihr fußende Rechtsprechung haben in einem bedeutsamen Bereich eine nicht unerhebliche Verwerfung, eine Schieflage, zwischen unterhaltsrechtlichen Regelungen und Rechtsregelungen über den Versorgungsausgleich offenbar werden lassen. Diese Verwerfung kann und sollte dadurch abgebaut werden, dass ebenso wi...mehr

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FF 12/2010, Erfahrungen mit dem FamFG

Interview mit Margarethe Bergmann, Ltd. Richterin des Familiengerichts Köln Margarethe Bergmann FF/Schnitzler: Sie sind Leiterin des Familiengerichts Köln, wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Köln eingesetzt? Bergmann: Beim Familiengericht Köln arbeiten derzeit 24 Familienrichter und -richterinnen, davon acht in Teilzeit. Dem Familiengericht sind 20 volle Richter...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 7. Weitere Regelungen

a) Anpassung des VA nach Rechtskraft Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenha...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Scheidungsbeschluss hatte das FamG die Ehe der Eheleute geschieden und festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten nicht stattfindet. Zur Begründung hat das FamG ausgeführt, dass im Hinblick auf die kurze Ehedauer ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen sei, da auch keiner der Eheleute dies beantragt habe (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Das FamG hat ...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 3 Anmerkung

"Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen." Wittgenstein[1] hat das erkannt, das OLG Oldenburg offenbar nicht: Zweieinhalb vergeudete DIN-A4 Seiten drücken seinen Versuch aus, das vermeintliche Verständnis des Sachverhalts und seine Einordnung zu dokumentieren. Der Versuch ist aber nicht tauglich. Hätte das OLG die passenden Vorschriften des einschlägigen Ges...mehr

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AGS 03/2011, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Das FamG Worbis hatte durch Urt. v. 15.12.2005 die Ehe der Parteien geschieden. Es hatte in dem Anhörungstermin vom 15.12.2005 durch Beschluss das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 628 Nr. 4 ZPO abgetrennt, weil den Parteien nicht zugemutet werden kann, mit der Ehescheidung bis zur Lohnangleichung zu warten. In dem Protokoll heißt es weiter: Das Verfahren über de...mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Der Senat teilt zwar die Auffassung des Beschwerdeführers, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei zugunsten der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet (und der andere Teil diesen Verzicht annimmt). Den...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 3 Anmerkung

Auch dann, wenn die Ehezeit nicht kurz i.S.d. § 3 Abs. 3 VerAusglG ist, wird ein Versorgungsausgleich in vielen Fällen nicht durchgeführt. Das kann daran liegen, dass die beteiligten Eheleute vor Einreichung der Scheidung bereits eine notarielle Vereinbarung geschlossen haben, wonach wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet oder dieser anderweit...mehr

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FF 05/2011, Umfrage 2010: Zufriedenheit mit den Gerichten

Die Neuregelungen des FamFG und des Versorgungsausgleichsgesetzes stellen neben der Anwaltschaft auch die Gerichte vor neue Anforderungen. Die letztjährige Umfrage der AG Familienrecht bei ihren Mitgliedern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen 24 OLG-Bezirken, ging der Frage nach, ob die Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsstellen der Familiengerichte diesen ...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 10. Bewertung der Reform

Die Reform wird weitgehend begrüßt.[10] Sie führe zu mehr Transparenz, wahre die Werthaltigkeit von Anrechten und die Beteiligungsrechte der Ehegatten, entlaste die Familiengerichte, beseitige Privilegien, vereinfache die Darstellung und erhöhe die Anschaulichkeit des Rechts.[11] Kritisiert wird jedoch die Auferlegung der Teilungskosten, die nicht nur individuell durch die F...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Verfahrensrecht

Ein Vergleichsschluss über den Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO genügt nicht der Form der §§ 1587o Abs. 1 S. 2, 127a BGB (OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2007 – 10 UF 123/07, FamRZ 2008, 1192). Eine befristete Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann nicht auf Einwände gegen die Bewertung einer betrieblichen Alters...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR ist erreicht. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, soweit ihr das AG nicht in dem Teilabhilfe- und Vorlagebeschluss abgeholfen hat. Entg...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / b) Geänderter Umsatzsteuersatz – Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004, Aussetzungsentscheidung vor dem 1.1.2007

War der Scheidungsantrag nach dem 1.7.2004 eingereicht, die Entscheidung über die Aussetzung aber noch vor dem 1.1.2007 ergangen, muss berücksichtigt werden, dass der Umsatzsteuersatz im Altverbundverfahren noch 16 % beträgt, während er in der selbstständigen Familiensache mit 19 % anzusetzen ist. Nach Schneider ist in solchen Fällen die Anrechnung brutto vorzunehmen, so das...mehr

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AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig; der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann die Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssachen, über die im Scheidungsverbund (auch im Falle ei...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil des FamG im Jahr 2005 rechtskräftig geschieden worden. Das FamG hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Dem Antragsgegner war Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt worden. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde eine dem beigeordneten Rechtsanwalt au...mehr

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FF 10/2008, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2008

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld 27. bis 29. November 2008 Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam Donnerstag, 27. November 2008mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / Leitsatz

Eine abgetrennte und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommene Folgesache über den Versorgungsausgleich ist nach dem FamGKG abzurechnen. Die in dem Scheidungsverbundverfahren zu erhebenden Gerichtsgebühren sind ohne den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Wert zu berechnen. AG Bad Iburg, Beschl. v. 5.7.2010 – 5 F 202/07mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / Leitsatz

Anwartschaften, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsausgleich fallen, etwa weil sie bereits abschließend vor der Ehe erworben wurden oder beim gesetzlichen Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen sind, werden beim Verfahrenswert nicht mit herangezogen. OLG Koblenz, Beschl. v. 5.7.2011 – 7 WF 646/11mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Vertreterin der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich unter Anwendung der Billigkeitsklauseln des § 50 Abs. 3 FamGKG. In der Ehezeit v. 1.8.2006 bis zum 31.10.2009 haben die Eheleute Anwartschaften bei insgesamt sieben Versorgungsträgern erworben. Der Versorgungsausgleich wurde nur ...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rspr. des BGH (FamRZ 2011, 635 [= AGS 2011, 167]), der sich der Senat anschließt, richtete sich das auf den am 10.6.2009 eingereichten Scheidungsantrag eingeleitete Versorgungsausgleichsverfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG zunächst nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht. Aus dem Scheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren sind jedoch als selbst...mehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zum Versorgungsausgleichsrecht

Scheiden die früheren Eheleute aber aus dem Erwerbsleben aus, ändert sich das Bild entscheidend: a) Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht erhält der eine geschiedene Ehegatte auf Grund des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs zunächst einmal ein Alterseinkommen auf der Basis seines vorangegangenen Erwerbseinkommens, jedoch vermehrt um mindestens den vollen Ausgle...mehr

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FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / Sachverhalt

Tatbestand: Mit ihrer 2002 angestrengten Klage verlangt die Klägerin von dem inzwischen von ihr geschiedenen Beklagten, von dem sie seit Anfang 1986 getrennt lebte, Rückzahlung zweier Darlehen über insgesamt 70.000 DM (35.790,43 EUR), die sie ihm im Juni 1987 (40.000 DM) und im Frühjahr 1989 (30.000 DM) gewährt haben will. Die 1964 geschlossene Ehe der Parteien war durch Verb...mehr

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AGS 03/2011, Expressio unius exclusio alterius!

Aussprechen des einen ist Ausschluss des anderen.[1] Endlich hat der BGH[2] noch einmal das ausgesprochen, was bereits seit dem 1.9.2009 eindeutig im Gesetz steht. Nichts anderes. Schlimm genug, dass erst eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist, um viele Gerichte an das Lesen bereits eineinhalb Jahre alter Gesetzesvorschriften zu erinnern. Nichtsdestotrotz: Die...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 2 Aus den Gründen

In Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Versorgungsausgleich vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrennt wurde und nach neuem Recht als selbstständige Familiensache fortzuführen ist, handelt es sich um eine selbstständige Familiensache. Nach der Entscheidung des BGH spricht der Wortlaut des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG, wonach die von einem Scheidungsverbund nach a...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 9. Übergang zum neuen Versorgungsausgleichsgesetz

Im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen des VersAusglGesetzes stellt sich für den Anwalt in vielen Fällen die Frage, ob das alte oder das neue Recht für die von ihm vertretene Partei zu günstigeren Ergebnissen führt. Für die Anwendbarkeit des neuen Rechts ist nach § 48 VersAusglG-E jeweils der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags (Scheidungsantrag oder Antrag auf isolier...mehr

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AGS 05/2009, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des FamG, aufgrund dessen der beschwerdeführenden Anwältin die von ihr – für einen wechselseitigen Verzicht der vormaligen Prozessparteien auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs – geltend gemachte Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV zum RVG in Höhe von 85,00 EUR zuzüglic...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 3. Ausschluss des VA

a) Kurze Ehezeit Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht an...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 6. Ausgleichsform

Einen Einmalausgleich wird es nicht mehr geben, sondern es wird grundsätzlich jedes einzelne Anrecht geteilt. Der Ausgleich erfolgt künftig durch interne oder externe Realteilung oder schuldrechtlich. In dieser Reihenfolge sind auch die Ausgleichsformen zu prüfen. Durch die vorgeschriebene Realteilung wird die BarwertVO entbehrlich, da eine Umwertung der Anrechte nicht mehr ...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / d) Gegenstandswert

Zum Gegenstandswert bestimmt § 50 VersAusglG-E, dass für jedes Anrecht 10 %, beim schuldrechtlichen Ausgleich 20 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen sind, insgesamt mindestens 1.000 EUR.mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / Einführung

Seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1578b BGB zum 1.1.2008 kommt es für den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten entscheidend auf das Vorliegen fortdauernder ehebedingter Nachteile an. Fehlt es an solchen Nachteilen, kann der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und/oder zeitlich begrenzt werden. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene neue Gesetz über den Versorgungs...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 3. Stichtag 31.8.2010

Wird das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich oder das isolierte Verfahren über den Versorgungsausgleich nach altem Recht geführt, kann sich das Gericht nicht endlos Zeit lassen. Eine Endentscheidung muss bis spätestens zum 31.8.2010 ergehen. Wird dies versäumt, findet sowohl das neue materielle Recht als auch das neue Verfahrensrecht Anwendung (§ 48 Abs. 3 VersAusglG...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverbundverfahren anhängig. Neben der Hauptsache wurde lediglich noch die Folgesache Versorgungsausgleich geführt. Mit Verbundurteil wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Im Termin haben die Parteien wirksam auf sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung sowie auf Tatbestand und Entscheidungsgrü...mehr

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FF 03/2011, Absehen vom Aus... / 1 Aus den Gründen:

… II. Für das Verfahren ist das seit dem 1.9.2009 geltende Prozessrecht und materielle Recht anzuwenden, weil in erster Instanz vor dem 1.9.2010 zum Versorgungsausgleich eine Endentscheidung noch nicht erlassen worden war, § 48 Abs. 3 Vers-AusgIG. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung ist gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft und zulässig. Die Beschwerdeführerin ist gem. §...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Rentnerprivileg (§ 101 SGB VI)

Auf Grund der Strukturänderung des Versorgungsausgleichs werden mehrere Vorschriften der neuen Rechtslage angepasst. Eine der in der Praxis inzwischen bekannten und auch wichtigen Vorschriften ist das sog. Rentnerprivileg des § 101 SGB VI. Trat in der Person des Ausgleichspflichtigen (§ 1587a Abs. 1 BGB) der Rentenfall ein, bevor die Entscheidung zum Versorgungsausgleich rec...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / a) Perpetuatio fori

Bei der Wiederaufnahme der abgetrennten und ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren ist bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nicht auf die Anknüpfungsregel des § 218 FamFG abzustellen. Vielmehr bleibt die einmal begründete örtliche Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch dann bestehen, wenn sich die begründenden Umstände später verändern, d.h....mehr

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AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nicht richtig: Entgegen der Auffassung des OLG ist davon auszugehen, dass der sich rechnerisch ergebende Regelwert nahezu immer vertretbar ist. Billigkeit nach § 50 Abs. 3 FamGKG soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann zum Tragen kommen, wenn das Ergebnis ansonsten nicht vertretbar ist. § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG will den einfach gelagerten Ausgangsfa...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (Bestätigung von KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 50 Abs. 3 FamGKG kann das Gericht einen niedrigeren Wert festsetzen, wenn die Festsetzung des Wertes nach Abs. 1 dieser Vorschrift unbillig wäre. Zutreffend hat das FamG den Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2.100,00 EUR festgesetzt. Anders als nach den Regelungen des § 49 GKG und des § 99 KostO a.F. ist für die Wertfestsetzung im Versorgungsau...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Mit Recht hat das FamG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 15 Abs. 1, 2 und 5 RVG durch die bereits im Jahr 2005 gezahlte Vergütung abgegolten ist. 1. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Die Scheidung und die Folgesa...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr