Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR ist erreicht. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, soweit ihr das AG nicht in dem Teilabhilfe- und Vorlagebeschluss abgeholfen hat. Entg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / b) Geänderter Umsatzsteuersatz – Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004, Aussetzungsentscheidung vor dem 1.1.2007

War der Scheidungsantrag nach dem 1.7.2004 eingereicht, die Entscheidung über die Aussetzung aber noch vor dem 1.1.2007 ergangen, muss berücksichtigt werden, dass der Umsatzsteuersatz im Altverbundverfahren noch 16 % beträgt, während er in der selbstständigen Familiensache mit 19 % anzusetzen ist. Nach Schneider ist in solchen Fällen die Anrechnung brutto vorzunehmen, so das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig; der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann die Verfahrensbevollmächtigte aus eigenem Recht Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssachen, über die im Scheidungsverbund (auch im Falle ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil des FamG im Jahr 2005 rechtskräftig geschieden worden. Das FamG hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Dem Antragsgegner war Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt worden. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde eine dem beigeordneten Rechtsanwalt au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2008, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2008

Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld 27. bis 29. November 2008 Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam Donnerstag, 27. November 2008mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / Leitsatz

Eine abgetrennte und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommene Folgesache über den Versorgungsausgleich ist nach dem FamGKG abzurechnen. Die in dem Scheidungsverbundverfahren zu erhebenden Gerichtsgebühren sind ohne den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Wert zu berechnen. AG Bad Iburg, Beschl. v. 5.7.2010 – 5 F 202/07mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Berücksi... / Leitsatz

Anwartschaften, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsausgleich fallen, etwa weil sie bereits abschließend vor der Ehe erworben wurden oder beim gesetzlichen Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen sind, werden beim Verfahrenswert nicht mit herangezogen. OLG Koblenz, Beschl. v. 5.7.2011 – 7 WF 646/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Vertreterin der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich unter Anwendung der Billigkeitsklauseln des § 50 Abs. 3 FamGKG. In der Ehezeit v. 1.8.2006 bis zum 31.10.2009 haben die Eheleute Anwartschaften bei insgesamt sieben Versorgungsträgern erworben. Der Versorgungsausgleich wurde nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zum Versorgungsausgleichsrecht

Scheiden die früheren Eheleute aber aus dem Erwerbsleben aus, ändert sich das Bild entscheidend: a) Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht erhält der eine geschiedene Ehegatte auf Grund des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs zunächst einmal ein Alterseinkommen auf der Basis seines vorangegangenen Erwerbseinkommens, jedoch vermehrt um mindestens den vollen Ausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2009, Nachträgliche G... / Sachverhalt

Tatbestand: Mit ihrer 2002 angestrengten Klage verlangt die Klägerin von dem inzwischen von ihr geschiedenen Beklagten, von dem sie seit Anfang 1986 getrennt lebte, Rückzahlung zweier Darlehen über insgesamt 70.000 DM (35.790,43 EUR), die sie ihm im Juni 1987 (40.000 DM) und im Frühjahr 1989 (30.000 DM) gewährt haben will. Die 1964 geschlossene Ehe der Parteien war durch Verb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Expressio unius exclusio alterius!

Aussprechen des einen ist Ausschluss des anderen.[1] Endlich hat der BGH[2] noch einmal das ausgesprochen, was bereits seit dem 1.9.2009 eindeutig im Gesetz steht. Nichts anderes. Schlimm genug, dass erst eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist, um viele Gerichte an das Lesen bereits eineinhalb Jahre alter Gesetzesvorschriften zu erinnern. Nichtsdestotrotz: Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rspr. des BGH (FamRZ 2011, 635 [= AGS 2011, 167]), der sich der Senat anschließt, richtete sich das auf den am 10.6.2009 eingereichten Scheidungsantrag eingeleitete Versorgungsausgleichsverfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG zunächst nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht. Aus dem Scheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren sind jedoch als selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 2 Aus den Gründen

In Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Versorgungsausgleich vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrennt wurde und nach neuem Recht als selbstständige Familiensache fortzuführen ist, handelt es sich um eine selbstständige Familiensache. Nach der Entscheidung des BGH spricht der Wortlaut des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG, wonach die von einem Scheidungsverbund nach a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 9. Übergang zum neuen Versorgungsausgleichsgesetz

Im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen des VersAusglGesetzes stellt sich für den Anwalt in vielen Fällen die Frage, ob das alte oder das neue Recht für die von ihm vertretene Partei zu günstigeren Ergebnissen führt. Für die Anwendbarkeit des neuen Rechts ist nach § 48 VersAusglG-E jeweils der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags (Scheidungsantrag oder Antrag auf isolier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 3. Ausschluss des VA

a) Kurze Ehezeit Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / 6. Ausgleichsform

Einen Einmalausgleich wird es nicht mehr geben, sondern es wird grundsätzlich jedes einzelne Anrecht geteilt. Der Ausgleich erfolgt künftig durch interne oder externe Realteilung oder schuldrechtlich. In dieser Reihenfolge sind auch die Ausgleichsformen zu prüfen. Durch die vorgeschriebene Realteilung wird die BarwertVO entbehrlich, da eine Umwertung der Anrechte nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Die Strukturref... / d) Gegenstandswert

Zum Gegenstandswert bestimmt § 50 VersAusglG-E, dass für jedes Anrecht 10 %, beim schuldrechtlichen Ausgleich 20 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen sind, insgesamt mindestens 1.000 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2009, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des FamG, aufgrund dessen der beschwerdeführenden Anwältin die von ihr – für einen wechselseitigen Verzicht der vormaligen Prozessparteien auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs – geltend gemachte Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV zum RVG in Höhe von 85,00 EUR zuzüglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Begrenzter Unte... / Einführung

Seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1578b BGB zum 1.1.2008 kommt es für den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten entscheidend auf das Vorliegen fortdauernder ehebedingter Nachteile an. Fehlt es an solchen Nachteilen, kann der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und/oder zeitlich begrenzt werden. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene neue Gesetz über den Versorgungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2009, Schnittstellen ... / 3. Stichtag 31.8.2010

Wird das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich oder das isolierte Verfahren über den Versorgungsausgleich nach altem Recht geführt, kann sich das Gericht nicht endlos Zeit lassen. Eine Endentscheidung muss bis spätestens zum 31.8.2010 ergehen. Wird dies versäumt, findet sowohl das neue materielle Recht als auch das neue Verfahrensrecht Anwendung (§ 48 Abs. 3 VersAusglG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Absehen vom Aus... / 1 Aus den Gründen:

… II. Für das Verfahren ist das seit dem 1.9.2009 geltende Prozessrecht und materielle Recht anzuwenden, weil in erster Instanz vor dem 1.9.2010 zum Versorgungsausgleich eine Endentscheidung noch nicht erlassen worden war, § 48 Abs. 3 Vers-AusgIG. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung ist gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft und zulässig. Die Beschwerdeführerin ist gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2009, Begründung zu ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Parteien war ein Scheidungsverbundverfahren anhängig. Neben der Hauptsache wurde lediglich noch die Folgesache Versorgungsausgleich geführt. Mit Verbundurteil wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Im Termin haben die Parteien wirksam auf sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung sowie auf Tatbestand und Entscheidungsgrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Rentnerprivileg (§ 101 SGB VI)

Auf Grund der Strukturänderung des Versorgungsausgleichs werden mehrere Vorschriften der neuen Rechtslage angepasst. Eine der in der Praxis inzwischen bekannten und auch wichtigen Vorschriften ist das sog. Rentnerprivileg des § 101 SGB VI. Trat in der Person des Ausgleichspflichtigen (§ 1587a Abs. 1 BGB) der Rentenfall ein, bevor die Entscheidung zum Versorgungsausgleich rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, (Offene) Rechts... / a) Perpetuatio fori

Bei der Wiederaufnahme der abgetrennten und ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren ist bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nicht auf die Anknüpfungsregel des § 218 FamFG abzustellen. Vielmehr bleibt die einmal begründete örtliche Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch dann bestehen, wenn sich die begründenden Umstände später verändern, d.h....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (Bestätigung von KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 50 Abs. 3 FamGKG kann das Gericht einen niedrigeren Wert festsetzen, wenn die Festsetzung des Wertes nach Abs. 1 dieser Vorschrift unbillig wäre. Zutreffend hat das FamG den Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2.100,00 EUR festgesetzt. Anders als nach den Regelungen des § 49 GKG und des § 99 KostO a.F. ist für die Wertfestsetzung im Versorgungsau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit am 10.6.2009 eingereichtem Antrag hat die Antragstellerin auf Scheidung der Ehe mit dem Antragsgegner angetragen. Durch Urteil des FamG wurde die Ehe geschieden. Zuvor hatte das FamG mit Beschl. v. selben Tag die Folgesache Versorgungsausgleich zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus dem Scheidungsverbund abgetrennt. Mit Beschl. v. 11.5.2010 hat das hat das FamG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Von Professor Dr. Gerrit Langenfeld. 6., grundlegend neu bearbeitete Aufl. 2011. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 298 S. 49,50 EUR.

Das nunmehr nach 2005 endlich in der 6. Aufl. erschienene Standardwerk wendet sich ausnahmslos an alle im Familienrecht tätigen versierten Praktiker. Acht inhaltsreiche und systematisch aufbereitete Kapitel verhelfen auch dann zu exzellenten Problemlösungen, wenn selbst der erfahrene Familienrechtler nicht weiter weiß und aus Unsicherheit umständlich formulierte Verträge sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Selbstständigk... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten noch um den Versorgungsausgleich aus ihrer rechtskräftig geschiedenen Ehe und insoweit um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Im Scheidungsverbundverfahren hatte das FamG der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Mit Urt. v. 10.12.2009 wurde die Ehe der Parteien ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Selbstständigk... / Leitsatz

Sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG) bleibt ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich Folgesache. Das gilt hingegen nicht für Übergangsfälle, in denen auf das vor dem 1.9.2009 eingeleitete Scheidungsverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Mit Recht hat das FamG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 15 Abs. 1, 2 und 5 RVG durch die bereits im Jahr 2005 gezahlte Vergütung abgegolten ist. 1. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Die Scheidung und die Folgesa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nicht richtig: Entgegen der Auffassung des OLG ist davon auszugehen, dass der sich rechnerisch ergebende Regelwert nahezu immer vertretbar ist. Billigkeit nach § 50 Abs. 3 FamGKG soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann zum Tragen kommen, wenn das Ergebnis ansonsten nicht vertretbar ist. § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG will den einfach gelagerten Ausgangsfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Gebührenrecht

Wird ein Rechtsanwalt für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet oder erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe nach § 48 Abs. 3 RVG auf die Einigung über nicht anhängige Folgesachen, so erhält der beigeordnete Rechtsanwalt nicht nur die Einigungsgebühr, sondern auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert, wenn die Einigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2009, Schnittstellen ... / II. Änderungen des BGB

War der Versorgungsausgleich bisher in den §§ 1408, 1414 und 1587 ff. BGB geregelt, werden die neuen Strukturen in einem gesonderten Versorgungsausgleichsgesetz geregelt.[2] Der neu gefasste § 1587 BGB stellt in Zukunft nur fest, dass bei Scheidung der Versorgungsausgleich stattfindet für im In- und Ausland bestehende Anrechte und wegen der Einzelheiten wird auf das VersAusg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2010, Wiederaufgenom... / Sachverhalt

Das FamG hatte durch Urt. v. 17.9.2007 die Ehe der Parteien geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren abgetrennt und nach § 2 Abs. 1, 2 VAÜG ausgesetzt. Mit Beschl. v. 25.3.2010 hat das FamG das Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufgenommen. Nach den eingeholten Auskünften der Versorgungsträger waren eine private Altersversorgung sowie jeweils gesetzliche Ost- als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2009, Die geplante Ha... / III. Die Entscheidung

Nachdem der BGH die wesentlichen Voraussetzungen der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB [3] wiederholt hatte, schloss er sich im Ergebnis der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. an, das den Ehevertrag nach einer Gesamtwürdigung für sittenwidrig gem. § 138 Abs. 1 BGB und insgesamt als nichtig beurteilt hatte.[4] Die Sittenwidrigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hat das AG den Verfahrenswert für die Ehesache (Scheidung) und den Versorgungsausgleich auf insgesamt 6.692,40 EUR festgesetzt. Dabei hat es ein bereinigtes gemeinsames monatliches Nettoeinkommen bei Verfahrenseinleitung von 1.859,00 EUR zugrunde gelegt. Den Verfahrenswert für die Ehesache hat es nach § 43 Abs. 2 FamGKG auf 5.577,00 EUR (3 x ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 09/2011, Neue Angelegenheit nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Wiederaufnahme nach Erledigung kann zu neuer Angelegenheit führen Bereits durch das KostRÄndG 1994 war in den damaligen § 13 BRAGO die Regelung des Abs. 5 S. 2 eingeführt worden, die sich jetzt inhaltsgleich in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG wiederfindet. Die bis dahin geltende Regelung, dass der Anwalt bei Wiederaufnahme einer bereits erledigten Angelegenheit die Gebühren nicht erneut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2011, Interne Teilung... / Aus den Gründen

Gründe: I. Das AG hat die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass es die jeweiligen gesetzlichen Rentenanwartschaften der Ehegatten und die vom Ehemann erworbene Anwartschaft bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – hier der 30.11.2009 – gem. § 10 VersAusglG intern get...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 4

Nach dem – im französischen Scheidungsverfahren nach dem dortigen IPR anwendbaren – französischen Recht wird M in der Regel zur Zahlung einer prestation compensatoire (Ausgleichszahlung) an F verurteilt werden. Diese hat den Zweck, ehebedingte Nachteile zu kompensieren und hat sowohl Unterhalts- als auch Versorgungscharakter. Was wäre, wenn F nach der Scheidung in Frankreich ...mehr