Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 3. Änderung des Korrekturverfahrens (bisher: § 10a VAHRG)

Die Abänderungs- und Korrekturvorschrift wurde zunächst zeitlich befristet eingeführt und ist erst seit dem 1.1.1995 unbefristet gültig.[11] Die Vorschrift erlaubt den sogen. rentennahen Jahrgängen, dass der entschiedene Versorgungsausgleich grundlegend und umfassend überprüft und ggf. neu geregelt wird. Die Überprüfung erstreckt sich nicht nur auf die in der Entscheidung ei...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Abgetrennte, ausgesetzte oder ruhende Verfahren (§ 48 Abs. 2 VersAusglG)

Auf Grund der besonderen Vorschrift des § 50 VersAusglG für die Fälle des VAÜG handelt es sich bei der Regelung in § 48 VersAuslG nur um solche Verfahren, die z.B. nach § 614 ZPO auf Antrag ausgesetzt sind. Die bloße Abtrennung des Versorgungsausgleichs wird nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht ausreichend sein, vielmehr muss dieser Verfahrensteil nicht we...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / I. Überblick

Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet wie folgt: Zit...mehr

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FF 01/2009, Rechtsprechung kompakt

Ehegattenunterhalt Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist sowohl der Unterhaltsbedarf eines vom Unterhaltspflichtigen nach der Scheidung adoptierten Kindes als auch der seines neuen Ehegatten zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 1.10.2008 – XII ZR 62/07, FamRZ 2009, 23 m. Anm. Norpoth). Von einem Elternteil, ...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Änderung des § 1414 BGB

Wird in einem Ehevertrag der Zugewinn oder Versorgungsausgleich ausgeschlossen, tritt kraft Gesetzes Gütertrennung ein, sofern die Vertragsschließenden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Mit Wirkung vom 1.9.2009 entfällt diese Wirkung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs, denn in § 1408 Abs. 2 BGB wird nur noch auf Vereinbarungen i.S.d. §§ 6 und 8 VersAusglG v...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / Leitsatz

a) Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. b) Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. BGH, Beschl. v. 3...mehr

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FF 10/2009, Der Reformgipfel

Inge Saathoff … so lautet das Thema unserer kommenden Mitgliederversammlung und Herbsttagung, welche in diesem Jahr in der Zeit vom 26. bis 28.11.2009 in Bamberg stattfinden wird. Zahlreiche Gesetzesänderungen wurden uns Familienrechtlern mit Wirkung zum 1. September aufgetischt. Die Unterhaltsreform ist noch nicht richtig verdaut und schon präsentieren sich uns die Reform de...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 2

Die internationale Zuständigkeit für das Scheidungs- und das Sorgerechtsverfahren beurteilt sich nach der Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003),[9] für die Unterhaltsklage nach der Brüssel I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 44/2001)[10] und für die Zugewinnausgleichsklage – mangels internationaler Rechtsquellen – nach nationalem Recht. Dieses enthält den – ab...mehr

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AGS 02/2009, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Scheidungsverfahren war Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Zwei Tage zuvor hat die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners eine Scheidungsfolgenvereinbarung eingereicht und mitgeteilt, dass diese protokolliert werden solle. In dem Verhandlungstermin hat das FamG dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe, "ausgedehnt auf den Vergleich", mit...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Ehe der Beteiligten mit Urt. v. 11.8.2010 geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 628 Nr. 4 ZPO abgetrennt. Mit Beschl. v. 19.1.2011 hat das Gericht festgestellt, dass zwischen den Beteiligten ein Vergleich zustande gekommen ist, wonach ein Versorgungsausgleich zwischen ihnen nicht stattfinde. Mit Schriftsatz v. 14.4.2011 beantragte die Antragsg...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Änderung des § 1408 Abs. 2 BGB

Auf Anregung des Vermittlungsausschusses war 1976 das Güterrecht durch die Regelung in § 1408 Abs. 2 BGB ergänzt worden. In einem Ehevertrag kann hiernach der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wobei a maiore ad minus auch ein Teilausschluss zulässig ist. Die Wirkungen eines solchen Vertrages entfallen jedoch, wenn binnen Jahresfrist ab Vertragsschluss die Ehescheid...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / II. Wertfestsetzung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Eheleute. Für schuldrechtliche Ansprüche, die nunmehr Ausgleichsansprüche nach der Scheidung heißen, beträgt der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens ...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Deshalb ist ohne Wenn und Aber jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswerts im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn es im Ergebnis nicht zu einem Ausgleich im Wege einer internen oder externen Teilung des Anr...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 2 II. Die Entscheidung

Gerichtsgebühren im Altverfahren sind neu zu berechnen Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Wertfestsetzung richtet. Es hat dabei auf Art. 111 Abs. 4 FGG-RG verwiesen und zutreffend festgestellt, dass das seit dem 1.9.2009 geltende Recht anzuwenden ist. Hinsichtlich der Gebührenberechnung wurde der Erinnerung stattgegeben, da eine Neurechnu...mehr

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FF 12/2010, Sommerintensivseminar in Saas Fee vom 5.–11.9.2010

Tagungsbericht In der Zeit vom 5.9.2010 bis 11.9.2010 fand – wie jedes Jahr – das Sommerintensivseminar in Saas Fee statt. Wir waren 24 Teilnehmer, von denen bereits viele mehrfach an dieser intensiven Arbeitswoche teilgenommen haben (die Unterzeichner zum zehnten Mal). Das Seminar mit vier "Arbeitstagen" ist immer in zwei Teile aufgeteilt, d.h. die ersten zwei Tage widmet man ...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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AGkompakt 12/2010, Terminsg... / III. Der Praxistipp

Bei Scheidungsfolgenvergleich entsteht immer eine Terminsgebühr Wird in einem Scheidungsverbundverfahren ein Vergleich auch über nicht anhängige weitere Gegenstände geschlossen, so entsteht immer eine Terminsgebühr. Entweder wird die Einigung im Termin ausgehandelt, dann entsteht die Terminsgebühr bereits nach Vorbem. 3 Abs. 3, 1. und 3. Var. VV; oder es wird ein schriftlicher ...mehr

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AGkompakt 02/2011, VKH-Verg... / I. Der Fall

Der Anwalt war in einem Scheidungsverfahren tätig. Anhängig war neben der Ehesache nur die Folgesache Versorgungsausgleich. Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten in Höhe von 3.000,00 EUR hat das Gericht den Wert für die Ehesache auf 9.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich (zwei Anwartschaften) auf 1.800,00 EUR festgesetzt. Beiden Beteiligten w...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 4. Auskunft und Bewertung der Anrechte

Die Parteien müssen wie bisher Auskunft über die für sie bestehenden Versorgungsanrechte erteilen und hierfür die vorgeschriebenen Formulare verwenden. § 220 FamFG [4] regelt die Auskunftspflicht der Beteiligten gegenüber dem Gericht. Die Auskunftsansprüche zwischen den Beteiligten sind demgegenüber in § 4 einheitlich und übersichtlich geregelt.[5] Für die Bewertung der An...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Interne Teilung

Im Regelfall überträgt das FamG nach § 10 Abs. 1 VersAusglG das Anrecht für den Berechtigten bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht des Pflichtigen besteht (interne Teilung). Bestehen mehrere Anrechte bei demselben Versorgungsträger, so findet nach § 10 Abs. 2 zunächst eine Saldierung statt. Die interne Teilung führt dazu, dass für den Ausgleichsberechtigten bei dems...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / c) Abänderung des Wertausgleichs

Bei der Abänderung nach bisherigem Recht getroffener Entscheidungen sind ebenfalls die neuen Ausgleichsformen anzuwenden (§ 51 VersAusglG-E). Eine Abänderung wegen eines wesentlichen Wertunterschiedes ist ausgeschlossen, wenn nach erfolgtem Teilausgleich bezüglich des betroffenen Rechts noch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden können (§ 51 Abs. 4 Vers...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Schuldrechtlicher Ausgleich

Die Voraussetzungen des schuldrechtlichen VA sind gegenüber dem bisherigen Recht nicht wesentlich verändert worden. Er ist weiterhin erst zulässig, wenn beide Parteien die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllen (§ 20 Abs. 2 VersAusglG). Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruch ist künftig allerdings nicht mehr die Bruttorente, sondern die Nettorente zugrunde zu leg...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Kurze Ehezeit

Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht anzugleichen, wurd...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Externe Teilung

Eine externe Teilung ist gem. § 14 Abs. 2 VersAusglG nur durchzuführen, wenn sich die berechtigte Person mit dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen darüber einigt oder der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung verlangt und es sich um einen Bagatellbetrag handelt (derzeit nicht mehr als 50,40 EUR Rente monatlich oder nicht mehr als 6.048 EU...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Anpassung des VA nach Rechtskraft

Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenhang mit der Einschränkung nachehelich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 2. Einzubeziehende Anrechte

Es werden weiterhin die in der Ehezeit durch Arbeit oder Vermögen für den Fall des Alters und der Invalidität erworbenen Versorgungen ausgeglichen (§ 2 VersAusglG). Bei den Betriebsrenten und den Anrechten nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltersVorsZertG) werden auch die Kapitalzusagen einbezogen, nicht jedoch bei anderen Versorgungsarten. Lebensversich...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat die Einigungsgebühr zu Recht festgesetzt. Durch Beschl. v. 1.7.2010 – 13 WF 90/10 hat der Senat unter Hinweis auf die nunmehr überwiegende Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 [= AGS 2008, 172]; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111 [= AGS 2010, 15]; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314 [= A...mehr

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FF 02/2009, Unterhaltsrechtsreform und andere Reformvorhaben

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags Prof. Dr. Gerd Brudermüller FF/Schnitzler: Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Eine Bilanz kann nach einem Jahr m.E. schon gezogen werden. Was den Betreuungsunterhalt anbelangt, tun sich die Amtsgerichte und Sen...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Begriff "Achtung … ihres Familienlebens" in Art. 8 EMRK verpflichtet die deutschen Gerichte nicht dazu, einen Staatsvertrag (hier: das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929) zu missachten, den Versorgungsausgleich als Teil des deutschen ordre public einzustufen und die deutsche Kollisionsnorm des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB anzuwenden, die ausnahmsweise zu eine...mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Buchbesprechung

Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2008, 344 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kroiß/Seiler, Das neue FamFG – Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen, 2008, 226 Seiten, 34 EUR, Nomos Verlag Schulte-Bunert, Das neue FamFG – Textausgabe mit Erläuterungen, 2009, 560 Seiten, 38 EUR, Luchterhand Verlag Auch wenn man nicht das BGBl bezogen hat und weitgehend Anzeigen in Fach...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / IV. Würdigung

Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle[11] gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB sind seit langem Bestandteil der Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Im vorliegenden Fall hat der BGH zu Recht die Wirksamkeitskontrolle angewendet. Diese knüpft an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Spätere Entwicklungen der Vertragsbeziehung können bei einer Ausübungskontrol...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist in sämtlichen gebührenrechtlichen Belangen zutreffend. I. Anfall der Einigungsgebühr Der BGH hat sich der ganz h.M. in der Rspr. angeschlossen. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts der Eheleute löst eine Einigungsgebühr, s. OLG Frankfurt RVGreport 2006, 384 (Hansens) = AGS 2008, 75 = FamRZ 2007, 843...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / V. Kostenentscheidung

Für die selbstständige Familiensache gelten wegen § 150 Abs. 5 S. 2 FamFG die allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. FamFG. Die Regelungen des § 150 FamFG gelten nicht, da sie nur das Verbundverfahren, nicht aber die selbstständigen Familiensachen betreffen. Unanwendbar sind auch die §§ 91 ff. ZPO, da es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine Familiensache der freiwilligen ...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 3. Ergebnis der vergleichenden Betrachtung

Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Ehegatten. Nach dem Erwerbsleben soll das dann auf einmal nicht mehr gelten. Der geschiedene Ehegatte mit dem höhe...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Wartezeitgutschriften (§ 52 SGB VI)

Eine unmittelbare Folge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs war, dass auch Zeitlücken im Rentenkonto des Berechtigten aufgefüllt werden, ohne dass der Verpflichtete entsprechender Zeiten verlustig ging. Diese Wartezeitgutschrift bleibt erhalten, denn § 52 SGB VI regelt dies auch für die Zeit ab dem 1.9.2009. Zu beachten ist jedoch, dass die Gutschriften nur erfo...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / a) Vorhandensein von ehebedingten Nachteilen

Ehebedingte Nachteile sind dann eingetreten, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen der Ehe nur eine weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben kann. So kann es liegen, wenn der Ehegatte wegen der Gestaltung der Ehe vorübergehend aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und deshalb eine Rückkehr in den erlernten qualifizierten Beruf nicht mehr möglic...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Landeskasse wendet sich mit der zugelassenen Beschwerde gegen die Festsetzung der Einigungsgebühr in einem Scheidungsverfahren, in dem beiden Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Beteiligten "auf Vorschlag des Gerichts" einen Vergleich, in dem sie die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausschlossen. Zu die...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr