Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1410 BGB – Form.

Gesetzestext Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Rn 1 Über die in § 128 geregelte Form der notariellen Beurkundung hinaus regelt § 1410, dass der Ehevertrag nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar geschlossen werden kann. Dadurch sollen die Ehegatten vor Übereilung geschü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ehescheidung.

Rn 4 Gem I (iVm § 1587 BGB) findet der VA zwischen geschiedenen Eheleuten statt. Damit ist ein vorzeitiger Ausgleich schon während des Getrenntlebens – anders als beim Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB) – ausgeschlossen. Für die Durchführung des VA wird vielmehr ein Scheidungsausspruch vorausgesetzt. Allerdings ist nicht erforderlich, dass die Scheidung bereits rkr ist, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begrenzende Wirkung.

Rn 27 Der Grundsatz von Treu und Glauben entfaltet zudem begrenzende Wirkungen für die sich aus dem Rechtsverhältnis oder der Rechtsordnung ergebenden Rechtspositionen der Parteien (auch: Schrankenfunktion). Diese – gelegentlich auch bei § 826 verortete (s § 826 Rn 2) – Funktion findet im Wortlaut von § 242 zwar keine Stütze, sie ist jedoch nach dem Vorbild von Art 2 SchwZGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlich geregelte Anwendungsfälle.

Rn 3 Gem I 1 unterliegen dem schuldrechtlichen Ausgleich nur ›noch nicht ausgeglichene Anrechte‹. Dazu gehören zum einen die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif gewesenen Anrechte (s § 19 II) sowie die zwar an sich ausgleichsreif gewesenen, aber vom Gericht gem § 19 III nicht in den Wertausgleich einbezogenen Anrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Im Wertausgleich bei der Scheidung unberücksichtigt gebliebene Anrechte.

Rn 6 Ein Anrecht, das gem § 9 I dem Wertausgleich bei der Scheidung oder nach früherem Recht dem öffentlich-rechtlichen VA unterfiel, aber dennoch unberücksichtigt geblieben ist, kann nur dann noch schuldrechtlich ausgeglichen werden, wenn sich aus der Ausgangsentscheidung ergibt, dass das Gericht dieses Anrecht gesehen hat, aber einem späteren schuldrechtlichen Ausgleich vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift.

Rn 1 Art 17 enthält mehrere Kollisionsnormen. I normiert das Scheidungsfolgenstatut, II betrifft sonstige Scheidungen, während IV (früher III) die Anknüpfung des Versorgungsausgleichs regelt. Je nach Anknüpfungsgegenstand – Scheidungsfolgenstatut oder VA – ist daher auf den jeweils einschlägigen Abs abzustellen. Art 17 ist zuletzt durch das IntGüRVGEG geändert worden; die Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art. 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art. 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art. 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art. 1 HaagUntProt 1, 1; Art. 18 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 47a VersAusglG – Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Ist ein Anrecht aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis intern geteilt worden und wechselt die ausgleichspflichtige Person danach den Dienstherrn oder scheidet aus dem Dienst- oder Amtsverhältnis aus, ohne dass ein Anrecht bei dem bisherigen Versorgungsträger für sie fortbesteht, so hat der bisherige Versorgungsträger einen Anspruch auf...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Kreis der Pflichtteilsberechtigten

Rz. 23 § 2333 Abs. 2 BGB erklärt die für Abkömmlinge bestehenden Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 Abs. 1 BGB auch hinsichtlich des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils für entsprechend abwendbar. Mit der einhergehenden Beseitigung der Sondervorschriften des § 2334 BGB (a.F.) zur Entziehung des Pflichtteils gegenüber einem Elternteil und des § 2335 BGB (a.F.) zur Entzi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1587 BGB – Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Gesetzestext Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich wie bei eingezahlten Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach der Höhe des aufgewendeten Betrags und dem Zeitpunkt der Beitragszahlung. Er wird unter Zuhilfenahme des Umrechnungsfaktors, der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt, wie folgt berechnet:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Allgemeine Regeln

Rz. 203 Gesetzliche Bestimmungen über die Modalitäten einer Kapitalisierung haftpflichtrechtlicher Schadenersatzansprüche existieren nicht. Rz. 204 Zum Bewertungsgesetz § 6 Rdn 56 ff. Rz. 205 Die BarwertVO [161] ist außer Kraft getreten m.W.v. 1.9.2009;[162] siehe in der Nachfolge § 47 VersAusglG. [163] Rz. 206 Zur UVKapWertV [164] Rdn 210. 1. Drittleistungsträger Rz. 207 Gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestrente / 2 Zuordnung der zusätzlichen Entgeltpunkte

Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind gleichmäßig auf die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit dem entsprechenden vollwertigen Pflichtbeitrag einen Wert von über oder unter 0,0625 Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.8 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Vorziehen von Altersrente)

Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung wurden bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beginnend ab 1997, bei den Altersrenten für Frauen und für langjährige Versicherte beginnend ab 2000 und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnend ab 2001 schrittweise bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Mit dem RV-Alt...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / b) Rückforderung von Zulagen

Rückforderungsfristen: Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019-2023: Die Überprüfung des ...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 4. Fazit

Das BMF nimmt auf mehr als 100 Seiten zum Bereich der privaten Altersvorsorge – speziell der Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug, der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG, der schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen, des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags und der Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, dem Pfändungsschutz, ...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

OLG Nürnberg, Beschl. v. 9.2.2024 – 11 UF 970/23 1. Besteht das Vertragsvermögen einer Riester-Rentenversicherung aus Fondsanteilen, die einer Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB unterliegen, und einem konventionellen Vertragsvermögen, so muss beim Versorgungsausgleich die externe Teilung beider Vermögensbestandteile gesondert angeordnet werden. Eine Verzinsung zwischen ...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrenskostenhilfe

OLG Hamm, Beschl. v. 12.3.2024 – 4 WF 35/24 1. Die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe steht jedem formell Beteiligten unabhängig davon zu, ob er durch das Verfahren auch in materiellen Rechten beeinträchtigt werden kann. 2. Gleiches hat dann auch für die Frage der Berechtigung zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskosten...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / b) Schenkung

Es kann vorkommen, dass ein Ehegatte aus einer moralischen Verpflichtung heraus auf gemeinsam erworbenes Vermögen verzichtet oder die Eheleute die Schenkung während der Ehe vornehmen, um die negativen Folgen eines Zugewinnausgleichs zu verhindern. In diesem Fall liegt grds. eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, wenn die Übertragung nicht in einem gege...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.2 Offensichtlichkeit ("offenbar")

Rz. 5 Die Berichtigung einer Unrichtigkeit kommt nach § 138 nur in Betracht, wenn sie offenbar ist. Eine Unrichtigkeit ist offenbar, wenn die Unrichtigkeit sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne Weiteres deutlich erkennbar ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1400). Der Fehler im Ausdruck des Gewollten muss als solcher a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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ABC der Werbungskosten / Versorgungsausgleich

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 6 Versorgungsausgleich

OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2023 – 17 UF 149/22 1. Die Vorschrift des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig war. Aus welchem Grund der Versorgungsausgleich zu Lebzeiten eines Ehegatten nicht durchgeführt wurde, ist unerheblich. 2. Ein extern zu teilen...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.1 Nachweis der Versicherteneigenschaft

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 207 Abs. 1 steht die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten einer schulischen Ausbildung nur Versicherten offen. Die Versicherteneigenschaft liegt vor, wenn für eine Person mindestens ein Pflicht- oder freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist oder als gezahlt gilt. Als fiktive Pflichtb...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.7 Zugangsfaktor bei Versorgungsausgleich und Rentensplitting

Rz. 83 Zur Ermittlung des Zugangsfaktors beim Versorgungsausgleich und beim Rentensplitting vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm. 7 ff. und Anm. 8).mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.2 Entgeltpunkten Versorgungsausgleich – Umrechnungsfaktoren – Verordnungsermächtigungen

Rz. 10 Die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den §§ 187 Abs. 3 Satz 2, 281a Abs. 3 (Sonderregelung Ost) vom zuständigen Bundesministerium jährlich festgesetzt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die Umrechnungsfaktoren ergeben sich aus der Bekanntmachung der Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.2 Gleichmäßige Verteilung (Satz 2)

Rz. 29 Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind nach Satz 2 zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten zu verteilen, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 3.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel a) Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten für die allgemeine Rentenversicherungmehr