Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Überblick

Scheidungen aus Drittstaaten – egal ob Verfahrens- oder Privatscheidungen – werden in keinem Fall nach dem europäischen Verordnungsrecht anerkannt, weil Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO ausdrücklich nur die Anerkennung von Scheidungen aus anderen Mitgliedstaaten erfasst. Zum Zuge kommt also stets das autonome deutsche Recht, wenn nicht ausnahmsweise Regelungen eines bilateralen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Leistungsaussc... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Frage der Leistungspflicht der Bekl. aus einer Unfallversicherung. Der Kl. hielt bei der Bekl. eine Vermögenssicherungspolice in die ein Unfallversicherungsvertrag eingeschlossen war. Dem Vertrag lagen die AUB 2016 zugrunde. In Ziff. 5 der AUB 2016 heißt es: Zitat 5.1 Ausgeschlossene Unfälle Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Überblick

In der EU kann grob zwischen drei Staatengruppen unterschieden werden: Neben Deutschland halten z.B. auch Österreich, Polen und Belgien am Scheidungsmonopol der Gerichte fest. In einer zweiten Staatengruppe, zu der vor allem einige nordeuropäische Staaten zählen, liegt die Zuständigkeit für Ehescheidungen zwar bei einer Verwaltungsbehörde, etwa den Standesämtern. Die Ehe end...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Zulässigkeit d... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Rechtsschutzversicherung. Der Kl. unterhält bei der T AG eine Rechtschutzversicherung. Dem Vertrag liegen die ARB 2006 zugrunde. Hier heißt es unter § 18 ARB 2006: Zitat (1) Lehnt der VR den Rechtsschutz ab, a) weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ [8] 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts ist gem. § 91a Abs. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. [9] 2. In der Sache hat die sofortige Beschwerde der Beklagten Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Kostenbeschlusses. Die in dem angefoch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

… Die Bekl. ist nicht verpflichtet, die zwischen den Parteien bis zum 31.7.2018 bestandene Krankheitskostenvollversicherung in den Tarifen V und E sowie die bis zum 31.7.2018 bestandene Krankentagegeldversicherung, … ohne Risikozuschlag fortzuführen, da die Pflicht der Kl. zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zum 31.3.2019 entf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / 3. Spanien

Auch Spanien kennt seit 2015 zwei Formen der außergerichtlichen Scheidung,[13] die aber jeweils nur Ehegatten offenstehen, die sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und keine gemeinsamen minderjährigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Kinder haben. Ein Anwaltszwang besteht nicht. Nach der ersten Möglichkeit erklären die Ehegatten ihre Scheidungsabsicht vor ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / 5. Griechenland

Zum 6.1.2018 hat schließlich auch Griechenland die Möglichkeit des Scheidungsvertrags eingeführt.[15] Wie in Frankreich müssen die Ehegatten beim Abschluss der Vereinbarung anwaltlich vertreten sein. Die Vereinbarung wird von einem Notar beurkundet und dann an das Standesamt weitergeleitet, das die Scheidung registriert. Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, müssen sie a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ende 2019 mit der gerichtlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess beauftragt. Zwischen dem Kläger und dem jetzt beklagten Rechtsanwalt wurde am 4.12.2019 rückwirkend zum Vertragsbeginn am 25.11.2019 eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die für den Rechtsanwalt ein Stundenhonorar von 340,00 EUR netto, mindestens a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.4 Gemeinsame Gerichte – Gerichtsbezirke über Landesgrenzen

Rz. 6 Die Bestimmung in § 7 Abs. 2 ermächtigt die Länder zur Schaffung gemeinsamer Gerichte oder Ausdehnung von Gerichtsbezirken über Landesgrenzen hinaus. Die Norm ermächtigt aber nicht zu einer Zentralisierung für das gesamte Bundesgebiet. Damit soll praktischen Bedürfnissen – etwa bei ansonsten sehr kleinen Gerichten – entsprochen werden können. Gerade im Bereich der knap...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / 4. Frankreich

Frankreich hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vertragsscheidung eingeführt.[14] Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehegatten nicht zwischen der Vertragsscheidung und der gerichtlichen Scheidung wählen, sondern müssen einen Scheidungsvertrag schließen. Auch wenn das Paar minderjährige Kinder hat, ist die Vertragsscheidung statthaft. Nur wenn ein Ehegatte unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Keine inhaltli... / VI. Bedeutung für die Praxis:

1. Zwingende Vorschalt-Station Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. 2. Wirtschaftlicher Faktor Dieser außergerichtliche Einigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / II. Vielfalt der Scheidungsrechte weltweit

Neben Deutschland verlangt weltweit eine große Zahl weiterer Staaten die gerichtliche Scheidung. In anderen Staaten liegt die Zuständigkeit zwar nicht bei den Gerichten, sondern bei einer Behörde. Ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied zu gerichtlichen Scheidungen besteht aber nicht, weil die ehebeendende Wirkung auch hier erst durch die letztverbindliche Gestaltungsentsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Auslegung eine... / 1

Die Parteien sind Geschwister und zu je ½ Miterben in gesetzlicher Erbfolge nach ihrer Mutter. Eine vollständige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft scheiterte daran, dass die Parteien keine Einigkeit über den Wert einer Immobilie erzielen konnten. Hieraufhin machte der Bruder als Kläger vor dem LG Essen im Wege der Stufenklage Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[9] II 1. Noch zutreffend ist das BG davon ausgegangen, dass die Regelung über die Befristung des Anerkenntnisses für bis zu zwölf Monate in Ziff. 2.5.3 BUV wirksam ist. Anders als die Revision meint, schränkt die Klausel nicht wesentliche Rechte des VNs in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise ein (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB); dies gilt auch unter Berücksic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.2 Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 3 Da § 40 Satz 1 auch auf § 33 verweist, wird gleichzeitig bestimmt, dass die Senate des Bundessozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, 2 weiteren Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Insoweit kann auf die Kommentierung zu § 33 verwiesen werden. Durch Satz 3 wird die Besetzung der Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / a) Primär: Rechtswahl

Der grundsätzliche Verweis in Art. 17 Abs. 2 EGBGB auf die Kollisionsvorschriften der Rom III-VO bedeutet zunächst, dass primär eine Rechtswahl der Eheleute gilt (vgl. Art. 5 Rom III-VO). Anders als nach dem alten Scheidungskollisionsrecht des EGBGB wird den Ehegatten also Autonomie eingeräumt, zwischen einem bestimmten Kreis von Rechtsordnungen wählen und damit ein privatsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % bis 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der Steuerklasse, zum anderen nach der Höhe des Erwerbs, (der nach dem Schema von R E 10 ErbStR 2019 ermittelt wurde). Entscheidend ist die Höhe des Gesamterwerbs (sog. Vollmengenstaffeltarif) nach Abzug von sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 2)

Rz. 346 [Autor/Stand] Bei der Neuveranlagung werden die tatsächlichen Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. Für die Bodenrichtwerte gelten stets die Verhältnisse zum Hauptveranlagungszeitpunkt (Rz. 340). Neuveranlagungszeitpunkt ist der Beginn des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Veränderung eingetreten ist oder der Fehler dem Finanza...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Nebengüterrecht... / IV. Schwiegereltern: Ansprüche gegen Schwiegerkind nach Scheitern von dessen Ehe

Wie wichtig es ist, bei Schenkungen an das Schwiegerkind – und das gilt auch für Arbeitsleistungen – gleichzeitig eine vorsorgende Vertragsregelung für den Fall des Scheiterns der Ehe des eigenen Kindes und des Schwiegerkindes zu treffen,[34] zeigt die Entscheidung des X. BGH-Senats ("Schenkungssenat") vom 18.6.2019 (X ZR 107/16), [35] die vielfach und kontrovers besprochen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Nebengüterrecht... / VI. Schadensersatzansprüche unter Ehegatten und Verlobten

Die oben zu § 266 FamFG erwähnte Entscheidung des OLG Koblenz[58] behandelt – wenn auch nur als "Segelanweisung" für das Amtsgericht (Zurückverweisung) – einen möglichen Schadensersatzanspruch nach Anfechtung wegen Täuschung über das eigene Zugewinnvermögen bei Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages: der Schaden sei zu berechnen aufgrund der Differenz zwischen dem vereinb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Änderungen müssen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt ergeben. Sie müssen folglich zu Beginn des maßgebenden Kalenderjahres vorliegen. Das setzt voraus, dass die entsprechende Änderung spätestens bis zum 31.12. um 24.00 Uhr des vor dem Feststellungszeitpunkt liegenden Jahres eingetreten ist. Änderungen, die sich im Laufe des ersten Tages ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 8 Zuständigke... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Neben der in § 8 für die Sozialgerichte festgelegten sachlichen (besser instanziellen) Zuständigkeit, also auf welcher Ebene des Instanzenzuges das jeweilige Gericht zu entscheiden hat, enthält das SGG noch weitere Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / III. Schadensersatz wegen Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht

Einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer (ungefragten) Aufklärungspflicht hat das OLG – anders als das LG – verneint. 1. Gesetzliche Regelung in § 49b Abs. 5 BRAO Eine gesetzliche Regelung zur Hinweispflicht des Rechtsanwalts finde sich lediglich in § 49b Abs. 5 BRAO. Danach hat der Rechtsanwalt vor Übernahme eines Auftrags ungefragt hinzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 20 Schutz des... / 2.1 Schutz der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Das allgemeine Verbot, dass niemand in der Übernahme, wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters behindert oder deswegen benachteiligt werden darf, richtet sich gegenüber jedermann. Besondere Bedeutung hat dieses Verbot jedoch für das Verhältnis des ehrenamtlichen Richters zu seinem Arbeitgeber. Letzerer hat die Übernahme des Amtes ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / 6. Rechtsentwicklung in weiteren Staaten

Weitere EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren außervertragliche Scheidungen eingeführt oder denken darüber nach. Rumänien[16] kennt seit 2011 zusätzlich zur gerichtlichen Scheidung eine Scheidung durch Ehegattenvereinbarung, die aber wegen der Prüfung und Entscheidung durch einen Standesbeamten oder Notar überwiegend als behördliche Verfahrensscheidung eingeordnet wird....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ableitung des Grundsteuerwerts aus Vergleichswerten (Abs. 3)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 3 BewG lautet:[2] "... Die Befugnis zur Ableitung des Werts des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen, wenn die Gutachterausschüsse in Ausnahmefällen keine Bodenrichtwerte ermittelt haben, stellt – wie in § 179 Satz 4 BewG – eine vollständige Bewertung aller wirtschaftlichen Einheiten sicher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Einigungs- und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Früher hatte der II. ZS des BGH (NJW 2002, 3713 = BRAGOreport 2002, 172 [Hansens]) die Auffassung vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren könne die damalige Vergleichsgebühr nur dann festgesetzt werden, wenn das Gericht formgerecht einen Vergleich protokolliert hat. Der VIII. ZS des BGH (NJW 2006, 1523 = RVGreport 2006, 234 [Hansens]) hat diese Rspr. für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen der Berichtigung

Rz. 44 [Autor/Stand] Die Berechnung des Kapitalwerts von Renten usw. nach der durchschnittlichen Lebenserwartung kann zu Härten führen. Dies tritt dann ein, wenn die wirkliche Dauer der Renten usw. wesentlich kürzer ist als diejenige, welche unterstellt worden ist. Für derartige Fälle sieht § 14 Abs. 2 BewG eine nachträgliche Berichtigung der Veranlagung nach der wirklichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Zudem ist eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und Einze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und Einzelverträgen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 9 Anrechenbarkeit anderweitiger Freistellungsansprüche

Der Arbeitgeber soll durch den gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nicht zusätzlich gebunden werden. Deshalb sehen die meisten Bildungsurlaubsgesetze vor, dass sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, angerechnet werden (kö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel im Geltungsbereich des Gesetzes ist die bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle gewährte Bildungsfreistellung auf den Anspruch gegenüber der neuen Beschäftigungsstelle oder Dienstherrn anzurechnen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betriebli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.14.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Zudem ist eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tarifvertraglichen Regelungen, betrieblichen Vereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen und betrieblichen Regelu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.1 Der persönliche Geltungsbereich

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben. Der persönliche Wohnsitz ist ohne Bedeutung. Als Beschäftigte gelten die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Angestellten[1] und auch die Auszubilden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 29 Auf Umsätze mit den nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten elektronischen Erzeugnissen ist ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Unternehmer, die die ab diesem Zeitpunkt begünstigten elektronischen Erzeugnisse anbieten, hatten kaum Vorlaufzeit für die Umstellung vom allgemeinen auf den ermäßigten Steuersatz (Rz. 1). Es ist deshalb nicht auszuschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Formulierungsbeispiele ... / C. Individuelle, gesonderte Vereinbarungen mit den Erben?

Rz. 18 Eine zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben mangels letztwilliger Anordnung ausgehandelte Vergütung ist regelmäßig angemessen[32] und daher eine ausgezeichnete und in der Praxis erprobte Möglichkeit, Streitigkeiten über die Vergütung zu vermeiden.[33] Eine solche Vereinbarung sollte möglichst zu Beginn der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung getroffen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Testamentsvollstreckungsvertrag

Rz. 12 Als ein Lösungsansatz wurde in der Praktikerliteratur teilweise eine lebzeitig geschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen Bank und Erblasser, der so genannte "Testamentsvollstreckungsvertrag" empfohlen.[18] Darin ließen sich nicht nur die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung, sondern beispielsweise auch die Zahlungsmodalitäten, die Vergütung weiterer eigener Lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 6 Der vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) hat dessen Anordnungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Die Aufgaben und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Testamentsvollstreckung sind vielfältig.[13] Es ist wohl Zimmermann, der das schöne Schlagwort des "superbefreiten und superermächtigten Testamentsvollstrec...mehr