Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 163 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / X. Anzeigeobliegenheiten (§ 19 VVG)

Rz. 70 Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, anzuzeigen. Nach Antragstellung besteht diese Anzeigeobliegenheit nur dann, wenn der Versicherer nochmals entsprechende Fragen gestellt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit verletzt, kan...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 253 § 21 ARB regelt neben dem Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1 ARB) auch den sog. Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3 ARB). Diese Versicherungsart gewährt objektbezogenen Rechtsschutz für ein oder mehrere im Versicherungsschein ausdrücklich bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (also auch Schiffe, Flugzeuge) sowie Anhänger (Fahrzeug), auch wenn...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Vorvertragliche Informationspflichten

Rz. 54 Informationspflichten für Lebensversicherungsverträge sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Allgemeines

Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, und...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten (§ 19 VVG)

Rz. 181 Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, anzuzeigen. Nach Antragstellung besteht diese Anzeigeobliegenheit nur dann, wenn der Versicherer nochmals entsprechende Fragen gestellt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit verletzt, ka...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Anfechtung durch Versicherungsnehmer

Rz. 327 Eine Anfechtung der auf Abschluss der Lebensversicherung gerichteten Erklärung des Versicherungsnehmers ist dem Versicherungsnehmer im Rahmen der §§ 119 ff. BGB unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Besonderheiten für die Lebensversicherung ergeben sich nicht. Rz. 328 Rechtsfolge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages von Anfang an. Im Falle eine...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Transportversicherung als Großrisiko

Rz. 18 § 210 VVG enthält Abweichungen vom zwingenden Recht und verweist auf die in Anlage 1 zum VAG genannten Großrisiken: Zitat § 210 Großrisiken, laufende Versicherung (1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne dieser Vorschrift sind:mehr

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zfs 11/2024, Beendigung ein... / 2 Anmerkung:

Der Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung endet mit dem Bezug von Altersrente, der typischerweise an den lebenszeitlichen Abschluss der beruflichen Biografie geknüpft ist. Vereinfacht gesagt: Wer nicht mehr arbeitet, kann nicht mehr arbeitsunfähig werden. Das ist indessen eine der wirklichen Welt nur noch teilweise entsprechende Sicht. Viele Menschen wollen oder müss...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 467 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / E. Rückwärtsversicherung (§ 2 VVG)

Rz. 89 Während sich die Rückdatierung nur auf die technische Versicherungsdauer beziehen kann, erlaubt die Rückwärtsversicherung auch eine materielle Versicherungsdeckung für einen Zeitraum vor Abschluss des Vertrages. Diese Rückwärtsversicherung muss ausdrücklich als solche vereinbart werden, insbesondere muss eine subjektive Ungewissheit bestehen. Weiß der Versicherungsnehm...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / dd) Krankenhausambulanz

Rz. 41 Bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus ist zwischen sog. Chefarztambulanz (§ 116 SGB V), Notfallambulanz und ambulanten Operationen zu unterscheiden.[75] Grundsätzlich bestehen bei einer ambulanten Behandlung nur vertragliche Beziehungen zu dem die Ambulanz betreibenden Chefarzt, selbst wenn die Behandlung tatsächlich durch einen nachgeordneten Arzt ausgeführt w...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU)

Rz. 109 Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU) deckt Unterbrechungsschäden infolge Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die FBU wird als selbstständiger Vertrag neben dem Feuerversicherungsvertrag abgeschlossen. Es liegen ihr in der Regel die Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungsbedingungen (FBUB) oder die Zusatzbedingungen (ZFBUB) zugrunde. Rz. 110 Die versicher...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. c.i.c.-Haftung (§ 311 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 52 Zu den vertraglichen Nebenpflichten vor und bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es auch, dass der Versicherer einen Antrag zügig bearbeitet. Bei pflichtwidrig verzögerter Bearbeitung eines Antrages ist der Versicherer zum Schadensersatz verpflichtet.[30] Der Versicherer darf in der Regel die im Antrag vorgesehene Annahmefrist ausschöpfen.[31] Ein Schadens...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VIII. Versicherungsbeginn

Rz. 122 Hinsichtlich des Versicherungsbeginns ist zu unterscheiden zwischen dem formellen, dem materiellen und dem technischen Versicherungsbeginn. Der formelle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages. Mit dem technischen Versicherungsbeginn ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Prämien zu zahlen. Der materielle Versich...mehr

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FF 11/2024, Schadensersatz ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger ist der Rechtsnachfolger der verstorbenen vormaligen Klägerin (im Folgenden auch: Erblasserin). Die Beklagte zu 1 ist Tochter der Erblasserin, der Beklagte zu 2 ist Sohn der Beklagten zu 1 und Enkelsohn der Erblasserin. Der Kläger nimmt – soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren noch von Interesse – den Beklagten zu 2 auf Schadensersatz weg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung eines Mindestrückkaufswertes und auf Erstattung des Stornoabzugs

Rz. 381 Die Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Zahlung eines Mindestrückkaufwertes sowie auf Erstattung eines zu Unrecht einbehaltenen Stornoabzugs unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Verjährung. Sofern der Anspruch auf Zahlung des Mindestrückkaufswertes vor dem 1.1.2008 entstanden ist, gilt zunächst die fünfjährige Verjährungsfrist beginnend mit dem...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / X. Prämie, Vertragsdauer, Punkt 10 und 11

Rz. 64 Punkt 10.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 hat allein klarstellenden Charakter, dass in der Prämie die Versicherungssteuer enthalten ist. Punkt 10.2 AVB Reisegepäck 1992/2021 regelt die Prämienzahlungspflicht, die im Wesentlichen den Regelungen des VVG entsprechen (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 142, 148). In der Praxis wird es so gehandhabt, dass der Versicherer rege...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Insoweit ist zu beachten, dass der Versiche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 73 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Sonstige Beteiligte

Rz. 68 In der Personenversicherung (Lebens- und Unfallversicherung) wird durch einseitige Willenserklärungen des Versicherungsnehmers – widerruflich oder unwiderruflich – der "Begünstigte" als Bezugsberechtigter genannt, der einen unmittelbaren Leistungsanspruch erwirbt. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff des Erben oder eines Nach...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen (§ 8 Abs. 1 S. 1 ARB; so auch § 8 Abs. 1 ARB 75). Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist (§ 8 Abs. 2 ARB; §...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 259 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Verbrauchervertrag

Rz. 79 Damit der Notar weiß, wie er den Vertrag zu gestalten hat, muss er bereits in der Vorbereitungsphase aufklären, ob es sich bei dem geplanten Grundstückskaufvertrag um einen Verbrauchervertrag i.S.v. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt. Nach § 310 Abs. 3 BGB liegt ein Verbrauchervertrag vor, wenn der Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 9 VVG)

Rz. 118 § 9 VVG ist lex specialis zu den §§ 346 ff. BGB, so dass auf diese Vorschriften zurückzugreifen ist, soweit eine Sonderregelung in § 9 VVG nicht erfolgt ist.[109] Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag auflösend bedingt wirksam. Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Muster einer Bausteinformulierung für den Kaufvertrag

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Bausteinformulierung für den Kaufvertragmehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beschränkungen in Bezug auf GOÄ/GOZ

Rz. 378 Im Rahmen der Konkretisierung der Leistung des Versicherers finden sich in Tarifen häufig Ausschlüsse für die Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt sind. Dies ist nach §§ 305 ff. BGB nicht zu beanstanden. Ebenso wenig ist eine Klausel zu beanstanden, nach deren Inhalt nur Gebühren erstattungsf...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Grundkonzept der D&O-Versicherung

Rz. 14 Die D&O-Versicherung ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich in § 93 Abs. 2 S. 3 AktG wird erwähnt, dass ein Selbstbehalt zu vereinbaren ist, wenn die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft abschließt. Im Übrigen sind die Regelungen der D&O-Versicherung den jeweils ve...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reformgesetz)

Rz. 22 Gemäß Art. 11 VVG-Reformgesetz wurde die Überführung der §§ 178a–178o VVG a.F. in die §§ 192–208 VVG vollzogen. Zum 1.1.2008 trat das neue VVG 2008 in Kraft, das in sachlicher Hinsicht die vorbestehende Rechtslage zunächst unberührt ließ. Das VVG 2008 hatte, soweit die Krankenversicherung betroffen ist, lediglich ein Jahr Bestand und ist allein auf Verträge, die in 20...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Prämienänderung unabhängig vom Preisindex

Rz. 265 Ein derzeit gängiger Maßstab ist die Anpassung an die Schadensentwicklung aller Hausratversicherer im Zeitpunkt der Prämienerhöhung für einen gleichartigen Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienänderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen (§ 40 VVG).mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Relevanz der unterschiedlichen Fassungen der VHB für die juristische Praxis

Rz. 6 Bei Einführung der VHB 84 haben sich die Versicherer durch eine geschäftsplanmäßige Erklärung[5] gegenüber dem BAV verpflichtet, künftigen Verträgen nur noch das neue Bedingungswerk zugrunde zu legen. Aus diesem Grunde sind Hausratversicherungen, die auf den VHB 74 oder früheren Fassungen beruhen, weitgehend ausgelaufen. Eine gleichlautende Verpflichtung haben die Vers...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / D. Übergangsrecht im Bereich der privaten Krankenversicherung nach EGVVG

Rz. 205 Nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG gilt das neue Recht uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1.1.2008 geschlossen worden sind (sog. Neuverträge). Verträge, die vor dem 1.1.2008 zustande gekommen sind (Altverträge) unterliegen dem neuen Recht erst ab dem 1.1.2009. Rz. 206 Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VVG-Reformgesetz trat gleichzeitig mit Inkrafttreten de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Rz. 32 In der Prozesspraxis sind Fälle häufig, in denen sich der Versicherer auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Deckungsschutzes wegen verspäteter Prämienzahlung nach B.2.4 AKB 2015 beruft. § 9 S. 2 KfzPflVV lässt den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes zu. Zudem ergibt sich die Zulässigkeit aus § 52 Abs. 1 S. 2 VVG, wonach bei Nichtzahlung oder verspä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Musterbedingungen für die private Krankenversicherung (MB)

Rz. 32 Die MB/KK sind Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, die MB/KT sind Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung. Musterbedingungen haben nach der Deregulierung im Jahre 1994 Geltung erlangt; einer Genehmigung durch das frühere Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) bedurfte es daher nicht. Rz. 33 Die nac...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Vorsatz

Rz. 185 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit vorsätzlich, kann der Versicherer ebenfalls vom Vertrag – rückwirkend – zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Hier kommt eine Vertragsanpassung nicht in Betracht.mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Neben den allgemeinen Vorschriften (z.B. BGB) liegt der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das VVG 2008 hat mit seinem Inkrafttreten das bisherige Versicherungsvertragsrecht abgelöst. Es sind dadurch wesentliche Änderungen eingetreten. Die Regelungen zum Vertragsabschluss sind geändert. Das neue VVG l...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Anpassung von Prämie und Versicherungsschutz (A 15 VHB 2022)

Rz. 263 Hinweis Der Versicherungswert des Hausrats verändert sich mit den Verbraucherpreisen (Neuwertversicherung). Deshalb kann A 15 VHB 2022 die Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie vorsehen. Nach welchen Maßstäben dies geschieht, ist unternehmensindividuell unterschiedlich (bitte konkreten Vertrag prüfen). a) Preisindexklausel Rz. 264 Ein möglicher Maßstab sind A...mehr