Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / f) Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 113 Als Erwerbe von Todes wegen gelten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch solche Vermögensvorteile, die der Empfänger aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen, zu seinen Gunsten wirkenden, Vertrages zugunsten Dritter erhält. Das gilt insbesondere für Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen der Erblasser Vertragspartner der Versicherung war und der Erwerber als Bezug...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Vereinbarung der Gütergemeinschaft mit Anwachsungsklausel

Rz. 223 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der alle während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden (Art. 1401 c.c.). Dabei können die Ehegatten die Gütergemeinschaft durch notariellen Ehevertrag mit einer clause d’attribution versehen. Diese hat gemäß Art. 1520 ff. c.c. zur Folge, d...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / V. Schuldrechtliche und dingliche Vereinbarung

Rz. 27 Auch schuldrechtliche und dingliche Vereinbarungen können zur Absicherung der Vermögensnachfolge sinnvoll sein. Hier kommt insbesondere der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen in Betracht, die dem Übergeber oder einer sonstigen Person den Besitz einer bestimmten Immobilie (Wohnung, Betriebsgrundstück) nachhaltig sichern. Auch kann es Sinn machen, dem Ehepartner ber...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Das Verhältnis zwischen lebzeitiger Leistungsverpflichtung und Verfügung von Todes wegen

Rz. 8 Die Regeln über den gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB finden jedoch im Falle einer in einem Erbvertrag als Gegenleistung für die Erbeinsetzung vereinbarten Leistungsverpflichtung keine Anwendung, weil die Verfügung des Erblassers keine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, sondern eine Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag steht mit der Gegenleistung ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Rz. 426 Testamente können von mehreren Personen – auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind – gemeinschaftlich (joint wills) und gegenseitig (mutual wills) errichtet werden. Die getroffenen Verfügungen bleiben jedoch jederzeit widerruflich. Insoweit ist allenfalls eine Verpflichtung des Erblassers auf schuldrechtlicher Ebene zulässig, ein bestimmtes Testament zu erric...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Familienvertrag (patto di famiglia)

Rz. 257 Eine beschränkte Ausnahme vom Verbot der Erbverträge ergibt sich aus den Regeln über den patto di famiglia. Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag, der die Erbfolge oder den Nachlass betrifft, sondern um einen notariell beurkundeten Vertrag, mit dem ein Unternehmer seinen Betrieb unter Lebenden ganz oder zum Teil bzw. Gesellschaftsanteile auf einen oder mehre...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / c) Vermächtnis betreffend die Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 304 Bis zur Schuldrechtsreform war die Verjährung während der Stundungsdauer gehemmt. Die Vorschrift des § 205 BGB in seiner Fassung seit der Schuldrechtsreform sieht heute aber eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 6. Der Gleichstellungsvertrag

Rz. 57 Im Zusammenhang mit der Fortgeltung alten Rechts für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder enthält das Nichtehelichengesetz in seinem § 10a, eingefügt durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16.12.1997, eine wichtige Änderung. § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG ordnet an, dass die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder und deren Abkömmlinge im Verhältnis z...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 46 Der Erblasser kann sich jedoch in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[46] Dieser Vertrag bedarf, auch dann, wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb formlos, auch stillschweigend, geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis d...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Vermächtnisse bezüglich Verjährungsverlängerungen

Rz. 302 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann daher auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[316] Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / A. Begriff

Rz. 1 Im Gegensatz zum Testament als einseitige Verfügung von Todes wegen, § 1937 BGB, steht der Erbvertrag, bei dem entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, einseitige testamentarische Verfügungen jederzeit frei zu widerrufen. Diese ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 34 Wie bereits angedeutet sind die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben allesamt dispositiv. Die Gesellschafter haben also die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. Die einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsvertragsklauseln führen mitunter zu sehr unterschiedlichen pfl...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 4. Verwahrung

Rz. 40 Der Erbvertrag soll in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, wenn nichts anderes verlangt wird, § 34 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BeurkG. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars. Mit dieser Handhabung sparen die Beteiligten die Verwahrungsgebühr na...mehr

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Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

Leitsatz 1. § 10 Abs. 1 SortSchG vermittelt dem Sortenschutzinhaber (§ 8 SortSchG) eine geschützte Rechtsposition, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder hierfür aufzubewahren. Überlässt ein Züchter dieses Recht zeitlich befristet einem Saatguthersteller gegen Lizenzzah...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Auf die Formwirksamkeit anwendbares Recht

Rz. 59 Um in internationalen Fällen die formwirksame Errichtung von Testamenten zu erleichtern und um zu verhindern, dass ein Testament nur deswegen formnichtig ist, weil sich der Testator bei Errichtung des Testaments an den Formerfordernissen eines Rechts orientiert hat, welches später aus Sicht des entscheidenden Gerichts auf die Formerfordernisse nicht anwendbar ist, hat...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Testamentserrichtung und Widerruf

Rz. 168 Die Testierfähigkeit beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Alleinige Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament. Das Testament ist schriftlich (nicht notwendigerweise eigenhändig) niederzulegen und vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen, die anschließend mit ihrer Unterschrift die Unterschrift des Testators bestätigen, eigenhändig zu unterzeichnen. E...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 3. Formvorschriften

Rz. 36 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen, zur Vertretung vgl. Rdn 35. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testament...mehr

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Digitale Signatur / 1 Elektronische Unterschrift

Im Alltag schließen wir alle nahezu täglich eine Reihe von Rechtsgeschäften ab, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Schon morgens beim Bäcker geht man einen Kaufvertrag ein und bei der Bus- oder Zugfahrt zur Arbeit kommt ein Vertrag auch ganz ohne den Austausch von Worten zustande. Während für solche alltäglichen Verträge keinerlei Formvorgaben einzuhalten sind, gelten für...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 7 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, spricht man vom einseitigen Erbvertrag. Diese Art von Erbverträgen wird häufig in der Form geschlossen, dass sich ein Teil verpflichtet, den Erblasser lebenslang zu pflegen, und der Erblasser dafür den anderen vertraglich zum Erben einsetzt. Ein solcher Vertrag enthält ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Internationales Testament nach dem Washingtoner Abkommen

Rz. 69 Auf internationaler Ebene hat man zur Beseitigung dieser Probleme durch das Washingtoner Übereinkommen über ein einheitliches Recht der Form eines internationalen Testaments vom 16.5.1972[34] eine einheitliche Testamentsform geschaffen. Dabei wird ein schriftlich errichtetes, vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen unterschriebenes Testament durch eine hierzu von de...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 51 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 273 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus österreichischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die Formwirksamkeit von Testamenten gilt für Österreich gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig vor Art. 27 EuErbVO vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961. Da das Überei...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 5. Digitaler Nachlass

Rz. 16 Der BGH hat nunmehr durch Entscheidung vom 12.7.2018 die erwartete Grundsatzentscheidung zum digitalen Nachlass getroffen. Der BGH bejaht den grundsätzlichen Übergang des Nutzungsvertrages, den der Erblasser mit dem Betreiber eines sozialen Netzwerkes geschlossen hatte, im Wege der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB.[14] Daraus entsteht ein Anspruch der ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Formwirksamkeit

Rz. 86 Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt nicht für erbvertragliche Verfügungen. Art. 27 EuErbVO erstreckt allerdings den Anwendungsbereich in Art. 27 Abs. 1 EuErbVO übernommenen Anknüpfungsregeln des Haager Testamentsformübereinkommen auf alle "Verfügungen von Todes wegen" und damit gem. Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO auch auf die Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / IX. Erbvertragsaufhebung durch Erbvertrag

Rz. 69 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Rz. 70 Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen 1. Herr _________________________ – persönlich bekannt – 2. Frau _________________________ – persönlich bekannt – Herr und Frau _________...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / IX. Checkliste: Sachverhaltsermittlung

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§ 1 Vermögensnachfolge / 1. Allgemeines

Rz. 29 Der Erwerb und die Weitergabe von Vermögen durch Verträge zugunsten Dritter (auf den Todesfall, § 328 BGB) führen dazu, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in den Nachlass des Erblassers fallen. Der Begünstigte erhält die Zuwendung außerhalb des Nachlasses durch Verfügung unter Lebenden. Die klassischen Anwendungsfälle sind in der Praxis bspw. die Bezug...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / V. Belehrungspflicht beim Erbvertrag

Rz. 8 Schon für die Entscheidung, ob Ehegatten einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament errichten, bedarf es präziser Vorarbeit bei der Ermittlung des Erblasserwillens. Gerade die Unterschiede in der Bindungswirkung zu Lebzeiten beider Ehegatten dürften dabei ausschlaggebend sein. Wird ein Erbvertrag beurkundet, so hat der Notar insbesondere zu belehren über di...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 77 Ungeklärt ist die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernfa...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Deutsch-türkisches Nachlassabkommen

Rz. 366 Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. des Anhangs zum deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929 (Nachlassabkommen NA).[198] Dieses bleibt auch nach dem Anwendungsstichtag für die Erbrechtsverordnung für Deutschland weiterhin vorrangig anwendbar, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. Rz. 367 Der persönliche Anwendu...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / P. Anerkennung von Schiedssprüchen im Ausland

Rz. 75 § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO erklärt das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche für anwendbar.[105] Die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge, die Deutschland mit der Schweiz, mit Italien, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Israel und Norwegen abgeschlossen hat, verweisen auf das genannte UN-...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Vorbehaltenes Rücktrittsrecht

Rz. 120 Das im Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht bietet dem Erblasser die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung vom Vertrag loszukommen. Ob und in welchem Umfang die Rücktrittsmöglichkeit bestehen soll, unterliegt dem Willen der Vertragsparteien und ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch auf den Empfängerhorizont abzustellen ist. Praxishinweis Der Umfan...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / III. Bindende Verfügungen beim Erbvertrag

Rz. 7 Bei einem Erbvertrag liegt eine bindende Verfügung vor, wenn diese in vertragsmäßiger Weise getroffen wurde (§ 2278 BGB).[15] Die Bindungswirkung besteht dann mit Abschluss des Vertrages und kann nicht mehr einseitig widerrufen werden. Allerdings können sich die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht vorbehalten (zum Rücktritt vom Erbvertrag vgl. § 24 Rdn 117)ff.mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / b) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 133 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 130 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB. Ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlos...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / III. Flüchtlinge und Asylberechtigte

Rz. 95 Gem. Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) [55] ist das Recht des Wohnsitzlandes eines Flüchtlings oder, wenn er keinen Wohnsitz hat, das Recht seines Aufenthaltslandes sein Personalstatut. Die Staatsangehörigkeit spielt also für die Anknüpfung des Erbstatuts keine Rolle mehr. Die Prüfung d...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormundes bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§§ 1776, 1777 Abs. 3 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Güterrechtliche Rechtswahl

Rz. 147 Die Möglichkeiten einer güterrechtlichen Rechtswahl bestimmen sich ab dem 29.1.2019 ausschließlich nach den Regeln der EuGüVO. Das gilt auch dann, wenn die Ehe vor dem Stichtag geschlossen wurde und damit bislang sich das anwendbare Recht nach Art. 15 EGBGB a.F. bestimmt hat. Folgende Rechtsordnungen stehen zur Wahl:mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 11. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 27 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / C. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch einen Gläubiger

Rz. 9 Hat ein Gläubiger einen Titel gegen seinen Schuldner und ist dieser als Miterbe an einer Erbengemeinschaft beteiligt, so kann der Gläubiger dessen Miterbenanteil gemäß § 859 Abs. 2 ZPO pfänden und gemäß § 844, 857 ZPO verwerten. Bei einer Vor- und Nacherbschaft erlischt jedoch im Falle des Eintritts des Nacherbfalls die Pfändung gegen den Vorerben (§§ 2100, 2139, 2144 ...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / b) Erbvertrag

Rz. 16 Einen Erbvertrag kann jedoch nur derjenige schließen, der darüber hinaus unbeschränkt geschäftsfähig ist und zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2275 Abs. 1 BGB). Mit Wirkung vom 22.7.2017 wurde der § 2275 Abs. 2 BGB aufgehoben, so dass es dem Minderjährigen nicht mehr möglich ist, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Erbvertrag zu schließen. ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Die Fremdverwaltung von Anteilen an Personengesellschaften

Rz. 145 Bei Anteilen an Personengesellschaften (GbR, oHG und KG) ist zwischen persönlich haftenden Gesellschaftsanteilen und Kommanditanteilen zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat auch maßgebliche Bedeutung für die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung an solchen Anteilen. Darüber hinaus kommt eine Fremdverwaltung nur bei einer Nachfolgeklausel in Betracht. Wird di...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Erbverträge, Schenkung von Todes wegen

Rz. 255 Erbverträge sind gem. Art. 458 C.C. unwirksam. Das gilt sowohl für verfügende Erbverträge wie auch für Testierverträge und Erbverzichtsvereinbarungen. Auch Verträge der künftigen Erben über die Erbschaft werden von dem Verbot erfasst. Rz. 256 Schenkungen von Todes wegen sind unwirksam, wenn sie unter Überlebensbedingung stehen, aber wirksam, wenn sie insgesamt fest ve...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Rz. 238 Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind nach griechischem Recht (Art. 368 ZGB bzw. Art. 1717 ZGB) unzulässig. Unsicher ist die Anerkennung in Griechenland, wenn diese von Ausländern nach dem jeweiligen Erbstatut wirksam errichtet worden ist. Für den Erbvertrag wurde vertreten, dieser sei mit dem griechischen internationalen ordre public (Art. 33 ZGB) unvere...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 43 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung zwischen den Vertragsparteien – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[43] ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts v. 24.9.2009 (BGBl I 2009, 3142) wurde die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche dem allgemeinen Verjährungsrecht angepasst, d.h. dass auch für Vermächtnisansprüche die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt. Diese Rechtslage gilt für alle Erbfälle, die seit dem 1.1.2010 eingetreten sind bzw...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 118 Die Ausschlagung eines Erben oder Vermächtnisnehmers hat zur Folge, dass sein Erwerb von Todes wegen rückwirkend entfällt bzw. gar nicht erst eintritt. Eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG besteht dann nicht. Erhält der Ausschlagende aber für seine Ausschlagung eine Abfindung, unterliegt auch diese als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Errichtung eines trust unter Lebenden

Rz. 132 Ein trust kann schon zu Lebzeiten des trustor errichtet werden, nämlich durch Vertrag des trustor mit dem trustee (inter vivos trust bzw. living trust). So kann der Errichter z.B. anordnen, dass er bis zu seinem Tode alleiniger Begünstigter (beneficiary) des trust bleibt (grantor trust) und erst nach seinem Ableben dritte Personen in den Genuss des trust gelangen. Di...mehr