Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts, IV.

Rn 18 Die Integration des digitalen Produkts in die digitale Umgebung gehört nach Art 6 DIRL, den IV umsetzt, ebenfalls zur Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts. Gem IV 1 kommt ein Mangel hierbei aber nur in Betracht, soweit die Integration vom Unternehmer geschuldet oder nach dem Vertrag vom Verbraucher selbst durchzuführen ist (BTDrs 19/31116, 9). Im Zuge der Umsetzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I. S zu I, der die verbundene Reiseleistung als Voraussetzung der Pflichten nach II definiert, zunächst § 651a Rn 8 mit 10. Keine Vermittlung einer verbundenen Reiseleistung liegt vor, wenn eine Pauschalreise (§ 651a II) und zusätzlich eine einzelne Reiseleistung (§ 651a III) vermittelt werden. Mehrere zusätzlich vermittelte Reiseleistungen können ihrerseits aber verbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichtleistung.

Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner eine Leistung, zu der er gesetzlich oder aufgrund Vertrages verpflichtet ist, nicht erbracht hat, sei es, dass er die nach dem Inhalt der Pflicht erforderliche Leistungshandlung nicht vorgenommen hat, sei es, dass trotz Leistungshandlung ein geschuldeter Leistungserfolg (noch) ausgeblieben ist. Ob Nichthandeln oder Ausblei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erklärung im Namen eines noch unbestimmten Dritten.

Rn 44 Der Vertretene braucht bei Vornahme des Vertretergeschäfts noch nicht bestimmt zu sein. Es genügt, dass die nachträgliche Bestimmung dem Vertreter überlassen wird oder vereinbarungsgemäß aufgrund sonstiger Umstände erfolgen soll (BGH NJW 98, 62, 63). Eine Vertragsgestaltung, bei der noch unbekannte Erwerber mit dem Eintritt in eine Bauherrengemeinschaft automatisch Par...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person.

Rn 37 Vorrangig geht es um Eigenschaften des Erklärungsgegners, ggf eines Dritten oder des Erklärenden (BAG NJW 92, 2174 [BAG 06.02.1992 - 2 AZR 408/91]). Abzustellen ist auf die natürlichen Persönlichkeitsmerkmale sowie solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Anschauungen des Verkehrs Einfluss au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel, IV.

Rn 8 Mit IV Nr 1 wird klargestellt, dass Unternehmer in Verträgen mit Verbrauchern zumindest eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit vorsehen müssen (dazu Omlor NJW 14, 1703; für den online-Verkauf von Flugscheinen BGH ZIP 21, 2071 sowie WM 22, 2173 – Servicepauschale I und II); zur AGB-Kontrolle entsprechender Klauseln s bereits BGHZ 185, 359). Unzumut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 8 Die Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen kann. Dies ist unter rein rechtlichen, nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 22 und 51). Unwirksam sind deshalb auch ein – selbst vorteilhafter – Grundstückstausch und die Bewilligung einer Vormerkung; will der Nacherbe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflichten.

Rn 37 Hauptpflichten des Vermieters sind gem § 535 I 1, 2 Überlassung (Rn 116) und Erhaltung (Rn 134) der Mietsache (s Rn 103) in einem vertragsgemäßen Zustand. Hauptpflicht des Mieters ist gem § 535 II Zahlung der Miete (s Rn 179). Die Parteien können weitere Pflichten zur Hauptpflicht erheben. Soweit es bei einem gemischten Vertrag um die Gebrauchsüberlassung geht, ist Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nachmieterklausel.

Rn 99 Die Mietvertragsparteien können eine Nachmieterklausel (zB ›der Mieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, sofern in der Person oder in dem Geschäftszweck des Nachmieters kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt‹) vereinbaren (zur Schriftform s BGH ZMR 05, 434, 435). Zu unterscheiden sind insoweit echte und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. (2) Haben jedoch die Person, deren Haftung geltend gemacht wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Annahmefrist.

Rn 3 Nr 1 schützt die Verwendergegenseite vor unangemessen langen und unbestimmten Annahmefristen, durch die sie über das Zustandekommen des Vertrages im Unklaren gelassen wird (BTDrs 7/3919, 24; BGH NJW 16, 1324 [BGH 21.01.2016 - III ZR 159/15] Rz 26). Die Vorschrift setzt voraus, dass die Annahmefrist vom Verwender als Antragsempfänger, nicht aber als Antragendem (W/L/P/Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen und Begriff.

Rn 1 Durch einen Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte ggü dem Auftraggeber, ein Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Der Auftrag ist aufgrund seiner Unentgeltlichkeit ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Die §§ 320 ff sind nicht anwendbar (BGHZ 15, 102). Die fehlende Gegenleistung macht den Auftrag zum Gefälligkeitsvertrag mit den charakteristischen Merkmale...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL, Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde iRd Umsetzung der WKRL neu eingefügt. § 475c tritt ergänzend neben § 475b und § 434u soll sicherstellen, dass auch Verträge, die eine dauerhafte Bereitstellungsverpflichtung zum Inhalt haben, trotz ihrer Atypik (für Kaufverträge ist grds ein einmaliger Leistungsaustausch charakteristisch) als Kaufverträge angesehen werden (BTDrs 19/27424, 34). Insow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungstatbestand/Novation.

Rn 8 Entscheidend für die Frage, welche Verjährungsfrist zur Anwendung kommt, ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (Schlesw NJW-RR 03, 627 [OLG Schleswig 15.08.2002 - 2 U 3/01]; allgem BGH NJW-RR 06, 618 [BGH 15.12.2005 - I ZR 9/03] Rz 15). Bei gemischten Verträgen kommt es auf die Qualifikation des jeweiligen Einzelanspruchs an (BGHZ 70, 361). Sowe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Übernimmt der Erwerber eines Grundstücks durch Vertrag mit dem Veräußerer eine Schuld des Veräußerers, für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht, so kann der Gläubiger die Schuldübernahme nur genehmigen, wenn der Veräußerer sie ihm mitteilt. 2Sind seit dem Empfang der Mitteilung sechs Monate verstrichen, so gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nicht der Gläubig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 355; sie dient der Umsetzung von Art 7 FernabsFinDienstlRL und Art 14 III lit b VerbrKrRL 2008 und enthält eine abschließende Sonderregelung für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Die §§ 346 ff kommen nicht zur Anwendung; § 361 I sperrt weitergehende Ansprüche gegen den Verbraucher. Durch das WoImmoKrRL-UG (Vor §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich (S 1).

Rn 4 Art 16 S 1 bestimmt das anwendbare Recht für die Inanspruchnahme im Gesamtschuldnerausgleich: Die Norm knüpft an das Vertragsstatut der getilgten Forderung an. Es bestimmt, ob und inwieweit sich der zahlende Hauptschuldner im Innenverhältnis seinerseits bei gesamtschuldnerisch haftenden Mitschuldnern erholen kann. Ist deutsches Recht Vertragsstatut, gilt § 426 I BGB. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Nichtigkeit.

Rn 8 Neben Formmängeln (§ 2276) können insb Verstöße gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134) oder die guten Sitten (§ 138 I) zur Nichtigkeit führen. Für § 138 reicht nicht, dass ein Vertragspartner eigennützig eine ihm günstige Lage ausnutzt (BGHZ 50, 70 ff) oder einen wirtschaftlich erheblich größeren Vorteil durch den Vertrag erlangt. Ein Verstoß iSv § 138 liegt zB vor, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abtrennbarkeit der unwirksamen Klausel.

Rn 11 Die Regel des I gilt nur dann, wenn die als wirksam anzusehenden Rest-AGB sinnvoll von der unwirksamen Klausel bzw einem Klauselteil zu trennen sind (BGH NJW 08, 3422; BGHZ 106, 25; 93, 48 ff). Dies ist nicht der Fall, wenn ohne diese Klausel(n) von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abw Vertragsgestaltung gesprochen werden muss (BGHZ 107, 191; NJW 92, 896...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 690 BGB – Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung.

Gesetzestext Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Rn 1 § 690 privilegiert den unentgeltlichen Verwahrer mit einer Haftungsmilderung (§ 277), weil er typischerweise fremdnützig tätig wird. Voraussetzung ist ein wirksamer, unentgeltlicher Verwahrungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedachter.

Rn 4 Grds kann jeder Bedachte, auch der Fiskus, auf eine errichtete Zuwendung verzichten. Der testamentarisch Bedachte (1) kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten. Praktisch relevant ist der Verzicht, wenn korrespondierende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen wurden und ein Ehegatte stirbt. Der als Schlusserbe eingesetzte Abk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 574 I entspricht § 556a I und IV aF, § 574 II und III entsprechen § 556a I 2 und 3 aF und § 574 IV entspricht § 556a VII aF. IRd Härteklausel muss es zu einer Abwägung der besonderen Belange des Mieters in Relation zum Kündigungsrecht des Vermieters kommen (BGH ZMR 19, 848; 05, 843). Die Sozialklausel gehört zum Bestandsschutz des Mieters. § 574 gilt für unbefristete ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Eigengeschäft des Handelnden.

Rn 46 Ein Eigengeschäft des Handelnden ist dann gegeben, wenn die Benutzung des fremden Namens bei der anderen Vertragspartei keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorruft, diese den Vertrag also nur mit dem Handelnden abschließen will (BGH NJW 13, 1946 [BGH 01.03.2013 - V ZR 92/12] Rz 7; 11, 2421 Rz 10). Dass der Erklärende nur den Namensträger und nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 77 Die Beweislast für die Voraussetzungen der cic liegt beim Geschädigten. Eine Ausnahme macht wegen § 280 I 2 nur der Nachweis des Vertretenmüssens: Insoweit muss sich der Schädiger exkulpieren. Steht die Pflichtverletzung fest, so wird deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Wer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemein.

Rn 12 Str ist, ob dem Empfänger des Angebots ein Gestaltungsrecht zusteht, durch dessen Ausübung er den Vertrag zu Stande kommen lassen kann (bejahend RGZ 132, 6; Jauernig/Mansel Rz 4; NK-BGB/Rademacher/G. Schulze Rz 10; aA Staud/Bork Rz 34; MüKo/Busche Rz 31 Häsemeyer FS Jayme, 1441). Jedenfalls ist der Empfang eines Angebots dem Empfänger ausschl günstig, sodass auch der Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Die praktische Bedeutung von Garantieerklärungen in und zusätzlich zu Kaufverträgen ist erheblich. ›Hersteller-‹ und ›Händlergarantien‹ sind ein verbreitetes Instrument, um das Vertrauen von Käufern in die Qualität von Waren zu erhöhen. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen, besonders Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen, werden Mängelrechte des Käufers – idR a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 348 BGB – Erfüllung Zug-um-Zug.

Gesetzestext 1Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. 2Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift will die Abwicklung der sich aus dem Rücktritt ergebenden Pflichten regeln. Dabei handelt es sich um Pflichten aller Art, nicht nur die um Rückgewähr von Leistung und Gegenleistung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist.

Rn 7 Nach I beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 II 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246 III EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hat. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf zu erteilen hat (Art 246 III 3 Nr 1 EGBGB) sowie darauf, dass der Widerruf durch Erklärung ggü dem Unternehmer zu erfolg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorformulierte Vertragsbedingungen.

Rn 4 Ausreichend ist, dass die Vertragsbedingungen zeitlich vor dem Vertragsschluss fertig formuliert vorliegen, um in künftige Verträge einbezogen zu werden (MüKo/Fornasier § 305 Rz 13). Das Gesetz verlangt keine Schriftform (BGH NJW 99, 2180). Auch die als Textbaustein im PC (BGH NJW 88, 410 [BGH 30.09.1987 - IVa ZR 6/86]) oder nur ›im Kopf des Verwenders‹ gespeicherte, im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung u Anwendungsbereich.

Rn 1 §§ 514u 515, ergänzt durch das Widerrufsrecht nach § 356d, sind ohne europarechtliche Vorgaben zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügt worden. Sie sind nun aufgrund des ausdrücklichen Verweises in § 512 1 halbzwingend, also zulasten des Verbrauchers nicht abdingbar (Bülow/Artz Rz 26 dort auch zu Verträgen, die vor der entsprechenden Änderung des § 512 1 geschlossen wurden). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vor dem Erbfall.

Rn 2 Eine vor dem Erbfall abgegebene Annahme-/Ausschlagungserklärung ist wirkungslos). Vor dem Erbfall kann nur ein Erb- bzw Zuwendungsverzicht oder ein Vertrag nach § 311b V geschlossen werden). Rn 3 Allerdings kann gem § 2142 der Nacherbe vor Eintritt der Nacherbfolge die Erbschaft ausschlagen (RGZ 80, 377); der Schlusserbe im gemeinschaftlichen Testament erst nach dem Tod ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückgriff des Staates gegen den Beamten.

Rn 80 Der Rückgriff gegen den Beamten setzt nach Art 34 GG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Diese müssen sich lediglich auf die Verletzung der Amtspflicht, nicht auf die Ursächlichkeit und den Schaden beziehen. Dabei ist Art 34 GG nicht die Anspruchsgrundlage für den Rückgriff, diese liegt vielmehr in dem Anstellungsverhältnis begründet. Die verminderte Haftung ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhaltsfreiheit.

Rn 25 Die Domäne der Inhaltsfreiheit ist das Schuldvertragsrecht (§ 311 Rn 15 ff). Im Sachen-, Familien- und Erbrecht werden dagegen Art und zulässiger Inhalt von Verträgen in weitem Umfang durch zwingendes Gesetzesrecht vorgegeben. So bewirkt der numerus clausus der Sachenrechte zusammen mit dem sachenrechtlichen Typenzwang, dass die Parteien nur die gesetzlich bestimmten Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtslage.

Rn 23 Der noch nicht Gezeugte kann als Nacherbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden (§§ 2101 I, 2106 II, 2162, 2178). Möglich ist auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 331 II). Die denkbaren Rechte eines noch nicht Gezeugten werden durch einen Pfleger wahrgenommen (§ 1913). Von Bedeutung für den noch nicht Gezeugten ist weiterhin das EmbryonenschutzG, das seit 1.1.91 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Für die Kenntnis des Verkäufers als Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht (Bambg MDR 16, 1008 [OLG Bamberg 18.01.2016 - 4 U 160/14] zu § 280) ist der Käufer ebenso wie für Fehlen und Mängel der Aufklärung darlegungs- und beweispflichtig (Brandbg BeckRS 15, 20917 Rz 33). Ihm stehen aber erhebliche Beweiserleichterungen nach den Regeln der sekundären Darlegungs- und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenzsicherung drittstaatliche Vermittler.

Rn 5 Der drittstaatliche Vermittler verbundener Reiseleistungen wird in Art 46c II nF unter denselben Voraussetzungen wie in I der Reiseveranstalter den Umsetzungsvorschriften zu Art 19 I i.V.m. Art 17 und zu Art 19 III RL unterworfen, wiederum ›sofern der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt‹. Dies setzt den auf Art 17 I UA 2 verweisenden Art 19 I 2 um. Es geht hie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Abweichend von sonstigen Gesamthandsgemeinschaften ist der Miterbe berechtigt, über seinen Anteil am Nachlass als Ganzem zu verfügen. Den Nachlassgläubigern soll aber der Nachlass gesamthänderisch gebunden bleiben, so dass der Erwerber des Anteils in die vermögensrechtliche Stellung des Miterben als Teilhaber eintritt. Der veräußernde Mitererbe bleibt aber auch nach Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretungsmacht.

Rn 14 § 9b II räumt nur eine Vertretungsmacht ein. Die entspr Willensbildungskompetenz müssen die WEigtümer nach § 19 I ausüben, zB für die Inhalte des Verw-Vertrags, sofern kein Fall des § 18 III vorliegt. Dies ist etwa bei der Bestellung eines Rechtsanwaltes bei einer Anfechtungsklage vorstellbar. § 27 I Nr 1 ist nicht anwendbar (aA Lehmann-Richter/Wobst NJW 21, 662 Rz 16)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungsrecht.

Rn 4 Der nicht abdingbare § 744 II Hs 1 sichert dem einzelnen Teilhaber das Recht, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands notwendigen Maßnahmen ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu ergreifen. Obwohl nach Hs 1 nicht erforderlich, kann er nach Hs 2 vorab die Zustimmung der anderen Teilhaber verlangen und nach § 894 ZPO durchsetzen, so dass er nicht mit der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verwandte Sicherungsmittel.

Rn 24 Neben dem allg Zurückbehaltungsrecht nach § 273 kennt das Gesetz noch Sonderfälle, wie zB § 1000 für den unrechtmäßigen Besitzer, § 2022 für den Erbschaftsbesitzer und das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff HGB (dazu und zum Verhältnis zum allg Zurückbehaltungsrecht Steege NZV 21, 462). Zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages § 320 Rn 1 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Entspr der Maxime ›ohne Leistung keine Gegenleistung‹ (Vor § 320 Rn 2) muss der (nicht vorleistungspflichtige, vgl u. Rn 3) Gläubiger schon vor dem Auftreten von Leistungsstörungen davor geschützt werden, die Leistung erbringen zu müssen, ohne die Gegenleistung zu erhalten. Der Gläubiger soll daher einredeweise eine Erfüllung Zug um Zug (§ 322) verlangen können. Dieses ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchsetzbarkeit.

Rn 22 Die Realisierung der Forderung aus § 661a ist regelmäßig schwierig: Versender sind meist vermögenslose ausl Briefkastenfirmen. PKH darf aber allein deshalb nicht verweigert werden (BGH NJW 03, 1192; Köln, Beschl v 7.10.04, 16 W 25/03; Hamm NJW-RR 05, 723; Karlsr v 22.10.03 – 14 W 59/03; aA vorbehaltl Darlegung ausnw Realisierungsmglk Kobl VersR 09, 1427; Hamm OLGR 05, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 925a BGB – Urkunde über Grundgeschäft.

Gesetzestext Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird. Rn 1 § 925a gilt nur, soweit die Auflassung zu einem nach § 311b I 1 beurkundungspflichtigen Grundgeschäft erklärt werden soll. Es soll verhindert werden, dass die Beurkundungspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr