Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Durchbrechung der Bestandskraft und Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 1 § 175a S. 1 AO ermöglicht den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung von Steuerbescheiden, soweit dies erforderlich ist, um eine Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a AO, eine Verständigungsvereinbarung oder einen Schiedsspruch aufgrund eines internationalen Streitbeilegungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf der Grundlage einer völkerrechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.3 Beispiel Beschaffungsprozess

Ein typischer Anwendungsfall der PKR ist der Beschaffungsvorgang, an dem verschiedene Abteilungen (Kostenstellen) der Verwaltung beteiligt sind. Zur Vereinfachung wird hier nur die KSt Einkauf detaillierter betrachtet. Sie hat im folgenden Beispiel inkl. des Abteilungsleiters vier Vollzeitkräfte und setzt vier Teilprozesse um.mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.5 Marktpreis – Existenzberechtigung eines Konzerns?

Im letzten Kapitel wurde überlegt, ob die Leistungserstellung effizient erfolgt. Dabei wurde auch geprüft, wieso überhaupt diskutiert werden muss, ob ein interner Kunde durch einen korrigierten Marktpreis geschützt wird? Warum kommt der Wunsch auf, Leistungen nicht intern beziehen zu müssen, sondern von außerhalb zuzukaufen? Warum gibt es in vielen Unternehmen einen internen...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG i.V.m. Anlage 23)

Die Gutachterausschüsse haben bei der Ableitung der Liegenschaftszinssätze die Bewirtschaftungskosten der Anlage 3 zur ImmoWertV zu verwenden (§ 12 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV). Eigene Erfahrungssätze dürfen nicht verwendet werden. Analog zu § 12 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV sind stets die Bewirtschaftungskosten der Anlage 23 zum BewG anzuwenden (§ 187 Abs. 2 BewG). Anlage 23 zum BewG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 4 Rechtsfolgen fehlerhafter Beweiserhebung/Beweisverwertungsverbote

Rz. 29 Die Folgen rechtswidriger Beweiserhebung sind in der AO nicht geregelt.[1] Der Gesetzgeber hat die Entwicklung steuerrechtlicher Verwertungsverbote ausdrücklich der Rspr. überlassen[2], die diese Frage jedoch nur anhand des konkreten Verfahrensverstoßes beantworten kann. Dabei kommt dem Schutzzweck der verletzten Norm besondere Bedeutung zu. Die Frage, ob und unter wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.1.1 Beteiligte

Rz. 17 Für die Einholung von Auskünften beim Beteiligten oder bei unbeteiligten Dritten sind in den §§ 93 bis 95 AO sowie den §§ 101 bis 106 AO nähere Bestimmungen zum Verfahren und zu den Zumutbarkeitsgrenzen der Auskunftserteilung enthalten. Beteiligte[1] sind zum einen Subjekte des Besteuerungsverfahrens und stehen nach der Grundkonzeption der §§ 85, 88 und 90 AO mit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 4 Beweiswürdigung

Rz. 43 Das Gutachten unterliegt wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung durch die Finanzbehörde.[1] Diese ist weder an den Inhalt des Gutachtens gebunden, noch darf sie dessen Aussagen schlicht übernehmen. Die Finanzbehörde muss sich vielmehr selbst eine sichere Überzeugung bilden[2] und deshalb in Eigenverantwortung prüfen, ob das erstattete Gutachten volls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 92 AO enthält allgemeine Grundsätze zur Beweiserhebung und eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Beweismittel. Um das Besteuerungsverfahren immer weitgehender von personellen Prüfungsanteilen freizuhalten, nehmen Beweislastentscheidungen und pauschalierende Betrachtungen im materiellen Steuerrecht immer größeren Raum ein, sodass kaum Anwendungsfälle für eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.3 Treasury-Funktionen

Eine Treasury-Funktion[1] nimmt verschiedenste Aufgaben wahr: Cash- und Liquiditätsmanagement, die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital sowie die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zu Banken und Ratingagenturen werden dabei explizit von der OECD genannt. Grundsätzlich betrachtet die OECD Treasury-Funktionen, wie die Rolle als konzerninterner Cash-Pool-Führer, als Routine...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.1 Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO

Die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO stellt eine Straftat dar und kann als solche gegenüber dem Verpflichteten bzw. der handelnden Person mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million EUR erfolgt i...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.1 Typisierte Unternehmensaktivitäten

Bevor weitere Details einer F&R-Analyse beschrieben werden, soll folgendes Schaubild einen Überblick über die typischen Ausprägungen von Unternehmensaktivitäten, abhängig vom Umfang des F&R-Profils, geben. Jeder weiß, dass die Unternehmensrealität sehr komplex und nicht schwarz-weiß ist – und es daher unendlich viele Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten gibt. Die Herausford...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.2 Abrechenbare Leistungen

Vorweg ist positiv zu erwähnen, dass die OECD wohl mit Blick auf die bei den Leistungsempfängern prüfenden Finanzverwaltungen klargestellt hat, dass Unternehmen kein Interesse daran haben, unnötig Kosten zu verursachen und dass diese bestrebt sind, ihre konzerninternen Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen[392]. Als abrechnungsfähige Leistungen gelten üblicherweise...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.3 Praktische Erwägungen

a. Einleitung von Ermittlungsverfahren Bei Unternehmenssteuern resultieren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit gerade im Verrechnungspreisbereich häufig aus Betriebsprüfungen. nachfolgendes Zitat aus einem Erlass[90] der obersten deutschen Finanzbehörden der Länder zeigt, in welchem Stadium und bei Vorliegen welcher Umstände ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.1 Nicht abrechenbare Leistungen

Im Einzelnen sind nicht abrechenbar: Das BMF hat die nicht abrechenbaren Leistungen eher indirekt umschrieben: Die VGV sehen in Tz. 3.65 vor, dass eine Dienstleistung entgeltfähig ist, "wenn: ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter bereit wäre, eine Vergütung für diese Dienstleistun...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.3 Rechnerische Bestimmung von Lizenzsätzen

Für Verrechnungspreiszwecke sollte die CUP-Methode grundsätzlich vorrangig Anwendung finden, wenn zuverlässige Vergleichsdaten vorliegen. Da die Vergleichbarkeitsanforderungen bei der CUP-Methode jedoch sehr hoch und im Fall der C-Gruppe auch einzigartige und werthaltige immaterielle Vermögenswerte vorhanden sind, ist die CUP-Methode möglicherweise nicht führend anwendbar, d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.1 Doppelbesteuerung

Im Rahmen einer Umfrage der EU-Kommission[66] im Januar 2011 wurden zahlreiche europäische Unternehmen nach den Ursachen von Doppelbesteuerung befragt. Abbildung 63 zeigt zum einen die breite Streuung der Ursachen einer Doppelbesteuerung. Sie zeigt aber auch, dass (unangemessene) steuerliche Verrechnungspreise mit Abstand die häufigsten Doppelbesteuerungsfälle auslösen[67]: A...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.2 Cash Pool

Wie können fremdübliche Zinssätze für Cash Pools ermittelt werden? Im Kern ergeben sich aus VP-Sicht folgende Fragen zur Ausgestaltung von Cash Pools: Ist der Cash Pool Leader stets als Dienstleister anzusehen oder kann er auch als funktions- und risikostarker "Entrepreneur" qualifiziert werden? Nach welcher VP-Methode ist die Vergütung des Cash Pool Leaders zu bestimmen? Ist be...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.9. OECD Pillar 2

Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147] Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden? Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen? Besteuerungsansatz Die OECD schlägt eine als "G...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

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ZErb 02/2023, In-Sich-Gesch... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Rubrum näher bezeichneten Grundstücks sind seit dem 13.9.1999 der Beteiligte und zwei weitere Personen in Erbengemeinschaft eingetragen. Die Erblasserin, Frau Y. geborene X., hatte in ihrem privatschriftlich abgefassten, am 18.5.1998 eröffneten Testament vom 20.9.1994 die vorgenannten Personen zu ihren Erben berufen und ohne weitere Ausführungen den B...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Verweisungen bezüglich der Vertretung durch die Eltern

Hinsichtlich des von der elterlichen Sorge umfassten Vertretungsrechts für das Kind (§ 1629 BGB) haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben. Lediglich hinsichtlich des Ausschlusses wird nicht mehr auf die entsprechende Regelung im Vormundschaftsrecht verwiesen,[13] sondern auf den Ausschluss des Betreuers von der Vertretung des Betreuten (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, In-Sich-Gesch... / Leitsatz

1. Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) muss nicht zwingend ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung angeordnet werden. 2. In der Ernennung eines Miterben zum Testamentsvollstrecker liegt in der Regel die Gestattung derjenigen In-Sich-Geschäfte, die im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses liegen; an die Ordnu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kameralistische Buchführung

Tz. 74 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die kameralistische Buchführung ist/war das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung. Dieses Buchführungssystem verzichtet i. d. R. auf eine Inventur und die Bewertung des Vermögens. Bei Verbänden/Vereinen findet man die Darstellung der kameralistischen Buchführung in all den Fällen, wo die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.2 Probleme bezüglich Preisen und Mengen

Teilweise werden Verrechnungspreise eingesetzt, um dem Vertrieb nicht aufzudecken, wie hoch der Deckungsbeitrag oder allgemeiner die Marge eines Produktes der Vorstufe(n) ist. Dabei wird der Verrechnungspreis anstelle der Produktkosten bekannt gegeben. Das folgende Beispiel zeigt, wie der Verrechnungspreis wirkt: Abb. 214: Verrechnungspreise verschleiern Informationen In der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / V. Erbschaftsteuer und Europarecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Anders als andere Steuerarten – etwa die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer – ist die Erbschaftsteuer durchaus länger unbeeinflusst vom Europarecht geblieben. Rz. 90 [Autor/Stand] Das Europarecht geht dem deutschen Erbschaftsteuerecht vor. Eine Normenhierarchie im klassischen Sinne besteht allerdings nicht. Deshalb ist eine gemeinschaftswidrige Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten: 1. das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück, 2. ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörigen Grund und Boden, 3. jedes Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie 4. jedes Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht zusamm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.1.2 Sortimentssteuerung mit steuerlichen Verrechnungspreisen

Die Entscheidung, welcher Artikel verkauft wird, fällt in den meisten Branchen im Verkaufsgespräch beim Kunden. Sofern der Vertrieb Einfluss ausüben kann, wird er versuchen, besonders die margenstarken Artikel zu verkaufen. Beispielhaft wird für die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode untersucht, wie sich die vom Vertrieb wahrgenommene Marge (›Quasi-DB...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.2 Welchen Funktionsumfang sollte die Software haben?

Um größtmögliche Effizienzgewinne zu erzielen, sollte vor einer Toolauswahl möglichst detailliert analysiert werden, wo im bisherigen Dokumentationsprozess die größten Ineffizienzen stecken und inwieweit diese bereits durch eine Prozessoptimierung behoben werden können. Anschließend ist zu bestimmen, welche Teilprozesse durch den Softwareeinsatz noch weiter optimiert werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerrecht unterliegt gem. Art. 105 Abs. 2 Alt. 2 GG der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Der Bund hat davon durch das Erbschaftsteuergesetz Gebrauch gemacht. Rz. 2 [Autor/Stand] Gem. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG steht das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zu. Die Steuerertragshoheit liegt also ausschließlich bei den Län...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Das neue (schlanke) Vormundschaftsrecht

Die Vormundschaft für Minderjährige findet sich (weiterhin vor dem Betreuungsrecht) in den §§ 1773 ff. BGB. Die Bestellung zum Vormund setzt künftig eine Bereiterklärung der betreffenden Person voraus (§ 1785 Abs. 2 BGB). Der Gegenvormund wurde abgeschafft;[4] dies sollte in formularmäßigen letztwilligen Verfügungen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Bestellung von...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.3 Fehlentscheidungen mangels Preisuntergrenzen-Information

Die obigen Ausführungen und Beispielfälle/-berechnungen haben gezeigt, dass dem Vertrieb bei 1-Preis-Systemen die ursprüngliche Information über die Gesamthöhe der Konzernmarge verloren geht. Der Vertrieb kennt nur noch einen Teil der Konzernmarge. Die Information geht durch die Einführung eines Verrechnungspreises verloren. Es ist egal, ob es ein steuerlicher oder controlle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätze

Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 162 Abs. 4 BewG werden die Regelungen, die bei einer Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Anteils davon gelten, auf die Veräußerung oder Zweckänderung bei wesentlichen Wirtschaftsgütern ausgeweitet. Das bedeutet, dass wesentliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren aus dem Betriebsvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff und Ermittlung des Reingewinns

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Reingewinn wird in § 163 Abs. 1 BewG abstrakt definiert. Es handelt sich dabei nicht um einen individuell ermittelten Wert, sondern auf den bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch den Eigentümer gemeinhin und nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Mit dieser Definition erfasst der Gesetzgeber die Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher B...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.1 Problemstellung

Die vorangegangenen Kapitel zum Verrechnungspreiszyklus haben deutlich gemacht, dass die Kalkulation von VP und das dazugehörige Monitoring von Margen insbesondere bei Warenlieferungen im Konzern mit einem aufwendigen Prozess verbunden sind. Die Ursachen dafür liegen oftmals in den folgenden Umständen begründet: Datenerfordernis und -verfügbarkeit: Die VP-Setzung für Warenlie...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.8.2 Anforderungen an eine Leistungsverrechnungssoftware

Um die vorgenannten Defizite zu beseitigen, gehen immer mehr Konzerne dazu über, ihre Dienstleistungsverrechnungen zu standardisieren, zu optimieren und zu automatisieren. Dabei hat sich in der Praxis gezeigt, dass eine Standardisierung und Optimierung der bestehenden Verrechnungen unerlässlich für eine erfolgreiche Automatisierung ist. Ohne vorherige Optimierung kann das mög...mehr