Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 9 Muster / V. Muster: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 7 Muster 9.5: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers Muster 9.5: Schreiben an den Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers Vertrauliche Personalsache _________________________ (Anschrift des Arbeitgebers) vorab per Telefax Kündigung Ihres Mitarbeiters _________________________ vom _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, I...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Ausdruck "Honorarvereinbarung" hat sich eingebürgert für eine vertragliche Regelung zwischen Anwalt und Mandant, in der die von dem Mandanten zu erbringende Gegenleistung festgelegt wird. Es gelten §§ 3a bis 4b RVG. Rz. 2 Mit Einführung des RVG gab es in § 4 Abs. 1 S. 2 a.F. die Regelung, dass nicht vom Auftragsgeber, dem Mandanten, gestellte Vereinbarungen zwingend...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Vertragsschluss

Rz. 14 Wenn ein System zum Abschluss von Verträgen vorliegt, greifen die Belehrungspflichten und die Möglichkeit des Widerrufes jedoch nur, wenn der Vertrag, also das Mandatsverhältnis, auch über ein solches Fernabsatzkommunikationsmittel abgeschlossen worden ist. Allerdings stellt der BGH in seiner Entscheidung vom 23.11.2017 (siehe Rdn 10) auch klar, dass dieser Vertragssc...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[93] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag

Rz. 19 Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Beklagte – wegen Kündigung wird namens und in Vollmacht des Kläge...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / A. Der Betriebsrat als Mandant

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko eingeht. Rz. 2 Kommt ein Betri...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe oben § 6 Rdn 4). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vertretung bei der Gründung, Vollmacht

Rz. 69 Die Gesellschafter können sich bei der Gründung der Gesellschaft mit einer Vollmacht vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung muss gem. Art. 2:176 NL-BGB schriftlich erfolgen. Eine notarielle Vollmacht ist nicht erforderlich. Der Vorentwurf sieht Änderungen von Art. 2:176NL-BGB vor. Zum einen wird die derzeit geltende Fassung als Abs. 1. umnummeriert. Zudem wird ein A...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Prokuristen und Zulässigkeit sonstiger rechtsgeschäftlicher Vollmachten

Rz. 455 Neben den Geschäftsführern und deren Vertretungsmacht kennt das englische Recht keine weitere hervorgehobene kaufmännische Vollmacht im Sinne der Prokura. Es kann jedoch sowohl dem Company Secretary als auch Angestellten, die nicht Geschäftsführer sind, eine Vollmacht erteilt werden. Hierfür finden sich in der Mustersatzung in Table A, Art. 5 ausdrückliche Befugnisse...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Vertretung und Vollmachten

Rz. 246 Falls eine an und für sich nicht befugte Person etwas anmelden will, so benötigt sie eine Vollmacht der Gesellschaft. Eine Kopie einer Vollmacht in einfacher Schriftform für eine Anmeldung wird vom Companies House akzeptiert. Die Vollmacht sollte am besten von einem Rechtsanwalt (solicitor) entworfen sein.mehr

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Norwegen / 3. Vollmacht

Rz. 153 Die organschaftliche Vertretungsbefugnis kann durch rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht (Vollmacht) dergestalt ergänzt werden, dass auch Dritte aufgrund von Vollmacht die AS vertreten können.[470] Insoweit ist zu beachten, dass nur der Geschäftsleiter Dritten Vollmacht für Gegenstände der täglichen Geschäftsführung erteilen kann.[471] Soweit hingegen Gegenst...mehr

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Mexiko / 2. Sonstige rechtsgeschäftliche Vollmachten

Rz. 119 Da es keine nach außen unbeschränkte Vollmacht gibt, ist dem mexikanischen Recht eine der Prokura ähnliche Rechtsfigur fremd. Es ist jedoch gemäß Art. 10 Abs. 4 LGSM möglich und auch üblich, außerhalb der Geschäftsführung stehende Personen mit eingeschränkter Vollmacht auszustatten. Als Beispiel sei der Leiter der Personalabteilung genannt, dem ausschließlich gericht...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Rechtsgeschäftliche Stellvertretung, Vollmacht

Rz. 44 Die Gründungsgesellschafter müssen den Gesellschaftsvertrag grds. eigenhändig unterzeichnen. Nach Art. L 223–6 C.com. ist eine rechtsgeschäftliche Stellvertretung durch einen Mitgesellschafter oder einen außenstehenden Dritten zulässig. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer auf die Gründung beschränkten Spezialvollmacht. Die Vollmacht bedarf keiner besonderen ...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine solche Vollmacht

Rz. 130 Der insoweit tätig werdende Bevollmächtigte (Agent) ist an der dazu vorgesehenen Stelle im Antragsformular IN01 anzugeben.mehr

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Türkei / V. Vollmachten

Rz. 55 Die Gründungsgesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Nach türkischem Recht kommt mit der Bevollmächtigung ein – so die schweizerische Terminologie – "Auftrag", genauer: ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vekâlet sözleşmesi, iş görme sözleşmesi) zustande, wonach der Auftraggeber schon von Gesetzes wegen verpflichtet wird, i...mehr

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Finnland / 6. Nachweis der Vertretungsmacht

Rz. 162 Die Vertretungsmacht kann durch einen Handelsregisterauszug oder eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.mehr

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England und Wales1 England ... / a) Umfassende Vertretungsmacht und Einschränkungen der Vertretungsmacht

Rz. 450 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers setzt nach allgemeinen Regelungen des englischen Vertretungsrechts (agency) voraus, dass der Vertreter vom Vertretenen zu Vertretung autorisiert wurde. Der Umfang der Vertretungsmacht eines Geschäftsführers richtet sich demzufolge nach den Articles der Gesellschaft. Bestehen keine Einschränkungen, darf der Geschäftsführer p...mehr

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Brasilien / 5. Prokuristen und deren Vertretungsbefugnisse, Zulässigkeit sonstiger rechtsgeschäftlicher Vollmachten

Rz. 101 Die Geschäftsführung darf die ihr übertragenen Befugnisse nicht in toto delegieren, Art. 1053 i.V.m. Art. 1018 CC. Zulässig ist aber, Bevollmächtigte für bestimmte Aufgaben zu bestellen, welche dann jeweils in der Vollmachtsurkunde genau zu bezeichnen sind.mehr

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England und Wales1 England ... / a) Recht zur Bevollmächtigung

Rz. 382 Nach dem zwingenden Gesetzesrecht müssen die Satzungen englischer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit gewähren, bei der jährlichen Gesellschafterversammlung und bei der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse einen Bevollmächtigten (proxy) zu bestimmen (Sec. 324 CA 2006). Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung ist in der Ladung zur Gesellschafterversam...mehr

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Mexiko / 1. Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 116 Das mexikanische Recht kennt keine der im deutschem Recht verankerten Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis vergleichbare Regelung, sondern verfolgt einen positivrechtlichen Ansatz: Ein Geschäftsführer ist immer nur insoweit vertretungsberechtigt, wie es seine Vollmacht gemäß Art. 10 Abs. 3 LGSM und die den Geschäftsführern im Gesellschaftsvertrag erteilten Be...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 87 Beschränkungen der Vertretungsmacht der Geschäftsführer können intern in der Geschäftsordnung der Gesellschaft vorgesehen, jedoch Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden, mit Ausnahme der Bestimmung, dass sie ggf. gemeinsam, zu zweit oder mit mehreren die Gesellschaft vertreten.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 273 Die Hauptversammlung kann die Vertretungsmacht des Geschäftsführers nur im Innenverhältnis, nicht jedoch im Außenverhältnis beschränken (Art. 234.1 LSC). Jede Rechtshandlung mit Außenwirkung muss vom Geschäftsführer selbst vorgenommen werden. Wenn die Geschäftsführer gegen die Anordnungen der Versammlung oder ohne deren vorgesehene Genehmigung oder sogar gegen deren ...mehr

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Estland / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 110 Der Geschäftsführer als geschäftsführendes Organ vertritt die OÜ auch nach außen. Seine Vertretungsmacht kann im Innenverhältnis durch die Satzung beschränkt werden. Eine solche Beschränkung entfaltet jedoch keine Wirkung gegenüber Dritten. Der Geschäftsführer macht sich bei einer Überschreitung der im Innenverhältnis beschränkten Vertretungsmacht ggf. schadenersatzp...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

a) Umfassende Vertretungsmacht und Einschränkungen der Vertretungsmacht Rz. 450 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers setzt nach allgemeinen Regelungen des englischen Vertretungsrechts (agency) voraus, dass der Vertreter vom Vertretenen zu Vertretung autorisiert wurde. Der Umfang der Vertretungsmacht eines Geschäftsführers richtet sich demzufolge nach den Articles der G...mehr

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Brasilien / 6. Nachweis der Vertretungsmacht

Rz. 102 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers kann durch Einsichtnahme im Handelsregister festgestellt und nachgewiesen werden (siehe Rdn 66): Einräumung, Umfang und Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis sind im Handelsregister einzutragen. Die Beendigung der Tätigkeit eines Geschäftsführers wird im Verhältnis zu Dritten erst mit Eintragung im Handelsregister wi...mehr

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Österreich / 5. Beschränkungen der Vertretungsmacht

Rz. 185 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer sind unwirksam (§ 20 Abs. 2 GmbHG). Auch Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag oder in Gesellschafterbeschlüssen wirken nur im Innenverhältnis und sind Dritten gegenüber unwirksam. Nur wenn der Dritte die Beschränkung kennt, kann das Geschäft wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein (Kollusion).[87] Die einzig ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 102 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar, d.h. eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten. Die Befugnisse des Geschäftsführers können beschränkt werden durch den Gesellschaftsvertrag, durch Beschlüsse oder Akte der Gesellschafterversammlung bzw. der Gesellschafter, durch Beschlüsse des Aufsichtsrats oder durch ein...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 271 Neben der Verwaltung unterliegt auch "die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft den Geschäftsführern" (Art. 233.1 LSC).[104] Vertretungsbefugt ist (Art. 233.2 LSC):mehr

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Brasilien / 1. Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 97 Die Ernennung zum Geschäftsführer ermächtigt zu allen Geschäften, welche die Leitung der Gesellschaft mit sich bringt, Art. 1053 i.V.m. Art. 1015 CC. Zur Belastung oder Veräußerung von Grundstücken bedarf der Geschäftsführer jedoch der Ermächtigung durch mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss, es sei denn, dass derartige Geschäfte den Gesellschaftsgegenstand/Unternehm...mehr

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Brasilien / 4. Mangel der Vertretungsmacht

Rz. 100 Auf die Vertretung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer finden die Vorschriften über die Geschäftsbesorgung (mandato) subsidiäre Anwendung, Art. 1053 i.V.m. Art. 1011 § 2 i.V.m. Art. 653 ff. CC. Muss der Dritte das Fehlen der Vertretungsmacht gegen sich gelten lassen, so hängt die Wirksamkeit des Geschäfts für und gegen die Gesellschaft von deren Genehmigung ab...mehr

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Österreich / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 181 Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 18 Abs. 1 GmbHG). Die Gesellschaft kann keinen anderen Organen Vertretungsmacht erteilen.[85] Die Vertretung umfasst die Abgabe (aktive Vertretung) oder den Empfang (passive Vertretung) von Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft. Der Umfang der Vertretungsbefugnis ist unbeschränk...mehr

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Slowenien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 103 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar (d.h. eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten, außer wenn es um die gemeinsame Vertretung geht, welche auch aus dem Handelsregister ersichtlich ist). Die Befugnisse des Geschäftsführers können jedoch im Innenverhältnis beschränkt werden (z.B. durch entsprechende Regelung...mehr

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Serbien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 92 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar, d.h., eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten, ausgenommen im Fall der gemeinsamen Vertretung (Art. 33 Abs. 3 ZPD). Die Befugnisse des Geschäftsführers können im Innenverhältnis beschränkt werden durch Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse oder Akte der Gesellschafterversamml...mehr

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Italien / 5. Geschäftsführung und Vertretungsmacht

Rz. 55 Nach der Reform haben die Gesellschafter weitreichende Möglichkeiten, die Personen, die mit der Geschäftsführung betraut werden sollen, zu bestimmen, einschließlich der Art und Weise, wie sie die Gesellschaft vertreten sollen. Geschäftsführer und der eventuell bestellte Wirtschaftsprüfer[43] sind in der Gründungsurkunde ebenfalls zu benennen.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 213 Erstens ist die gesamte Geschäftsführung berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten (Art 2:240 Abs. 1 NL-BGB). Zweitens ist jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten. Der Gesellschaftsvertrag kann aber bestimmen, dass die Vertretungsberechtigung, außer der Geschäftsführung, nur einem oder mehreren Geschäftsführungsmitgliede...mehr

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Brasilien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 99 Die Befugnisse des Geschäftsführers können durch Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden, Art. 1053 i.V.m. Art. 1015 CC. Eine Überschreitung der Vertretungsbefugnis kann Dritten nur entgegengehalten werden, wenn die Beschränkung im Handelsregister eingetragen war, oder wenn der Dritte sie kannte, oder wenn die Handlung den Geschäften der Gesellschaft offensichtlich ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 85 Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten gegenüber und vor Gericht (Art. 710–15 Abs. 1 LSC). Die Gesellschaft ist durch die von den Geschäftsführern oder dem Delegierten zur täglichen Geschäftsführung getätigten Handlungen verpflichtet, sogar wenn sie den Gegenstand der Gesellschaft überschreiten, es sei denn, der Dritte wusste über das Überschreiten Besc...mehr

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Belgien / 2. Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 110 Grundsätzlich steht auch die Vertretungsbefugnis jedem Geschäftsführer alleine zu, allerdings kann auch diesbezüglich in der Satzung Abweichendes vereinbart werden. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis kann eine derartige Einschränkung der allgemeinen Vertretungsbefugnis innerhalb einer GmbH, Dritten bei deren Veröffentlichung entgegengehalten werden (Art. 5:73...mehr

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Finnland / 5. Praktischer Leitfaden für die Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands durch Ausgabe neuer Aktien gegen Gegenleistung

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Ukraine / b) Einschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 171 Die in Art. 65 Abs. 5 WirtGB normierte Vertretungsbefugnis kann dem Geschäftsführer nicht entzogen werden, was sich in Anbetracht möglicher Missbrauchsfälle nachteilig auf die Gesellschafter auswirken kann. Die Vertretungsbefugnis kann aber eingeschränkt werden, und zwar durch eine klare Festlegung der Vertretungsbefugnisse in der Satzung. Dabei kann bestimmt werden,...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer Sp. z o.o. ist schnell und unkompliziert. Sie setzt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder – im Falle einer Gründung über ein dafür bestimmtes amtliches Internetportal – die Verwendung eines dafür online zur Verfügung gestellten vereinfachten Mustergesellschaftsvertrags voraus. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags k...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 131 Der Gesellschaftsvertrag kann die Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand regeln. So kann er etwa vorsehen, dass einzelne Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt sind oder bestimmte Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich mit anderen Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen die Gesellschaft vertreten. In der Praxis werden des Öfteren Konstellationen gewä...mehr

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Ungarn / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 54 Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag gem. § 3:95 Abs. 2 Ptk. von einem ungarischen Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnet werden, wobei Letzteres in Form einer notariellen Urkunde geschieht. In beiden Fällen muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern vor dem gegenzeichnenden Rechtsanwalt bzw. Notar unterzeichnet werden. Rz. 55 Die Gegenzeichnung ka...mehr

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Rumänien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 111 Die Befugnisse des Geschäftsführers können durch den Gründungsakt, durch Beschluss der Generalversammlung oder durch einen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag beschränkt werden. Die Beschränkungen der Geschäftsführerbefugnisse erfolgen entweder dadurch, dass bestimmte Entscheidungen der Generalversammlung vorbehalten werden oder ...mehr

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Estland / 4. Zulässigkeit sonstiger rechtsgeschäftlicher Befugnisse

Rz. 113 Die Stellvertretung ist laut §§ 115–131 TsÜS grundsätzlich zulässig, es sei denn, sie ist vertraglich oder per Gesetz ausgeschlossen. Sofern gesetzlich keine bestimmte Form für die Vollmacht vorgeschrieben ist, kann der Geschäftsherr die Vollmacht in jeder Form erteilen. Ist für ein Rechtsgeschäft eine bestimmte Form erforderlich, so ist diese Form auch bei der hierf...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

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Singapur / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 127 Grundsätzlich liegt sowohl die Geschäftsführungs- als auch die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft bei dem Board of Directors. Das Board of Directors bestimmt die Geschäfte der Gesellschaft weitgehend unabhängig von den Gesellschaftern. Deren wesentliche Einflussnahmemöglichkeit liegt in der Bestellung und Abberufung der Direktoren. Beschränkungen der Vertretungsmac...mehr

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Belgien / IV. Erstellung der Gesellschaftssatzung

Rz. 45 Die Gesellschaftssatzung ist Teil der zwingenden, durch einen belgischen Notar zu beurkundenden Gründungsurkunde, die anschließend von dem bzw. den Gründern zu unterzeichnen ist. Dabei können sich die Gründer gem. Art. 5:11 GGV auch durch andere Personen vertreten lassen, sofern diese mit einer ausreichenden Vollmacht ausgestattet sind. Rz. 46 Eine Vollmacht zur Gründu...mehr