Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Die GmbH-Gesellschafterliste – eine Wissenserklärung

Zusammenfassung Die GmbH-Gesellschafterliste ist keine Willenserklärung, sondern Wissenserklärung. Die Einreichung solch einer Liste beim Registergericht stellt eine nicht vertretbare Handlung dar. Im Rahmen der Vollstreckung eines titulierten Anspruchs, eine GmbH-Gesellschafterliste beim zuständigen Registergericht einzureichen, beantragte der Gläubiger der GmbH die Ermächti...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 6. Reichweite des Unterlassungsgebots

Rz. 480 Die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gegen das im Urteil oder in der einstweiligen Verfügung titulierte Verbot (Unterlassungsgebot) zumindest dem Kern nach verstoßen wird. Nur dann kann durch den Gläubiger erfolgreich ein Ordnungsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. Rz. 481 Beispiel Der BGH (marions-kochbuch.de I...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einstellung der Vollstreckung von Leistungstiteln – § 120 FamFG

Rz. 173 Die Einstellung einer vor Wirksamkeit der Entscheidung möglichen Vollstreckung liegt im Interesse des Schuldners, also in Unterhaltsverfahren des Verpflichteten. Dieser kann gemäß § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG schon in der ersten Instanz verlangen, dass die Vollstreckung in der Endentscheidung eingestellt oder beschränkt wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Vollstreckung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Voraussetzung: – ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung

Rz. 176 Nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einstellen oder beschränken, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Rz. 177 Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstellungsantrag ist also ein durch di...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Vollstreckung von Unterhaltsrückständen

Rz. 181 Bei der Vollstreckung von Unterhaltsrückständen wird dagegen nicht auf die Angewiesenheit des Gläubigers auf Unterhalt abgestellt, da der Gläubiger den Unterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus irgendwelchen anderen Quellen bestritten hat.[176] Nur ausnahmsweise wird der ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Vollstreckung von laufendem Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / E. Vollstreckung von Unterhaltstiteln

Rz. 394 Die Vollstreckung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Sie wird sodann von Amts wegen bis zur Durchsetzung des Anspruchs durchgeführt. Voraussetzung einer zulässigen Vollstreckung sind Titel – Klausel – Zustellung. Rz. 395 Praxistipp: Bei einem Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen muss ggf. gesondert Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung beantragt werden. Wegen ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XII. Vollstreckung des Auskunftstitels (mit Formulierungsvorschlag)

Rz. 82 Die Verpflichtung zur Auskunft wird § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt, da die Belegpflicht vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft wird.[131] Rz. 83 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Vollstreckung

Rz. 127 Der gerichtliche Umgangsbeschluss und der gerichtlich gebilligte Umgangsvergleich stellen einen Vollstreckungstitel dar. Die Vollstreckung aus Umgangstiteln hat nach Maßgabe der §§ 86 ff. FamFG zu erfolgen hat.[174] Rz. 128 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Vollstreckung

Rz. 206 Bei einer ohne mündliche Erörterung erlassenen einstweiligen Anordnung gilt der Antrag auf deren Erlass zugleich als Antrag zur Zustellung durch den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle und als Auftrag zur Vollstreckung (§ 214 Abs. 2 FamFG). Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Vollstreckung

Rz. 210 Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird durch Verhängung von entsprechenden Zwangsmitteln gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO vollstreckt.[283]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Vollstreckung und Sicherung der Zugewinnforderung

Rz. 339 Die Zugewinnforderung ist eine Geldforderung und wird nach den Vorschriften der §§ 802a ff. ZPO vollstreckt. Bei ersten Anzeichen einer "Flucht der Sachwerte" aufseiten des Schuldners sollte der Unterhaltsgläubiger mithilfe eines Arrestbefehls (dinglichen Arrestes[555]) seine Zugriffsmöglichkeiten wahren.[556]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Einstellung in 2. Instanz

Rz. 189 Die Verweisung in § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG auf § 719 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass auch das Beschwerdegericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen kann. Dem Beschwerdegericht ist also ein Entscheidungsermessen eingeräumt.[196] Rz. 190 Auch hier ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung dem Verpflichteten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Rechtsfolge Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 186 Liegen nach Ansicht des Familiengerichts die Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG vor, so muss es die Vollstreckung einstellen. Es besteht insoweit kein gerichtliches Auswahlermessen.[192]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einstellung in 1. Instanz

Rz. 174 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nicht anfechtbar und kann auch nicht auf anderem Wege in der 2. Instanz korrigiert werden. Der Schuldner kann folglich zum Schutz vor der Vollstreckung nur beantragen, die Einstellung der Vollstreckung anzuordnen. Rz. 175 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (3) Einzelfälle:

Rz. 183 In Betracht kommt die Annahme eines für den Verpflichteten nicht zu ersetzenden Nachteils ggf. in folgenden Fällen:[181] Rz. 184 Ein nicht zu er...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Form der geschuldeten Auskunft

Rz. 50 Eine Auskunft erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklärung des Schuldners. Sie muss jedoch nicht die gesetzliche Schriftform i.S.d. § 126 BGB erfüllen,[77] also nicht vom Schuldner unterschrieben sein.[78] Rz. 51 Bei den Auskünften handelt es sich um Wissenserklärungen des Schuldners und damit um eine unvertretbare Handlung, so dass die Vollstreckung durc...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache

Rz. 146 Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch zu begründenden Beschluss (§ 116 FamFG), der mit einer Rechtsmittelbelehrung[146] zu versehen ist und umfasstmehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Umgangsvermittlungsverfahren

Rz. 135 Zweck des Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG ist es, vor Einleitung von Zwangsmaßnahmen nach §§ 88–90 FamFG zur Durchsetzung der gerichtlichen Umgangsregelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs eine einverständliche Konfliktlösung zu ermöglichen, ohne dass es sofort zu gegensätzlichen Anträgen der Eltern kommt, wodurch eine Entspannung der häufig emot...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Gerichtliches Verfahren

Rz. 296 Das Gericht entscheidet in diesem summarischen Verfahren[329] aufgrund des glaubhaft gemachten Sachvortrages der Beteiligten i.d.R. ohne mündliche Verhandlung. Die Vollstreckung kann nach Ermessen des Gerichts gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt werden. Regelmäßig ist jedoch gegen Sicherheitsleistung einzustellen,[330] wenn nicht der Schuldner die Vorauss...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung

Rz. 193 Auch hier ist die Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung umstritten. Konkret ist fraglich, ob das Beschwerdegericht anordnen darf, Rz. 194 Bejaht wird dies vo...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Regelungsinhalt – Konkretisierungsgebot

Rz. 205 Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu richten, dass die getroffenen Anordnungen bestimmt genug sind und – allgemeinen Regeln entsprechend – es dem Vollstreckungsorgan ermöglichen, den Titel zu vollstrecken, ohne dass dieses eigene (Auswahl- oder Sach-) Entscheidung treffen muss. Die Anordnung, "Belästigungen zu unterlassen" genügt diesen Anforderungen nicht.[283] K...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / e) Antrag auf Abänderung, § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 122 Das Gericht kann seine Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern (§ 54 Abs. 1 S. 1 FamFG). Umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen einem entsprechenden Antrag auf erneute Überprüfung durch das Gericht gefolgt werden muss. Nach einer Ansicht folgt aus der Tatsache, dass die einstweilige Anordnung nicht in Rechtskraft erwachsen kann und...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Leistet der Unterhaltsschuldner den geforderten Unterhalt nicht freiwillig und vollständig, soll der bestehende Unterhaltsanspruch letztlich zwangsweise durchgesetzt werden. Hier sind die folgenden Phasen zu unterscheiden: Rz. 2 Eine korrekte vorgerichtliche Aufforderung ist unver...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Regelungsumfang

Rz. 145 In einer während der Trennungszeit beurkundeten notariellen Regelung sollte festgelegt werden,mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Wer darf aus dem Titel nach Eintritt der Volljährigkeit vollstrecken?

Rz. 137 Der bisher für das Kind handelnde Elternteil ist nicht berechtigt, die Vollstreckung aus dem Titel fortzusetzen, und zwar auch nicht aus den Unterhaltsrückständen.[185] Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Kind den Anspruch abgetreten hat. Das Abtretungsverbot der §§ 400 BGB, 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt in diesem Fall nicht.[186] (Siehe Rdn 144) a) Verfahrensstandschaft R...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Speziell: Einstellung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 187 Umstritten ist, ob auch die Einstellung gegen Sicherheitsleistung möglich ist.[193] Rz. 188 Praxisti...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Vorbereitung des Herabsetzungsbegehrens

Rz. 117 Auch der Schuldner, der den titulierten Unterhalt herabsetzen will, muss das gerichtliche Verfahren entsprechend vorbereiten.[116] Der Unterhaltsschuldner hat den Unterhaltsgläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-)Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[117] Sein Abänderungsbegehren gegen den bestehenden Titel hat er dabei schlüss...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Umfang der erreichbaren Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 289 Für die praktische Handhabung dieser Verfahren ist zudem zu beachten, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in ihrem Umfang weder zeitlich noch inhaltlich weiter gehen kann als die Entscheidung in der Hauptsache. Rz. 290 Das bedeutet konkret:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / IV. Kein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 13 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB). Rz. 14 Der Zweck des Verzichtsverbots besteht darin, zu verhindern, dass der Berechtigte durch Dispositionen während der Trennungszeit seine Lebensgrundlage ver...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ermessen des Gerichts

Rz. 168 Die Anordnung steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts und erfolgt von Amts wegen. Erforderlich ist die Abwägung zwischen den Interessen des Gläubigers und denjenigen des Schuldners. Jedoch ist nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG in Unterhaltssachen grundsätzlich die sofortige Wirksamkeit anzuordnen. Schuldnerschutz kommt deshalb nur in Betracht, ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Durchsetzungshindernis Verjährung

Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BGB durch die §§ 197 Abs. 2, 195 BGB a...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 Satz 2)

Rz. 198 Der Ehegatte, der dem anderen die Wohnung überlassen muss, kann nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB eine Nutzungsentschädigung in der Trennungszeit verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Es erfolgt keine Zuerkennung von Amts wegen, es ist ein Antrag erforderlich. Insoweit unterscheidet sich diese Regelung von § 1361a Abs. 3 Satz 2 BGB über die Hausratsteilung u...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einleitung des Hauptsacheverfahrens gem. § 52 FamFG

Rz. 213 Auf Antrag hat das Gericht dem Berechtigten aus der einstweiligen Anordnung die Auflage zu machen, binnen einer nach Ermessen zu bestimmenden Frist einen Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens bzw. einen entsprechenden Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Rz. 214 Kommt der aus der einstweiligen Anordnung berechtigte Beteiligte der Anordnung nicht inner...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / J. Auswirkungen der Trennung auf Bürgschaften für den Ehegatten

Rz. 168 Hat ein Ehegatte für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ist ebenfalls die Frage der Wirksamkeit zu stellen und die konkrete Verpflichtung im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Angehörige zu überprüfen.[191] Bei der Bürgschaft eines Ehegatten für den anderen Ehepar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1 Erfolglosigkeit der Vollstreckung

3.1.1 Allgemeines Rz. 9 Die Abgabe einer Vermögensauskunft kann von der Vollstreckungsbehörde nur in dem auf endgültige Befriedigung gerichteten Vollstreckungsverfahren verlangt werden, nicht jedoch im Rahmen des nur zur Sicherung des Anspruchs dienenden dinglichen Arrestes nach § 324 AO.[1] Voraussetzung für die Abnahme der Vermögensauskunft ist dabei in jedem Fall ein volls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.6 Vollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (§ 882 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22a Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes v. 22.11.2020[1] wurde der Verweis auf § 882a Abs. 4 ZPO neu in das Gesetz aufgenommen. Steht eine Sache im Privateigentum, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unentbehrlich ist, kann die Vollstreckung in diese für unzulässig ...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / II. § 765a ZPO

Rz. 5 Da die Zwangsversteigerung eine der Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung i.S.d. 8. Buchs der ZPO ist, gilt auch für dieses Vollstreckungsverfahren die Vollstreckungsschutzvorschrift des § 765a ZPO. Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise einstellen, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn ...mehr

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§ 6 Antragstellung / IV. Rechtsschutzinteresse

Rz. 38 Wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch stets das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an der Vollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum zu prüfen.[39] Rz. 39 Das Rechtsschutzinteresse an einer Zwangsversteigerung fehlt z.B. dann, wenn dieses Verfahren zweckentfremdet und missbraucht wird, um einen sonst wegen eines Vorkaufsrechts gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1.2 Unvollständige Befriedigung

Rz. 11 Die Finanzbehörde kann nach § 284 Abs. 1 AO die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Vollstreckungsschuldner die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlung aufgefordert hat.[1] Dem Vollstreckungsschuldner wird also ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Abgabe einer Vermögensauskunft kann von der Vollstreckungsbehörde nur in dem auf endgültige Befriedigung gerichteten Vollstreckungsverfahren verlangt werden, nicht jedoch im Rahmen des nur zur Sicherung des Anspruchs dienenden dinglichen Arrestes nach § 324 AO.[1] Voraussetzung für die Abnahme der Vermögensauskunft ist dabei in jedem Fall ein vollstreckbarer Anspru...mehr

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§ 6 Antragstellung / II. Hauptanspruch zuzüglich Vollstreckungskosten

Rz. 25 Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO, können jederzeit mit dem vollstreckbaren Titel beigetrieben werden. Dingliche Gläubiger können die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung bei ihrem Hauptanspruch in der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG mit anmelden. Sofern auch wegen persönlicher Zwangsvollstreckungskosten das Verfahren durchgeführt werden sol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.2 Bestandteile des Vermögens

Rz. 19 Anzugeben sind in der Vermögensauskunft zunächst Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte, die der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen.[1] Rz. 20 Bewegliche Sachen sind körperliche Gegenstände i. S. v. § 90 BGB.[2] Der Vollstreckungsschuldner muss Eigentümer der Sachen sein. Anzugeben sind also auch Sachen, die dem Vollstreckungsschuldner zur Sich...mehr