Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 6. Kombination mit Betreuungsverfügung

a) Die Vorsorgevollmacht ergänzende Betreuung ("Auffangregelung") Rz. 144 Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht entsprechend einhelliger Empfehlung regelmäßig – in der Urkunde der Vorsorgevollmacht – die Errichtung einer Betreuungsverfügung einher (siehe zur Betreuungsverfügung § 4).[223] Da der Vollmachtgeber regelmäßig den Wunsch hat, den Staat – mit einem vom Geri...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Regelungen im Grundverhältnis

a) Typische Regelungen/Klarstellungen im Grundverhältnis Rz. 173 Neben der Festlegung der Rechtsnatur des Grundverhältnisses sind typische Regelungen im Innenverhältnis auch der Start der Vollmacht als Vorsorgevollmacht (siehe Rdn 205 ff. "Königsweg"; siehe in den Grundmustern § 4 = nachstehender Musterbaustein) oder eine bestimmte Aufgabenverteilung bzw. Absprachen (siehe z....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / V. Start und Ende der Vollmacht

1. Start der Vollmacht (Wirksamwerden) a) Grundlagen/Einführung Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Generalvollmacht

a) Grundsatz Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelös...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / IV. Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Rz. 35 Wenn ein Mandant eine Patientenverfügung errichten will, sollte er sich anhand der vorstehenden oder einer ähnlichen Liste dafür entschieden haben, ob er begleitend mindestens eine Vorsorgevollmacht in persönlichen, speziell gesundheitlichen Angelegenheiten oder eine entsprechende Betreuungsverfügung errichten will. Rz. 36 Das ist schon allein deshalb notwendig, weil e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten

a) Personensorge i.e.S. Rz. 115 Grundsätzlich wird – auch und insbes. bei Vorsorgevollmachten – zwischen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten differenziert. Die persönlichen Angelegenheiten werden in Abgrenzung von den vermögensrechtlichen Angelegenheiten als nicht-vermögensrechtlich bezeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht geht es dabei insbes. ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Zur Person des Vollmachtgebers

1. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vor...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Eignung der Person

a) Vertrauensverhältnis – Vollmacht oder Betreuungsverfügung? Rz. 28 Vorsorgevollmachten werden i.d.R. als Generalvollmachten erteilt (siehe Rdn 14 und Rdn 84). Von der "normalen" Generalvollmacht unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht dann in erster Linie dadurch, dass sie im Hinblick auf eine besondere, oft noch in der Zukunft liegende Situation erteilt wird, auch und ins...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Erteilung der Zustimmung

Rz. 25 Die Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten bedarf in bestimmten Konstellationen der Zustimmung der Mitgesellschafter (siehe Rdn 17 ff.). Es stellt sich die Frage, wie die Zustimmung erteilt werden kann. Rz. 26 Zustimmung ad hoc Die Mitgesellschafter können ihre Zustimmung ad hoc im Falle der Geschäftsunfähigkeit erklären.[43] Rz. 27 Einfache Zustimmung im Gesell...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Haftung des Bevollmächtigten

Rz. 102 Liegt der Vollmacht im Innenverhältnis nicht eine bloße Gefälligkeit, sondern ein Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, so haftet der Bevollmächtigte für Pflichtverletzungen nach § 276 BGB (Vorsatz und Fahrlässigkeit).[149] Dieser Maßstab kann vertraglich herabgesetzt werden. Vorgeschlagen wird eine Herabsetzung des Haftungsmaßstabs auf Vorsatz und grobe ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / B. Grundmuster

Rz. 7 Die Grundmuster setzen ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten voraus. Beide Grundmuster liefern eine umfassende Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht. In der notariellen Praxis des Autors wird die Vorsorgevollmacht i.d.R. als Generalvollmacht beurkundet. Bei familienfremden Bevollmächtigten oder bei zu erwartendem (Erb-)Streit in der Familie kann ins...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 2.1 Inhalt

Unter einer Betreuungsverfügung versteht man die Bekanntgabe von Vorschlägen, die eine Person für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit im Hinblick auf die Auswahl der Person des Betreuers und zur Wahrnehmung der Betreuung selbst trifft. Eine Definition für schriftliche Betreuungswünsche ist § 1816 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Ganz generell muss jedoch eine Betreuungsverf...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / cc) Widerruflichkeit nur aus wichtigem Grund

Rz. 35 Zuletzt wird vertreten, dass unabhängig davon, ob bereits der Vorsorgefall durch Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, ein Widerruf der Zustimmung nur aus wichtigem Grund in Betracht kommt.[56] Dies gebiete der Vertrauensschutz für den vollmachtgebenden Gesellschafter.[57] Rz. 36 Ein Vergleich zur Betreuung rechtfertige dieses Ergebnis ebenfalls. Bei der Bet...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht

Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leitungsaufgaben. Dies zeigen folgende Erwägungen: Rz. 18 Zwar...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / d) Zusammenfassung

Rz. 67 Im Ergebnis ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorsorgebevollmächtigter im Personengesellschaftsrecht Organbefugnisse übernehmen kann, eine Wertungsentscheidung erforderlich. Für die Zulässigkeit sprechen die Subsidiarität der Betreuung und die zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht bestehende Funktionsäquivalenz. Das Argument des BGH, dass fehlende interne ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abgabe einer Treuepflichtserklärung des Vorsorgebevollmächtigten

Rz. 75 Der umsichtige Kautelarjurist wird es – sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht[122] – auf die vorstehende Streitfrage nicht ankommen lassen. Er wird regeln, ob eine dauerhafte Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf und ob diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft wird, dass sich der Vorsorgebevol...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Das Argument vom Schutz der Gesellschafter

Rz. 58 Das erste Argument der Ungültigkeitsrechtsprechung des BGH ist der Schutz der Gesellschafter.[94] Dass jedenfalls im Falle einer Zustimmung der Mitgesellschafter (zur Frage der Erforderlichkeit vgl. Rdn 16) der Schutz der Mitgesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht entgegensteht, sieht auch der BGH, der seine Entscheidung auf die weiteren Argumente d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 5. Folgen einer gegebenenfalls unwirksamen Bevollmächtigung für Leitungsaufgaben

Rz. 68 Eingedenk der unsicheren Rechtslage zur Wahrnehmung von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte (siehe Rdn 67) stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen die Unwirksamkeit nach sich ziehen kann. Zecher [107] meint, dass Vollmachten, die sich ohne jede Ausnahme auf alle Befugnisse des Geschäftsführers erstrecken, nach der Rechtsprechung des BGH ungültig seien und...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / III. Ausgestaltung im Innenverhältnis

Rz. 96 Bei Vorsorgevollmachten von Unternehmern und Gesellschaftern ist daran zu denken, die unternehmerischen und gesellschaftsrechtlichen Ziele des Vollmachtgebers im Innenverhältnis vorzugeben.[139] Dies kann auch im Interesse des Bevollmächtigten liegen, der durch Regelungen im Innenverhältnis seine Haftungsgefahren minimieren kann.[140] Ebenso können – wie bei jeder and...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Widerruf der Zustimmung

Rz. 31 Fraglich ist, ob eine erteilte Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte (siehe Rdn 25) widerrufen werden kann. a) Zulässigkeit des Widerrufs Rz. 32 Ob und unter welchen Voraussetzungen Mitgesellschafter eine einmal erteilte Zustimmung (ganz oder teilweise für konkrete Bevollmächtigte) widerrufen können, ist umstritten. Folgende Auffassungen werden vertret...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zulässigkeit des Widerrufs

Rz. 32 Ob und unter welchen Voraussetzungen Mitgesellschafter eine einmal erteilte Zustimmung (ganz oder teilweise für konkrete Bevollmächtigte) widerrufen können, ist umstritten. Folgende Auffassungen werden vertreten: aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Auffassung der unbeschränkten Wahrnehmung

Rz. 47 Vertreten wird die Auffassung, dass Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht umfassend Organbefugnisse übernehmen können, soweit nur sämtliche Gesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht zugestimmt haben.[76] Rz. 48 Schäfer [77] und Wedemann [78] haben gute Argumente herausgearbeitet, welche dafür sprechen, dass sich der geschäftsunfähige Geschäftsf...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 4. Folgen fehlender oder widerrufener Zustimmung

Rz. 44 Fehlt eine erforderliche Zustimmung oder wird sie wirksam widerrufen, fragt sich, ob und gegebenenfalls welche Rechte der Vorsorgebevollmächtigte mit der Vollmacht ausüben kann. Zutreffend hat Schäfer herausgearbeitet,[71] dass der Bevollmächtigte in dieser Konstellation nicht völlig machtlos ist. Der Vorsorgebevollmächtigte ist auch ohne Zustimmung der Mitgesellschaf...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 2 Betreuungsverfügung

2.1 Inhalt Unter einer Betreuungsverfügung versteht man die Bekanntgabe von Vorschlägen, die eine Person für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit im Hinblick auf die Auswahl der Person des Betreuers und zur Wahrnehmung der Betreuung selbst trifft. Eine Definition für schriftliche Betreuungswünsche ist § 1816 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Ganz generell muss jedoch eine Betr...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / I. Konstellationen der Sorgerechtsvollmacht

1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil a) Sorgerechtsvollmacht für den Verhinderungsfall Rz. 2 Im Verhinderungsfall eines Elternteils kann die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil erforderlich werden. Zwar ist die elterliche Sorge unverzichtbar und unvererblich, ihre Ausübung kann jedoch dem anderen Elternteil übertragen werden.[1] b) Sorger...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / IV. Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht für Vorsorgebevollmächtigte?

Rz. 69 Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht persönlich in den mitgliedschaftlichen Verband der Gesellschafter einbezogen. Zwar leitet der Vorsorgebevollmächtigte seine Rechte vom Vollmachtgeber ab, er tritt aber weder mit der erteilten Vollmacht noch mit dem der Vollmachterteilung zugrunde liegenden Grundverhältnis in die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des vollmachtgebe...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / 2. Sorgerechtsvollmachten an Dritte

a) Sorgerechtsvollmacht für den Verhinderungsfall Rz. 4 Neben der Erteilung von Sorgerechtsvollmachten unter Eltern kommt ihrer Erteilung an Dritte Bedeutung zu, z.B. an neue Ehegatten, faktische Lebenspartner, Verwandte, Schule, Internat, Pflegeeltern. b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB Rz. 5 Die Erteilung von Sorgerechtsvollmachten an ...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / II. Voraussetzungen der Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht

1. Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht a) Außenverhältnis: Anwendung der §§ 164 ff. BGB vs. Ermächtigung Rz. 6 Über die Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht bestand in Rechtsprechung und Literatur lange erhebliche Uneinigkeit.[6] Der BGH hat der teilweise vertretenen Auffassung, die Sorgerechtsvollmacht stelle regelmäßig eine Ermächtigung analog § 125 Abs. 2 S. 2 HGB dar, eine Absag...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil

a) Sorgerechtsvollmacht für den Verhinderungsfall Rz. 2 Im Verhinderungsfall eines Elternteils kann die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil erforderlich werden. Zwar ist die elterliche Sorge unverzichtbar und unvererblich, ihre Ausübung kann jedoch dem anderen Elternteil übertragen werden.[1] b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Antrags nach § 13...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / B. Sorgerechtsvollmacht

I. Konstellationen der Sorgerechtsvollmacht 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil a) Sorgerechtsvollmacht für den Verhinderungsfall Rz. 2 Im Verhinderungsfall eines Elternteils kann die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil erforderlich werden. Zwar ist die elterliche Sorge unverzichtbar und unvererblich, ihre Ausübung kann jedoch dem andere...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / a) Sorgerechtsvollmacht für den Verhinderungsfall

Rz. 4 Neben der Erteilung von Sorgerechtsvollmachten unter Eltern kommt ihrer Erteilung an Dritte Bedeutung zu, z.B. an neue Ehegatten, faktische Lebenspartner, Verwandte, Schule, Internat, Pflegeeltern.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Ausübung des Widerrufs

Rz. 43 Die Ausübung des Widerrufs der Zustimmung aus wichtigem Grund erfolgt durch Gesellschafterbeschluss,[67] welcher mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann.[68] Der Gesellschafterbeschluss muss dem betroffenen Vorsorgebevollmächtigten mitgeteilt werden.[69] Es handelt sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten.[70]mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / 1. Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht

a) Außenverhältnis: Anwendung der §§ 164 ff. BGB vs. Ermächtigung Rz. 6 Über die Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht bestand in Rechtsprechung und Literatur lange erhebliche Uneinigkeit.[6] Der BGH hat der teilweise vertretenen Auffassung, die Sorgerechtsvollmacht stelle regelmäßig eine Ermächtigung analog § 125 Abs. 2 S. 2 HGB dar, eine Absage erteilt.[7] Überzeugend führt der ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 3 Bedeutung

Die seit 2009 geltende Gesetzeslage zum Rechtsinstitut der Patientenverfügung hat die Bedeutung einer bevollmächtigten Person immens verstärkt. Gerade in Anbetracht der Schwierigkeiten bei der Auslegung einer Patientenverfügung und der Tatsache, dass bei der Festlegung der Inhalte Situationen vom Errichtenden bedacht werden müssen, die in aller Regel wenig vorhersehbar sind,...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht

A. Vorab: Zu den Grundmustern und zu den einzelnen Musterbausteinen Rz. 1 Die nachfolgenden zwei Grundmuster sind so zusammengestellt, dass einerseits Formulierungsvorschläge für einen ausführlichen Text (Grundmuster I, Rdn 8) und alternativ für einen kurzen Text (Grundmuster II, Rdn 9) geliefert werden und anderseits Formulierungsvorschläge für eine Errichtung in der Form de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 4. Stellungnahme

Rz. 55 Die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte ist meines Erachtens zuzulassen. Hierfür sprechen folgende Argumente: Im Ausgangspunkt bleibt festzuhalten, dass der Grundsatz der Selbstorganschaft der Ausübung von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht nicht entgegensteht. Mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit wird...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Risiken einer Betreuung

Rz. 2 Zu den unliebsamen Folgen einer Betreuung gehört, dass der Betreuer die organisatorischen Mitgliedschaftsrechte und – soweit möglich (siehe Rdn 9) – sogar Geschäftsführungsaufgaben des betreuten Mitgesellschafters wahrnimmt.[2] Obwohl der Betreuer zum Unternehmen und den übrigen Gesellschaftern keine persönliche Beziehung hat und über keine spezifischen Fachkenntnisse ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Beschränkung der Anerkennung von Vorsorgevollmachten

1. Beschränkung durch Gesetz Rz. 10 Die Verwendung von (Vorsorge-)Vollmachten gegenüber Banken ist durch Gesetz nicht beschränkt. 2. Beschränkung durch Vereinbarung a) Beschränkung durch Individualvereinbarung Rz. 11 Unproblematisch können Vertragsparteien individuell vereinbaren, dass ein Handeln durch Vertreter nicht zulässig sein soll. b) Beschränkung durch AGB Rz. 12 Fraglich ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / f) Exkurs: Verbraucherdarlehensvertrag (besondere Form der Vollmacht)

Rz. 113 Die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht auch den Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrages. Im privaten Bereich wird es sich dann regelmäßig um einen sog. Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages bedarf der Schriftform und muss als privatschriftliche Vollmacht die für den Verbraucherdarlehensv...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / c) Das Argument der besonderen Verantwortlichkeit

Rz. 66 Zuletzt bleibt das Argument von der besonderen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers. Auch dieses steht einer Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten nicht grundsätzlich entgegen. Gläubiger können auch beim Handeln eines Vorsorgebevollmächtigten aufgrund der akzessorischen Haftung aus § 128 HGB die Personengesellschafter in Anspruch nehmen.[104] Gesellschaft...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Beurkundung

Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15 ff.), so soll...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Rechtsnatur des Grundverhältnisses – Auftragsrecht?

Rz. 166 I.d.R. wird angenommen, dass der Vorsorgevollmacht als Rechtsverhältnis ein (unentgeltlicher) Auftrag (§§ 662 ff. BGB) oder eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB) zugrunde liegt.[252] Es kommt aber auch durchaus ein Gefälligkeitsverhältnis (d.h. kein Rechtsverhältnis) in Betracht[253] (insbes. unter Ehegatten, aber auch bei Kindern, die umfassend in ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Vertrauensverhältnis – Vollmacht oder Betreuungsverfügung?

Rz. 28 Vorsorgevollmachten werden i.d.R. als Generalvollmachten erteilt (siehe Rdn 14 und Rdn 84). Von der "normalen" Generalvollmacht unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht dann in erster Linie dadurch, dass sie im Hinblick auf eine besondere, oft noch in der Zukunft liegende Situation erteilt wird, auch und insbesondere für den Fall der eigenen rechtlichen Handlungsunfäh...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / A. Einleitung

Rz. 1 Wird die Vorsorgevollmacht – wie regelmäßig – transmortal erteilt, so gerät sie postmortal zwangsläufig in ein Spannungsverhältnis zu erbrechtlichen Instituten: Wirkt sie gegenüber den Erben fort? Wie stehen die Befugnisse des Vorsorgebevollmächtigten zu denen eines Testamentsvollstreckers, Nachlass(insolvenz)verwalters oder Nachlasspflegers?mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / IV. Ansprüche der Erben gegen den Vorsorgebevollmächtigten

1. Informationsansprüche Rz. 26 Der oder die Erben haben gegen den Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich die gleichen Informationsansprüche wie der Erblasser. Diese ergeben sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis, i.d.R. aus § 666 BGB (siehe hierzu § 22 Rdn 21 ff.).[75] Die Benachrichtigungspflicht nach § 666 Var. 1 BGB kommt nach dem Erbfall in Bezug a...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Nebeneinander von Vollmacht und Nachlasspflegschaft

Rz. 36 In diesem Fall bleibt die Vollmacht von der Anordnung der Nachlasspflegschaft zunächst unberührt. Der Bevollmächtigte vertritt weiterhin die (unbekannten) Erben. Die Rechte der Erben gegenüber dem Bevollmächtigten macht dann der Nachlasspfleger für diese geltend. Dies gilt für Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gleichermaßen wie für Ansprüche der Erben bei pflichtw...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / d) Sonderthema: Auskunft über notarielle Verfügungen von Todes wegen

Rz. 102 Unklar bzw. streitig ist, ob die Befreiung des Notars von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 18 BNotO) ein höchstpersönliches Recht ist oder ob bei – ausdrücklicher – Bevollmächtigung eine Befreiung durch einen Bevollmächtigten möglich ist (siehe § 4 Rdn 12). Die Frage ist für die Vorsorgevollmacht von Relevanz, wenn es um die Frage geht, ob der Notar dem Bevollm...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 9. Auslandsbezug

Rz. 162 Im Grundmuster I (Rdn 8) wird im "Sammelbecken" des § 4 (siehe zum Aufbau der Grundmuster Rdn 3 f.) für einen Auslandsbezug[249] die nachstehende Regelung angeboten; das "Angebot" dient als Stoppstelle für weitere Überlegungen. Wenn ersichtlich kein Auslandsbezug vorliegt, mag die vorgeschlagene Klausel zur "Entschlackung" der Vollmacht entfallen. Bei der notariell b...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Rz. 59 Auch das zweite Argument der Rechtssicherheit kann die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse nicht rechtfertigen. Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforde...mehr