Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung

Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. Er argumentiert, eine Widerrufsmöglichkeit brächte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich. Denn bei einer Widerrufsmöglichkeit sei fraglich, ob der gesellschaftsrechtliche Widerruf den Rechtsschein der bis zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde ode...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Auffassung der beschränkten Wahrnehmung

Rz. 50 Es finden sich jedoch auch Stimmen, welche die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte anstelle von geschäftsunfähigen Gesellschaftern grundsätzlich für kritisch erachten.[85] Zur Begründung wird – ohne Differenzierung möglicher Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaftsrecht – auf die restriktive BGH-Rechtsprechung verwiesen.[86]mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 2.2 Form

Für die Errichtung einer Betreuungsverfügung ist nach § 1816 Abs. 2 Satz 3 BGB keine besondere Form vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um Beweisproblemen vorzubeugen, wird jedoch empfohlen, die Verfügung schriftlich niederzulegen.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / II. Gesellschaftsrechtliche Folgen bei Geschäftsunfähigkeit

Rz. 5 Die gesellschaftsrechtlichen Folgen einer dauernden Geschäftsunfähigkeit und die Beantwortung der Frage, ob eine Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten überhaupt in Betracht kommt, hängen davon ab, ob eine Personen- oder Kapitalgesellschaft vorliegt und ob ein Leitungsorgan (Geschäftsführer/Vorstand) oder ein Gesellschafter ohne Leitungsfunktion dauerhaft gesc...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / bb) Innenverhältnis bei Sorgerechtsvollmachten an Dritte

Rz. 10 Für die Erteilung von Sorgerechtsvollmachten an Dritte kann sich das Innenverhältnis nicht aus der gemeinsamen elterlichen Sorge ergeben. Das Innenverhältnis folgt mithin aus einem gesondert begründeten vertraglichen Schuldverhältnis.[19] Im Regelfall wird ein Auftragsverhältnis vorliegen. Denkbar ist auch ein Dienstvertrag oder ein typengemischter Vertrag.[20]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / III. Wahrnehmung von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte?

Rz. 46 Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, führt dies nach § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG bzw. § 76 Abs. 3 S. 1 AktG zum sofortigen Amtsverlust (siehe Rdn 6 ff.). Im Personengesellschaftsrecht fehlt es an vergleichbaren Regelungen. Diese sind auch nicht analog anwendbar (siehe Rdn 7). Ob sich geschäftsunfähige Geschäftsführer einer Perso...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / A. Einführung

Rz. 1 Eltern üben die elterliche Sorge nach § 1627 BGB in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes aus. Diesen für das Innenverhältnis definierten Maßstab hat der Gesetzgeber im Außenverhältnis durch eine gemeinsame Vertretung des Kindes beider Eltern nach § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB umgesetzt.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Rechtslage im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 74 Lässt sich mit den systematischen Argumenten von Schäfer im Personengesellschaftsrecht (siehe Rdn 72) eine eigene Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten überzeugend begründen, sieht dies im Kapitalgesellschaftsrecht anders aus. Folgt man der Auffassung, dass die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Kapitalgesellschaftsrecht ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / A. Einführung

Rz. 1 Vorsorgevollmachten dienen der Absicherung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Dies belegt bereits ein Blick auf § 1814 Abs. 3 S. 1 BGB (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.): Durch eine Bevollmächtigung kann die Bestellung eines Betreuers vermieden und dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt werden.[1] Diesem Selbstbestimmungsrecht kommt im unternehmerisc...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Geschäftsunfähige Leitungsorgane einer Personengesellschaft

Rz. 7 Im Personengesellschaftsrecht fehlen gesetzliche Regelungen, wonach ein geschäftsunfähiger Geschäftsführer sein Amt verliert. Dies ist dem Grundsatz der Selbstorganschaft geschuldet. Denn anders als im Kapitalgesellschaftsrecht, wo auch ein fremder Dritter Leitungsaufgaben übernehmen kann, ist dies bei Personengesellschaften grundsätzlich ausgeschlossen. Würde man an d...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Innenverhältnis

Rz. 8 Was das Innenverhältnis anbelangt, ist zwischen Sorgerechtsvollmachten unter Eltern und Sorgerechtsvollmachten an Dritte zu differenzieren. aa) Innenverhältnis bei Sorgerechtsvollmachten unter Eltern Rz. 9 Nachdem der BGH im Außenverhältnis zutreffend die Vorschriften der §§ 164 ff. BGB auf die Sorgerechtsvollmacht anwendet, stellt er weiter fest, dass sich aus der trotz...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Geschäftsunfähige Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 8 Wird ein Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, stellt sich ebenfalls die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er sich durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten lassen kann.mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Gestaltung

Rz. 45 Wird die Problematik erkannt, so ist es kautelarjuristisch zu empfehlen, bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung und bei der Erteilung von Vollmachten das Verhältnis von Vollmacht und Testamentsvollstreckung zu regeln.[135] Die Formulierungspflicht des Notars gem. § 17 Abs. 1 BeurkG verlangt von diesem wohl eine Klarstellung in der Vollmacht und/oder Testamentsv...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Post- und Telekommunikation sowie elektronische/digitale Kommunikation

Rz. 133 Ein Betreuer ist nur dann zur Entscheidung "über die Telekommunikation des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten" befugt, wenn das Betreuungsgericht dies ausdrücklich angeordnet hat; der (allgemeine) Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" deckt diese Befugnis nicht ab (§ 1815 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6; § 1896 Abs. 4 B...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Bereitschaft, Qualifikation, Akzeptanz

Rz. 29 Der Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, für den Vollmachtgeber tätig zu werden. In den meisten Fällen kommen nahe Angehörige in Betracht, insbesondere der Partner, die Kinder und Geschwister/Nichten/Neffen und Freunde. Aber auch Personen aus der Nachbarschaft und dem weiteren sozialen Umfeld werden bevollmächtigt. Die Intensität der Bindung und des Vertr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / e) Katalog

Rz. 104 Eine grundsätzliche Frage, aber in bestimmten Situationen auch durchaus eine Frage des Einzelfalls ist die, ob in die Vollmachtsurkunde einer als Generealvollmacht erteilten Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ein Katalog von zulässigen/möglichen Rechtsgeschäften/Rechtshandlungen aufzunehmen ist. Zum Grundsatz gehen die Meinungen in der kautelarjuristische...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Personensorge i.e.S.

Rz. 115 Grundsätzlich wird – auch und insbes. bei Vorsorgevollmachten – zwischen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten differenziert. Die persönlichen Angelegenheiten werden in Abgrenzung von den vermögensrechtlichen Angelegenheiten als nicht-vermögensrechtlich bezeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht geht es dabei insbes. um die Themen Gesundhei...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Anerkennungspflicht bei notariell beurkundeten und beglaubigten Vorsorgevollmachten

a) Notariell beurkundete Vollmachten Rz. 15 Legt der Bankkunde bzw. dessen Vertreter bei der Bank eine Ausfertigung einer notariell beurkundeten (Vorsorge-)Vollmacht vor, die den Bevollmächtigten ausdrücklich auch zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermächtigt, wird man nach den vorangegangenen Feststellungen von einer Anerkennungspflicht der Bank ausgehen ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Keine Zustimmungsbedürftigkeit im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 21 Im Kapitalgesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Vertretung auf Gesellschafterebene durch einen Vorsorgebevollmächtigten – im Falle der Geschäftsunfähigkeit – nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter.[37] Hinweis Für die Übernahme von Organbefugnissen stellt sich die Frage der Zustimmung im Bereich der Vorsorgevollmacht wegen der automatischen Amtsbeendigung bei G...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Privatschriftliche Vorsorgevollmachten

Rz. 18 Im Gegensatz zu notariell beurkundeten oder beglaubigten Vorsorgevollmachten kann es bei rein privatschriftlichen Urkunden für die Bank unter Umständen schwierig sein, die Authentizität der Urkunde bzw. der Unterschrift auf der Vollmachtsurkunde zu überprüfen. Fraglich ist, ob die Bank eine privatschriftliche Vollmacht, die nicht auf einem bankinternen Vordruck erteil...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Widerruf der Vollmacht

Rz. 214 Die Vorsorgevollmacht ist stets widerruflich (§ 168 S. 2 BGB); als Generalvollmacht und als Vollmacht ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers lässt sie sich nicht als unwiderruflich gestalten (d.h. vereinbaren).[319] Der Widerruf durch den Vollmachtgeber (§§ 167 Abs. 1 BGB, 168 Abs. 1 BGB) setzt allerdings dessen Geschäftsfähigkeit voraus (bzgl. der persönlic...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Lösungen für einen verzögerten Start

Rz. 190 Für einen verzögerten Start der Vollmacht bieten sich folgende "Lösungen" an,[284] wobei die bedingte Vollmacht nur der Vollständigkeit halber genannt wird und für die Vorsorgevollmacht und für den Berater aus dem Angebot für den Vollmachtgeber zu streichen ist (Ausnahme: Besitz der Vollmachtsurkunde, siehe Rdn 188): aa) Grundsätzlich keine Lösung: Bedingte Vollmacht ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Sorgerechtsvollmacht

Rz. 143 Auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge können durch Vollmacht geregelt werden (Sorgerechtsvollmacht) und damit Teil einer Vorsorgevollmacht sein,[219] nicht jedoch eine Vollmacht für das Kind in die Volljährigkeit zur Vermeidung einer Betreuung.[220] Siehe zur Sorgerechtsvollmacht ausführlich § 10. Muster 1.22: Baustein Grundmuster – Sorgerechtsvollmacht Muster 1....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Keine Vollmacht in höchstpersönlichen Angelegenheiten

Rz. 142 Bei der Planung/Beratung der Vertretung/Vorsorge müssen die Beteiligten inkl. Berater im Blick haben, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte/Handlungen eine Vertretungmehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Unterschiede in den beiden Rechtsinstituten

Rz. 41 Die Rechtsinstitute unterscheiden sich aber in Bezug auf ihren Bestandsschutz und ihre Wirkungen zum Teil erheblich:[113]mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / I. Vollmacht besteht postmortal zunächst gegenüber den Erben fort

Rz. 2 Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht besteht nach dem Tod grundsätzlich fort (§§ 168 S. 1, 672 S. 1, 675 BGB),[1] wenn der Bevollmächtigende sie nicht – was regelmäßig untunlich sein dürfte[2] – auf seine Lebenszeit begrenzt hat.[3] 1. Vertretung der Erben Rz. 3 Trans- und postmortale Vollmachten sind allgemein anerkannt.[4] Nach dem Tod des Erblassers vertritt der Be...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / g) Kein Erfordernis gerichtlicher Genehmigungen

Rz. 114 Während der Betreuer als gesetzlicher Vertreter umfangreichen Genehmigungserfordernissen unterworfen ist (siehe in Vermögensangelegenheiten: §§ 1848 ff. BGB), handelt der rechtgeschäftlich (Vorsorge-)Bevollmächtigte – mit Ausnahme der §§ 1829, 1831 und 1832 BGB (§§ 1904, 1906 und 1906a BGB a.F.) (siehe dazu Rdn 126 ff.) – ohne entsprechende Einschaltung des Staates/B...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Grenz- und Streitfälle

Rz. 23 In erkennbaren Grenzfällen ist selbstverständlich Vorsicht geboten. Besteht die Gefahr, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, sollte der Berater eine zur Erteilung der Vollmacht zeitnahe Begutachtung durch einen Facharzt, i.d.R. einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und ggf. einen Neurologen, anregen.[58] Ggf. ist zum Schutz des Rechtsverk...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besondere Regelungen im Grundverhältnis

Rz. 177 In der Gestaltungsliteratur sind Regelungen zum Grundverhältnis darüber hinaus ins Angebot bzw. in die Diskussion gekommen.[266] Regelungsbedarf oder wenigstens Regelungsmöglichkeiten werden damit ferner in folgenden Bereichen gesehen:[267]mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / VI. AGB-Kontrolle?

Rz. 221 Die vorstehende Überschrift ist bewusst etwas provokant gewählt und trifft dogmatisch auch nicht die Vorsorgevollmacht, zumindest dann nicht, wenn sie – wie im Regelfall – außerhalb irgendwelcher Verträge erteilt wird. Dogmatisch kommt die Vorsorgevollmacht allerdings dann in das AGB-Recht, wenn bspw. Verträge zur Pflege und/oder Heimunterbringung Vollmachten beinhal...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit

Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit[44] befinden (§ 105 Abs. 2 BGB; temporäre "Gesc...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Typische Regelungen/Klarstellungen im Grundverhältnis

Rz. 173 Neben der Festlegung der Rechtsnatur des Grundverhältnisses sind typische Regelungen im Innenverhältnis auch der Start der Vollmacht als Vorsorgevollmacht (siehe Rdn 205 ff. "Königsweg"; siehe in den Grundmustern § 4 = nachstehender Musterbaustein) oder eine bestimmte Aufgabenverteilung bzw. Absprachen (siehe z.B. in Gesundheitsfragen und insbes. zum Behandlungsabbru...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)

Rz. 216 Nach der gesetzlichen Regelung im Auftragsrecht bleibt die (Vorsorge-)Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers im Zweifel bestehen (§§ 168, 672 BGB). Unabhängig vom Grundverhältnis (Gefälligkeit, Auftrag, Geschäftsbesorgung, siehe Rdn 173 ff. und § 11 Rdn 19 ff.), sollte in der Vollmacht aber ausdrücklich klargestellt/geregelt werden, ob die Vollmacht über den Tod ...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / F. Unterrichtungspflicht gegenüber Betreuungsgericht

Rz. 52 Gem. § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.) hat derjenige, der ein Dokument besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betretung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat (Betreuungsverfügung), dieses dem Betreuungsgericht zu übermitteln, nachdem er von der Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines B...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / II. Beglaubigung

Rz. 28 Beglaubigt der Notar die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einem von ihm – dem Notar – entworfenen Text oder unter einen vom Vollmachtgeber oder bspw. dessen Rechtsanwalt entworfenen Text, wird die Frage der Geschäftsfähigkeit (Prüfung und etwaiger Vermerk) unterschiedlich beantwortet. Rz. 29 Der für die Unterschriftsbeglaubigung maßgebliche § 40 BeurkG (Abs. 3) v...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Inhalt der Anweisungen

Rz. 100 Überwiegend findet sich die Auffassung, der Unternehmer solle Anweisungen zur Fortführung, zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens treffen.[143] Dass zu detaillierte Handlungsanweisungen bei Eintritt des Vorsorgefalls des Unternehmers von "Brot" zu "Steinen" werden können, sollte man allerdings nicht aus dem Blick verlieren. Denn Handlungsanweisungen können...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / A. Einleitung

Rz. 1 Nachstehend werden die Themen abgehandelt, die insbes. notarielle Vorsorgevollmachten betreffen. Unter einer notariellen Vollmacht sind hier nicht nur die vom Notar entworfenen Vollmachten zu verstehen, sondern jede Vollmacht, an der der Notar mitgewirkt hat, sei es auch nur durch die Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers unter einen nicht vom Notar entworf...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Muster für qualifizierte Vorsorgevollmachten in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in Personalangelegenheiten ("persönlichen" Angelegenheiten) wird von unterschiedlichen Autoren unterschiedlich weit verstanden und formuliert. Deshalb finden sich in der Literatur auch sehr unterschiedliche Textbausteine. Im Rahmen einer General-Vorsorgevollmacht an eine einzelne Person macht das keinen erheblichen Unterschied, weil die einzelnen Aufzähl...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Öffentliche Beglaubigung nach § 7 Abs. 1 BtOG und § 29 GBO

Rz. 32 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Soll eine Eintragung aufgrund einer durch einen Stellvertreter abgegebenen Willenserklärung vorgenommen werden, ist a...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundlagen/Einführung

Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / II. Grundmuster II

Rz. 9 Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II (Zu Varianten und Anmerkungen/Fußnoten wird auf das vorstehende Grundmuster I verwiesen.) Vorsorgevollmacht § 1 Vollmachtserteilu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 8. Kombination mit Totenfürsorge

Rz. 158 Über seinen späteren Leichnam bestimmt der Vollmachtgeber, er entscheidet über die Art seiner späteren Bestattung sowie die letzte Ruhestätte. Die Entscheidung bedarf keiner bestimmten Form, insbes. nicht der Form einer Verfügung von Todes wegen.[240] Lässt sich eine Entscheidung des Erblassers bzw. sein Wille nicht ausmachen, steht die Entscheidung demjenigen zu, de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundsatz

Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelöst. Selbst de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Voraussetzungen/Grenzen und Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung

Rz. 126 Handlungen/Erklärungen des Bevollmächtigten zur Personensorge i.e.S. sind strenge Voraussetzungen im Gesetz gebunden; sie bedürfen zudem in bestimmen Fällen der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 und 2 BGB, § 1831 Abs. 2 und 4 BGB, § 1832 Abs. 2 BGB).[197] Die Darstellung der Voraussetzungen etc. inkl. der entsprechenden Behandlung in der betreuungsger...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Beschluss des Landgerichts Hamburg

Rz. 20 In einer betreuungsrechtlichen Angelegenheit hatte das Landgericht Hamburg mit Beschl. v. 30.8.2017[26] gemäß § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten eines Betreuungsverfahrens der Verfahrensbeteiligten Sparkasse auferlegt, weil sie eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht nicht anerkannt und dadurch – trotz bestehender Vorsorgevollmacht – die Bestellung eines Betreuers erforde...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / 3. Keine Unwiderruflichkeit

Rz. 12 Sorgerechtsvollmachten können mangels Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam unwiderruflich erteilt werden.[22] Die freiwillige Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die elterliche Sorge soll keinen Zustand schaffen, der vom Vollmachtgeber nicht mehr einseitig umkehrbar ist.[23] Unwiderruflich erteilte Vollmachten können in widerruflich erteilte Vollmachten u...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Antrags nach § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Der BGH hat zudem entschieden, dass einer erteilten Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil auch bei der Frage, ob einem Antrag nach § 1671 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, Bedeutung zukommen kann.[2] Eine Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen E...mehr