Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / C. Gebühren der Registrierung

Rz. 6 Die Höhe der Gebühren für die Registrierung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu der Vorsorgeregister-Gebührensatzung (VRegGebS) und hängt zum einen von dem gewählten Meldeweg (online, schriftlich, Direktmeldung oder Meldung über institutionelle Stelle), von der gewählten Abrechnungsart (Lastschrift oder Überweisung nach Rechnung) sowie von der Zahl ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 160 Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter denen die Betreuung angeordnet wurde, wird die Betreuung aufgehoben; ist dies zumindest teilweise der Fall, ist der jeweilige Aufgabenkreis einzuschränken (§ 1871 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 161 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Betroffene (auch teilweise) gesundet und daher seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Wünsche des Betroffenen

Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönliche Betreuung ist durchzuführen. Wichtige Entscheidungen hat der Betreuer daher mit dem Betreuten abzusprechen und nach Möglichkeit nach dessen Wünschen zu entscheiden, sofern sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / A. Einführung

Rz. 1 Am 31.7.2004 trat das Gesetz vom 23.4.2004 zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern in Kraft. Nach § 78a Abs. 3 BNotO bestand eine Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz, aufgrund derer dieses die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) erlassen und das Zentrale Vorsorgere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Sachliche Voraussetzung (§ 1358 Abs. 1 BGB)

Rz. 198 Voraussetzung ist gemäß § 1358 Abs. 1 BGB, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten betreffend die Gesundheitssorge aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht besorgen kann. Dies wäre gemäß § 630d Abs. 1 S. 4 BGB der Fall, wenn die Einwilligung für eine unaufschiebbare medizinische Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, diese jedoch o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Nachweis und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 218 Der Arzt, gegenüber dem das Vertretungsrecht durch den vertretenden Ehegatten ausgeübt wird, stellt diesem ein Dokument aus, welches das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ehegattenvertretung bestätigt (§ 1358 Abs. 4 BGB). In dieses Verfahren werden weder ein Gericht noch eine andere Person eingebunden. Folglich erfolgt auch keine Kontrolle durch eine unabhängige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Zweck der Betreuung

Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht lediglich "verwaltet" w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Tatsächliche – rechtliche Betreuung

Rz. 68 Die persönliche Betreuung wird seitens des Betroffenen oft verkannt und missverstanden. Sie meint keine tatsächliche Versorgung des Betroffenen (z.B. für diesen einkaufen, putzen), da regelmäßig nur eine rechtliche Betreuung besteht. Die tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens sind durch Dritte, z.B. Caritas, soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern usw., vorzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestattung des Betroffenen

Rz. 149 Problematisch und in der Rechtsprechung teilweise streitig ist die Frage, ob der Betreuer berechtigt ist, die Bestattung des verstorbenen Betreuten zu veranlassen. Vergütet erhält er seine Aufwendungen für Fahrten zur Beerdigung des vormals Betreuten jedenfalls nicht.[200] Rz. 150 Grundsätzlich haben die Angehörigen des Verstorbenen aus deren Recht zur Totensorge die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Patientenverfügung / II. Maßnahmen nach §§ 1829, 1831 und 1832 BGB

Rz. 21 Die §§ 1829, 1831 und 1832 BGB beinhalten Regelungen für Maßnahmen, die für den Patienten hohe gesundheitliche Risiken bergen bzw. erhebliche Freiheitsbeschränkungen bedeuten. Aufgrund der Erheblichkeit der durch Einwilligung/Nichteinwilligung/Widerruf der Einwilligung drohenden Folgen besteht ein Genehmigungserfordernis durch das Betreuungsgericht. Rz. 22 Nach § 1829 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Zuwendung ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die Töchter der Erblasserin, die am … 06.2020 verstarb. Nach der Erblasserin wurde ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut eröffnet: Zitat K … A … Mein Testament Ich … … geb. … .27 ordne hiermit an Meine Tochter A … S … , mit Sohn S … S … , die das Grundstück erworben hat die sämtliche beweglichen Gegenstände wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 5. Betreuung im Drittinteresse?

Rz. 26 Grundsätzlich muss es sich um eigene Angelegenheiten des Betroffenen handeln, für die eine Betreuung eingerichtet wird. Ausnahmsweise ist eine Betreuung im Drittinteresse möglich, beispielsweise wenn ohne Betreuerbestellung Willenserklärungen Dritter nicht wirksam werden können. So wurde bereits entschieden, dass für einen geschäftsunfähigen Mieter eine Betreuung anzuo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / V. Auswahl des Betreuers

Rz. 186 Bei der Auswahl des Betreuers kann der Betroffene verschiedene Personen für jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, so beispielsweise eine Person für die Besorgung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine weitere Person für die Erledigung der Gesundheitssorge. Des Weiteren ist es genauso möglich, mehrere Alternativvorschläge bezüglich einer Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Patientenverfügung / I. Grundsätze

Rz. 28 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. die Verfügung inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind letztlich zwei Konstellationen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vermögende Betreute

Rz. 59 Bei einem vermögenden Betreuten kann dem ehrenamtlichen Betreuer vom Betreuungsgericht nach §§ 1875 Abs. 1, 1876 BGB eine Ermessensvergütung bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung bewilligt wird, liegt im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuung.[43] Es genügt, wenn entweder das eine oder das andere de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / B. Verfahren der Registrierung

Rz. 3 Den Betreuungsgerichten und Ärzten, welche im Rahmen einer Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung um Auskunft ersuchen (§ 78b Abs. 1 BNotO), ist es somit möglich, online auf den Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters zuzugreifen. Betreuer, Betreuungsbehörden sowie Bevollmächtigte haben nach wie vor kein Auskunftsrecht.[3] Im Zentralen Vorsorgereg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB

Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger Erkrankungen nicht mehr selbst w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 4 Rechtsfolgen

Das nach dem Übereinkommen anwendbare Recht betrifft das Bestehen, den Umfang, die Änderung und die Beendigung der Vorsorgevollmacht. Die Art. 15 ff. ErwSÜ erfasst insbesondere: Zulässigkeit[21] der Vorsorgevollmacht, Wirksamkeit der Errichtung[22], Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Anwendung der Vorsorgevollmacht[23], Registrierungs- und Genehmigungserfordernisse[24], B, Formwirksamke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 2.1 Sachlich

Vom ErwSÜ erfasst sind nach den Art. 15 ff. ErwSÜ streng genommen lediglich Vollmachten eines Erwachsenen (Art. 2 Abs. 1 ErwSÜ) für den Fall ab Eintritt seines Vorsorgefalls. Die deutsche Ausprägung der Vorsorgevollmacht als sog. unmittelbar wirksame General- und Vorsorgevollmacht geht deutlich weiter. Rein dogmatisch müsste man derartige Vollmachten also aufspalten in einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 3.1 Grundsatz

Zur Anwendung kommt nach Art. 15 Abs. 1 ErwSÜ das Recht des Landes, in dem der Errichtende zum Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Sachnormverweisung, Art. 19 ErwSÜ). Der unbestimmte Rechtsbegriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist dabei nicht näher definiert. Er ist bezogen auf den Einzelfall auszulegen. Im Wese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 3.3.2 Schutzmaßnahmen, Art. 16 ErwSÜ

Bei objektiver Gefährdung der Person oder des Vermögens des Betroffenen kann die Vorsorgevollmacht von den zuständigen Behörden aufgehoben oder geändert werden. Voraussetzung ist dabei aber, dass das nach Art. 15 ErwSÜ berufene Vollmachtsstatut so weit wie möglich berücksichtigt wird. In Deutschland ist bei internationaler Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte ein Eingr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 3.3.1 Art und Weise der Ausübung

Das ErwSÜ unterstellt die Wirksamkeit und den Umfang einer Vorsorgevollmacht dem Recht des Staats, in dem der Betroffene zum Zeitpunkt der Errichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Demgegenüber bestimmt das Recht des Staats, in dem die Vollmacht ausgeübt wird, die anwendbaren Normen, Art. 15 Abs. 3 ErwSÜ. Die Abgrenzung dürfte mitunter schwerfallen. Art. 15 Abs. 3 Erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 2.3 Zeitlich

Das ErwSÜ gilt für alle Vollmachten, die nach Inkrafttreten des Übereinkommens errichtet wurden, Art. 50 Abs. 1 ErwSÜ. In Bezug auf Deutschland sind dies also alle Maßnahmen ab dem 1.1.2009. Für Fälle vor diesem Datum regelt Art. 50 Abs. 3 ErwSÜ, dass auch solche Vollmachten, die denen des Art. 15 ErwSÜ entsprechen, vom Abkommen erfasst sein sollen. Praktisch dürften damit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Internationale Aspekte – Da... / 1 Überblick

Die fortschreitende Internationalisierung von Sachverhalten mit Bezug zu Vorsorgefragen macht es zunehmend erforderlich, den Umgang mit inländisch errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Ausland festzulegen. Vor diesem Hintergrund regelt das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ErwSÜ),[1] ratifiziert und verö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. Die Begrüßung fand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Berechtigung ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser wohnte in einem Alten- und Pflegeheim. Mit Bescheid vom 23.1.2006 übernahm die Beteiligte zu 1) die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Bewilligung erfolgte darlehensweise, weil der Erblasser über nicht sofort verwertbare, nicht zum Schonvermögen gehörende Vermögenswerte verfügte (Bl. 32 f.). Mit Bescheid vom 27.7.2017 forderte die Beteiligte zu 1) einen Betrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Abs 1 der Bestimmung behandelt in unvollkommener und unsystematischer Weise die Prozessführung, indem auf Vorschriften des BGB verwiesen, andererseits aber ein Vorrang des Prozessrechts angeordnet wird. Die Prozessfähigkeit, also die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst eingesetzten Vertreter vorzunehmen, ist in § 52 (näher dort) geregelt. Die Pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegung der Urschrift.

Rn 2 Die Urschrift einer Urkunde ist das Schriftstück, das der Verfasser der Urkunde eigenhändig unterzeichnet hat und das Ausfertigungen und Abschriften zugrunde liegt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 435 Rz 4). Bleibt die Urschrift in der Verwahrung einer Behörde, eines Gerichts oder des Notars (vgl § 45a I BeurkG für notarielle Urkunden) und nimmt somit nicht am Rechtsverkehr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sache, Urkunden.

Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Ddorf JurBüro 94, 494: voller Nennwert, wenn Zahlung of...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit.

Rn 19 Die für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (§ 129 BGB) zuständige Urkundsperson ist im Grundsatz der Notar. Das Verfahren richtet sich nach § 40 BeurkG. Danach muss aus dem Beglaubigungsvermerk hervorgehen, wer die Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat und ob es sich um einen Vollzug der Unterschrift oder um eine Anerkennung der Untersc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Notariell beglaubigtes Handzeichen.

Rn 13 Handzeichen ist jedes beliebige Zeichen, das anstelle der Unterschrift gebraucht wird. Anders als die Unterschrift erfordert das Handzeichen keinen individuellen Charakter. Zur Beglaubigung von Handzeichen sind in erster Linie Notare zuständig (s § 40 BeurkG), außerdem Konsularbeamte (§ 10 I Nr 2 KonsG). § 6 II BtBG regelt eine weitere auf die Beglaubigung von Vorsorge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 19 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Das Kreditinstitut besitzt insoweit einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, unter welchen Voraussetzungen es zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Stillschweige... / 1 Gründe

I. Die Parteien sind Geschwister und zugleich Mitglieder der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter, der am … 2019 verstorbenen (Name 01), geborene (Name 02) (nachfolgend: Erblasserin). Weitere Abkömmlinge der Erblasserin sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament (vom 31.8.2017) mit nachfolgendem Inhalt: Zitat Testam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Rezensionen

NotarFormulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft Muster – Verträge – Erläuterungen Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich 3. Auflage 2024 240 Seiten mit Musterdownload, 79 EUR Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-288-7 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesellschaftlich anerkannt, aber im Bereich des Zivilrechts nicht bzw. nur dürftig gesetzlich geregelt. Das Werk mit übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schutz vor Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht

Zusammenfassung General- und Vorsorgevollmachten sind im privaten wie im unternehmerischen Bereich dringend zu empfehlen. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse des Bevollmächtigten besteht jedoch ein hohes Missbrauchspotenzial. Dem sollte bereits bei Erteilung der Vollmacht durch eine entsprechende inhaltliche Gestaltung vorgebeugt werden. Bedeutung von General- und Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: den am … 2009 vorverstorbenen F.-K. und die am … 2020 vorverstorbene Ch. Die Beteiligten zu 2. bis zu 4. sind die Kinder von F-K. Die Beteiligte zu 1. ist die Tochter des Beteiligten zu 4. Die Erblasserin hinterließ vier handschriftliche Testamente. Im Testament vom 3.4.2007 setzte die Erblasserin ih...mehr