Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / s) Art. 26n EGAktG

Rz. 1514 Art. 26n EGAktG enthält die Übergangsvorschrift zu den neuen Regelungen. Für Hauptversammlungen, die bis zum 31.8.2023 einberufen werden, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne vorherige Satzungsänderung entscheiden, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG durchgeführt wird.mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Ausgliederung aus einer GmbH

Rz. 531 Die gesetzliche Kompetenzverteilung innerhalb einer GmbH unterscheidet sich wesentlich von derjenigen bei einer AG. Während bei der AG die drei Organe Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat in einer ausgeglichenen Machtbalance zueinander stehen und insb. der Vorstand gem. § 76 Abs. 1 AktG die Geschäfte in eigener Verantwortung führt, ist bei der GmbH die Gesells...mehr

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§ 13 Konzernrecht / aa) Entwurf des Eingliederungsbeschlusses

Rz. 92 Der Vorstand der einzugliedernden Gesellschaft muss einen Beschlussentwurf als Grundlage der Beschlussfassung erstellen. Der Text wird i.d.R. sehr kurz ausfallen, da er nur eine Erklärung über die Eingliederung der 100 %igen Tochtergesellschaft enthält.mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Kammervorstand

Rz. 45 Letztlich entscheidungsbefugt über die Erteilung oder Ablehnung der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist gem. § 43c Abs. 2 BRAO der Vorstand derjenigen Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Antragsteller ist. Die Entscheidung wird dem Antragsteller per Bescheid auf Grundlage der gem. § 24 Abs. 9 FAO vom Vorprüfungsausschuss abgegebenen Stellungnahme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingungen/Befristungen/Vorratsbeschluss

Rz. 1669 Die Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins oder einer bestimmten Geltungsdauer (echte Befristung) ist ohne Weiteres zulässig. Die Befristung muss sich eindeutig aus der Satzungsregel ergeben und für jedermann feststellbar sein. Die befristete Satzungsänderung kann auch schon vor deren Wirksamwerden in das Handelsregister eingetragen werden.[4321] Rz. 1670 Eine S...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Berater

Rz. 237 I.d.R. begründet ein Beratervertrag über die Beratung der GmbH in der Krise keine Vermögensbetreuungspflicht des Beraters i.S.d. § 266 StGB. Eine solche Pflicht kann aber dann bestehen, wenn der Berater in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft tatsächliche Entscheidungsmacht erlangt und wie ein Vorstand/Geschäftsführer agiert.[443]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Related Party Transactions

Rz. 929 Mit dem ARUG II wurde in den §§ 111a AktG ein Zustimmungsvorbehalt für den Aufsichtsrat bei Geschäften börsennotierter Gesellschaften mit nahstehenden Personen eingeführt. Die Definition der nahestehenden Person enthält § 111a Abs. 1 Satz 3 AktG. Rz. 930 § 111a Abs. 2 und Abs. 3 AktG enthält besondere Bereichsausnahmen, wo von vornherein eine Zustimmung nicht erforder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aktienregister

Rz. 825 Nach § 67 Abs. 1 AktG sind Namensaktien in das Aktienregister einzutragen. Nach § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (unwiderlegliche Vermutung).[2562] Die Vermutungswirkung erstreckt sich dabei auf alle im Aktienregister eingetragenen Daten, d.h. insbesondere auch auf die Postanschri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) AG

Rz. 47 Der Konzernabschluss hat im Gesellschaftsrecht lange Zeit ein Schattendasein geführt. Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Rechtsfähig ist aber nicht die Unternehmenseinheit, sondern sind die einzelnen Unternehmensträger. Die Einheit ist ei...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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§ 13 Konzernrecht / I. Allgemeines

Rz. 82 Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zweier selbstständiger Unternehmen ist die Eingliederung einer Tochter- in die Muttergesellschaft (sog. Hauptgesellschaft). Wirtschaftlich ist sie mit einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung vergleichbar, unterscheidet sich von dieser jedoch insofern, als die Selbstständigkeit der beteiligten Rechtsträger gewahrt bleibt. Mit ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Amtszeit

Rz. 975 Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist nach § 102 AktG begrenzt auf 4 Geschäftsjahre. Der Rest des Geschäftsjahres, in dem die Bestellung erfolgt, zählt nicht mit (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG). Hinzu kommt noch der Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr beschließt.[2915] Kürzere oder unterschiedlich ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 109 Eine bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192–201 AktG) ist im Vergleich zu der ordentlichen Kapitalerhöhung einfacher vorzunehmen. Sie dient besonderen, in § 192 Abs. 2 AktG abschließend aufgeführten Zwecken:mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Einberufungsfrist

Rz. 1146 Die Frist zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist in § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG enthalten. Danach hat die ordentliche Hauptversammlung in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Die eigentliche Einberufungsfrist richtet sich nach § 123 Abs. 1 AktG. Die Mindestfrist beträgt 30 Tage.[3349] Sieht die Satzung als Voraussetzung für die Teilnah...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Vorprüfungsausschüsse

Rz. 41 Die Vorprüfungsausschüsse (auch Fachausschuss oder Fachgebietsausschuss genannt) haben die Aufgabe, die Entscheidung des Kammervorstands über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Fachanwaltsanträge vorzubereiten. Den Ausschüssen obliegen im Einzelnen die Prüfung der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, evtl. das Anfordern weiterer zur Vorbereitung einer ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verwaltungsrat

Rz. 2193 Der Verwaltungsrat führt gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 SE-VO als Leitungsorgan der Gesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Der deutsche Gesetzgeber verwendet in den §§ 20 ff. SEAG die Formulierung "leitet die Gesellschaft". Dabei fehlt jedoch der in § 76 Abs. 1 AktG enthaltene Zusatz "unter eigener Verantwortung". Rz. 2194 § 23 SEAG enthält die Mindest- und Höchstz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Inhalt des Hauptversammlungsbeschlusses

Rz. 1968 Der Hauptversammlungsbeschluss muss nach § 193 Abs. 2 AktG den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung sowie den Kreis der Bezugsberechtigten festlegen. Weiter anzugeben ist der Ausgabebetrag, also der Preis, zu dem ein Optionsberechtigter bei Ausübung der Option eine Aktie erwerben kann bzw. die Grundlange zur Berechnung des Ausgabebetrages sowie zumindest die in § 193...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf die rechtlichen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Rechtsfolgen für das Registergericht

(1) Nichtigkeit Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Registerverfahren/Wirksamwerden

Rz. 1663 Nach § 181 Abs. 1 AktG ist die Satzungsänderung vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (bei unechter Gesamtvertretung kann auch ein Prokurist mitwirken) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, soweit keine persönlichen Erklärungen und Versicherungen abzugeben sind.[4306] Anders als bei Kapital...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Mitteilung nach §§ 20, 21 AktG und nach § 42 AktG

Rz. 650 Besitzt ein Unternehmen mehr als 25 % der Aktien, ist dies der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ob die Aktien dem Unternehmen unmittelbar gehören oder ihm die Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG zugerechnet werden, ist nicht gesondert offenzulegen.[2121] § 20 Abs. 2 AktG enthält für bestimmt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Stimmverbote

Rz. 1224 Nach § 136 AktG ist das Stimmrecht ausgeschlossen, wenn es um die eigene Entlastung, um die Befreiung von einer Verbindlichkeit oder um die Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen ihn geht. Insoweit handelt es sich um eine abschließende Regelung. Die Satzung kann die Stimmverbote des § 136 AktG weder erweitern noch einschränken; insb. genügt ein bloßer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aufgaben des Versammlungsleiters

Rz. 1234 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, für die ordnungsgemäße Durchführung (Ordnung) und sachgemäße Erledigung der Geschäfte der Hauptversammlung (Leitung) zu sorgen.[3556] Der Versammlungsleiter hat aus eigenem Recht alle Leitungs- und Ordnungsbefugnisse, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Die Ausübung seiner Befugnisse steht im pflichtgemäßen Ermessen. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Zusammensetzung

Rz. 940 Gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine höhere Zahl festsetzen. Der Grundsatz der Teilbarkeit durch drei wurde aufgehoben und gilt nur noch für solche Gesellschaften, die der Mitbestimmung nach dem DrittelBG unterliegen. Weitere Besonderheiten bestehen im Fall der Arbeitnehmermitbestimmung.[2846] Empfehlungen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Unterbilanzhaftung

Rz. 747 Kommt es zur Eintragung der AG ins Handelsregister, obgleich der Wert des Gesellschaftsvermögens abzgl. des in der Satzung festgelegten Gründungsaufwands[2365] etwa wegen vorzeitiger Geschäftsaufnahme hinter dem in der Satzung festgesetzten Grundkapitals zurückbleibt, haften die Gründer-Gesellschafter, die den Vorstand zur Geschäftsaufnahme ermächtigt haben, anteilig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nichtigkeit

Rz. 1526 Die Gründe für die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses sind in § 241 AktG enumerativ aufgezählt. Besondere Nichtigkeitsgründe bestehen in § 250 AktG für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, in §§ 253, 173 Abs. 3 AktG für Gewinnverwendungsbeschlüsse und in §§ 256, 173 Abs. 3 AktG für festgestellte Jahresabschlüsse. Rz. 1527 § 241 Halbs. 1 AktG betrifft di...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sonstiges

Rz. 343 Die Anmeldung des Formwechsels erfolgt durch alle künftigen Mitglieder des Vorstands (bei der GmbH der Geschäftsführer) sowie alle Aufsichtsratsmitglieder (§ 222 UmwG)[699] und alle Gründer (§ 222 Abs. 2 UmwG). Zur Problematik der überflüssigen Komplementär-GmbH beim Ausgangsrechtsträger vgl. die obigen Ausführungen bei Rdn 313 ff.[700] Rz. 344 Nach § 197 Satz 1 UmwG g...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 362 Zum Formwechsel einer Genossenschaft[719] in eine AG vgl. zunächst o. unter Rdn 311 ff. allgemein zum Formwechsel sowie Rdn 339 ff. zum Formwechsel in eine AG und der AG in die GmbH bei Rdn 352 ff. Insb. sind hier die §§ 258–271 UmwG zu beachten. Rz. 363 Der Formwechsel einer Genossenschaft ist nach § 258 Abs. 1 UmwG nur in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zul...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 2. Prüfungs- und Berichtspflichten

Rz. 34 Der jeweilige Vorstand der beteiligten Gesellschaften muss einen ausführlichen Bericht verfassen, der den Unternehmensvertrag in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erläutert (§ 293a AktG). Besonders sorgfältig ist auf die Art und die Höhe des Ausgleichs oder Abfindung einzugehen. Hinzuweisen ist auch auf die Bewertungsmethode und Bewertungsschwierigkeiten.[98] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Hauptversammlungsbeschlüsse

Rz. 1524 Hauptversammlungsbeschlüsse können bei Verstoß gegen Gesetz oder Satzung wegen inhaltlicher Mängel oder wegen Verfahrensmängeln fehlerhaft sein. Hinsichtlich der Rechtsfolgen wird zwischen lediglich anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unterschieden. Während ein nichtiger Beschluss von Anfang an keine Rechtswirkung zeitigt und nur nach Maßgabe des § 242 AktG gehei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Inhalt der Gründungsprüfung

Rz. 615 § 34 Abs. 1 AktG beinhaltet den Prüfungsinhalt und Prüfungsmaßstab. Danach ist die Prüfung des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer darauf zu erstrecken, ob die Angaben der Gründer über die Übernahme der Aktien, über die Einlagen auf das Grundkapital und die Festsetzungen nach §§ 26, 27 AktG richtig und vollständig sind. Rz. 616 Die nach § 34 Abs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einmann-AG

Rz. 1362 Bei der Einmann-AG liegt immer eine Vollversammlung nach § 121 Abs. 6 AktG vor. Auf die Förmlichkeiten für die Einberufung kann verzichtet werden.[3844] Ein konkludenter Verzicht genügt.[3845] Auch ein Teilnehmerverzeichnis nach § 129 Abs. 1 AktG muss nicht aufgestellt werden. Auf einen Versammlungsleiter kann man bei einer Einmann-AG nach h.M. verzichten, weil dort ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Unternehmensgegenstand

Rz. 791 Notwendiger Satzungsbestandteil ist der Gegenstand des Unternehmens gem. § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Dies ist die Tätigkeit, die die Gesellschaft zu betreiben beabsichtigt.[2487] Diese Angabe dient als Begrenzung der Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands im Innenverhältnis gem. § 82 Abs. 2 AktG (Begrenzung der Vorstandstätigkeit "nach oben"). Zum anderen ist dies aber ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / bb) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 219 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gem. § 210 AktG nur eine Anmeldung durch den Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Mit Eintragung des Beschlusses ist das Grundkapital nach § 211 AktG erhöht. Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.35: Kapita...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister

Rz. 245 Falsche Angaben sind nach § 82 GmbHG für den Geschäftsführer bzw. § 399 AktG für den Vorstand strafbar. Die Gefahr steigt mit Insolvenznähe ("Sanierungsschwindel"), die Gefahr der Entdeckung ist insb. mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gegeben. Diese Strafgefahren sind besonders in den Fällen des Hin- und Herzahlens nach §§ 19 Abs. 5 G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1552 Lediglich anfechtbare Beschlüsse muss der Notar beurkunden, da diese Beschlüsse zunächst wirksam sind, solange ihre Nichtigkeit nicht durch rechtskräftiges Anfechtungsurteil festgestellt wurde.[4057] Anders ist es, wenn mit diesen Beschlüssen unerlaubte oder unredliche Zwecke gem. § 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO verfolgt werden.[4058] Davon zu unterscheiden ist die Fr...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Verleihung

Rz. 75 Die Befugnis zur Führung von Fachanwaltstiteln darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden. Örtlich zuständig ist die Kammer, wo der Rechtsanwalt Mitglied ist. Über den Antrag des Rechtsanwalts auf Erteilung der Erlaubnis entscheidet nach § 43c Abs. 1 BRAO der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, nachdem ein Ausschuss der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorzuleg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Antrag auf Sonderprüfung

Rz. 1086 Anträge auf Sonderprüfung können im Einzelfall ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, wenn sie die Kriterien eines ergänzenden Antrags erfüllen.[3197] Ein solcher Antrag kann im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt Entlastung gestellt werden, wenn davon Vorgänge im Entlastungszeitraum betroffen sind.[3198] Gleiches gilt für eine rechnungslegungsbezogene Sond...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 154 Nach ungarischem Recht sind unter ihrem Firmennamen rechtsfähige Wirtschaftsgesellschaften die offene Handelsgesellschaft ("közkereseti tarsasag", KKT), die Kommanditgesellschaft ("beteti tarsasag", BT), das Gemeinschaftsunternehmen ("közös vallalat", KV), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("korlatolt felelossegü tarsasag", KFT) und die Aktiengesellschaft ("r...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Versuch einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie

Rz. 152 Der Entwurf zu einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Strukturrichtlinie) betrifft die innere Verfassung von Aktiengesellschaften. Hauptelemente waren zunächst die Einführung des (deutschen) dualistischen Systems mit Vorstand und Aufsichtsrat in allen Mitgliedstaaten der EU, und zwar zumindest als Option. Eine zweite Neuerung war die Einführung der Arbeit...mehr