Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 1.1 Begriff der Nachhaltigkeit

Infographic Der Begriff "Nachhaltigkeit" rückt in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus.[1] Er wird weder einheitlich verwendet, noch ist er gesetzlich einheitlich definiert. Zunächst einmal wird Nachhaltigkeit vorrangig mit den Themen Klima- und Umweltschutz in Verbindung gebracht. Das Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility ("gesellschaftliche Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1 Wertaufholung und Gewinnverwendung: Bildung einer sogenannten Wertaufholungsrücklage

Rz. 54 Eine Kapitalgesellschaft, die eine Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen hat, weist ein im Vergleich zur Nichtzuschreibung höheres Ergebnis in der Handelsbilanz aus und besitzt damit ein tendenziell größeres Ausschüttungsvolumen. Um zu vermeiden, dass derartige Zuschreibungserträge trotz ihrer Finanzunwirksamkeit Ausschüttungen an die Anteilseigner zur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Rn. 308 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289f Abs. 2 Nr. 3 verlangt eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Unter Letzteren werden Gremien innerhalb des Vorstands oder AR verstanden, die Entscheidungen der Organe qualifiziert vorbereiten sowie die Ausführung von Beschlüssen überwachen. Während Aussch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 7 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Verpflichtet sind Vorstand und AR gemeinschaftlich; dies soll eine wechselseitige Kontrolle sicherstellen und klar die Kompetenz anderer Gremien ausschließen. Es ist zwingend ein einheitlicher von beiden Organen beschlossener Bericht zu erstellen, so dass eine getrennte oder divergierende Berichterstattung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 19/97...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Angaben über die Einhaltung der Mindestbeteiligung von Frauen und Männern im Vorstand

Rn. 317a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten UN aus mehr als drei Mitgliedern besteht, muss dieser nach § 76 Abs. 3a AktG mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein (vgl. für SE § 16 Abs. 2 bzw. § 40 Abs. 1a SEAG). Wird diese Vorgabe bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Absicht des Vorstands

Rn. 49 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Entscheidend ist die ernstliche Absicht des Vorstands, die Aktien nach ihrem Erwerb Personen aus vorstehend genanntem Personenkreis anzubieten. Rn. 50 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Absicht muss sich dazu nach außen manifestiert haben, die Ernstlichkeit muss aus den Umständen erkennbar sein. Zu fordern ist ein entsprechender Beschluss mit reali...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Absicht des Vorstands

Rn. 59 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur Verwendungsabsicht und der zu fordernden Ernstlichkeit vgl. auch HdR-E, AktG § 71, Rn. 49f. Die Ernstlichkeit der Verwendungsabsicht bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG setzt nach h. M. voraus, dass die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten HV gefasst sind (vgl. §§ 293 Abs. 1f., 319 Abs. 2, 320 Abs. 1 AktG), sofern ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Individualisierte Angabe der Bezüge von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8, 286 Abs. 5 (a. F.))

Rn. 966 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem VorstOG wurde für börsennotierte AG erstmals die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Bezüge der (aktuellen) Vorstandsmitglieder in das HGB eingeführt (vgl. § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8 (a. F.)). Sinn und Zweck der individualisierten Angabe der Bezüge war die Schaffung von Transparenz sowie die Information der Aktionäre übe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wahlverfahren bei einer AG

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer AG ist der AP auf der HV zu wählen (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz, dass die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft auf der HV einer AG ausüben (vgl. § 118 Abs. 1 AktG). Die Wahl des AP wird regelmäßig in der ordentlichen HV, die über die Gewinnverwendung und Entlastung b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Angaben zu Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Rn. 311 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das FüPoG I eingefügte § 289f Abs. 2 Nr. 4 verlangt Angaben zu den Zielgrößen, die das UN für den Frauenanteil im Vorstand, AR und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt hat, sowie zu den Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen. Zudem ist anzugeben, ob die Zielgrößen innerhalb der gesetzten Frist errei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Kodex

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen sowie Anregungen für den Vorstand und AR, die dazu beitragen sollen, die Gesellschaft im UN-Interesse zu führen. I.d.S. sollen die Grundsätze wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller UN-Führung wiedergeben und Anlegern sowie weiteren Stakeholdern grundlegende Informationen geben. Durch die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Form und Inhalt der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 161 Abs. 1 AktG haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) sowie weiterer Gesellschaften mit Kap.-Marktzugang (Abs. 1 Satz 2 AktG) außerhalb des JA bzw. KA jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 296 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Erklärung zur UN-Führung sieht das Gesetz zwei alternative Berichts- und Offenlegungsformen vor. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Aufnahme in den Lagebericht als Standardvariante anzusehen. Die Erklärung zur UN-Führung muss dann innerhalb des Lageberichts einen eigenen Abschnitt bilden (vgl. § 289f Abs. 1 Satz 1). Alternativ ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Genehmigtes Kapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 937 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG sind im Anhang auch Angaben über das genehmigte Kap. zu machen. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG ist "nicht anzuwenden auf Aktiengesellschaften, die kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sind" (§ 160 Abs. 3 Satz 1 AktG). Rn. 938 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das genehmigte Kap. unterli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitraum der Wahl bei einer AG, KGaA und SE

Rn. 40 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der dem Prüfer für die Prüfung des JA von AG, KGaA und SE zur Verfügung stehende Zeitraum ist unter Beachtung der im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Fristen für Aufstellung des JA durch den Vorstand (bzw. bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren), Vorlage des JA beim AP, Prüfung des JA durch den AP, Vorlage des gep...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien (Satz 1 Nr. 2)

Rn. 183 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sind die Stimmrechte oder die Übertragbarkeit von Aktien beschränkt, ist dies nach § 289a Satz 1 Nr. 2 anzugeben, soweit dies dem Vorstand des UN bekannt ist (vgl. DRS 20.K194). Berichtspflichtig sind sowohl gesetzliche als auch satzungsmäßige, vertragliche und andere Beschränkungen. Zu den vertraglichen Beschränkungen zählen auch solche zwi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Vergleichende Darstellung (Nr. 2)

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG verlangt eine vergleichende Darstellung der jährlichen ­Veränderung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der über die letzten fünf GJ betrachteten durchschnittlichen Vergütung von AN auf Vollzeitäquivalenzbasis, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von AN einbezogen wurde ("pay...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 1031 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anhangangabe zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) in das HGB eingeführt und zuletzt durch das BilMoG geändert. § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklär...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schadensersatzpflichten

Rn. 112 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Entsteht einer AG/KGaA/SE durch einen Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 AktG ein Schaden, können sowohl der Vorstand unter den Voraussetzungen des § 93 AktG, der AR unter den Voraussetzungen der §§ 116, 93 AktG als auch Dritte nach § 117 AktG schadensersatzpflichtig sein (vgl. auch KK-AktG (2011), § 71, Rn. 253; MünchKomm. AktG (2024), § 71, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Diese Erklärung, die erstmals im Jahr 2002 er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berichtsinhalte

Rn. 300 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung umfasst nach § 289f Abs. 2 sieben Themenfelder und einen Verweis: die Entsprechungserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG (Nr. 1), einen Verweis auf den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG (Nr. 1a), Angaben zu UN-Führungspraktiken (Nr. 2), eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Wahlverfahren bei einer SE

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die europäische AG (SE) gelten die SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 (ABl. EG, L 294/1ff. vom 10.11.2001) sowie das von der BRD verabschiedete SE-Ausführungsgesetz (SEAG) vom 22.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3675ff.). Gemäß Art. 38 der SE-VO darf eine SE monistisch oder dualistisch strukturiert sein. Der Aufbau betreffender Gesellschaft ist in der Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Allgemeine Anforderungen an den Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten GJ jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und AR von der Gesellschaft ebenso wie UN desselben Konzerns (vgl. § 290) gewährte und geschuldete Vergütu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / hh) Angaben zum Diversitätskonzept

Rn. 318 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurde die Erklärung zur UN-Führung um Angaben zur Diversität in den Leitungs- und Überwachungsorganen erweitert (vgl. § 289f Abs. 2 Nr. 6). Die Vorschrift setzt die Vorgaben der CSR-R in deutsches Recht um (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 401f.). Mit der Berichtspflicht möchte der Gesetzgeber die UN anhalten, die Vielfalt in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Erteilung des Prüfungsauftrags

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualistisch strukturierten SE liegt die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kostenentscheidung

Rn. 118 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Über die Frage, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss, entscheidet das Gericht gemäß § 81 Abs. 1 FamFG nach Billigkeit. Die Kosten werden dabei grds. den unterlegenen Beteiligten aufzuerlegen sein, also bei stattgegebener Entscheidung der prüfungspflichtigen Gesellschaft, bei Zurückweisung des Antrags der widersprechenden Partei (vgl. Me...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das ARUG II führt mit § 162 Abs. 1 AktG einen von Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) künftig jährlich aufzustellenden Bericht über die im letzten GJ gewährten und geschuldeten Bezüge (Vergütungsbericht) ein. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG stellt dabei allg. Anforderungen an den Vergütungsbericht auf, während...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vorteile einer Erwerbsmöglichkeit

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Andererseits ist der Erwerb eigener Aktien eine unkomplizierte Form der Verteilung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter. Insiderkenntnisse werden verwertet, kommen aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG allen zugute. Die Ankündigung des Rückkaufs kann eine Steigerung der Aktienrendite ermöglichen, insbesondere weil ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Entsprechenserklärung

Rn. 302 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 ist die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung zur UN-Führung aufzunehmen. Es handelt sich insofern nicht um eine neue Berichtspflicht, sondern um die Einbindung einer bestehenden Erklärung in den Lagebericht. Rn. 303 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Vorstand und AR börsennotierter AG, KGaA und SE müssen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ausblick auf weitere Entwicklung

Rn. 326 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In der Gesamtschau stellt sich die Berichtserstattung über die CG als ein sehr zersplittertes und sowohl für Anwender als auch Adressaten zunehmend unübersichtliches Gebiet der UN-Berichterstattung dar. Die sukzessiv erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung zur UN-Führung fokussieren einzelne Sachverhalte der CG, sind aber nicht in ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verweis auf den Vergütungsbericht

Rn. 304a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das ARUG II ergänzte § 289f Abs. 2 Nr. 1a verlangt, eine Bezugnahme auf die Internetseite des UN, auf welcher der Vergütungsbericht über das letzte GJ und der Vermerk des AP gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Rn. 305 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 sind weiterhin relevante UN-Führungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus angewendet werden, in der Erklärung zur UN-Führung anzugeben. Ferner ist darauf hinzuweisen, wo die UN-Führungspraktiken öffentlich zugänglich sind. Rn. 306 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Berichtspflicht zu diesem Sachverhalt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechenserklärung und Abschlussprüfung

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 285 Nr. 16 ist im Anhang zum JA anzugeben, dass die Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist (vgl. BeckOK-HGB (2024), § 285, Rn. 55ff.). Stellt das UN auch einen KA auf, ist im Konzernanhang für jedes in den KA einbezogene börsennotierte UN anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr