Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1)

Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder einen Hinweis beachtet oder nicht beachtet haben. Ein entsprechendes Verbot einer Benachteiligung folgt bereits aus § 25b Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.2.2 Umsatzsteuer

Umsätze eines Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins unterliegen der Umsatzsteuer, wenn die Tätigkeit als freier Mitarbeiter selbstständig ausgeübt wird. Dasselbe gilt für die Umsätze als bestellter Geschäftsführer des Lohnsteuerhilfevereins.[1] Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Eine solche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.4 Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung

Nach § 22 Abs. 1 und 7 StBerG haben Lohnsteuerhilfevereine innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Der Geschäftsprüfer oder die Geschäftsprüferin hat dem Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 22 Abs. 6 StBerG). Eine Abschrift des vollständigen Prüfungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg?

Laut § 6 TV-EUmw/VKA bestimmt der Arbeitgeber, welche Anbieter und Durchführungswege in seinem Wirkungskreis zugelassen werden. Praxis-Tipp Mangels laufender Angelegenheit sollte das Gremium, z. B. der Gemeinderat, entscheiden (bei GmbH/AG/e. V. je nach Zuständigkeitsverteilung) und die weitere Durchführung z. B. auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt auch im Rahmen des B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.3 Der Vorstand

Der Vorstand eines Vereins kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Beschlüsse sind in der in der Satzung vorgesehenen Form herbeizuführen. Es empfiehlt sich, dort auch die Möglichkeit von virtuellen Sitzungen und entsprechender Beschlussfassung vorzusehen. Nach § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB sind die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich unentgeltlich tätig. Im Zivilrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.1 Die Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder des Vereins zu laden. Sie ist wie in der Satzung vorgesehen abzuhalten. Die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ist nun auch gesetzlich geregelt. Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch virtuell teilnehmen können. Die Mitglieder können darüber hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.4 Fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann auch widerrufen werden, wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen organisiert wird. Die Unfähigkeit des Vorstands zur ordnungsgemäßen Durchführung ist jedoch auch e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 3.1 Gründungsversammlung

Konstituierender Akt des Vereins ist die Gründungsversammlung. Sie hat im Wesentlichen 2 Aufgaben: zum einen die Satzung des Vereins mit dem erforderlichen Inhalt[1] zu beschließen und zum anderen den Vorstand zu wählen, der die Anmeldung zum Vereinsregister vorzunehmen hat.[2] Ein eingetragener Verein muss mindestens 7 Gründungsmitglieder [3] haben. Die Satzung ist ebenfalls...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5 Die Organe des Vereins

Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Organe des Vereins: die Mitgliederversammlung [1], an deren Stelle bei Lohnsteuerhilfevereinen auch eine Vertreterversammlung treten kann[2], und der Vorstand.[3] Die Aufgabenabgrenzung erfolgt durch Satzung, dabei ist zu beachten, dass der Vorstand jedenfalls die Entscheidungsbefugnisse für laufende Geschäfte erhält, da sonst eine sachgemäße ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.4.3 Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter das KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr erzielen. Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5 Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. – ZVL

Um den Beratern eine kostengünstige Zertifzierung anzubieten, kamen die beiden seinerzeitigen Dachverbände der Lohnsteuerhilfevereine, BDL und NVL, überein, eine gemeinsame Zertifizierungsstelle zu gründen, den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. – kurz: "ZVL". Dessen Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar aus einem Vorsitzenden und 3 Stellvertreter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.5 Gebührenordnung

Der Vorstand des ZVL hat eine Gebührenordnung beschlossen, die im Internet abrufbar ist.[1] Die Gebühr für die Durchführung der Prüfung nach den Abschn. 4 und 5 beträgt 200 EUR. Die Zertifizierungsgebühr nach den Abschn. 6 und 7 beträgt 40 EUR jährlich und ist für 5 Jahre im Voraus zu entrichten. Danach kostet das Zertifikat für einen Beratungsstellenleiter, dessen Lohnsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.6 Sicherstellung der sachgemäßen Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen

Die sachgemäße Ausübung der Beratungstätigkeit betrifft das tatsächliche Wirken des Vereins, seiner Organe und Mitarbeiter. Die Satzung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen hat, kann die Sicherstellung nicht leisten. Die Sicherstellung der sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen durch die Satzung wird daher nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StBerG in erster Linie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.1 Meldepflichten

Der Vorstand hat der für den Sitz des Vereins zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder-(Vertreter-)Versammlung.[1] Der Meldung ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Beschlussfassung beizulegen. den Prüfungsbericht der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.2 Anforderungen an die Dienstleistungserbringung des Beratungsstellenleiters und die technische sowie sonstige Ausstattung der Beratungsstelle

Die Abschn. 6 und 7 der Norm wenden sich ausschließlich an die Beratungsstellenleiter. Der Bereich "Dienstleistungserbringung" (Abschn. 6) benennt 19 Kategorien: gesetzliche Vorgaben, sachgemäße und gewissenhafte Hilfeleistung in Steuer­sachen, Bekanntgabevollmacht, Prüfung, Einspruch, Klageverfahren, Fristenüberwachung, Fortbildung, Fachliteratur, Posteingang, elektronische Datenverarb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.5 Weitere Organe

Es ist dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, durch Satzung weitere Organe, z. B. Beirat, Aufsichtsrat, einzusetzen. Da derartige Organe gesetzlich nicht vorgesehen sind, können aus den gesetzlichen Vorschriften auch keine Voraussetzungen für ihre Wahl, Zusammensetzung oder Tätigkeit abgeleitet werden.[1] Allerdings ist es unzulässig, Aufgaben und Rechte, die gesetzlich der M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.4 Besondere Vertreter

Durch Satzung können neben dem Vorstand nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BGB besondere Vertreter für bestimmte Geschäfte bestimmt werden. Da jedenfalls die Beratungsstellenleiter regelmäßig gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten für den Verein auftreten, sind sie satzungsmäßig als besondere Vertreter vorzusehen. Hierbei ist auch zu regeln, inwieweit sie gegenüber den Mitgli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.4 Haftung

Der Verein kann die Haftung für das Verschulden seiner Organe und seiner Angestellten bei der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern nicht ausschließen.[1] § 31 BGB sieht hier ebenfalls eine allgemeine Haftung des Vereins für Schäden vor, die durch Vereinsorgane verursacht wurden. Diese Regelung wird durch die §§ 31a und b BGB im Falle einer unentgeltlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4 Die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins

Die Satzung eines eingetragenen Vereins ist nach ihrer Rechtsnatur ein mehrseitiger Vertrag. Das Mitglied verpflichtet sich durch die Zustimmung zur Gründung oder durch den Eintritt in den Verein, die durch Satzung festgelegten Pflichten zu übernehmen und erhält die satzungsmäßigen Mitgliedsrechte. Gegenüber Dritten hat die Satzung nur ausnahmsweise Rechtswirkung, z. B. bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 22 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 21 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.5 Bußgeldvorschriften

Neben den genannten Sanktionen können Verstöße des Vorstands gegen die gesetzlichen Pflichten auch mit Bußgeldern geahndet werden.[1] Anders als bei diesen Sanktionen kann ein Bußgeld auch noch verhängt werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist. Allerdings setzt die Verhängung eines Bußgelds stets vorsätzliches Verhalten voraus.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.3 Verbraucherschutz

Einen breiten Raum nehmen Regelungen zum Schutz der gesetzesunkundigen Vereinsmitglieder vor wirtschaftlicher Übervorteilung ein. Neben Vorschriften, die eine bessere Kontrolle des Vorstands durch die Mitglieder ermöglichen[1] oder die Durchsetzung der Rechte des einzelnen Mitglieds erleichtern[2], ist vor allem die Untersagung anderer wirtschaftlicher Betätigungsformen im Z...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 56 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen inf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 70 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 24 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 93 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 33 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 149 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vergütungsspenden

Tz. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsätzlich ist die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG, s. Anhang 10). Tz. 27 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aus dem Ausschluss von "Nutzungen und Leistungen" folgt nicht, dass Aufwendungen, z. B. anlässlich erbrachter Arbeitsleistungen des Zuwendenden/Spenders, die aus dessen Vermögen effektiv a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Kennzahlen eb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsgenossenschaft

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Verbände/Vereine, die Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigen oder Personen wie Arbeitnehmer ohne Entgelt beschäftigen, müssen Meldungen (Entgeltnachweise) an die Berufsgenossenschaft einreichen (Versicherte kraft Gesetzes). Für Verbände und Vereine ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit Sitz in Hamburg zuständig. Die Beträge, die an di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Gebührenanspru... / II. Gebühren des Kanzleiabwicklers

Nach Auffassung des LAG hat das ArbG die an Rechtsanwalt A aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung zu Recht auf (nur) 1.594,01 EUR festgesetzt. Die Auffassung des Rechtsanwalts A, es seien sowohl die zu Lebzeiten des Rechtsanwalts K angefallenen Gebühren (Verfahrens- und Terminsgebühr aus 7.281,88 EUR) als auch für seine Tätigkeit angefallene Gebühren (Verfahrens-, Termins...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.6 ESRS 2 GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Rz. 69 Nach ESRS 2 GOV-4 haben Unternehmen eine Übersicht über die in ihrer Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (sog. Due-Diligence-Prozess) offenzulegen. Ziel dieser Offenlegungspflicht ist es, das Verständnis über die Verfahren des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 89 Bei der Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von den folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrec...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur CSRD-Erweiterung der ESEF-Taxonomie

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungseleme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 31 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr