Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.4 Bagatellgrenze

Verwendet der Leistungsempfänger das Grundstück bzw. einzelne Grundstücksteile nur in sehr geringem Umfang für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung zur Vermeidung von Härten weiterhin zulässig. Eine geringfügige Verwendung für Ausschlussumsätze kann angenommen werden, wenn im Fall der steuerpflichtigen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.16 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2019 Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften / § 15 UStG Eine Finanzholding ist nicht als Unternehmerin anzusehen. Anders ist dies bei einer Führungsholding. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gegenüber ihren Gesellschaften gegen Sonderentgelt tätig wird. Die Höhe des Enrgelts dürfte regelmäßig unerheblich sein. Von daher stellt die USt auf die Ausgangsumsätze keine Obe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vorsteuerabzug

Rz. 32 Die Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus.[1] Dieser Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG nicht ein, wenn die Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei sind und sich unmittelbar auf Gegenstände beziehen, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Der Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.5 Vorsteuerabzug bei Ausführung auch vorsteuerabzugsschädlicher Umsätze

Insolvenzverwalter können neben den üblichen steuerpflichtigen Umsätzen möglicherweise auch steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließen (z. B. Veräußerung eines Grundstücks des Unternehmensvermögens umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). In diesem Fall ist die Vorsteuer nach der Verwaltungsauffassung entsprechend §...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.11 Änderungen hinsichtlich der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)

Die Änderungen stellen klar, dass im Fall einer Vorsteueraufteilung eine Berechnung der nicht abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Gesamtumsatzschlüssel nur dann möglich ist, wenn dieser der einzige mögliche Aufteilungsmaßstab ist. Er ist damit nachrangig zu anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden. Inhaltliche Änderungen sollen mit der Neuformulierung nicht ...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung: Es kommt auf die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich an

Umsatzsteuerlich ist für den privaten Nutzungsanteil zwischen der Nutzung des angeschafften Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräts und den anfallenden Kosten (z. B. Gebühren, Wartungskosten etc.) zu unterscheiden. Zuordnung zum Unternehmen und Privatnutzung des Geräts Vorgelagert ist die Frage, in welchem Umfang das Gerät dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf den Maßstab kommt es an

Zusammenfassung Führt ein Unternehmer sowohl Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zulassen, als auch Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, muss bei jeder Eingangsleistung geprüft werden, ob für sie ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht. Soweit die Eingangsleistung nicht einer bestimmten Ausgangsleistung zugeordnet werden kann, muss eine...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer sowohl Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zulassen, als auch Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, muss bei jeder Eingangsleistung geprüft werden, ob für sie ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht. Soweit die Eingangsleistung nicht einer bestimmten Ausgangsleistung zugeordnet werden kann, muss eine Vorsteueraufte...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug für den Unternehmer ist ein zentrales Element in der Umsatzsteuer. Nur durch den Vorsteuerabzug kann erreicht werden, dass der Unternehmer im Regelfall nicht mit der Umsatzsteuer belastet ist, sondern nur der Endverbraucher wirtschaftlich die Umsatzsteuer zu tragen hat. Führt der Unternehmer nur Ausgangsleistungen aus, die den Vorsteuerabzug zulassen oder ...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2 Fall: Die Rechtsanwältin

2.1 Sachverhalt Rechtsanwältin R betreibt in Leipzig eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmerin und hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Aufgrund ihrer profunden Fachkenntnisse übernimmt sie auch regelmäßig Betreuungsleistungen nach § 1814 BGB für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Im Kalenderjahr 2023 hatte sie insgesamt U...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 3 Fall: Die Immobilien

3.1 Sachverhalt Investor I besitzt in Deutschland 2 Immobilien, die er langfristig vermietet. In Freiburg besitzt er eine gemischt genutzte Immobilie, in der er 800 m² Bürofläche an ein weltweit agierendes erfolgreiches Medienhaus für 16.000 EUR monatlich vermietet. In dem erst vor einigen Jahren errichteten Gebäude befinden sich auch Mietwohnungen mit einer Gesamtfläche von 6...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.3 Lösung

Die Rechtsanwältin ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie mit ihrer Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Der Rahmen ihres Unternehmens ist die Tätigkeit als Rechtsanwältin. Soweit sie noch eine Eigentumswohnung besitzt, die sie vermietet, gehört auch diese Leistung in den Rahmen ihres einheitlichen Unternehmens, da ein Unte...mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.2 Fragestellung

Die Rechtsanwältin möchte wissen, welche Auswirkungen sich für sie beim Vorsteuerabzug für ihre Gemeinkosten (Bürokosten, Pkw-Kosten etc.) für 2024 ergeben werden. Welche Konsequenzen muss R ziehen, wenn sich am Jahresende 2024 herausstellt, dass sie in diesem Jahr bei einem Gesamtumsatz von 295.000 EUR aus Betreuungsleistungen 52.000 EUR erzielt hat. Weiterhin möchte R wisse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.2 Fragestellung

I möchte wissen, welche Konsequenzen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben. Insbesondere möchte er wissen, wie er die für die Immobilien anfallenden Bewirtschaftungskosten umsatzsteuerlich berücksichtigen kann. Soweit gesetzlich möglich, möchte I auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze verzichten.mehr

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Vorsteueraufteilung – auf d... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwältin R betreibt in Leipzig eine gutgehende Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmerin und hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Aufgrund ihrer profunden Fachkenntnisse übernimmt sie auch regelmäßig Betreuungsleistungen nach § 1814 BGB für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Im Kalenderjahr 2023 hatte sie insgesamt Umsätze aus ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.1 Sachverhalt

Investor I besitzt in Deutschland 2 Immobilien, die er langfristig vermietet. In Freiburg besitzt er eine gemischt genutzte Immobilie, in der er 800 m² Bürofläche an ein weltweit agierendes erfolgreiches Medienhaus für 16.000 EUR monatlich vermietet. In dem erst vor einigen Jahren errichteten Gebäude befinden sich auch Mietwohnungen mit einer Gesamtfläche von 650 m², die für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Sein einheitliches Unternehmen umfasst die beiden Mietobjekte. Die Vermietungsumsätze sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, die dort ausgeführt sind, wo die Grundstücke belegen sind.[1] ...mehr

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Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 Abs. 4 UStG erfasst Mischfälle, in denen ein Unternehmer für sein Unternehmen gelieferte oder eingeführte oder i. g. erworbene Gegenstände oder für sein Unternehmen in Anspruch genommene sonstige Leistungen (Eingangsleistung) sowohl für Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), als auch für Ausgangsumsätz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach dem Flächenschlüssel aufteilen, wenn die Lokalteile mit den dort aufgestellten Geldspielgeräten...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von m...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Rumänien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. 297 und 298 Steuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (definiert i. d. R. als Fahrzeuge mit weniger als zehn Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, mindestens 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Polen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 86a und Art. 88 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kosten für Bewirtung, Hotelübernachtungen, 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Litauen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 62 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment bzw. 100 %, soweit die Kosten 2 % der Umsätze übersteigen, Geschenke außer solchen vo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Zypern berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Unterkunft, Speisen und Getränke (außer für Angestellte), Anschaffung, Miete oder Leasing von PKW. Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin sind Vorsteuerbeträge vom Abz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Sachliche Einschränkungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nachdem zunächst geprüft wurde, ob nach § 9 Abs. 1 UStG die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Option zur Steuerpflicht überhaupt in Betracht kommen, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 nach § 9 Abs. 2 UStG eine Option nur insoweit zulässig, als bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), bei d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Leistungen des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Auszahlung der Versicherungssumme ist strittig: Nach der derzeit wohl (noch) herrschenden Meinung führt die Zahlung zu einem echten (nichtsteuerbaren) Schadensersatz (so Husmann in R/D, § 1 Rn. 431). Nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung ist die Schadensersatzleistung steuerbar, aber nach § 4 Nr....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug: In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urt. v. 16.9.2020 – C-528/19 – Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, UR 2020, 840, hat der BFH (BFH, Urt. v. 16.12.2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17), UR 2021, 465) abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.12 Vorsteueraufteilung und Vorsteuerberichtigung

Verwendet ein Unternehmer einen Gegenstand zwar für sein Unternehmen, aber nicht ausschließlich für vorsteuerabzugsberechtigende oder für vorsteuerabzugsschädliche Umsätze, liegt ein Fall der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG vor. Um eine Verprobung der Vorsteuerbeträge in diesen Fällen sicherzustellen, sollten die Vorsteuerbeträge, die nicht eindeutig den Vorsteuera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 Grundsätzliches zur Umsatzsteuerverprobung

Fehler in der Buchhaltung – dem Datenmaterial für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Jahressteuererklärung – sollten vom Unternehmer und/oder dessen Berater vermieden werden. Aber: Auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Einsatz von professioneller Software lassen sich Fehler in der Buchhaltung nicht ausschließen. Wichtig Basis der korrekten Umsatzsteuererk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung?

Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieblichen Rahmen, kann das zu einer Umsatzsteuerprüfung führen: Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG Neugründungen von Unternehmen Inanspruchnahme von Steuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr