Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Fall des BFH vom 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / C. Mittelalter

Rz. 6 Das Verwandtenerbrecht blieb auch nach der fränkischen Zeit bestehen, selbst wenn die alten Bindungen der Hausgemeinschaft und der Sippe zurückgingen.[16] Das germanische Recht kannte keine gewillkürte Erbfolge. Eine "Vergabung von Todes wegen" wurde erst nach und nach möglich, zunächst nur zugunsten der Kirche.[17] Verfügungen von Todes wegen wurden in der Form des "K...mehr

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§ 7 Ausgleichung / III. Zusammentreffen von Ausgleichung und Anrechnung: Zuwendung ist gleichzeitig ausgleichungs- und anrechnungspflichtig (§ 2316 Abs. 4 BGB)

Rz. 98 Ist die Zuwendung an einen pflichtteilsberechtigten Abkömmling gleichzeitig nach §§ 2050 ff. BGB ausgleichungs- und nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig, hätte eine Berechnung seines Pflichtteils zur Folge, dass die Zuwendung eine ihren Wert übersteigende (1 ½-fache) Berücksichtigung findet.[186] Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zum jeweils erklärten Normzweck. Zu...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / E. Rezeption

Rz. 15 Rezeption meint in unserem Zusammenhang die Übernahme des antiken römischen Rechts im mittelalterlich-neuzeitlichen Europa.[51] Wenn vom "römischen Recht" gesprochen wird, ist dies selbstverständlich eine erhebliche Verkürzung. Es wird auf eine mehrere Jahrhunderte umfassende Periode voller Entwicklungen zurückgeblickt. Den Höhepunkt erreichten die "genialen Schöpfung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 567 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Änderung die Gesellschafterversam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1105 Der Gesetzgeber hat mit der am 1.1.1999 umfassend in Kraft getretenen Insolvenzordnung [2924] ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die Gläubiger werden durch ein geregeltes und vom Insolvenzgericht überwachtes Verfahren gleichmäßig befriedigt.[2925] Wegen einer besseren Verteilungsgerechtigkeit und akzeptableren Quoten für alle Gläubiger gibt es im Insolv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön, Die vermögensverwaltende PersGes – Ein Kind der HGB-Reform –, DB 1998, 1169. Rn. 36 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine PersGes, deren Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist gem § 105 Abs 1 HGB eine OHG, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.2 Bestandsschutz für bestimmte Altfälle

Tz. 43 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 5 KStG idF des JStG 2009 sind dann, wenn im Einzelfall vor dem 18.06.2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses des JStG 2009) bei der Einkommensermittlung nach anderen Grundsätzen als nach § 8 Abs 7 KStG verfahren worden ist, diese Grundsätze insoweit letztmals für den VZ 2011 maßgebend. UE greift diese Regelung nur, wenn die bish...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.7 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit nach alter Rechtslage

Tz. 239 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Fin-Verw hat für die Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF und die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, bisher auf die Verhältnisse am vorangegangenen Abschlussstichtag abgestellt. Das soll auch bei einem unterjährigen Erwerb oder einer unterjährigen Veräußerung von Gesellschaften gelten. Bei Neugründung einer Gese...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 41 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 5...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Teilauseinandersetzung

Rz. 74 Scheiden einzelne Miterben infolge einer Teilauseinandersetzung aus der Erbengemeinschaft aus (§ 2033 BGB), gilt nach hierzu überwiegend vertretener Auffassung der allgemeine Teilungsbegriff.[149] Es muss also infolge einer Teilauseinandersetzung nicht zwingend zu einer Teilung des gesamten Nachlasses kommen. Die Teilauseinandersetzung hat aber dennoch Einfluss auf di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Mittelbare Beherrschung der Besitz-PersGes

Rn. 320h Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach früherer Rspr des BFH reichte für eine Beherrschungsidentität dagegen lange Zeit eine nur mittelbare Mehrheits-Beteiligung der maßgeblichen Personengruppe an der Besitz-PersGes über eine zwischengeschaltete Tochter-KapGes nicht aus, die vorgeschaltete KapGes entfaltete vielmehr Abschirmwirkung und führte zu einem aus dem Trennungsprin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr

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§ 7 Ausgleichung / II. Anwendbarkeit der Ausgleichungsvorschriften

Rz. 8 Die Ausgleichungsvorschriften finden Anwendung, wenn Abkömmlinge als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen (§ 2050 BGB), wenn Abkömmlinge testamentarisch auf dasjenige eingesetzt werden, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden (§ 2052 Abs. 1 BGB), oder wenn die Erbteile testamentarisch so bestimmt sind, dass sie zueinander in demselben Verhältnis stehen, wie be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.25: Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: X-AG – 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: Y-GmbH – un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Auseinandersetzung bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 15 Erfolgt die Sondererbfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel (vgl. Rdn 151) kann sich die Auseinandersetzung schwieriger gestalten. Beispiel (wie oben, siehe Rdn 14) Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass die Gesellschaft jeweils nur mit dem ältesten Abkömmling des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Im Rahmen der Sondererbfolge geht damit der ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 684 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.55: Antrag auf Unterlassung der Beschäftigung im Rahmen von Überstunden am Sa./So. An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligtenmehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Zeugnissprache

Rz. 268 Auf dem schmalen Grad zwischen Wahrheitspflicht und Gebot des verständigen Wohlwollens haben sich schablonenhafte Redewendungen und Standardsätze eingebürgert, die in der Praxis einheitlich in eine Notenskala von "sehr gut" bis "ungenügend" übertragen werden. Dies hat es nötig gemacht, bei Zeugnissen stets "zwischen den Zeilen" zu lesen und auf Auslassungen, sog. "be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Schutzschrift im Beschlussverfahren

Rz. 654 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.53: Schutzschrift im Beschlussverfahren An das Arbeitsgericht _________________________ (Adresse) Schutzschrift, im Beschlussverfahren In Sachen Betriebsrat der Firma _________________________ GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name), _________________________ (Firmenadres...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.5 Rechtsfolgen

Tz. 440 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 8 KStG gelten die Anteile als von oder an die Kö überlassen. MaW: ist die Pers-Ges die Verleiherin, gelten die Anteile als von der MU-Kö überlassen und ist die Pers-Ges die Entleiherin, gelten die Anteile als an die MU-Kö überlassen. § 8b Abs 10 S 8 KStG fingiert, dass die tats von oder an die Pers-Ges erfolgte Anteilsüberla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Musterklausel Geschäftsgeheimnis

Rz. 1554 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.90: Geschäftsgeheimnis § 1. Definition Geschäftsgeheimnis Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne dieser Regelung ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IX. Geschwister in Erbengemeinschaft

Rz. 29 Für das Verhalten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander als Teil der Konfliktforschung bilden aus Geschwistern bestehende Gemeinschaften ein relativ großes und soziologisch-psychologisch interessantes Forschungsfeld. Lettke reißt zentrale Probleme der aus Geschwistern bestehenden Erbengemeinschaft an.[56] Zum einen falle eine elterliche Autorität weg, we...mehr

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§ 6 Haftung / II. Erbfallschulden

Rz. 13 Erbfallschulden sind die den Erben als solche treffenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB), d.h. Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls in Bezug auf den Nachlass entstehen.[28] Von den Erblasserschulden unterscheiden sie sich dadurch, dass sie noch nicht in der Person des Erblassers entstanden waren. Ebenso wie reine Erblasserschulden hängt deren Entstehung nicht v...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / XI. Erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder

Rz. 33 Erst seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997[66] mit Wirkung zum 1.4.1998 haben nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik die gleiche erbrechtliche Stellung erlangt wie eheliche Kinder.[67] Die Sonderregeln über den Erbersatzanspruch nach §§ 1934a–e BGB wurden gestrichen.[68] Sie hatten im Jahr 1969 die Regelung des § 1589 Abs. 2 BGB ersetzt, nach dene...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Regelungsoptionen

Rz. 1515 Lange waren arbeitsvertragliche Regelungen zum Urlaub knapp und beschränkten sich auf Bestimmungen zum Umfang des Urlaubs. Infolge der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des EuGH empfiehlt sich eine deutliche Differenzierung zwischen dem gesetzlichen und dem übergesetzlichen Urlaubsanspruch. Über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehende Urlaubsansprüche (M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.7 Lizenzen/Erfindungen

Tz. 1373 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine Betriebsaufspaltung kann auch durch die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer ungeschützten Erfindung entstehen. Es ist dabei unerheblich, ob die Erfindung oder das Nutzungsrecht für das Besitzunternehmen eine wes Betriebsgrundlage bilden. Entscheidend ist die Wesentlichkeit bei der Betriebs-Gesellschaft. Überlässt die Betriebs-Kap-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträglich sich ergebende Einkünfte (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/2024Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50 Abs 2 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG hebt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs zu Lasten des StPfl für die Fälle auf, in denen nachträglich festgestellt wird, dass zu Unrecht von einer unbeschränkten StPfl ausgegangen wurde, in Wirklichkeit aber beschränkte StPfl vorlag. Unerheblich ist hierbei, ob die Annahme der unbes...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Keine wesentliche Veränderung

Rz. 74 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsmäßige Verwaltung mehr und kann daher weder mehrheitlich beschlossen noch verlangt werden, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB. "Wesentlich" ist eine Veränderung, wenn durch die beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise g...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Abmahnung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.86: Abmahnung durch den Arbeitnehmer An die _________________________-GmbH (Arbeitgeber) _________________________ (Anschrift) _________________________ (Datum) Mein Arbeitsverhältnis Sehr geehrte Damen und Herren, seit _________________________ erfolgt die Auszahlung meines monatlichen Gehalts mit erheblicher Ve...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Rentenversicherung

Rz. 17 In der Rentenversicherung ist die Beschäftigung seit 2013 versicherungspflichtig mit der Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag von 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (§ 172 Abs. 3a SGB VI). Die Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.9 Aufwendungen mit gemischtem Interesse

Tz. 1375 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden von der Betriebs-GmbH Aufwendungen getragen, die zwar in ihrem eigenen Interesse stehen, aber auch im Interesse des Besitzunternehmens gemacht werden, führt dies nicht zu einer vGA; s Urt des RFH v 19.12.1935 (RStBl 1936, 252). Dies kann zB bei den Kosten für ein betriebswirtsch Gutachten der Fall sein, dem nicht nur die Verhältnisse ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Verpflichtung zur Kenntnisnahme innerbetrieblicher Mitteilungen

Rz. 900 Auch Regelungen, die den Zugang von Mitteilungen des Arbeitgebers, die am Schwarzen Brett oder im Intranet veröffentlicht werden, fingieren sollen, unterliegen dem Klauselverbot des § 308 Nr. 6 BGB. Insbesondere stellen weder das Intranet noch das Schwarze Brett Einrichtungen dar, die i.S.d. Zugangsrechtsprechung als "Machtbereich" des Arbeitnehmers zu qualifizieren ...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 15 Die vertraglichen Obliegenheiten ergeben sich aus den AVB der Versicherer. Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsver...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 751 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1967] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1968] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ff) Treu und Glauben, § 242 BGB

Rz. 308 Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann es einer Partei versagt sein, sich auf die Nichteinhaltung der Formvorschrift zu berufen. Voraussetzung ist, dass die Folgen anderenfalls nicht nur hart, sondern untragbar wären.[564] Um eine Aushöhlung der Formvorschriften des bürgerlichen Rechts zu vermeiden, wird ein Formmangel allerdings nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 1. Einführung und Verhältnis zum Erbschein

Rz. 133 Das ENZ gilt als die vielleicht bemerkenswerteste Neuerung innerhalb des Regelungskomplexes der EuErbVO. Aus der täglichen Praxis ist zu berichten, dass es ein taugliches Instrument zur Abwicklung von Nachlässen innerhalb der Vertragsstaaten geworden ist und dass es den Vertragsstaaten gelungen ist, ein Zeugnis zu entwickeln, welches europaweit einsetzbar ist. Dabei ...mehr