Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Arten der Rechnungsabgrenzung

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit "Rechnungsabgrenzung" wird betriebswirtschaftlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben eines UN zur Ermittlung des Periodenerfolgs verstanden. Somit entsteht immer dann ein Bedürfnis zur Bildung von RAP, sofern "Aufwand und Ertrag auf der einen Seite und der Zahlungsvorgang auf der anderen Seite in verschiedene (Abrechnungs-)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 51 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift der mit der Bilanzrechtsmodernisierung angestr...mehr

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Organisation einer Strategi... / 6.5 2. Tag, Vormittag

"Nüchterne" Themen am Morgen Um 8.30 Uhr startet der 2. Klausurtag mit den am 1. Nachmittag vorbereiteten 2-3 Präsentationen, die am Abend des Vortags noch nicht präsentiert wurden. Am Morgen wären eher die nüchterneren zahlen- und analysenorientierten Themen zu präsentieren. Zu diesem Zeitpunkt herrscht noch ein hohes Energie- und Konzentrationsniveau, sodass sich die Gruppe...mehr

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Strategische Analyse für St... / 3.2.3 Business-Plan: Geschäftsmodell

Der strategischen Analysephase folgend bzw. damit einhergehend wurde im Januar 2017 mit dem Schreiben des Business Plans begonnen und in dem Zuge die Vision, Mission und mögliche strategische Ausrichtungen des Start-ups konkretisiert. Eingeplant waren hierfür ursprünglich fünf Tage, die sich schnell verdoppelten und final mehr als verdreifachten. Denn mit jeder Idee, die zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktienrechtsnovelle 1931 und Aktiengesetz 1937

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die "Aktienrechtsnovelle 1931" wurden erstmals RAP in das aktienrechtliche Gliederungsschema aufgenommen und durch das AktG 1937 beibehalten (vgl. nur Niemann (1987), S. 1f.; überdies Fuchs (1987), S. 153ff., 270ff.; sodann ebenfalls HdJ, Abt. II/9 (2021), Rn. 14ff., und Berndt (1998), S. 67ff., 150ff.). So verlangte das AktG 1937 in § 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausländische Zweigniederlassungen

Rn. 117 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ist (vgl. überdies HdJ, Abt. I/17 (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell...mehr

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Organisation einer Strategi... / 6.1 Vorabend: Start

Klausurbeginn mit Abendstart Als Start für eine Strategieklausur hat sich der Abendstart bewährt. Es wird am Vorabend des ersten vollständigen Klausurtags angereist, auch wenn es schwerfallen mag, eine zusätzliche Nacht außer Haus zu verbringen. Die Zimmer im Hotel dürften zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich sofort zu beziehen sein. Man kann sich dann frisch machen und anschli...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 2.1 Ausgangssituation

Im Mittelpunkt jeder Entscheidungsfindung stehen Fragen, Fragen, Fragen … Das Unternehmen ist seit mehr als zehn Jahren auf das Bedrucken von T-Shirts mit ansprechenden grafischen Designs spezialisiert. Der Qualitätsanspruch ist bis heute hoch. Die Preise liegen im mittleren Segment. Die Kundschaft besteht sowohl aus Laufkundschaft als auch aus Firmen und Institutionen, die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 5 Strategieteam

Kernteam soll 4-6 Personen umfassen Wird in einem Unternehmen erstmals ein ausführlicher Strategieentwicklungsprozess durchlaufen, empfiehlt es sich, dafür ein Projekt aufzusetzen. Die Analyseteams (s. Abb. 7) können in Teilprojekten organisiert sein. Wenn z. B. in einem Workshop 3 Teams (1. Markt/Kunde, 2. Wettbewerb/Umfeld und 3. Unternehmensanalyse) parallel arbeiten woll...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 2.3 Business-Plan – Finanzierung – Mitarbeiter

Entscheidend für den Neustart war der Umzug aus einem Einkaufscenter in eine nahe gelegene Straße, die sich einkaufstechnisch erst noch entwickeln sollte. Diese Entwicklung ist bis heute nicht abgeschlossen. Mehrperiodiger Finanzplan als Grundlage für die Finanzierung Die Business-Planerstellung war davon geprägt, das Risiko des Umzuges im Umsatz zu bewerten. Sowohl der Warene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 215 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie zuvor bereits dargelegt (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 212ff.), gelten für Gesellschafterdarlehen keinerlei Besonderheiten mehr, weil das auf Analogie zu den §§ 30f. GmbHG basierende EK-Ersatzrecht derweil zugunsten einer Nachrang- und Anfechtungslösung im Insolvenzverfahren (vgl. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 135 InsO) ersetzt wurde (vgl. Bau...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.3 Entwicklung des Weges

Als wir die ersten Kaufpreiswerte ermittelten, lagen diese in Höhen, die wenig wahrscheinlich waren, durchgesetzt zu werden. Natürlich hatten sie auch etwas mit den Variablen der Bewertungsmethode – s. o. – zu tun, mit denen die Werte unabhängig von den geplanten Stückzahlen nach oben oder nach unten gerechnet werden können. Der Prozess dauerte am Ende ein Jahr, während dem d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf den Weg gebracht, nachdem in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie arbeitsrechtliche Missstände zutage getreten waren. Es sieht aber nicht nur Regelungen für die Fleischindustrie vor; vielmehr werden auch für andere Branchen einheitliche Regelungen geschaffen, z. B. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbring...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern der Geschäftsführer zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 1 GmbHG). Nichtig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

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Strategische Analyse für St... / 4.4 Chancen und Risiken

Zur generellen Markt- und Wettbewerbssituation ist zu sagen, dass in den Premium-OEM und ihren internen Individualisierungsbereichen bereits sehr starke Wettbewerber bestehen. Chancen bestehen darin, Ausführungen anzubieten, die die OEM aufgrund der Stückzahlen und Variantenkomplexität oder aus sonstigen Gründen nicht anbieten. Da Luxusautomobile sehr häufig als "Spielzeuge" ...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 6 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Nachdem in der Corona-Pandemie erhebliche arbeitsrechtliche Missstände in der Fleischindustrie offenkundig geworden waren, wurde das Arbeitsschutzkontrollgesetz[1] verabschiedet. Die Fleischindustrie war zwar der Auslöser für das Gesetzgebungsverfahren, das Gesetz enthält aber auch einheitliche Regelungen für andere Branchen, z. B. hinsichtlich der Kontrolle von Betrieben und...mehr

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SWOT-Analyse: Controllingin... / 1.2 Die SWOT-Analyse im Strategieprozess

Positioniert man die SWOT-Analyse in den strategischen Managementprozess (s. Abb. 1), so ist sie ein zentrales Instrument in der Phase der Strategieformulierung. Messkonzepte wie die Balanced Scorecard (BSC) oder das Projekt-Portfolio-Management (PPM) ordnen sich dagegen der Phase der Strategietransformation zu. Multiprojektmanagement oder Continuous-Improvement-Ansätze wäre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 160 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 5 Satz 1 gibt vor, dass der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses, der die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, übersteigt, in die Rücklage einzustellen ist. Damit wäre jeder in der GuV berücksichtigte (anteilige) Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konsequenzen für den Jahres- bzw. Konzernabschluss

Rn. 132 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gegen die Vorschriften des Abs. 1 verstoßen, etwa weil die Person nicht über die Qualifikation als WP verfügt, so ist der JA nach den Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt nicht nur, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 bei der Bestellung zum AP nicht erfüllt waren, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen im Lau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.2 Regelungssperre bei Tarifüblichkeit

Rz. 22 Die Regelungssperre gilt auch, wenn zwar aktuell keine tarifliche Regelung in Kraft ist, die Arbeitsbedingungen aber üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarifvertrag für die Branche repräsentativ ist, also die Mehrzahl der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt wird. Etwas anderes ist es, wenn in einer Bran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Obligatorische Aufstellung des KA nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind (vgl. § 315e Abs. 1f.); Verkürzung der Aufstellungsfrist auf vier Monate, es sei denn, das MU hat ausschließlich Schuldtitel mit großer Stückelung zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben (vgl. § 327a); keine Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstell...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.2 Rahmenbedingungen

Lieferant an Übernahme interessiert Die rasante Entwicklung der Vertriebsgesellschaften in den einzelnen Ländern haben die Verantwortlichen genutzt und stets gute bis sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet. Den Aufbau der Vertriebsgesellschaften kann man als vollen Erfolg betrachten. Das blieb dem Wunschpartner für die Übernahme nicht verborgen; denn er war der Lieferant der Inve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schaffung abweichenden Satzungsrechts

Rn. 65 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wollten die Gesellschafter die Befugnisse der Gesellschaftsversammlung zur Gewinnthesaurierung von § 29 Abs. 2 GmbHG abweichend gestalten, waren folgende Satzungsänderungen denkbar, die einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem Gewinnbezug einerseits und einer ausreichenden Kap.-Versorgung der Gesellschaft andererseits bewirk(t)en:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind Ausdruck der Anwendung der Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien in der Rechnunglegung. Sie sorgen für eine geringere Arbeitsbelastung, da für diese Güter keine Abschreibungspläne zu entwickeln und umzusetzen sind. Regelungen dazu gibt es nur im Steuerrecht, die jedoch über die GoB ggf. mit Prüfung der Ta...mehr

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Produktportfoliomanagement ... / 3.2 Komplikation: Steigender Wettbewerbsdruck und intransparente F+E-Entscheidungen bei unzureichender Marktkenntnis

Der Druck auf das Unternehmen stieg zunehmend, da eine wachsende Anzahl von Wettbewerbern aus dem "Commodity-Bereich" in wertschöpfende Marktsegmente einstieg und dem Unternehmen somit Konkurrenz machte. Durch eine fehlende kontinuierliche und systematische Marktanalyse auf Produktebene konnte diesem Angriff zunächst wenig entgegengesetzt werden – es war schlicht nicht erken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.3 Wirkung der Regelungssperre

Rz. 23 Die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt absolut. Sie führt sogar dann zur Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen, wenn sie vor Inkrafttreten des Tarifvertrags abgeschlossen worden waren, sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die tarifliche Regelung oder sie den Wortlaut des einschlägigen Tarifvertrags übernehmen.[1] Hinweis Die Regelungssperre betrifft nicht die ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 57 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das BiRiLiG enthielt eine Übergangsregelung (vgl. § 7 GmbHÄndG) für alle Gesellschaften, die am 01.01.1986 (Inkrafttreten des neuen Bilanzrechts) bereits im Handelsregister eingetragen waren (sog. Altgesellschaften). Diese wurde mit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1864ff.) ersatzlos ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 43. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz nennt in § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG als möglichen weiteren Ausschlussgrund einen "zusätzlichen Aufwand auf Grund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Ein zusätzlicher Aufwand konnte insbesondere durch eine erhöhte KSt-Belastung entstehen, weil das bis 2001 maßgebliche Vollanrechnungsverfahren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 141 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN in der gesetzlichen Definition der Gewinnrücklagen des § 272 Abs. 3 Satz 2 nicht aufgeführt wird, ist sie gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 2. als eigenständiger Posten unter den Gewinnrücklagen auszuweisen. Der Grund für die Nichtnennung besteht in dem Ausnahmec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Umfang der Vorlagepflicht

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Wortlaut des § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG genügen die Geschäftsführer ihrer Berichterstattungspflicht, wenn sie die Abschlussunterlagen "den Gesellschaftern" vorlegen. Vorlage bedeutet nach bürgerlichem Recht eine tatsächliche Handlung, wodurch ein Gegenstand der sinnlichen Wahrnehmung einem anderen unmittelbar zugänglich gemacht und ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ausschüttungsgrenze (§ 30 GmbHG)

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 30 GmbHG enthält eine allg. Obergrenze für Ausschüttungen jeglicher Art. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG lautet: "Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden." (1) Grundgedanke des § 30 GmbHG: § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt unverändert seit 1892. Er soll zusammen mit an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 7.2 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Beis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr