Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ermächtigung in Gemeinschaftsordnung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter

Leitsatz Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumiges Hausgeld anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentüm...mehr

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Berichtigungsklage nach Bestandskraft der betroffenen Beschlüsse

Leitsatz Für eine Berichtigung der Niederschrift in Bezug auf die Abstimmung besteht kein Rechtsschutzinteresse, wenn unstreitig protokollierte Beschlüsse mit bestimmtem Inhalt verkündet und diese nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen wurden, sondern bestandskräftig sind. Normenkette WEG § 24 Abs. 6 Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen die Feststellung in der Niede...mehr

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Widerspruch zwischen Eintragung und Eintragungsbewilligung

Leitsatz Wird ein Sondereigentum im Bestandsverzeichnis im Grundbuch als "gewerblich genutzte Räume" bezeichnet, ergibt sich aber aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, dass es sich bei dem Sondereigentum um eine "Wohnung" handelt, ist die Eintragung als inhaltlich unzulässig zu löschen. Normenkette WEG § 15 Das Problem B1 bis B3 sind in Erbengemeinschaft für eine...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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Grundsätze zur Abrechnung und Darstellung der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein und die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind. Der Verwalter hat im Rahmen der Darstellung der Instandhaltungsrückstellung anzugeben, ob Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 4 Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG)

Rz. 22 Das Lohnkonto ist am Ort der Betriebsstätte zu führen. Mit dem in § 41 Abs. 2 EStG definierten Begriff "Betriebsstätte" wird die örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA festgelegt. Der Begriff hat nicht nur für § 41 EStG Bedeutung, sondern gilt allgemein im lohnsteuerlichen Bereich, z. B. für § 38 Abs. 4 EStG: Anzeige des Arbeitgebers an das Betriebsstätten-FA, w...mehr

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Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen

Leitsatz Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe all...mehr

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Instandhaltungs-Umlagevereinbarung: Was gilt bei Instandsetzung?

Leitsatz Unterscheidet eine Vereinbarung Instandhaltung und -setzung und weist sie nur die Pflicht zur ersteren einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel "Sache aller Wohnungseigentümer". Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Gegenstand der Absonderung

Rn 4 Betroffen sind Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen. Dies bestimmt sich nach §§ 864, 865, 870 ZPO. Dies sind insbesondere: Grundstücke [6] (§ 864 Abs. 1 ZPO) und grundstückgleiche Rechte (§§ 864 Abs. 1, 870 ZPO). Hierzu gehören das Wohnungs- und Teileigentum[7] (§ 1 WEG) einschließlich ihrer Erbbauäquivalente[8] (§ 30 WEG), Er...mehr

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Baumaßnahmen durch Mieter

Leitsatz Greift ein Mieter in die Gebäudesubstanz durch Einbau einer von außen sichtbaren Klimaanlage ein, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen diese Maßnahme nach einer Vergemeinschaftung vorgehen. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Mieter B des Teileigentümers X bringt an der Hoffassade der Wohnungseigentumsanlage zwischen den beiden vergitterten Hoffenste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Begünstigung eines Dachgeschossausbaus nach § 7h EStG

Leitsatz Entsteht durch einen Dachgeschossausbau ein Neubau, kann dieser nicht nach § 7h EStG begünstigt werden. Die Prüfung der Frage, ob ein Neubau vorliegt, kann die Gemeindebehörde der Finanzverwaltung überlassen. Sachverhalt Streitig war, ob der Erwerb einer neu geschaffenen Dachgeschosswohnung in einem in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäude zur Inanspruchnahme der ...mehr

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Vergemeinschaftung von Mängelrechten

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können Mängel des Sondereigentums vergemeinschaften. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Das Problem B errichtet auf ihrem Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Durch die Bauarbeiten kommt es zu Schäden bei der benachbarten Wohnungseigentumsanlage – sowohl im gemeinschaftlichen Eigentum, als auch im Sondereigentum. Diese Schäden klagt die Geme...mehr

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Besitzüberlassung an "Abmeierungsgegner"

Leitsatz Der Ersteher eines Wohnungseigentums verletzt seine Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er den Gebrauch durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnun...mehr

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Bauliche Veränderung des Sondereigentums

Leitsatz Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. Diese Feststellung erfordert einen Vorher-Nachher-Vergleich, bei dem in wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor der bauliche...mehr

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Ehrverletzungen unter Wohnungseigentümern: Zuständigkeit

Leitsatz Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Versammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. Normenkette WEG ...mehr

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Beschwer des Rechtsmittelführers

Leitsatz Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 S...mehr

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Nachweis eines Beschlusses

Leitsatz Ist dem Grundbuchamt ein Beschluss nachzuweisen, so kann – wenn nicht ein gesetzlich speziell geregelter Fall vorliegt – der Nachweis durch Vorlage einer Niederschrift erfolgen, der den Anforderungen des § 26 Abs. 3 WEG entspricht. Normenkette WEG §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Das Problem Wohnungseigentümer W verkauft und übereignet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K...mehr

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Herausgabe von Unterlagen gegen Bauträger

Leitsatz Der Anspruch auf Herausgabe des Schließplans und der Schließkarte ist gemeinschaftsbezogen. Der Anspruch auf Herausgabe von Energieausweisen ist weder gemeinschaftsbezogen noch kann er vergemeinschaftet werden. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3; BGB § 242 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt von Bauträger B Herausgabe mehrerer Kopien des Energ...mehr

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Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

Leitsatz Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bedarf auch dann einer Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer und grundbuchrechtlich deren Bewilligung, wenn die Gemeinschaftsordnung die Nutzung von Teileigentum für Wohnzwecke erlaubt. Normenkette WEG §§ 1 Abs. 2, Abs. 3, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2, Abs. 3 Das Problem B gehören die im Erdgeschoss der Wohnungseigentumsan...mehr

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Übertragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht

Leitsatz Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Normenkette WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 2, 21 Abs. 5 Nr. 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung einer durch Teilungsvertrag (§ 3 WEG) entstandenen Wohnungseigentumsanlage hei...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Der teilende Eigentümer kann die in der Gemeinschaftsordnung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist. Normenkette WEG §§ 8, 10 Abs....mehr

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Änderung der Teilungserklärung

Leitsatz Sollen die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß §§ 8 Abs. 2, 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung abgeändert wird, ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB unter Z...mehr

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Klage gegen Wohnungseigentümer und Handwerker

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen ehemaligen Wohnungseigentümer und einen von diesem beauftragten Handwerker auf Schadensersatz, kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, als zuständig bestimmt werden. Normenkette ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; WEG § 43 Das Problem B2 erwirbt im Jahr 2010 ein Wohnungseigentum. Sein Sondereigentum bef...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Werden Sondernutzungsrechte (Pkw-Stellflächen im Freien) wirksam einem Sondereigentum zugewiesen, besteht die Ausschlusswirkung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern fort, auch wenn bei einer Übertragung der Nutzungsrechte auf ein anderes Sondereigentum zwar eine Abschreibung beim einen, jedoch keine Zuordnung beim anderen vorgenommen wurde. Sollen bei einer Veräußerung...mehr

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Anwendung des § 878 BGB auf Teilungserklärung

Leitsatz § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende Ve...mehr

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Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

Leitsatz Wird gegen eine Entscheidung, mit der ein Landgericht im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abgeändert hat, ein Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich hierbei um eine weitere Beschwerde, die entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG der Zulassung bedarf. Normenkette GKG §§ 68, 66, 63, 49a; RVG § 32 Abs. 2 Da...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach demjenigen Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche zugewiesen wird, der diese Fläche käuflich erworben hat, stellt keine wirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts dar. Normenkette WEG, §§ 8, 10 Abs. 2 Satz 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Das Problem Bauträger X gibt eine Teilungserklärung (§...mehr

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Abrechnung mit Korrekturvorbehalt

Leitsatz Die Genehmigung einer Abrechnung mit dem Zusatz, gegebenenfalls noch vorzunehmende Korrekturen seien in einer späteren Abrechnung vorzunehmen, macht den Genehmigungsbeschluss nichtig. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen die Abrechnungen für 2012 und für 2013 mit dem Korrekturvorbehalt: "Gegebenenfalls noch vorzunehmende Korrektur...mehr

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Beschlussfähigkeit der Versammlung

Leitsatz Werden in einer Versammlung, die nicht beschlussfähig ist, Beschlüsse gefasst, sind diese nicht ordnungsmäßig. Normenkette WEG §§ 25 Abs. 3, 29 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, die Wohnungseigentümer K, B und C zu Verwaltungsbeiräten zu bestellen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt unter anderem, die Versammlung sei nicht besc...mehr

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Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen

Leitsatz Das Grundbuchamt darf eine zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht. Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den...mehr

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Wahrung der Klagebegründungsfrist

Leitsatz Der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, muss sich in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: „§ 4 Lasten und Kosten: 1. (…) Jeder Wohnungseigentümer trägt außerdem die Kosten der Instandhaltun...mehr

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Wohnungseigentum und Gebäudeversicherung

Leitsatz Schließt eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ist ...mehr

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Grenzen eines Gebrauchsbeschluss

Leitsatz Soweit keine Vereinbarung entgegensteht, können die Wohnungseigentümer Regelungen des ordnungsgemäßen Gebrauchs durch Beschluss treffen. Eine Regelung ist dabei ordnungsgemäß, wenn sie im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer liegt, d.h. ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben der Wohnungseigentümer fördert und der Wahrung des Hausfriedens dient. N...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR

Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz von Hügel/Elzer eine perfekte Hilfe. Beide Autoren sind im Wohnungseigentumsrecht als hervorragende Fachleute seit langem bekannt. Ihr Werk ist ...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / 1. Anwendbarkeit des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG

Die Möglichkeit, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltendmachung von Ansprüchen der einzelnen Wohnungseigentümer "an sich zieht", wird aus § 10 Abs. 6 S. 3 WEG abgeleitet. Danach nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft u.a. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werden können. Der BGH wendet § 10 Abs. 6 S. ...mehr

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ZAP 4/2016, Berufung in WEG-Sachen: Zuständigkeitskonzentration

(BGH, Beschl. v. 12.11.2015 – V ZB 36/15) • Nach § 72 Abs. 2 GVG ist in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1–4 u. Nr. 6 WEG das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob diese für die Berufung in WEG-Sachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob...mehr

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ZAP 7/2017, Betriebskostennachforderungen: Verspätete WEG-Abrechnung

(BGH, Urt. v. 25.1.2017 – VIII ZR 249/15) • Bei Vermietung einer Eigentumswohnung ist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung die vorherige Beschlussfassung über die Jahresrechnung der WEG nicht Voraussetzung. Der Vermieter versäumt daher die Abrechnungsfrist, wenn er nicht anderweitig darlegt, dass er an der Erstellung der Betriebskostenabrechnung gehindert war. Hin...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / II. "Ansichziehen" (§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG)

1. Anwendbarkeit des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG Die Möglichkeit, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltendmachung von Ansprüchen der einzelnen Wohnungseigentümer "an sich zieht", wird aus § 10 Abs. 6 S. 3 WEG abgeleitet. Danach nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft u.a. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werd...mehr

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ZAP 14/2015, Das zuständige... / 2. § 43 Nr. 1 bis 4 WEG

a) Verfahrensgegenstand Gegenstand eines Verfahrens nach § 43 Nr. 1 WEG sind lediglich Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, die sich aus der Gemeinschaft oder der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben. Damit scheiden etwa Streitigkeiten über Begründung, Übertragung, Aufhebung und Belastung des Eigentums (BGHZ 62, 388) einschließlich solcher...mehr

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ZAP 2/2015, WEG-Verwalter: Außerordentliche Kündigung

(AG Essen, Urt. v. 26.8.2015 – 196 C 37/15) • Ein Verwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Verwaltervertrags, wenn der Verwaltervertrag ordnungsgemäß außerordentlich gekündigt und er durch einen Umlaufbeschluss als Verwalter abberufen wurde. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung wird bejaht, wenn nach...mehr

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ZAP 24/2015, WEG-Verwalter: Zustimmungserfordernis für Veräußerung von Wohnungseigentum

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.8.2015 – 15 W 788/15) • § 12 WEG gestattet – entgegen § 137 BGB – die Veräußerung einer Eigentumswohnung von der Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten, meist des Verwalters, abhängig zu machen, um so das Eindringen persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässiger Personen in die Gemeinschaft verhindern zu können. Ist ein Zustimmungserfor...mehr

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ZAP 15/2016, WEG: Eigentümerbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

(BGH, Urt. v. 8.4.2016 – V ZR 104/15) • Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den bestehenden Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kann auch wirksam se...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Immobiliarsachenrecht/WEG-Recht

Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl. 2015, 1.988 S., Carl Heymanns Verlag, 159 EUR Der von dem früheren BGH-Richter herausgegebene Kommentar behandelt die im Immobilienrecht wichtigen Gesetze wie Grundbuchordnung, auszugsweise das BGB, das Erbbaurechtsgesetz, das WEG, das GNotKG und Fragen über die Besteuerung von Immobilien und die Wertermittlung. Es ist äußert hilfreich einen K...mehr

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ZAP 19/2016, WEG-Verwalter: Verurteilung zur Erstellung einer Jahresabrechnung

(BGH, Beschl. v. 23.6.2016 – I ZB 5/16) • Bei dem Erstellen einer Jahresabrechnung handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, wenn der Verwalter die Abrechnung für ein Kalenderjahr aufstellt, in dem er selbst die Verwaltung geführt hat. Der Verwalter hat in einem solchen Fall bei der Abrechnung auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege einzustehen. Die...mehr

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ZAP 9/2015, WEG-Hausverwalter: Unzulässigkeit einer allumfassenden Vollmacht

(OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 3.11.2014 – 20 W 241/14) • Zu dem Kernbereich der unabänderlichen Strukturprinzipien eines Wohnungseigentumsrechts gehört auch die Kompetenzverteilung in der Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen dem Verband, dem Verwalter und den einzelnen Wohnungseigentümern. Es ist zwar grds. möglich, in der Teilungserklärung zusätzliche Beschlusskompetenze...mehr

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ZAP 10/2016, WEG-Gemeinschaft: Beschlusskompetenz für Grundstückserwerb

(BGH, Urt. v. 18.3.2016 – V ZR 75/15) • Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines benachbarten Grundstücks mit Stellflächen durch die Gemeinschaft wirksam beschließen. Ein solcher Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlag...mehr

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ZAP 2/2016, WEG: Aufteilungsplan maßgeblich für Grenzen des Sondereigentums

(BGH, Urt. v. 20.11.2015 – V ZR 284/14) • Grundsätzlich kann von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Unerheblich ist hierfür, dass die tatsächliche Aufteilung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht, da der Aufteilungsplan maßgeblich für die Grenzen des Sondereigentums ...mehr

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ZAP 13/2017, WEG: Rechtsmittelbeschwer bei Beseitigung einer baulichen Veränderung

(BGH, Beschl. v. 6.4.2017 – V ZR 254/16) • Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, bemisst sich grds. nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet. Da die Parteien...mehr