Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgr der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wertp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Auskunfts- und Rechenschaftspflichten/Eidesstattliche Versicherung

Rz. 25 Auskunftspflichten des Erblassers können als Erblasserschuld auf die Erben übergehen – allerdings nur im Rahmen dessen, was diesen möglich ist.[44]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Verfügungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 23 Beschließt die Erbenmehrheit in Ausübung der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Verfügungsgeschäft,[34] z.B. die Übereignung eines verkauften Bildes, ist es umstritten, ob auch hier die Mehrheit der Miterben die überstimmte Minderheit der Miterben nach außen vertreten kann. Rz. 24 Beispiel Ein in einem zum Nachlass gehörigen Haus wohnender Mieter zahlt einige Zeit seine Mi...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 140 – ET: 12/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 102 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[147] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[148] Die hinterlegte Sicherheitsl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Insolvenzsicherung

Rz. 405 Eine weitere Absicherung des Arbeitnehmers liegt in der Verpflichtung des Arbeitgebers, für eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens zu sorgen, das im Blockmodell in der Arbeitsphase aufgebaut wird (§ 8a ATG).[1034] In Betracht kommen in der Praxis insbesondere Bankbürgschaften, Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers, bestimmte Versicherungsmodelle...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Einlage einer Nicht-100%igen Beteiligung

Tz. 155 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, eine Ertrag bringende Beteiligung an einer Eigengesellschaft als gewillkürtes BV in einen Verlust bringenden BgA einzubringen Wegen der St-Befreiung der GA der GmbH auf der Ebene des BgA nach § 8b Abs 1 KStG kommt es durch eine solche Gestaltung zwar nicht mehr zur Verrechnung von Gewinnen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Der Entleiher entrichtet kein Entgelt, sondern überlässt Wirtschaftsgüter (§ 8b Abs 10 S 2 KStG)

Tz. 419 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 2 KStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die andere Kö (Entleiher) als Gegenleistung für die Überlassung der Anteile kein Entgelt entrichtet, sondern ihrerseits an die überlassende Kö (Verleiher) WG überlässt. Dies ist zB bei der Aktienleihe gegen Übertragung von Anleihen unter Verzicht von wechselseitigen AZ der Fall (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.2 Anteilsüberlassung an eine Personengesellschaft (Personengesellschaft als Entleiher)

Tz. 435 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) andere Kö (Entleiher) ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verfügungen der Mitvorerbengemeinschaft

Rz. 22 Als Inhaber aller zum Nachlass gehörenden Rechte können die Vorerben über die Nachlassgegenstände frei verfügen (§ 2112 BGB). Der Begriff der Verfügung ist im rechtstechnischen Sinne zu verstehen. Vorerben können daher Nachlassgegenstände dinglich übertragen, belasten, in ihrem Inhalt ändern oder aufgeben.[49] Rz. 23 Mehrere Vorerben können gegenüber Dritten über einen...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der Nachversteuerung (§ 34a Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es gibt jedoch Ausnahmen vom oben aufgestellten Grundsatz, nämlich dergestalt, dass eine Nachversteuerung nicht stattfindet, wenn der StPfl beantragt, den nachversteuerungspflichtigen Betrag in Höhe des Buchwerts des übertragenen oder überführten WG, höchstens jedoch in Höhe des Nachversteuerungsbetrags, den die Übertragung oder Überführung...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

Rn. 73 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gem § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien eingeräumt wird, zur Begrifflichkeit ua Koch, AktG, § 221 Rz 3ff (18. Aufl 2024). Hinsichtlich der weiteren Alternative der Börsen...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 94 Die Gestaltung ist jeweils auf den Einzelfall bezogen anzupassen. Dabei ist auch immer wieder zu überprüfen, ob der gewählte Ansatz noch den Interessen des Mandanten entspricht. Im Folgenden wird ein Beispiel für das hier favorisierte quotale Geldvermächtnis gegeben, in dem die erläuterten Punkte zusammengefasst werden. Hinzu treten allgemeine Anordnungen. Es sind Ersa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Nichtabziehbarkeit der für die Überlassung gewährten Entgelte

Tz. 417 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale des § 8b Abs 10 S 1 KStG (s Tz 407ff) vor, sind auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) die für die Überlassung der Anteile gezahlten Entgelte in voller Höhe stlich nazb. Die Entgelte sind außerhalb der Bil dem Einkommen wieder hinzuzurechnen. Roser (Ubg 2008, 89, 95) weist zutr darauf hin, dass § 8b Abs 10 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend (zB s Urt des BFH v 31.03.2004, BStBl II 2005, 664, mwN; aA Hildesheim, DStZ 2002, 747, wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere). Es ist dem Unternehmen unbenommen, die späteren Pensionszahl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.5 Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 20 Als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gelten kraft Gesetzes die Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.[1] Es handelt sich dabei um Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücks-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft – einer AG oder GmbH – im eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger des Kapitals ver...mehr

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Kryptowährungen: Auswirkung... / 1.2 Regulierungsvorhaben geraten in den Hintergrund

Sowohl die beschriebenen, negativen Szenarien des Kryptomarktes, als auch der generelle Schutz von Verbrauchern bzw. Investoren steht im Fokus sämtlicher Regulatoren der globalen Finanzmärkte. Insbesondere die SEC stufte einzelne Kryptowährungen in der Vergangenheit bereits als Wertpapiere ein, um sie unter ihre direkte Aufsicht zu nehmen und somit schrittweise Kontrolle übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG, bei denen das Körperschaftsteuerrecht akzessorisch dem Zivilrecht folgt, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Insoweit löst sich das Steuerrecht in §§ 1 und 3 KStG vom Zivilrecht[1] und geht über die zivilrechtliche Rechtsfähi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr