Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d sind, die BaFin (Nr. 1) und im Übrigen das BfJ (Nr. 2 li...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wenn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzanlagen

Rn. 40 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht eine Untergliederung des Finanz-AV in die folgenden sechs Positionen obligatorisch vor: Noch in Anlehnung a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umlaufvermögen

Rn. 63 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 266 sind folgende Gruppen des UV zu zeigen: Vorräte; Forderungen und sonstige VG; Wertpapiere; Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Diese Gliederung entspricht dem Gliederungsprinzip der Liquidierbarkeit (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 8). Während § 247 Abs. 2 das AV als die Gegenstände definiert, die d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorliegen wesentlicher finanzieller Interessen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 25 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hat ein Mitglied des Netzwerks wesentliche finanzielle Interessen an dem zu prüfenden UN, so ist als Konsequenz der Prüfer von dieser AP ausgeschlossen. Als wesentliche finanzielle Interessen i. d. S. gelten (vgl. ausführlich zu den einzelnen Indikatoren HdR-E, HGB § 319, Rn. 68ff.) Anteile an der zu prüfenden KapG, andere nicht nur unwesentlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2019), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an inländischen als auch an ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 504f.). Rn. 276 St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kassenbestand

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zum Kassenbestand zählt sämtliches Bargeld, das sich in dem UN am BilSt in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindet (vgl. hierzu HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 126). Hierzu zählen neben Euro-Noten und -Münzen auch Sorten. Letztere sind zum Sortenmittelkurs am BilSt umzurechnen, wobei nach § 256a Satz 2 die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Damit soll die Kaution gegenüber dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters gesichert werden. Der Mieter kann gegen deren Einzelzwangsvollstreckung Drittwide...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzrisikobericht: Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 141 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert Angaben zu bestimmten Finanzrisiken und ihrem Management. Dieser sog. Finanzrisikobericht wurde durch die Umsetzung der sog. Fair Value-R 2001/65/EG (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) i. R.d. BilReG im HGB verankert. Ziel der Vorschrift ist es, den Informationsgehalt von Lageberichten zu erhöhen und die V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen

Rn. 359 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Von den sog. nachträglichen AK (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 43ff.) unterscheiden sich Zuschreibungen dadurch, dass der "Zugangsbetrag" bei einer nachträglichen Berücksichtigung der AK bislang noch nicht bilanzwirksam erfasst worden ist, während der i. R.e. Wertaufholung zugeschriebene Betrag in früheren Jahren bereits als Zugang in der Bilanz ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Rn. 91 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Abgrenzung der unter dieser Bilanzposition zu erfassenden Anteile wird auf die Ausführungen im AV verwiesen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Im Unterschied zu den im AV auszuweisenden Anteilen sind die im UV zu erfassenden Anteile nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "börsennotierte AG" bzw. KGaA oder SE findet in diversen Vorschriften Verwendung (hier speziell: §§ 286 Abs. 4, 289f (passim), 317 Abs. 4 sowie 285 Nr. 16 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 8 (jeweils i. V. m. § 161 AktG)). Eine AG/KGaA/SE ist nach § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert, wenn deren "Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11b)

Rn. 529 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für börsennotierte UN aus § 285 Nr. 11 (a. F.) in eine neue Nr. 11b verortet. Von börsennotierten KapG sind im Anhang gemäß § 285 Nr. 11b "alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten;" entsprechende Angabepflichten bestehen für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine Abschreibung auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anwenderkreis

Rn. 290 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kreis der UN, der von der Pflicht zur Erstellung einer Erklärung zur UN-Führung nach § 289f betroffen ist, umfasst nur einen Teil der zur Lageberichterstattung verpflichteten UN. Aufgrund der besonderen Vorgaben verschiedener Gesetze und R variiert der Anwenderkreis bei den einzelnen Angaben innerhalb der Erklärung zur UN-Führung. Maßgeb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelentstehung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 1985 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich kodifizierten, aber schon als GoB anerkannten, allg. Bewertungsgrundsätze des Abs. 1 durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in deutsches Recht übernommen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das Ziel der Mitgliedstaaten der EG, die RL i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 1031 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anhangangabe zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) in das HGB eingeführt und zuletzt durch das BilMoG geändert. § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklär...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5)

Rn. 132 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 (BGBl. I 2007, S. 10ff.) wurde § 289 Abs. 1 um einen Satz 5 ergänzt, nach dem die gesetzlichen Vertreter bestimmter kap.-marktorientierter UN eine Erklärung zur Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts abgeben müssen. Damit wurden die Vorgaben der Transparenz-R 2004/109/EG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zwingende Natur der Gliederungsvorschriften

Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bindung an das Gliederungsschema umfasst grds. die Positionsbeschreibung, den Positionsinhalt und die Positionsreihenfolge. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit das ausdrücklich für zulässig erklärt wird. Solche Abweichungen sind in folgenden Vorschriften enthalten:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermittlung des Zuschreibungsbetrags

Rn. 357 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Als absolute Wertobergrenze gelten bei den VG des nicht abnutzbaren AV die AHK nach § 255. Bei VG des abnutzbaren AV liegt sie um die planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, niedriger. Die Wertobergrenze bilden somit die fortgeführten AHK. Dieser Sachverhalt sei an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sachanlagen (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / b) Nationale Rechtslage, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

Wie bereits ausgeführt, hat Deutschland in § 9 Abs. 1 UStG das unionsrechtlich eingeräumte Wahlrecht, bestimmte steuerfreie Umsätze freiwillig als steuerpflichtig zu behandeln, für die Finanzumsätze nach § 4 Nr. 8 a) bis g) UStG umgesetzt. Somit ist der Verzicht für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren i.S.d. § 1 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen und ... / 3.3 Klassifizierung von Konzernen nach Unternehmenstypen

Großunternehmen können bestimmten Unternehmenstypen zugeordnet werden, die wiederum typische Unternehmenscharakteristika aufweisen. Häufig handelt es sich bei Großunternehmen um Industriebetriebe oder kapitalmarktorientierte Betriebe. Diese Unternehmenstypen weisen weitere Besonderheiten, Herausforderungen und Ansatzpunkte für ein BGM auf. Industriebetriebe Industriebetriebe s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.110 Wertpapiere

Hinz/Gawenko, Kryptowerte – Crypto Assets als Finanzinstrumente?, b+b 8/2024, S. 40; Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Strampelli, IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Klassifizierung un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.98 Teilwert

Cremer, Teilwertabschreibung auf hybride Anleihen, BBK 6/2024, S. 282; Kolbe, Steuerliche Teilwertabschreibung auf börsengehandelte hybride Anleihen – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 23.8.2023 – XI R 36/20, StuB 6/2024, S. 210; Prinz, BFH zur Zulässigkeit einer Teilwertabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Henckel, Ausfinanzierung von Betriebsrenten mittels „irrevocable Trust“, StuB 15/2024, S. 597; Levedag, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden P...mehr

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Barrierefreiheit in vermiet... / 1.4 Zusatzkaution

Nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit abhängig machen. Die Sicherheit kann neben der Sicherheit nach § 551 BGB verlangt werden. Eine gesetzliche Obergrenze besteht nicht. Die Sicherheit muss aber angemessen sein. Der Begriff der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Art als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 4. Nießbrauchvorbehalt an einer vermögensverwaltenden Wertpapier-Familien-Gesellschaft

Der Weg der Vermögensnachfolge über eine vermögenverwaltende Familien-Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine geeignete Möglichkeit dar, trotz Übertragung auch in Zukunft flexibel mit dem vorhandenen Vermögen operieren zu können. Die Wertpapiere bzw. das um die Kapitalertragsteuer bereinigte Kapital werden in diesem Fall in eine zuvor gegründete Familien-KG eingebracht, an de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere – ein bisher "verschenktes" Gestaltungsmittel! (ErbStB 2024, Heft 11, S. 332)

Dr. Georg Tolksdorf, RA, LL.M. Taxation[*] Die Vorteile des Einsatzes von Nießbrauchrechten im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen sind weithin bekannt – aber wie verhält es sich bei Wertpapieren? Der Übergang von Vermögen auf die nächste Generation kann mit steuerlichen Belastungen einhergehen, namentlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch einkommensteuerliche A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 1. Nießbrauch – Rechtliche Einordnung und tatsächliche Wirkung

Die Bestellung eines Nießbrauchrechts ist nicht auf körperliche Gegenstände wie Immobilien beschränkt. In § 1068 Abs. 1 BGB ist die Möglichkeit der Nießbrauchbestellung an Rechten, insb. Forderungen und Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsanteilen, vorgesehen. Auf den Rechtsnießbrauch sind die Vorschriften des Sachnießbrauchs gem. § 1068 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, ...mehr