Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / Leitsatz

1. Nach den allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der den Widerruf des Testaments behauptet, zur vollen Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass eine Widerrufshandlung vorliegt. Kann er das nicht, ist vom Fehlen eines Widerrufs auszugehen. 2. Hat sich die in verändertem Zustand vorgefundene Testamentsurkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden und liegen keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 4. Wirkung

Rz. 19 Mit Zugang einer wirksamen Widerrufserklärung erlischt die Vollmacht. Der Widerruf wirkt stets ex nunc. Ein wirksam gewordener Widerruf der Vollmacht kann nicht mehr widerrufen werden. Hier muss die Vollmacht neu erteilt werden.[24]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 1 Tatbestand

Die Beteiligte B., die Schwester des Erblassers, beantragte, gestützt auf ein sie begünstigendes Testament, das im Nachttischschrank des Erblassers mittig zerrissen in zwei Teile aufgefunden worden war, einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Hiergegen erhob der Beteiligte G., der einzige Abkömmling des Erblassers, unter Berufung auf die gesetzliche Erbfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf der Vollmacht durch den Nachlasspfleger?

Rz. 37 Die Vollmacht ermächtigt zur Vertretung der Erben nur, solange sie nicht widerrufen ist. Aber auch der Nachlasspfleger kann eine solche Vollmacht widerrufen,[101] wenn sein Wirkungskreis nicht entsprechend eingeschränkt ist. Er trägt dabei die Beweislast dafür, dass die Vollmacht rechtzeitig und wirksam widerrufen wurde.[102] Es ist darauf zu achten, dass die Vollmacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Erklärungsempfänger

Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der Widerruf dem Dritten gegenüber zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Ausübung des Widerrufs

Rz. 43 Die Ausübung des Widerrufs der Zustimmung aus wichtigem Grund erfolgt durch Gesellschafterbeschluss,[67] welcher mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann.[68] Der Gesellschafterbeschluss muss dem betroffenen Vorsorgebevollmächtigten mitgeteilt werden.[69] Es handelt sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorsorgebevollmächtigten.[70]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Vollmachten zur Gesundheitsfürsorge

Rz. 25 Handelt es sich um eine Widerrufserklärung, die eine Vollmacht zur Gesundheitsfürsorge betrifft, so ist die Einwilligungsfähigkeit des Widerrufenden ausreichend. Die Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Die Einwilligungsfähigkeit des Vollmachtgebers wird angenommen, wenn er mit seinem Verstand die Tragweite seiner Entscheidung (Widerruf der Vollmacht) einordnen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerrufsvermerk bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 27 Liegt eine Vollmachtsurkunde zugunsten mehrerer Bevollmächtigter vor und wird nur die Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten widerrufen, so ist der Widerruf auf der Vollmachtsurkunde zu vermerken. Der Vollmachtgeber hat Anspruch auf Vorlage der Vollmachtsurkunde zum Zwecke der Vornahme des entsprechenden Vermerks.[40] Es besteht kein Rückgabeanspruch nach § 175 BGB, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerrufsmöglichkeiten

Rz. 26 Werden mehreren Vorsorge- oder Generalbevollmächtigten gleichrangige Vollmachten erteilt und wurde nichts weiter zum Widerruf der Vollmacht geregelt, steht das Widerrufsrecht nur dem Vollmachtgeber zu, aber nicht den General-/Vorsorgebevollmächtigten in Bezug auf die übrigen General-/Vorsorgebevollmächtigten. Anderenfalls könnten die Bevollmächtigten ihre Vollmachten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zulässigkeit des Widerrufs

Rz. 32 Ob und unter welchen Voraussetzungen Mitgesellschafter eine einmal erteilte Zustimmung (ganz oder teilweise für konkrete Bevollmächtigte) widerrufen können, ist umstritten. Folgende Auffassungen werden vertreten: aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Ausschluss des Vollmachtswiderrufs

Rz. 3 Der Ausschluss eines Widerrufs ist nur in engen Grenzen möglich. Nach h.A. ist der Ausschluss der Widerruflichkeit durch einseitigen Verzicht des Vollmachtgebers nicht wirksam. Dieser muss, um Wirksamkeit zu erlangen, vertraglich zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festgehalten werden.[2] Rz. 4 Aus dem Umstand, dass eine Vollmacht einem besonderen Interesse des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Betreuungsverfügung / III. Sonderfall: Zustellung eines Widerrufs oder eines Rücktritts von Ehegattentestament oder Erbvertrag

Rz. 8 Haben sich die Vertragspartner eines Erbvertrages den Rücktritt vorbehalten, dann muss der Rücktritt dem anderen zugestellt werden (§ 2296 BGB).[37] Die entsprechenden Regeln gelten gem. § 2271 Abs. 1 BGB auch für den Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament. Die Rechtslage stellt sich komplex dar, wenn der Rücktritts- bzw. Wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Umfang des Rückgabeanspruchs

1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Allgemeines

1. Erklärungsempfänger Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der Widerruf dem D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / C. Unwiderruflichkeit einer Vollmacht

I. Ausschluss des Vollmachtswiderrufs Rz. 3 Der Ausschluss eines Widerrufs ist nur in engen Grenzen möglich. Nach h.A. ist der Ausschluss der Widerruflichkeit durch einseitigen Verzicht des Vollmachtgebers nicht wirksam. Dieser muss, um Wirksamkeit zu erlangen, vertraglich zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festgehalten werden.[2] Rz. 4 Aus dem Umstand, dass eine Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit von der Vermutung der grundsätzlichen Willensfreiheit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Form

Rz. 11 Der Widerruf einer Vollmacht kann formlos erklärt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erteilung der Vollmacht in Teilbereichen der Schriftform oder notariellen Beurkundung bedurfte.[15] Dennoch sollte zu Beweiszwecken der Widerruf stets schriftlich erfolgen. Rz. 12 Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Rückgabeanspruch

Rz. 39 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben (§ 175 BGB) oder für kraftlos erklärt (§ 176 BGB) worden ist. Unter der Rückgabe der Vollmachtsurkunde ist die Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten zu verstehen. Der Vollmachtgeber kann den Rechtsschein aber auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Ausschluss des Widerrufs bei einer Vorsorgevollmacht

Rz. 5 Dient die Vollmacht bzw. der ihr zugrunde liegende Auftrag ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers, so ist diese als zwingend widerruflich anzusehen.[6] So wird auch der Ausschluss des Vollmachtswiderrufs bei einer Generalvollmacht als unwirksam angesehen. Diese ist immer widerruflich und ein Ausschluss nicht wirksam,[7] sondern sittenwidrig.[8] Eine unwiderr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / c) Beweiserhebung

Rz. 24 Um der Behauptungslast im Zivilprozess zu genügen, ist es nicht ausreichend, lediglich die Behauptung aufzustellen, dass der Vollmachtgeber im Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsunfähig war. Vielmehr muss vorgetragen werden, worauf sich diese Annahme stützt. Das Gericht muss durch den Vortrag in der Lage sein zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 3. Zugang

Rz. 13 Der Widerruf als empfangsbedürftige Willenserklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Erklärungsempfänger zugeht (vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ein Zugang der Willenserklärung ist nach h.A. zu bejahen, wenn die Widerrufserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme gemäß dem gewöhnlichen Lauf der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / VI. Widerrufserklärung durch einen (Kontroll-)Betreuer

Rz. 36 Ein (Kontroll-)Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen worden ist.[63] Diese Befugnis beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Kontrollbetreuer wie auch dem Regelbetreuer als eigener Aufgabenkreis zugewiesen werden.[64] Die Übertragung dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / V. Widerrufserklärung eines Miterben gegenüber einem anderen Miterben

Rz. 34 Nach überwiegender Ansicht hat jeder Miterbe das Recht, die einem Miterben vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen.[56] Die Vollmacht erlischt in dem Fall nur gegenüber dem widerrufenden Miterben. Der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben also weiterhandeln.[57] Der Bevollmächtigte kann in dem Fall nur noch die übrigen, nicht widerrufenen Miterben wirks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 2. Rückgabe bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 43 Zum Anspruch auf Herausgabe bei mehreren Bevollmächtigten siehe Rdn 36. Praxistipp Um die Rückgabe der Vollmachtsurkunde zu ermöglichen und eine Kraftloserklärung zu vereinfachen, sollten gegenseitig erteilte Vollmachten bis zur Vorlage höchstrichterlicher Entscheidungen in getrennten Vollmachtsurkunden aufgenommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / E. Widerrufserklärung

I. Allgemeines 1. Erklärungsempfänger Rz. 9 Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber

1. Vollmachten zur Vermögenssorge a) Geschäftsfähigkeit Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / F. Rückgabe der Vollmachtsurkunde

I. Rückgabeanspruch Rz. 39 Gemäß § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben (§ 175 BGB) oder für kraftlos erklärt (§ 176 BGB) worden ist. Unter der Rückgabe der Vollmachtsurkunde ist die Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten zu verstehen. Der Vollmachtgeber kann den Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / III. Rückforderung von Untervollmachten

Rz. 44 Sind Untervollmachten erteilt worden und erloschen, so können die Vollmachtsurkunden ebenso vom Unterbevollmächtigten herausverlangt werden.[81]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / B. Widerruflichkeit

Rz. 2 Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich grundsätzlich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 S. 1 BGB, vgl. § 13 Rdn 3 ff.). Gemäß § 168 S. 2 BGB kann eine Vollmacht aber trotz Fortbestehens des Rechtsverhältnisses jederzeit widerrufen werden. Die Regelung ist Ausfluss des Repräsentationsgedanken.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 Als vorsorgliche Maßnahme werden Vorsorgevollmachten oft viele Jahre vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, erteilt. Da zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aufgrund der weitreichenden Vertretungsbefugnis uneingeschränktes Vertrauen bestehen muss und sich menschliche Beziehungen mit der Zeit wandeln, kommt es häufig vor, dass Vorsorgevoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Vollmachten zur Vermögenssorge

a) Geschäftsfähigkeit Rz. 20 Voraussetzung für die Abgabe einer wirksamen Willenserklärung bei Vollmachten, die das Vermögen betreffen, ist die Geschäftsfähigkeit [25] des Vollmachtgebers auf dem Gebiet der Vermögenssorge. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 BGB). Gemäß § 104 Nr. 2 BGB wird die Geschäftsunfähigkeit von der Vermutung der grundsätzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / D. Einschränkung des Widerrufsrechts zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 7 Neben der Frage der Unwiderruflichkeit der Vollmacht stellt sich die Frage, ob sich eine Vorsorgevollmacht zumindest wirksam einschränken lässt. Denkbar sind bspw. die Vereinbarung einer bestimmten Widerrufsfrist oder eines Formerfordernisses. Zu Recht werden Beschränkungen der Vorsorgevollmacht in der Literatur aber kritisch gesehen.[12] Solche Beschränkungen könnten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Keine unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Nr. 2 des § 383b Abs. 1 AO ist die fehlende unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht bußgeldbewährt. Weder aus den Begründungsteilen der Regierungsentwürfe vom 9.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3] zu § 80a AO noch zu § 383b AO lässt sich eine nähere Beschreibung dieser Begehungsweise ableiten. "Unverzüglich" ist dabei man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Rückforderung der Vorsorgevollmacht von Dritten

Rz. 45 Unklar ist, ob sich der Rückgabeanspruch aus § 175 BGB neben dem Bevollmächtigten auch gegen andere Besitzer der Vollmachtsurkunde richtet. Richtigerweise ist in diesen Fällen aber § 175 BGB entsprechend anzuwenden. Eine direkte Missbrauchsgefahr bei dem besitzenden Dritten besteht zwar nicht. Jedoch besteht die Gefahr, dass dieser die Vollmachtsurkunde wieder an den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / b) Beweislast

Rz. 23 Beweisbelastet für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit ist derjenige, der sich auf den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit beruft.[28] Anders wird dies vom OLG Koblenz beurteilt, wenn ein Evidenzfall vorliegt.[29] Eine Beweiserleichterung bei Vorliegen einer Geisteskrankheit gibt es nicht, da keine Werte vorliegen, die bestätigen, dass eine Geisteskrankheit mit hohe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / VIII. Widerrufserklärung durch Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger

Rz. 38 Sofern nichts Gegenteiliges angeordnet wurde, ist sowohl der Testamentsvollstrecker[70] als auch der Nachlasspfleger[71] befugt, Vorsorgevollmachten zu widerrufen, da dies in ihrer jeweiligen Verwaltungsbefugnis enthalten ist (§§ 2205, 1960 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / II. Überblick zum neuen Recht

Rz. 18 Den Bereich des Vollmachtsmissbrauchs hat der Gesetzgeber vollkommen "umgebaut". War es nach altem Recht noch erforderlich, dass die Kompetenz zum Widerruf ausdrücklich von dem Betreuungsgericht mit einem entsprechend formulierten Aufgabenkreis angeordnet werden musste,[48] ist vom neuen Recht stets auch die Befugnis zum Widerruf im Rahmen des angeordneten Aufgabenber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung

Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. Er argumentiert, eine Widerrufsmöglichkeit brächte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich. Denn bei einer Widerrufsmöglichkeit sei fraglich, ob der gesellschaftsrechtliche Widerruf den Rechtsschein der bis zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / cc) Widerruflichkeit nur aus wichtigem Grund

Rz. 35 Zuletzt wird vertreten, dass unabhängig davon, ob bereits der Vorsorgefall durch Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, ein Widerruf der Zustimmung nur aus wichtigem Grund in Betracht kommt.[56] Dies gebiete der Vertrauensschutz für den vollmachtgebenden Gesellschafter.[57] Rz. 36 Ein Vergleich zur Betreuung rechtfertige dieses Ergebnis ebenfalls. Bei der Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / IV. Vergütungsfälligkeit

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vergütung des Anwalts nach den Regeln des Auftragsrechts erst fällig, wenn der Auftragszweck erreicht oder aus einem sonstigen Anlass beendet ist.[58] In Anlehnung an §§ 675, 669 BGB kann eine Vorschussvereinbarung getroffen werden. Die Ausübung der Vollmacht erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, der auch mehrere Jahre andaue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Untervollmacht

Rz. 64 Der (Vorsorge-)Bevollmächtigte handelt grundsätzlich selbst. Davon geht auch der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vorsorgevollmacht aus. Dennoch gibt es i.d.R. ein Bedürfnis dafür, dass der Bevollmächtigte einen Dritten – als Unterbevollmächtigten – rechtsgeschäftlich handeln lässt, z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ansprüche wegen (pflichtwidrigen) Handelns des Bevollmächtigten

Rz. 29 Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz können sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis ergeben.[83] Dabei handelt es sich grundsätzlich um die gleichen Ansprüche, die auch aus dem Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevollmächtigtem resultieren; handelt der Bevollmächtigte pflichtwidrig, so macht er sich gegenüber dem Erblasser bzw. den E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Widerrufsvorbehalt, Abs. 4 S. 2

Rz. 49 Gemäß § 28a Abs. 4 S. 2 ErbStG steht der den Erlass nach Abs. 1 S. 1 aussprechende Bescheid von Gesetzes wegen unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO).[134] Es handelt sich um eine unselbstständige Nebenbestimmung, so dass es eines ausdrücklichen Widerrufsvorbehalts im Bescheid selbst nicht zwingend bedarf.[135] Vielmehr kann der Bescheid im Falle de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Gestaltung

Rz. 45 Wird die Problematik erkannt, so ist es kautelarjuristisch zu empfehlen, bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung und bei der Erteilung von Vollmachten das Verhältnis von Vollmacht und Testamentsvollstreckung zu regeln.[135] Die Formulierungspflicht des Notars gem. § 17 Abs. 1 BeurkG verlangt von diesem wohl eine Klarstellung in der Vollmacht und/oder Testamentsv...mehr