Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Tz. 125 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen, Rezepte, Konstruktionspl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Sondervorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Tz. 314 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgegeben Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen l...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentums – als Hotelanlage

Leitsatz Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 5 Innerstaatliche Maßnahmen

Ist ausnahmsweise mit einem ausländischen Staat kein DBA abgeschlossen worden oder wird die Doppelbesteuerung in Sonderfällen durch das DBA nicht vermieden, kann eine mehrfache Belastung derselben Einkünfte durch innerstaatliche Maßnahmen beseitigt oder gemildert werden. Infrage kommen eine Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Einkommensteuer. Dabei ist die Obergrenz...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / Leitsatz

1. Die Rspr. zum Regressverzicht des Gebäude-VR gegen den Mieter des VN gilt nicht bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. 2. Mit der Begründung, die unter Zeugenbeweis des Mieters gestellten Behauptungen zum Ablauf eines Schadensereignisses stünden in eklatantem Widerspruch zu den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens, darf die Vernehmung des Mieters nicht abgelehnt w...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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zfs 2/2017, Beantragung ein... / Sachverhalt

Der Kl., ein nach seinen Angaben aus Afghanistan stammender Asylbewerber, begehrt in der Bundesrepublik Deutschland den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Seinen Antrag vom Januar 2013, als Identitätsnachweis für den Fahrerlaubniserwerb die ihm in Deutschland ausgestellte und mit einem Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung genügen zu lassen, lehnte die Fa...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verweisungen

Rz. 4 Nach § 326 Abs. 3 AO gelten für die Anordnung, Vollziehung und Aufhebung des Arrests verschiedene Vorschriften der ZPO sinngemäß. Diese analoge Anwendung erfasst: § 128 Abs. 4 ZPO, wonach das Amtsgericht über den Antrag[1] durch Beschluss ( § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO) ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Nach § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht durch Urteil[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG ist die Anordnung des persönlichen Arrests dem Richter vorbehalten. Zuständig ist nach § 326 Abs. 1 S. 2 AO das Amtsgericht, in dessen Bezirk die zuständige Finanzbehörde[1] ihren Sitz hat oder in dessen Bezirk sich der Arrestschuldner befindet. Die Arrestanordnung setzt einen entsprechenden Antrag der Finanzbehörde [2] voraus.[3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Begriff der Zusage

Rz. 19 Eine Zusage ist die mit Bindungswillen abgegebene Erklärung der Behörde, einen bestimmten Sachverhalt für einen oder mehrere bestimmte Veranlagungszeiträume in bestimmter Weise zu behandeln. Voraussetzung ist, dass die Finanzbehörde rechtlich in der Lage ist, eine Maßnahme der genannten Art zu treffen; die Zusage einer rechtlich nicht möglichen Maßnahme ist unwirksam....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Arrestanspruch

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests setzt zunächst das Bestehen eines Arrestanspruchs voraus, also nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO eines Anspruchs auf eine Geldforderung, deren Vollstreckung nach den §§ 249–323 AO erfolgt. Nach den §§ 249–323 AO können nur öffentlich-rechtliche Geldforderungen vollstreckt werden, über die durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden oder entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, der Stpfl und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der ArbG und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen, wie es die billige Rü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.3 Fingierter Empfangsbevollmächtigter – § 183 Abs. 1 S. 2 AO

Rz. 24 Ist ein "gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter" nicht bestellt[1], so erlangen die nach § 183 Abs. 1 S. 2 AO "fingierten Empfangsbevollmächtigten" die Rechtsstellung des "Einspruchsbevollmächtigten" i. S. v. § 352 Abs. 2 AO. Als "fingierter Empfangsbevollmächtigter" kommt im Rahmen des § 352 Abs. 2 AO nur ein zur Verwaltung des Gegenstands der Feststellung Berechtigter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.4 Abgrenzung des Einspruchs von anderen Rechtsbehelfen

Rz. 7 Der Rechtsschutz wird in Steuersachen durch gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gewährt. Ergänzt werden die Rechtsbehelfe durch die Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Die gerichtlichen Rechtsbehelfe sind in der FGO geregelt. Es sind dies die Klagen, also Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage[1] und die Rechtsmittel, also Revision[2] un...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / I. Widerspruch gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 61 Zunächst muss gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE Widerspruch eingelegt werden, § 68 Abs. 2 VwGO. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Ablehnung der Neuerteilung der FE dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die die Ablehnung erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerspruch; zuständige Widerspruchsbehörde

Rz. 37 Die Frage der Zuständigkeit spielt nicht nur im Rahmen der Zulässigkeit des Widerspruchs, sondern unter Umständen auch bei Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns eine Rolle. In der Zulässigkeitsprüfung kann sie darüber hinaus vor allem auch bei der "ordnungsgemäßen Widerspruchserhebung" von Bedeutung sein, wenn § 70 Abs. 1 S. 2 VwGO vorsieht, das...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / II. Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 65 Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs. 7 S. 2 StVG a.F.). Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des § 80 Abs. 5 VwGO muss hier ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden (...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / B. Widerspruch und Verpflichtungsklage zur (Wieder-) Aufstellung von Verkehrszeichen

I. Gegenstand des Begehrens; Vorverfahren Rz. 20 Das Interesse des Bürgers kann auch darin liegen, dass die Behörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnet bzw. anordnen sollmehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Widerspruch des Kindes

Rz. 314 Nach der Absicht des Gesetzgebers soll dem Kindeswohl zusätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Übertragung der Alleinsorge widersprechen kann. Im Fall des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB muss ein erklärter Widerspruch nicht zwingend zu einer anderen Regelung als der von den Eltern übereinstimmend Gewollten füh...mehr

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§ 49 Rechtsschutz / C. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Abschlepp-Kostenbescheid

Rz. 3 In aller Regel kommen aber Widerspruch [7] und Anfechtungsklage gegen den Abschlepp-Kostenbescheid in Betracht, wobei im Rahmen der Überprüfung des Leistungsbescheides[8] dann auch die Rechtmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Abschleppmaßnahme untersucht wird.[9] Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Abschleppkostenbescheid haben aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / l) Sonderproblem: verfristeter Widerspruch

Rz. 88 Die Frage, ob die Widerspruchsbehörde über einen verfristeten Widerspruch sachlich entscheiden darf, wird diskutiert.[125] Das BVerwG[126] bejaht dies grundsätzlich. Ausnahmen sind:mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Widerspruch des Kindes

Rz. 238 Außer wegen § 1671 Abs. 4 i.V.m. §§ 1666 ff. BGB [879] kann das Gericht lediglich im Falle des Widerspruchs des mindestens 14 Jahre alten Kindes eine vom Elternvorschlag abweichende Entscheidung treffen. Ansonsten wird der übereinstimmende Wille der Eltern vom Gesetz als verbindlich angesehen.[880] Selbst soweit das Kind widerspricht, muss dies nicht zwingend zu einer...mehr

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§ 49 Rechtsschutz / B. Widerspruch – Anfechtungsklage – Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 2 Wird der Betroffene zum Wegfahren seines Fahrzeugs aufgefordert, so kann er sich gegen einen derartigen VA mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren (vgl. im Einzelnen § 55 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel).[4] Im Falle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO kann ein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, § 80 Abs. 4, Abs. 5 VwGO. Zumeist...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / I. Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 43 Grundsätzlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der FE aufschiebende Wirkung, § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO. Rz. 44 Die Fahrerlaubnisbehörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO neben der Entziehung der FE dann aber zugleich deren sofortige Vollziehung anordnen, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO. Rz. 45 Dies setzt vorau...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems

Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG (Erreichen von acht oder mehr Punkten;[47] zu Einzelheiten zum Punktsystem siehe auch § 13 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 41 Rechtsschutz / I. Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO analog)

Rz. 33 Für aufgestellte Verkehrszeichen gilt § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO analog.[48] Danach entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen ein Verkehrszeichen bzw. gegen eine Verkehrseinrichtung. Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO aber nicht nur im Falle des R...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 2. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 35 Die aufschiebende Wirkung fehlt gem. § 2a Abs. 6 StVG ebenfalls bei Widersprüchen/Anfechtungsklagenmehr

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§ 41 Rechtsschutz / A. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen das Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Rz. 1 Amtliche Verkehrszeichen i.S.d. §§ 41 und 42 StVO sind anfechtbare Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG). Sie verkörpern die ihnen zugrunde liegenden Anordnungen und werden mit ihrem Aufstellen (vgl. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 4 StVO) gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die sich den von ihnen erfassten Streckenabschnitten nähern, bekannt gemacht un...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 2. Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 Abs. 1 VwGO)

a) Grundsätzlich Monatsfrist Rz. 68 Grundsätzlich ist der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben wurde, einzulegen (zur Problematik insgesamt siehe oben § 38 Rdn 1 ff.).[97] Eine anders als durch amtliche Bekanntgabe vermittelte Kenntnis des Beschwerten vom Verwaltungsakt kann die Widerspruchsfrist grundsätzlich nicht in...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / IV. Statthaftigkeit des Widerspruchs

1. Vorliegen eines Verwaltungsaktes (§§ 68, 42 Abs. 1 VwGO analog) Rz. 41 Es muss ein (belastender) VA i.S.d. § 35 VwVfG oder eine Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines (begünstigenden) VAs vorliegen. Bei Untätigkeit der Behörde kann unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO unmittelbar Klage erhoben werden. Im Übrigen gilt:mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / C. Begründetheit des Widerspruchs

Rz. 94 Der Widerspruch ist begründet, soweit der angefochtene Verwaltungsakt (Anfechtungswiderspruch) bzw. die Ablehnung oder Unterlassung des beantragten Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch)mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / B. Zulässigkeit des Widerspruchs

I. Auslegung des Rechtsbehelfsbegehrens Rz. 28 Erklärungen im Widerspruchsverfahren sind wie Prozesserklärungen entsprechend den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden allgemeinen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) auszulegen.[51] Danach gibt es kein Verbot, Willenserklärungen zugunsten eines Verfahrensbeteiligten erfolgsorientiert auszulegen.[52] Rz. 29 Eine falsche Be...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / II. Widerspruchs-, Antrags- und Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO)

Rz. 8 Grundsätzlich ist keine Popularklage möglich; niemand kann sich zum Sachwalter der Allgemeinheit "aufschwingen". Die gleichen Überlegungen gelten für die Widerspruchs- und Antragsbefugnis. Der Verkehrsteilnehmer muss geltend machen, durch das Verkehrszeichen möglicherweise in seinen Rechten verletzt zu sein. Das Klagevorbringen muss es zumindest als möglich erscheinen ...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / d) Widerspruchs-/Klagebefugnis; Verletzung eigener Rechte

Rz. 40 Nach Ansicht des OVG NRW[63] räumen die Vorschriften über die Einziehung dem Anlieger einer Straße, die teilweise eingezogen werden soll, keine subjektiven Rechte ein. Dass der Anlieger insofern nur als Teil der Allgemeinheit angesprochen werde, folge im Übrigen daraus, dass auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs kein Rechtsanspruch bestehe (§ 14 Abs. 1 S. 2 NW...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / b) Widerspruchs-/Klagebefugnis; Verletzung eigener Rechte

Rz. 45 Der "schlichte Straßennutzer" hat weder einen Anspruch auf Umstufung, noch kann er sich gegen eine Umstufung wehren. Rz. 46 Dem Anlieger einer umgestuften oder umzustufenden Straße können – ähnlich wie bei der Widmung – aus dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs heraus Rechte zustehen.[71] Ändert sich durch die Umstufung etwas an den Voraussetzungen für einen Anbau an...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / V. Entfallen deür aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO im Fahrerlaubnisrecht

Rz. 33 Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs durch ein Bundesgesetz gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO setzt ein formelles Gesetz voraus.[46] 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. ein...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / XIII. Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, sondern lediglich Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 110 Soweit das Gericht nicht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherstellt (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO), sondern lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben hat, liegt hierin keine zusätzliche Beschwer für den davon Betroffenen. Der Behörde wird durch die bloße Erklärung der Aufhebung der Vollziehungsanordnung die Möglichkeit eröffnet, die sofor...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / II. Widerspruchs- und Klagebefugnis; Anspruch auf Tätigwerden

Rz. 23 Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass Widerspruchs- und Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) gegeben sein muss. Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ermächtigt, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und gerade nicht auf die Wahrung der Interessen des Einzelnen gerichtet.[36] Rz. 24 In der Rechtsprechung des BVerwG ist aber anerkannt,...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / b) Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis im Zusammenhang mit der Widmung

Rz. 15 Dieser Regelungsgehalt ist vor allem bedeutsam für die Frage, ob im Einzelfall Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis des Rechtsbehelfsführers vorliegt.[27] So hat der Eigentümer eines an einen Fußgängerbereich angrenzenden (durch eine andere öffentliche Straße erschlossenen) Grundstücks regelmäßig keine Klagebefugnis gegen die Erweiterung der Widmung des Fußgängerbereichs ...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 2. Widerspruchs- und Klagebefugnis und Rechtsverletzung der Anwohner (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) sind streitig

Rz. 87 Die Erteilung oder Änderung eines Straßennamens steht im Ermessen der Behörde. Bei Ausübung dieses Ermessens sind auch die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen.[183] Hier steht ihnen auch Rechtsschutz zu.[184] Diesbezüglich stehen dem Anwohner, ob Grundstückseigentümer oder Mieter des Anwesens, Widerspruchs- und Klagebefugnis zu.[185] Durch die Namensgebung best...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Grundsätze des Widerspruchverfahrens

Rz. 6 Bei gesetzlich normiertem Wegfall des Widerspruchsverfahrens fehlt es an einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass eines – kostenpflichtigen – Widerspruchsbescheids. Die gegen einen solchen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage ist begründet. Der Widerspruchsbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO). Die Rechtswidrigkeit des ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß Landes-VwVfG (vgl. § 80 VwVfG)

Rz. 18 Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Ver...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / J. Rechtsschutz (§ 2a Abs. 6 StVG)

Rz. 42 Instrumente des Rechtsschutzes sind Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rz. 43 Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / i) Frist und Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 80 Zur Frist und Rechtsbehelfsbelehrung siehe zunächst §§ 70 Abs. 2, 58 VwGO, insbesondere § 58 Abs. 2 VwGO.[115] Rz. 81 Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so gilt die Jahresfrist. Rz. 82 Die Rechtsbehelfsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie §§ 58 Abs. 1, 70 Abs. 1 VwGO nicht entspricht oder wenn den Angaben ein unrichtiger oder irreführender...mehr