Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2373 BGB – Dem Verkäufer verbleibende Teile.

Gesetzestext 1Ein Erbteil, der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufs durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt, sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen. 2Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern (dazu BGH NJW 18, 3178 [BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17] Rz 49). Rn 1 Im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verjährung.

Rn 36 Zum Beginn s § 438 Rn 19. Da sich alle Sach- und Rechtsmängel einzelner Vermögenswerte rechtlich nur als Sachmängel des Kaufgegenstands Unternehmen auswirken, gilt die kaufrechtliche Regelverjährung von 2 Jahren (§ 438 I Nr 3) (Köln DB 09, 2259, 2261; im Grundsatz Erman/Grunewald Rz 26; MüKo/Westermann Rz 51; Gaul ZHR 166 (2002), 35, 66 f; Wälzholz DStR 02, 500, 503; W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwartschaftsrecht.

Rn 50 Vor dem Erbfall hat der Nacherbe wie jeder Erbe keine Rechte, insb auch kein Anwartschaftsrecht und auch keine sonstige gesicherte Rechtsposition (BGH NJW 96, 1062, 1063; RGZ 49, 372), sondern allenfalls eine rein tatsächliche Erwerbsaussicht. Eine Feststellungsklage mit Bezug auf sein künftiges Nacherbenrecht wäre unzulässig, weil es an einem gegenwärtigen Rechtsverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einzeltestament.

Rn 16 Das Testament ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung des Erblassers. Auf den Inhalt der Verfügung kommt es für den Begriff des Testaments nicht an, da § 1937 den Begriff ›Testament‹ mit dem der ›letztwilligen Verfügung‹ gleichsetzt. Mit der Bezeichnung ›letztwillige Verfügung‹ ist nicht nur die einzelne Anordnung, sondern auch das gesamte Testam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Körperliche Sachen.

Rn 14 Körperliche Sachen (vgl § 808 Rn 2) sind einzeln zu bezeichnen. Es ist zudem ihr Aufbewahrungsort anzugeben (vgl BGHZ 7, 287, 293 f = NJW 53, 261), soweit dieser sich nicht von selbst erschließt. Anzugeben sind auch solche Gegenstände, an denen Rechte Dritter bestehen, also gepfändete Sachen, aber auch Gegenstände, die der Schuldner sicherungsübereignet oder unter EV g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Etwas durch Leistung erlangt.

Rn 43 Leistung iSd § 812 I 2 Alt 2 ist jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Insoweit gilt für die condictio ob rem nichts anderes als für die übrigen Tatbestände der Leistungskondiktion (zum Leistungsbegriff iE Rn 22 ff). Im Unterschied zur condictio indebiti und zur condictio ob causam finitam wird der Leistungszweck bei der condictio ob rem allerdin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Saarbr FamRZ 11, 745; 10, 1753; Brandbg OLGR 03, 504; s zum Begründungszwang auch § 120 Rn 3). Der Beschl hat eine eindeutige Aussage über die Höhe der Ratenzahlungen und deren Beginn zu treffen. Eine stillschweigende Einschränkung der Bewilligung seitens des Gerichts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Der den Zugewinnausgleich beanspruchende Ehegatte hat die Voraussetzungen seines Anspruchs und damit das Vorhandensein eines aktiven Vermögens (BGH FamRZ 12, 1785) wie das Fehlen von Aktiva – letzteres nach substantiiertem Vorbringen der Gegenseite zum behaupteten Aktivvermögen (Hambg FamRZ 15, 749) – darzulegen und zu beweisen. Behauptet der Ausgleichsgläubiger in sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 5 In Hinblick auf mögliche, auch verfassungsrechtlich bedenkliche Härten für den weichenden Hoferben und im Einklang mit dem Zweck der Norm (Rn 1; BGH NJW 95, 1395) sind Einschränkungen der Vergünstigung geboten, wenn der Übernehmer das Landgut veräußern will oder muss (BGH FamRZ 89, 1276, 1278; NJW-RR 92, 770; auch zur Beweislast ZEV 08, 40, 41), es nicht als Einheit for...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geschützte Unterlagen.

Rn 21e Die Unterlagen können in Papierform vorliegen, zB Geschäftsbücher, Quittungen, Rechnungen, Belege, Geschäftsbriefe oder Verträge in Form von losen Blättern, oder auf Datenträgern gespeichert sein. Die Unpfändbarkeit besteht auch, wenn sie einen eigenständigen Vermögenswert darstellen (Frankf MDR 79, 316; MüKoZPO/Gruber Rz 47; aA St/J/Würdinger Rz 67 Fn 365; Musielak/V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zur Gesellschaft.

Rn 4 Die Bruchteilsgemeinschaft ist von der Gesamthand erstens dadurch abzugrenzen, dass es hier an einem übergeordneten Zweck, welcher über das – allerdings ebenfalls gleichlaufende – Interesse der Teilrechtsinhaber an dem Gegenstand hinausgeht, fehlt. Bei der Gemeinschaft erschöpfen sich die gleichlaufenden Interessen der Teilhaber in dem gemeinsamen Gegenstand als solchem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem nach Artikel 21 oder Artikel 22 bezeichneten Recht unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen. (2) Diesem Recht unterliegen insbesondere:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzeichnis über das Anfangsvermögen.

Rn 2 Um die Wirkung des I auszulösen, sind die am Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände gemeinsam aufzulisten und zu bewerten. Dasselbe gilt für die nach § 1374 II im Wege privilegierten Erwerbs hinzu gekommenen Vermögenswerte, die mit Angabe des Tages der Aufnahme in das Vermögen aufzunehmen und zu bewerten sind. Fehlt es an einer Auflistung der einzelnen Vermögensgegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einsatz eigenen Vermögens.

Rn 19 Das G geht von dem Grundsatz aus, dass vorhandenes Vermögen für den eigenen Unterhalt zu verbrauchen ist, bevor der andere Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann. Dabei steht nur ein saldierter Überschuss des Aktiv- über das Passivvermögen zur Deckung des eigenen Unterhalts zur Verfügung (München FamRZ 93, 62). Zum einzusetzenden Vermögen zählen grds a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Weitere praktische Hinweise.

Rn 14 Die möglichen Anträge nach § 802a sollen dem Gläubiger schon am Anfang der Vollstreckung den besten Weg zur Befriedigung aufzeigen und eröffnen. Durch geschickte Kombination und Reihung der Maßnahmen kann sich der Gläubiger fruchtlose Pfändungen ersparen, wovon auch der Schuldner profitiert. Trotz der erhöhten Kosten (u Rn 15) kann sich auch ein durch den Gerichtsvollz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 1362 BGB gilt § 739 grds ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten oder Lebenspartner, auch bei Gütertrennung nach § 1414 BGB (Ddorf DGVZ 81, 11; Bambg DGVZ 78, 9), jedoch nicht für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1415, 1416 BGB, §§ 740–745). Die Vermutung entfaltet Wirkung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen nach §§ 808 ff (einschließlich G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Art und Inhalt des Nachteilsausgleichs

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Art und Umfang der Ausgleichsleistung können vom herrschenden UN einseitig festgelegt werden (h. M.; vgl. nur LG Kiel, Urteil vom 30.01.2008, 14 O 90/05, NZG 2008, S. 346 (347); Henssler/Strohn (2021), § 311 AktG, Rn. 29; Hüffer-AktG (2022), § 311, Rn. 41; a. A. MünchKomm. AktG (2020), § 311, Rn. 360ff.; Altmeppen, NZG 2010, S. 401 (402), m. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Qualitative Kontextinformationen

Tz. 82 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Unternehmen haben die im Zähler enthaltenen Beträge quantitativ aufzuschlüsseln und die wesentlichen Veränderungen des Capex im Berichtszeitraum qualitativ zu erläutern. Die Aufschlüsselung soll umfassen ("Und"-Verknüpfung):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachen.

Rn 5 Das gesetzliche Erfordernis der Einbringung zeigt, dass es sich um körperliche Gegenstände (§ 90), dh bewegliche Sachen handeln muss. Sachen sind auch Geld und Inhaberpapiere sowie indossable Papiere (Wechsel und Scheck), nicht aber Forderungen und bloße Legitimationspapiere (Sparbücher und Kfz-Briefe), arg § 952. Rn 6 Sachen ohne objektiven Vermögenswert unterfallen nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Staat erbt nur bei einem Feststellungsbeschluss des Nachlassgerichts nach § 1964. Rn 2 Es gelten auch für den Staat die allgemeinen Regeln des Erbrechts, sofern nicht gesetzl etwas anderes bestimmt ist (BGH ZEV 15, 698 [BGH 14.10.2015 - IV ZR 438/14]). Sein Erbrecht erfasst nicht nur die inländischen, sondern auch etwaige im Ausland befindliche Vermögenswerte des Erb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem nicht auf die Währung des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz hat (Landeswährung des Darlehensnehmers), geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung) kann der Darlehensnehmer die Umwandlung des Darlehens in die Landeswährung des Da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abtretung, Verpfändung.

Rn 13 Die Übertragung eines Sparguthabens an einen Dritten kann formlos durch Abtretung nach § 398 erfolgen (Karlsr 8.1.19 – 9 U 5/17, juris Rz 32; NJW- RR 19, 494, 496). IdR ist die Übergabe des Sparbuchs ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Abtretung der Forderung (BGH WM 72, 383). Das Eigentum am Sparbuch geht gem § 952 über. Das Sparbuch muss für einen Rechtsübergang de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erhebliche Vermögensverschlechterung.

Rn 4 Weiterhin muss nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners eingetreten sein. Nicht ausreichend ist, wenn der Gläubiger hiervon erst später Kenntnis erlangt hat. Die Klage nach § 324 ist nicht gegeben bei Versuchen, Vermögenswerte dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen, solan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliche Lasten.

Rn 3 2 führt – wie auch §§ 2126, 2379 (s dort) – den Begriff der außerordentlichen Lasten als Regulativ des Aufwendungsersatzes für den Fall gezogener und verbleibender Nutzungen ein. Außerordentliche Lasten sind demnach nur solche Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Sache, die weder laufende Ausgaben iRd Nutzung darstellen, noch regelmäßig wiederkehren. Wie die Verknü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 446 gilt für den Sachkauf und den Kauf von Rechten, die gem § 453 III zum Besitz einer Sache berechtigen. Gleich stehen alle Kaufgegenstände des § 453, bei denen eine Übergabe von Sachen oder sachartigen Vermögenswerten stattfindet, zB Unternehmen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; zur aF BGHZ 138, 195, 204 f), Strom: Durchlaufen durch den Zähler entscheidet (Staud/Beckmann ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Ergänzende qualitative Kontextinformationen

Tz. 97 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Folgende ergänzende Angaben zum grundsätzlichen Vorgehen sind zu machen: Vorgehen zur Ermittlung von Umsatzerlösen, Capex und Opex, insb. der Zähler-Werte; Vorgehen der Ermittlung, wenn Umsatzerlöse bzw. Capex mehreren Wirtschaftstätigkeiten zuzurechnen sind; Umsatzerlöse und Capex: Verweis auf entsprechende Abschlussposten; bei Durchbrechung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagungsrecht.

Rn 9 Erhält der Erbe öffentliche Leistungen, wie zB Sozialhilfe nach SGB XII , wird das Ausschlagungsrecht nicht auf den Sozialhilfeträger übergeleitet (hM; BGH FamRZ 05, 448; BGH ZEV 11, 258 mit Anm Zimmer; aA etwa LSG München ZEV 16, 43). Auch ist die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft durch den sozialhilfebedürftigen Erben nicht sittenwidrig iSd § 138 I (hM Ivo FamR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Erlangte‹.

Rn 3 Aus der Geschäftsbesorgung erlangt ist jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BGH NJW-RR 92, 560 [BGH 17.10.1991 - III ZR 352/89]; MüKo/Schäfer § 667 Rz 11; Staud/Martinek/Omlor § 667 Rz 7). Vorteil kann nicht nur ein Vermögenswert (Sachen und Rechte sowie Nutzungen einschl Surrogaten: BGHZ 143, 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Voraussetzungen.

Rn 3 Eine Stufenklage liegt nur dann vor, wenn in der Klageschrift zumindest zwei Anträge in dem Stufenverhältnis verbunden sind. Im Regelfall sind dies der Auskunfts- und der Leistungsantrag. Tenorierungsbeispiel: Der Bekl wird verurteilt,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1103 Art 21 EuGüVO – Einheit des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das gesamte Vermögen der Ehegatten unterliegt ungeachtet seiner Belegenheit dem gemäß Artikel 22 oder 26 auf den ehelichen Güterstand anzuwendenden Recht. Rn 1 Art 21 enthält eine ›allgemeine‹ Kollisionsnorm für die Rechtswahl (Art 22) sowie für die objektive Anknüpfung (Art 26). Das Güterstatut wird einheitlich bestimmt, unabhängig von der Art der Vermögenswert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nicht selten befindet sich der Gläubiger über die Bankverbindung(en) des Schuldners im Unklaren. Es fehlt ihm an Informationen, die eine Identifizierung des oder der vorläufig zu pfändenden Konten ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gezielt Vermögenswerte in das EU-Ausland verschiebt, um sie dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Vor diesem Hinte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis.

Rn 13 Die Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis (dazu § 2150 Rn 4) kann schwierig sein, insb deshalb, weil nach Ansicht des BGH (BGHZ 36, 115) eine Verfügung des Erblassers zugleich Teilungsanordnung und Vermächtnis sein könne. Rn 14 Bei der Teilungsanordnung wird der dem Miterben zugewendete Nachlassgegenstand wertmäßig vollumfänglich auf den Erbteil angerec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt des Vermächtnisses.

Rn 3 Die Zuwendung eines Vermögenswertes gibt dem Bedachten nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Beschwerten, § 2147, da der vermachte Gegenstand nicht dinglich übergeht, sog Damnationslegat. Zugewendet werden kann jeder Vermögensvorteil, dh auch nur mittelbare Begünstigungen des Vermögens (Hamm FamRZ 94, 1210), ohne dass eine Berei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchsetzbarkeit.

Rn 22 Die Realisierung der Forderung aus § 661a ist regelmäßig schwierig: Versender sind meist vermögenslose ausl Briefkastenfirmen. PKH darf aber allein deshalb nicht verweigert werden (BGH NJW 03, 1192; Köln, Beschl v 7.10.04, 16 W 25/03; Hamm NJW-RR 05, 723; Karlsr v 22.10.03 – 14 W 59/03; aA vorbehaltl Darlegung ausnw Realisierungsmglk Kobl VersR 09, 1427; Hamm OLGR 05, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Arrestgründe.

Rn 3 Eine Gefährdung iSd § 918 kann darin bestehen, dass die drohende Verschiebung von in Deutschland an unbekanntem Ort befindlichen Vermögenswerten des Schuldners ins Ausland zu besorgen ist (Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]). Gleiches gilt, wenn der Schuldner sonst nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 802e ff gezwung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Bedeutung der Vorschrift (Abs 1).

Rn 1 § 47 regelt die Einzelheiten zur Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts (KoKa), den der Versorgungsträger dem Familiengericht gem § 5 III vorzuschlagen hat. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, in verschiedenen Bezugsgrößen ausgedrückte Versorgungsanrechte miteinander vergleichbar zu machen. Der Kapitalwert der Anrechte soll als gemeinsame Bezugsgröße (›gemeinsame...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beizulegender Zeitwert (fair value)

Tz. 27 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Unter dem beizulegenden Zeitwert ist der Betrag zu verstehen, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht, eine Schuld beglichen oder ein gewährtes Eigenkapitalinstrument (vgl. Tz. 29) getauscht werden könnte (vgl. die entsprechende Definition im Anhang A zu IFR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / III. Finanzierung

Tz. 48 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Verpflichtungen aus Finanzierungsvereinbarungen mit Dritten, wie zB Fremdkapitalaufnahme bei Finanzinstituten, bei denen eine Gesellschaft im Kombinierungskreis Darlehensnehmerin ist und die der Ausfinanzierung der ökonomischen Aktivitäten im kombinierten Abschluss dienen, sind im kombinierten Abschluss zu erfassen. Bestehen im übergeordneten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Aufwendungen.

Rn 3 Aufwendungen sind freiwillig erbrachte Aufopferungen von Vermögenswerten, die im Interesse eines anderen liegen (BGHZ 59, 329). Freiwillig bedeutet die willentliche Selbstauferlegung des Vermögensopfers. Nicht erforderlich ist, dass die Aufwendung ›aus freien Stücken‹ vorgenommen wurde (MüKoBGB/Krüger § 256 Rz 2 f). Unter den Begriff der Aufwendungen fallen auch die so ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Existenzvernichtungshaftung.

Rn 41 Anders als die zuvor geschilderten Fallgruppen setzt die Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter einer GmbH nicht im Außenverhältnis zu den Gläubigern, sondern im Innenverhältnis zur GmbH an: Die persönliche Haftung der Gesellschafter für Eingriffe in das Gesellschaftsvermögen, die zur Insolvenz der GmbH führen, wird vom BGH heute bei § 826 verortet (BGHZ 173, 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit nach der EuErbVO.

Rn 2 Eine Rechtswahl vor zeitlicher Anwendung der VO wird durch eine Vorwirkung ihrer Bestimmungen in zweierlei Hinsicht honoriert. Hatte nämlich der Erblasser das auf seine Rechtsnachfolge vTw anzuwendende Recht vor Beginn der Anwendung der VO gewählt, so ist diese Rechtswahl wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kap III (Art 20–38) der VO erfüllt (II Alt 1). Eine still...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Einschätzung zur Relevanz

Tz. 94 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Opex werden für Unternehmen regelmäßig nicht steuerungsrelevant und für Investoren nicht entscheidungsrelevant sein. Das bedeutet aber nicht, dass die KPI automatisch "unwesentlich" iSv. "nicht berichtspflichtig" wäre: Beispielsweise können auch bei (anlagen-intensiven) Unternehmen, bei denen vor allem Capex eine relevante Größe ist, umfangre...mehr