Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnung bei Gewerbebetrieb

Rz. 24 [Autor/Stand] Nachdem sich der Anwendungsbereich des § 26 BewG durch die Neufassung (s. Rz. 2, 3) auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz i.S.d. §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 BewG beschränkt, konnten sich in der Vergangenheit bis zum 31.12.2008 Auswirkungen des § 26 BewG auf die Zurechnung bei Gewerbebetrieben nur noch bei Betriebsgrundstücken ergeben.[2] Rz. 25 [...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Grundgedanke des § 26 BewG (soweit es die Grundsteuer betrifft vgl. § 232 BewG Rz. 61), dass es bei der Abgrenzung einer wirtschaftlichen Einheit nicht darauf ankommen soll, wer von den beiden Ehegatten Eigentümer der wirtschaftlich zusammengehörenden Wirtschaftsgüter ist (s. Rz. 18), wird bei der Anwendung auf die Fälle von Land- und Forstwirtschaft...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / bb) Aufteilung von Abfindungsleistungen

Rz. 57 Erhält ein Miterbe alle oder mehrere Wirtschaftsgüter des Nachlasses gegen Leistung einer Abfindung an die übrigen Miterben, ist die Abfindung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte der Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Für die Aufteilung der Anschaffungskosten ist einer nach außen hin erkennbaren Zuordnung durch die Erben zu folgen, soweit die Aufteilung nicht zu einer un...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / III. Abzugsposten "Schulden" in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 86 In nachrangigen Leistungsgesetzen rangiert die Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden bei der Einkommens- und Vermögensermittlung über die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten. Von der Ablehnung der Anerkennung von Schuldentilgung bis hin zur Regelung in § 28 Abs. 3 BAföG, der bestimmt, dass bestehende Lasten und Schulden beim Vermögen abgezogen werden können, kommt ...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die Vermeidung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Vermögensgegenstände auf eine einheitlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 57 Schenkungen von Privatvermögen unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensbesteuerung, da mangels Entgeltlichkeit weder Anschaffungskosten beim Empfänger noch ein Veräußerungserlös beim Zuwendenden entstehen. Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden einkommensteuerlich allerdings immer dann relevant, wenn es sich um mindestens teilweise entgeltlic...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Die Freigabe von Mitteln unter Verstoß gegen Verwaltungsanordnungen

Rz. 30 Fallbeispiel 82: Die fehlerhafte Herausgabe von Erbschaftsmitteln Der Testamentsvollstrecker eines klassischen Behindertentestaments legte auf Aufforderung des Ergänzungsbetreuers, er solle den Anteil der Betroffenen am Erbe für diese anlegen, den sich aus der Erbquote ergebenden Betrag von 30.000 EUR auf einem Sparkonto an, das auf den Namen der Betroffenen lautete. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grundgedanke des § 26 BewG besteht darin, dass bei einer wirtschaftlichen Einheit, an der nur Ehegatten beteiligt sind, die privatrechtlichen Beziehungen der einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen dieser wirtschaftlichen Einheit, insb. auch Art und Umfang der Beteiligung des einzelnen Ehegatten an der gesamten Vermögensmasse, in der sich die...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Abstandszahlungen an den Veräußerer

Rz. 65 Abstandszahlungen des Erwerbers an den Veräußerer führen ertragsteuerlich zu entgeltlichen Vorgängen. Unbeachtlich ist, ob der Erwerber diese aus dem übernommenen Vermögen oder dem eigenen Vermögen leistet. Die Abstandszahlung kann auch in Form einer sonstigen geldwerten Leistung (z.B. Herstellung eines Gebäudes) vereinbart werden.[42] Die Ausgleichszahlung kann auch ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 95 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[68] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Allgemeines

Rz. 46 Die einkommensteuerlichen Folgen einer Erbauseinandersetzung beim Privatvermögen hängen in erster Linie davon ab, ob bzw. inwieweit wegen einer Entgeltlichkeit (z.B. wegen einer Abfindungsleistung) ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang bei den Beteiligten ausgelöst wird. Veräußerungsvorgänge können auch bei Privatvermögen (erhebliche) einkommensteuerliche Folgen ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 54 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6 S. 5, 6 ErbStG)

Rz. 125 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG.[83] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 129>) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6 S. 3 ErbStG)

Rz. 118 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.>) oder von zu Wohnzwecken vermieteten Immo...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VI. Sozialhilferechtliche Inhalte des Vermögensbegriffs des § 90 SGB XII

Rz. 36 Anders ist es dagegen mit den Inhalten des § 90 SGB XII und der Art der Vermögensanrechnung. § 92 Abs. 1a SGB VIII definiert nicht, was Vermögen i.S.d. SGB VIII ist. Deshalb hier noch einmal für die wenigen verbleibenden Praxisfälle zusammengefasst: Ohne Bedeutung ist nach Maßgabe der sozialhilferechtlichen Bestimmung des Vermögensbegriffs die Herkunft des Vermögens od...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatbestandsprüfung

Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeu...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Gesamtbetrachtung

Rz. 142 Nicht jeder unangemessene Vermögensgegenstand ist in jedem Fall zu verwerten. Zum Abschluss bedarf es stets einer Prüfung und Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, bei der das verwertbare Vermögen des Hilfebedürftigen den Absetzungsbeträgen des § 12 Abs. 2 SGB II gegenübergestellt werden. "Denn andernfalls wäre ein Hilfebedürftiger gezwunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass die Gesamtbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens nach dessen Gliederung erfolgt. Hierzu sind für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteilen sowie für die Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Forstwirtschaftliche Nutzung (Abs. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Forstwirtschaft bezeichnet man die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Dabei gehören zu dieser Nutzung alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören neben der eigentlichen Holzbodenfläche und den für den Transport und Lagerung dienenden Flächen auch die...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkungsteuerliche Behandlung

Rz. 160 Grundlage der "Kettenschenkung" ist die abstrakte schenkungsteuerliche Betrachtung jedes Übertragungsvorgangs. Ziel muss sein, dass die Schenkung eines Vermögensgegenstandes durch den Erwerber und die Weiterschenkung des erhaltenen Vermögensgegenstandes durch diesen als zwei getrennte schenkungsteuerliche Vorgänge zu beurteilen sind. Dabei sind insbesondere die folge...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 125 Der (Rück-)Erwerb von Vermögensgegenständen, die Eltern (und Voreltern) ihren Abkömmlingen lebzeitig schenkweise zugewandt hatten und die an diese Personen von Todes wegen zurückfallen, sind erbschaftsteuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG. Der allgemeine Freibetrag von Eltern (und Voreltern) im Todesfall i.H.v. 100.000 EUR gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (siehe § 5 Rdn ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögen (§ 12 SGB II)

Rz. 99 Was Vermögen i.S.d. SGB II ist, ergibt sich aus der vorstehend diskutierten Abgrenzung zum Einkommen. Wenn die Frage danach, ob Einkommen oder Vermögen vorliegt, im Sinne des Vermögens entschieden ist, schließt sich folgende Prüfung an:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einzelfälle

Rz. 147 Bei der Prüfung der besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in den anderen Absätzen als Privilegierungstatbestände erfasst sind, zu berücksichtigen. Sie müssen dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte – wie sie im SGB XII gefordert wird – und erst recht als die mit einer Vermögensverwer...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Der Verzicht auf vorbehaltene oder eingeräumte Rechte am Beispiel des Wohnungsrechts

Rz. 231 Fallbeispiel 113: Der Verzicht auf das Wohnungsrecht/den Nießbrauch Der Vater V übertrug sein Wohngrundstück vor zwölf Jahren auf seine Tochter T unter dem Vorbehalt eines lebenslanges Wohnungsrechts. Nach einem Schlaganfall und langer Pflege zu Hause kapituliert T und veranlasst die Heimaufnahme. T fragt als Vorsorgebevollmächtigte/Betreuerin, ob und wenn ja, mit wel...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Umwidmung übernommener Verbindlichkeiten

Rz. 82 Übernimmt der Erwerber Verbindlichkeiten, die beim Überlassenden einkommensteuerlich nicht in Abzug gebracht werden konnten (z.B. Konsumenten-Darlehen), können diese in einkommensteuerrelevante Schulden umgewandelt werden, wenn und soweit der Übernehmer das betreffende Wirtschaftsgut dann zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Allgemeines

Rz. 78 Liegt im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation ein entgeltlicher oder auch nur ein teilentgeltlicher Vorgang vor, hat dies regelmäßig weit reichende einkommensteuerliche Konsequenzen:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 84 § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden (siehe § 12 Rdn 2 ff.>). Rz. 85 Eine Besteuerung nach § 23 EStG greift grundsätzlich auch bei teilentgeltlichen Grundst...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Einkommensteuer und Ausschlagung

Rz. 71 Bevor eine Ausschlagung gegen Abfindung des weichenden Erben vorgenommen wird, sind auch die ertragsteuerlichen Folgen zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass steuerlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt.[56] Der weichende Erbe "veräußert" den ihm zunächst zurechenbaren Nachlass gegen Entgelt in Form der Abfindung an den Ersatzerben. Beim Ersatzerben stellt die...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Entgeltlicher Vorgang bei Bestellung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 104 Ein Vorbehaltsnießbrauch stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Entgelt für die Grundstücksübertragung dar – unabhängig davon, ob das Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[73] Mithin löst ein Vorbehaltsnießbrauch keinen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang aus. Rz. 105 Bestehen (objektbezogene) Verbindlichkeiten, werden diese rege...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Sachleistungen an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 35 Auch bei einer Sachleistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB ist für die Besteuerung die Bereicherung – mithin auch für den Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim Erben (siehe Rdn 121 ff.>) – der Nennwert der Geldforderung maßgeblich, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[31] Übersteigt der Verkehrswert des geleisteten Wirtschaftsgutes d...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) Entgeltliche Übertragung

Rz. 62 Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer wegen der Entgeltlichkeit Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös.[61] Es kann mithin auch bei Nachlassgegenständen des Privatvermögens zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, etwa einer Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, kommen (siehe § 12 Rdn 2 ff.>). Hinweis Die A...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 8. Vorausvermächtnis

Rz. 71 Wird ein Miterbe mit einem Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB bedacht, hat er – ebenso wie ein nicht zu den Miterben gehörender Vermächtnisnehmer – (lediglich) einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Erbengemeinschaft. Die ihm durch das Vorausvermächtnis zugewandten Vermögensgegenstände des Erblassers erwirbt er daher nicht unmittelbar vom Erblasser, sondern v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 8.1 [Autor/Stand] Gegen die Rechtsgültigkeit der Vorläuferfassungen des § 26 BewG bzw. seiner Vorgängerregelung (§ 24 BewG 1934) sind wiederholt Bedenken erhoben und Rechtsbehelfe eingelegt worden. Sie wurden im Wesentlichen damit begründet, dass sich durch die Zusammenrechnung von Wirtschaftsgütern der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit steuerliche Nachteile er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter 1. zum Teil dem einen, zum Teil dem...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Unentgeltliche Übertragung

Rz. 61 Gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, tritt der Beschenkte bezüglich der Nachlassgegenstände in die Rechtsstellung des Schenkers ein, die dieser innerhalb der Erbengemeinschaft gehabt hat. Bei einer Nachlassimmobilie führt er also die (anteilige) Absetzung für Abnutzung des Schenkers gem. § 11d Abs. 1 EStDV fort. Die (anteilige) Abschreibung, die dem Beschenkten an d...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Absetzung für Abnutzung

Rz. 58 Wurde die Erbengemeinschaft durch Realteilung gegen Abfindungszahlung auseinandergesetzt, kommt es beim Erwerber hinsichtlich der weiteren Abschreibungen bei vermieteten Nachlassimmobilien grundsätzlich zu zwei verschiedenen Abschreibungen, den sog. "AfA-Linien":[59]mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Deckelung des Jahreswerts

Rz. 16 Bei der Ermittlung des Jahreswerts von Nutzungs- und Duldungsauflagen ist die Höhe des ansetzbaren Jahreswerts, mithin der schenkungsteuerliche Abzugsbetrag, begrenzt. Nach § 16 BewG kann der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert – o...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 12. Latente Einkommensteuer bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 59 Gemäß § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB werden der Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Dabei ist – wie beim Zugewinnausgleich – die latente Einkommensteuer unabhängig von einer vom Erben durchgeführten oder beabsichtigten Veräußerung von Nachlassgegenständen – also stets – wertmindernd (zu Lasten des Pflichtt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr