Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.1 Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 43 Bei immateriellen Vermögensgegenständen kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die Gegenstände keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / gg) Wohnrecht

Rz. 88 Ein Wohnrecht soll nach der Rechtsprechung des BFH[198] dagegen nicht Gegenstand einer mittelbaren Zuwendung sein können. Dies überzeugt jedoch nicht, wenn die Geldmittel zum Erwerb eines konkretisierten Wohnrechts eingesetzt werden sollen. Hier sind Unterschiede zu anderen mittelbaren Schenkungen nicht erkennbar.[199]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Bebautes Grundstück

Rz. 10 Gegenstand des Erwerbs für die Anwendung des § 13d ErbStG muss ein bebautes Grundstück bzw. – sofern zivilrechtlich möglich – eine Grundstückteil i.S.d. § 180 BewG sein. Zu den bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gehören z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücks...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Verzicht auf Nießbrauch

Rz. 18 Unentgeltlich eingeräumte Gebrauchsüberlassungen, wie z.B. die Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs, können Gegenstand der Bereicherung des Bedachten sein (zur Entreicherung siehe Rdn 90). Der Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht bzw. Wohnrecht beinhaltet ebenfalls eine Bereicherung des Bedachten.[35] Erfolgt der Verzicht gegen Entgelt, liegt keine unentgel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (8) Schenkung unter Nutzungs- oder Duldungsauflage

Rz. 57 Keine entgeltliche Gegenleistung ist gegeben, wenn der Gegenstand der Zuwendung mit einem zeitlich befristeten Nutzungsrecht belastet ist oder dieses im Zuge der Schenkung zu bestellen ist (Nutzungs- oder Duldungsauflage). Die Belastung durch die Duldungsauflage ist durch Abzug der Last vom Steuerwert der Bereicherung zu berücksichtigen.[123] Der Wert dieser Last erre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 10 Die Regelung des Absatzes 3 erschöpft sich in dem Verweis auf das geltende Bewertungsrecht der §§ 159, 176–198 BewG. Grundbesitz, der dem Betrieb zugehört (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG), ist hiernach ebenfalls nach den Vorschriften für das Grundvermögen zu bewerten. § 99 Abs. 1 BewG stellt klar, dass die Bewertung der Fläche als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grund...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (9) Mischfälle

Rz. 59 Es sind in der Praxis Kombinationen von Leistungs- und Duldungsauflagen und/oder Gegenleistungen denkbar. Z.B. kann der Bedachte neben der Verpflichtung aus einer Leistungsauflage verpflichtet sein, zusätzlich eine Gegenleistung an den Zuwendenden zu zahlen (gemischte Schenkung). In diesen sog. Mischfällen, die sowohl Elemente der gemischten Schenkung, der Schenkung u...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 3 Zugewinn

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.4.2022 – 3 WF 142/21 1. Zu den rechtlichen Maßstäben für die zugewinnrechtliche Einordnung von Belastungen durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, die den ausgleichspflichtigen Empfänger einer Immobilie gegenüber dem Zuwendenden treffen (Anschluss an BGH, FamRZ 2015 1268, m. Anm. Münch). 2. Ein Leibrentenversprechen des ausgleichspflichtigen Zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Zinslose Darlehensgewährung, unentgeltliche Gebrauchsüberlassung

Rz. 66 Bei einer zinslosen Darlehensgewährung erfolgt die Bereicherung auch auf Kosten des Zuwendenden, der auf eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit verzichtet (zur Bereicherung vgl. oben Rdn 12).[137] Eine freigebige Zuwendung liegt ebenfalls in der zinslosen Einräumung eines Erbbaurechts. Bei einem zu niedrigen Erbbauzins handelt es sich um eine gemischte Schenkung (vgl....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Sachverständigengutachten

Rz. 4 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG durch die in § 182 Abs. 1 BewG fixierten Verfahren ergäbe. Nach § 198 Abs. 2 BewG in der ab 23.7.2021 gültigen Fassung, ergangen aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundstück

Rz. 3 In der Praxis stimmt das Grundstück im bewertungsrechtlichen Sinne in der Regel doch mit dem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne überein.[1] Der Begriff "Grundstück" ist jedoch nicht immer gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks im Sinne des Bürgerlichen Rechts. Maßgebend ist nach § 2 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Feststellung für grunderwerbsteuerliche Zwecke (Abs. 5)

Rz. 51 Ist bei der Grundstücksübertragung eine Gegenleistung nicht vereinbart und auch nicht feststellbar, ist in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG der sog. Bedarfswert anzusetzen. Dies ist z.B. bei Einbringungen oder anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), bei Umwandlungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG), bei sog. Anteilsvereinigu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Zusammengesetzte Wirtschaftsgüter

Rz. 16 Gleich einer Sache kann sich auch ein Wirtschaftsgut aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen, so dass man in einer Analogie zum Zivilrecht von den Bestandteilen eines Wirtschaftsguts und von einem zusammengesetzten Wirtschaftsgut sprechen kann. Auch positive und negative Bestandteile können zusammen ein Wirtschaftsgut bilden. Rz. 17 Dingliche Nutzungsrechte, die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Vermietetes Grundstück

Rz. 12 Vermietet ist ein Grundstück, wenn für die Nutzungsüberlassung ein Entgelt, unabhängig von dessen Höhe, geschuldet wird. Es kommt auf die tatsächliche Durchführung einer entgeltlichen Überlassung an. Die Verpachtung ist im Gesetz nicht erwähnt, ebenfalls nicht die entgeltliche Überlassung infolge von dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechten, z.B. entgeltliches ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundbesitzwerte (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Wie bisher sind Grundbesitzwerte i.S.d. §§ 138, 157 Abs. 1 und 3 BewG gesondert festzustellen. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohn-, Betriebsgrundstücke und Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 8. Nachrichtliche Angaben beim Grundvermögen

Rz. 21 Durch die Erbschaftsteuerreform sind eine Reihe weiterer Angaben bezogen auf den Feststellungsgegenstand erforderlich, damit die Erbschaftsteuerstelle auf der Ebene der Steuerfestsetzung die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen kann.[99] Diese weiteren Angaben finden im Wortlaut des § 151 BewG keine Erwähnung, so dass es sich lediglich um nachrichtliche Angaben des L...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Vermächtnisausschlagung

Rz. 15 Ein Vermächtnis kann ohne Beachtung einer Frist – auch konkludent[53] – ausgeschlagen werden, solange es nicht angenommen worden ist (§ 2180 BGB).[54] Geschieht dies unentgeltlich (ohne Abfindung), erfolgt eine Besteuerung beim Erben ohne Abzug der Vermächtnisverbindlichkeit. Schlägt ein pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis aus, kann er stattdes...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Wertbeeinflussende Belastungen, Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (Abs. 3)

Rz. 7 Nach § 183 Abs. 3 BewG wird der gemeine Wert nicht mit letzter Genauigkeit ermittelt. Insb. bleiben die den Wert beeinflussenden Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art bei der erbschaftsteuerlichen Vergleichswertbewertung – anders als bei der individuellen Verkehrswertbewertung – außer Betracht. D.h. Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegrechte etc. kö...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Abs. 1 Nr. 4a: Erwerb des Familienheims unter Lebenden

Rz. 26 Zum 1.1.2009 ist § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG neu gefasst worden. Die Norm gilt nur für den Erwerb unter Lebenden. Dem begünstigten Ehegatten werden in Satz 3 ausdrücklich die eingetragenen Lebenspartner gleichgestellt. Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören damit nach wie vor Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verlobte oder andere Verwandte.[37] Der Gü...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Ausführungszeitpunkt

Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den Tod des bisherigen Ver...mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuordnung zum Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sachbezug kann als Teil des Arbeitslohns im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden, bei Beamten, Richtern und Soldaten auch auf dem Dienstrecht beruhen. Das betrifft zB > Freianzeigen oder Freiexemplare im > Druckereigewerbe Rz 3, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe oder die Gestellung von Verpflegung und Unterkunft in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ablösung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.4 Schenkungen unter Auflage

Rz. 42 Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG Grundstücksschenkungen unter einer Auflage hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind. Zivilrechtlich versteht man unter einer Schenkung unter Auflage eine unentgeltliche Zuwendung unter einer Nebenbestimmung, die den Empfänger zu einer Leistung (zu einem Tun oder eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 2. Gefährdung der Ausgleichsforderung

Die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann gemäß § 1385 Nr. 2 verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Abs. 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Gemäß § 1365 kann ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.1 Vermietung und dingliches Wohnrecht

Einer Versorgungssperre steht nicht entgegen, dass ein Wohnungs- oder Teileigentum vermietet ist.[1] Der Mieter wird nicht im Besitz gestört.[2] Eine Versorgungssperre ist ferner möglich, wenn das Sondereigentum von einem Nutzer aufgrund eines dinglichen Wohnrechts genutzt wird.[3] Ist das Sondereigentum vermietet, dürften Zwangsverwaltungsmaßnahmen einer Versorgungssperre a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Zur Reichweit... / 1 Gründe

I. Die Beklagte und Antragsgegnerin zu 1) hat ihren Wohnsitz im Bezirk des LG Bonn, der Beklagte und Antragsgegner zu 2) hat seinen Wohnsitz im Bezirk des LG Köln. Der Erblasser hatte zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des LG Flensburg. Die Klägerin war mit dem Erblasser bis zu dessen Tod am … 2013 verheiratet. Die Beklagten sind die Kinder d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 1 Allgemeines

Was sind Dienstbarkeiten? Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte[1] an Grundstücken, die den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung beschränken und umgekehrt dem jeweils Berechtigten die Befugnis geben, das dienstbar gemachte Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Durch ihren dinglichen, d. h. gegenüber jedermann wirkenden Charakter unterscheidet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / b) Mit Wohnrecht oder Nießbrauch

Anders als bei der Forderungsersteigerung, wo diese – regelmäßig nachrangigen – Rechte mit dem Zuschlag wegfallen und aus etwaigem Überschuss abgelöst werden, § 92 ZVG, bleiben sie in der Teilungsversteigerung nach Maßgabe des § 182 Abs. 1 ZVG als Teil des geringsten Gebots bestehen und werden vom Erwerber übernommen. Auch ein Sonderkündigungsrecht betreffend Mietverhältniss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / had) Grundsatz: Prima facie besteht Überschusserzielungsabsicht

Rn. 109 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grds spricht danach der Beweis des ersten Anscheins für Überschusserzielungsabsicht (BFH IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr), auch wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben (BFH BStBl II, 2000, 676; 2001, 789; 2005, 692; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 13/12, BStBl II 2013, 533...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / I. Synopse

Das Verfahren kann im Idealfall stolperfrei durchlaufen: A und B stehen in Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft zu je ½, A beantragt die Versteigerung, das Grundstück ist unbelastet und das Haus unbewohnt, der Gutachter wird hineingelassen und ermittelt einen Wert, der vom Gericht so auch festgesetzt wird, im Versteigerungstermin werden mehr als 5/10 dieses Werts bar geb...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Ehewohnung im Miteigentum eines Ehegatten mit einem Dritten

Rz. 199 Hat nur ein Ehegatte Eigentum (oder Nießbrauch, Erbbaurecht, dingliches Wohnrecht) an der Ehewohnung, aber zusammen mit einem Dritten, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der an der Ehewohnung nicht dinglich berechtigte Ehegatte kann deren Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wird die Ehewohnung aus Gründen der Billigkeit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Gesetzeslage

Rz. 179 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung) au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 52 Modernisierungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 4.7.1989, 2/11 S 2/89). Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist aber eine zum Nachteile des Mieters von § 555c Abs. 1-2 abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555c Abs. 5); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.3 Haftung des Eigentümers an Gegenständen

Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO [1] handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung.[2] Überlässt der Eigentümer Gegenstände einem Unternehmen, an dem er wesentlich beteiligt ist, dauerhaft zur Nutzung (Fälle der Betriebsaufspaltung)[3], haftet er mit diesen Gegenständen für die betrieblich begründeten Steuern des Unternehmens.[4] Eine wesentliche Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.6 Übertragung von Einkunftsquellen

Rz. 110 Wie in Rz. 85 ausgeführt, betrifft § 12 Nr. 2 EStG lediglich den Bereich der Einkommensverwendung. Der Begriff der Zuwendung bezieht sich nur auf die Einkünfte aus einer Einkunftsquelle, nicht aber auf die Einkunftsquelle selbst. Bei der Übertragung von Ertragsgrundlagen ist nicht entscheidend, ob dingliche Rechte bestellt oder übertragen worden sind, sondern ob der ...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Grundstücksregister. Darin sind Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet. Auch mit dem Grundstück verbundene Rechte und Lasten finden sich dort, z. B. Wegerechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden oder Hypotheken. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt.mehr