Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsfehler.

Rn 5 Ein größeres Mahngericht veranlasst in einem Jahr mehr als zwei Mio Zustellungen. Fällt bei dieser Menge dennoch an einer Zustellungsurkunde ein Umstand auf, wonach die Zustellung rechtlich mangelhaft abgewickelt worden sein könne, wird geprüft, ob eine neue Zustellung zu versuchen ist. BGH NJW 90, 176 fordert bei erkannten Zustellungsmängeln die Neuzustellung. ›Zuminde...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Einnahmeerzielung

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 UStG reicht es für die Unternehmereigenschaft aus, dass die Absicht besteht, Einnahmen zu erzielen – eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Der Begriff "Einnahmen" umschreibt all das, was der Empfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (Geld, Sachen, sonstige Leistungen, d. h. ein Entgelt). Es bedarf al...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Erfasst werden auch Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung (BGH NJW-RR 07, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] Rz 12; NZI 14, 369 [BGH 19.02.2014 - IV ZR 163/13] Rz 16; LG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1).

Rn 4 Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz (BGHZ 70, 206, 208). Ansprüche auf Leistungen aus einer p...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / III. Rechtsfolgen

Rz. 30 Liegt ein der gesetzlichen Vorgabe entsprechendes Angebot des Arbeitgebers vor und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, entsteht ein auf den Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebend bedingter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung in einer gesetzlich definierten Höhe. [41] Das Verstreichen der Kündigungsfrist ist keine echte Anspruchsvorau...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Abschluss eines Vergleichs oder Scheitern der Güteverhandlung?

Rz. 79 Die Frage, ob in der Güteverhandlung einem Vergleich zugestimmt werden sollte oder nicht, beantwortet sich danach, ob damit das in Vorbereitung des Kündigungsschutzprozesses gemeinsam erarbeitete Ziel erreicht werden kann. Hinsichtlich derjenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat (und diesen aller Wahrscheinlichkeit nach au...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Wirkungen der Organschaft

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Vorliegen einer Organschaft sind die untergeordneten juristischen Personen (Organgesellschaften, Tochtergesellschaften) als unselbstständig anzusehen; Unternehmer ist nur der Organträger und nicht das abstrakte Gebilde Organkreis (Abschn. 2.8. Abs. 1 S. 6 UStAE). Der Organträger ist als umsatzsteuerlicher Unternehmer verpflichtet, eine ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kostenfestsetzung au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahren.

Rn 111 Für die jeweiligen Verfahren gelten die speziellen Verfahrensvorschriften, etwa über Anhörung, Zustellung und Rechtsbehelfsberechtigung. Der Rechtsweg für Streitigkeiten über die Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei einem Kreditinstitut nach § 850k V 2 ist danach zu bestimmen, gegenüber welcher Stelle die Ausstellung geltend gemacht wird. Soweit eine Besche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist der Unternehmer in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag aus, kann der Leistungsempfänger diesen Betrag nicht als Vorsteuer in Anspruch nehmen. Grund hierfür ist die richtlinienkonforme Auslegung (MwStSystRL) der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers durch den BFH (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungshaft.

Rn 28 Alternativ zur Verhängung eines Ordnungsgeldes kann das Gericht den Schuldner wegen einer Zuwiderhandlung zu einer Ordnungshaft von mindestens einem Tag (Art 6 II 1 EGStGB) und höchstens 6 Monaten je Festsetzung (Abs 1 S 1) verurteilen. Der zusätzliche Erlass eines Haftbefehls ist nicht erforderlich, aber möglich (Celle 29.8.23 – 21 WF 64/23, Rz 19 ff = NJW-RR 24, 7). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), auch bei Beschlussklagen (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – Insolvenz über Vermögen eines GmbH-Gesellschafters), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen 1059 ZPO 37a Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 239 wird durch § 246 (s dort) verdrängt, gilt also nicht, wenn zur Zeit des Todes eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten stattfand; dabei kommt es auf die jeweilige Instanz an (BAG NJW 21, 874 Rz 5; BFH FamRZ 09, 113; Brandbg BeckRS 19, 23921 Rz 2 = FamRZ 20, 185; zum Beginn der nächsthöheren Instanz vgl § 244 Rn 4). Dies gilt unabhängig davon, ob Rechtsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhältnis zu anderen Regelungen.

Rn 5 Im Anwendungsbereich von Regelungen der EU (allg: Art. 33 EuGVVO; Mahnverfahren: Art. 19 EuMahnVerfVO; Bagatellsachen: Art. 20 I EuBagatellVerfVO; Ehesachen: Art. 41 I EuEheVO; Unterhaltssachen: Art. 17 EuUnterhaltsVO: Vollstreckung: Art. 5 EuVollstrTitelVO; Insolvenzen: Art. 25 EuInsVO) ist die Vorschrift nicht anzuwenden. Das betrifft Entscheidungen aus den EU-Vertrag...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 2. Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 67 Die Frage, ob eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung möglich ist, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der betreffende Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist. Meist erlangen Arbeitnehmer eine solche Rechtsposition aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften,[106] seltener aufgrund individualarbeitsvertraglicher Regelungen. Der Ausschluss der ordentlic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7 Vorsteuerabzug

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 19 Buchst. a Doppelbuchst. aa des StÄndG 2003 (Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) wurde der Wortlaut des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG an die richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift durch die Rechtsprechung (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998, 695; BFH vom 01.02.2001, Az: V R 23/00, BStBl II 2003,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sonderfall Organschaft

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Fällen der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) ist der Organträger Unternehmer hinsichtlich des gesamten Organkreises. Er allein ist im Organkreis Schuldner der USt und zum Vorsteuerabzug berechtigt und ihm obliegen die verfahrensrechtlichen Pflichten der Organschaft. Die Berichtigungspflicht des § 17 UStG trifft daher ausschließlich den O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 58 Im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ist § 850i aufgrund der Verweisung in den §§ 36 I 2, 292 I 3 InsO entspr anwendbar. Zentrale Bedeutung besitzt § 850i bei der Existenzsicherung selbständig tätiger Schuldner. Deren nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste fallen in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Der Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit allein nach der InsO, nicht nach § 265 II (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 21, 11547; 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591; NJW 23, 2204 Rz 14). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Geschäftsanteile an einer GmbH.

Rn 40 Der Geschäftsanteil des Schuldners an einer GmbH ist gem § 15 I GmbHG veräußerlich und damit pfändbar (BGH NJW 60, 1053). Für die Pfändung gelten die §§ 829 ff entspr (BGHZ 228, 75 Rz 30). Mehrere Geschäftsanteile sind selbständig, § 15 II GmbHG, und damit auch einzeln pfändbar. Eine Pfändung ist bereits vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zulässig (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitgegenstand nicht von Schiedsvereinbarung erfasst (§ 1059 II 1c).

Rn 43 Aufzuheben ist auch ein Schiedsspruch, dessen Streitgegenstand trotz weiter Auslegung (s BGH SchiedsVZ 07, 215 [BGH 31.05.2007 - III ZR 22/06] Rz 16) nicht von der Schiedsvereinbarung erfasst ist und damit in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fällt. Mindestens tw ist ein Schiedsspruch aufzuheben, wenn das Schiedsgericht eine nicht schiedsbefangene Gegenforderu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.7.2 Sicherungsübereignung

Rz. 137 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine umsatzsteuerliche Lieferung an den Sicherungsnehmer aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsne...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Festlegung der Ziele

Rz. 53 Die im Kündigungsschutzverfahren verfolgten Ziele richten sich maßgeblich danach, welche Aussichten der Arbeitnehmer besitzt, zukünftig ein neues Beschäftigungsverhältnis begründen zu können. Rz. 54 In manchen Fällen ist es dem Arbeitnehmer bereits gelungen, ein Anschlussarbeitsverhältnis zu begründen. Teilweise haben Arbeitnehmer einen solchen Vertragsschluss noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzeszweck.

Rn 1 Mit seinem eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren zwingt der ASt dem Ag eine vorweggenommene Beweisaufnahme auf; binnen dieses selbstständigen Beweisverfahrens u auch bei der Beendigung kommt es grds nicht zu einer Kostenentscheidung (zu Ausnahmen § 485 Rn 27; zum Anwaltszwang § 487 Rn 13; zu Besonderheiten wg Insolvenz § 490 Rn 2, § 494a Rn 3). § 494a eröffnet d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 1 EuZVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung eines Mitgliedstaats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr