Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Haftung/Versicherung, § 12

Rz. 602 Bei der Arbeitnehmerüberlassung haftet der Verleiher gegenüber dem Entleiher lediglich für das so genannte Auswahlverschulden und nicht für die von den Leiharbeitnehmern erbrachten Leistungen. Die Haftung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.[1419] Eine weitergehende Haftung des Verleihers kann entstehen, wenn sie auf ein Auswahlverschulden des Verleihers zu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Gegenstand des Vertrags, § 1

Rz. 573 § 1 Abs. 1 des Vertrages macht deutlich, dass es um eine vertragliche Vereinbarung auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung geht, damit keine Grauzone zum Werk- oder Dienstvertrag entsteht.[1400] Gem. § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG besteht die Pflicht, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als solchen zu kennzeichnen. Wird dies versäumt führt dies gem. §§ 9 Nr. 1a, 10 Abs. 1 AÜ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Vergütung, § 9

Rz. 597 Im Hinblick auf die Vergütung und die unterschiedlichen Stundensätze, die bei der Überlassung zahlreicher Arbeitnehmer in Betracht kommen, sollte erneut eine Anlage zum Vertrag vereinbart werden. Die Regelung der § 9 Abs. 1 stellt zudem klar, welche weiteren Kosten von der zu zahlenden Vergütung erfasst sind. Dies empfiehlt sich insbesondere im Hinblick auf Reisekost...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Erläuterungen

a) Vorbemerkungen Rz. 612 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer richtet sich grds. nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, soweit keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht derartige Sonderregelungen, insbesondere in § 11 AÜG, vor.[1427] Das Vertragsmuster behandelt lediglich solche Rege...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Branchenzugehörigkeit des Betriebs, Vergleichsentgelt und Höchstüberlassungsdauer, § 3

Rz. 578 Vor dem Hintergrund, dass in zahlreichen Branchen inzwischen Branchenzuschlagstarifverträge für Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden, sollte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine Regelung aufgenommen werden, wonach der Entleiher verbindlich erklärt, ob der Einsatzbetrieb einem solchen Branchenzuschlagstarifvertrag unterfällt. Dieses Gebot gilt umso dringlicher,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Anschlussverbot

Rz. 140 § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält das sog. Anschlussverbot. Die sachgrundlose Befristung ist dem Wortlaut nach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Maßgeblich für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist der Beginn der wechselseitigen Rechte und Pflichten, also im Regelfall der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Rechnungslegung, § 10

Rz. 599 Durch die Regelung unter § 10 Abs. 1 zur Rechnungslegung soll eine zeitnahe Erfassung, Kontrolle und Dokumentation der geleisteten Stunden gewährleistet werden. Nach der vertraglichen Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag werden lediglich die tatsächlich geleisteten Stunden, ausschließlich der Pausen, vergütet, sodass eine detaillierte Erfassung, Kontrolle und ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / B. Tod des Arbeitnehmers

Rz. 5 Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Dienstverhältnis, auch jenes bei Arbeitnehmerüberlassung (§ 613 S. 1. BGB).[7] Die Erben sind nicht verpflichtet die persönliche Dienstpflicht des Verstorbenen zu übernehmen.[8] Diese geht nicht auf die Erben über. Die Arbeitspflicht erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers.[9] Die Erbenhaftung des § 1967 BGB führt jedoch dazu, dass ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Aushändigung der Urkunde, § 10

Rz. 644 Die Regelung unter § 10 des Vertragsmusters stellt sicher, dass der Verleiher die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG (s. § 1a Rdn 1149 ff.) belegen kann. Danach muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer den Leiharbeitsvertrag aushändigen. Zudem muss er ihm das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Unbedenklichkeitsbescheinigung, § 5

Rz. 581 Die Regelung unter § 5 Abs. 1 soll sicherstellen, dass der Verleiher seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach §§ 28d, 28e Abs. 1, 28g SGB IV nachkommt. Es besteht eine Subsidiärhaftung des Entleihers bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen durch den Verleiher, § 28e Abs. 2 S. 1, 2 SGB IV. Rz. 582 Die Regelungen unter § 5 Abs. 2 sollen es dem Entleiher e...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Besserstellungsvereinbarungen, § 7

Rz. 593 In einigen Unternehmen bestehen Vereinbarungen über Leistungen für die Leiharbeitnehmer (sogenannte Besserstellungsvereinbarungen). Darin sind üblicherweise Regelungen enthalten, die bestimmte Zulagen für Leiharbeitnehmer oder die stufenweise Anpassung ihres Gehaltes an das Entgeltniveau im Kundenbetrieb vorsehen. Nach den Branchenzuschlagstarifverträgen sind nur Bet...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Ausgangssituation

Rz. 766 Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für einen anderen tätig zu werden. Dabei steht auf der einen Seite das klassische Arbeitsverhältnis als Form der abhängigen Beschäftigung und auf der anderen Seite das Dienstverhältnis als Form einer selbstständigen Beschäftigung. Möglich ist dabei auch ein drittbezogener Personaleinsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung, bei dem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vertragsdauer, § 2

Rz. 625 Die Vertragsdauer ist unter § 2 Abs. 1 des Vertragsmusters geregelt. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 NachwG in den Vertrag aufzunehmen, wobei der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme maßgeblich ist.[1441] Darüber hinaus sind auch Befristungen nach dem TzBfG denkbar, welches uneingeschränkt auch auf Leiharbeitsverhältnisse Anwendung findet.[1442...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Arbeitszuweisung/Bereithaltung/Meldepflicht, § 5

Rz. 634 Nach § 5 Abs. 1 des Vertragsmusters wird eine Regelung für die verleihfreien Zeiten vereinbart, die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AÜG gesetzlich vorgesehen ist. In diesen Zeiten gelten die originären Arbeitsbedingungen des Verleihers.[1448] Zudem macht diese Regelung klar, dass der Leiharbeitnehmer auch in verleihfreien Zeiten durchgängig die mit ihm vereinbarte Vergüt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, § 7

Rz. 640 Die Regelungen unter § 7 Abs. 1 und 2 des Vertragsmusters sind dem Umstand geschuldet, dass der Leiharbeitnehmer regelmäßig auch mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Entleihers in Berührung kommt, sodass eine entsprechende Verschwiegenheitsregelung notwendig ist. Darüber hinaus wird sich der Verleiher i.d.R. gegenüber dem Entleiher bereits im Arbeitnehmerüberl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Die Befristung aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung kommt in verschiedentlicher Hinsicht in Betracht. Aus der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG leitet sich etwa das Recht der Rundfunkanstalten ab, programmgestaltende Mitarbeiter aus Gründen der Programmplanung lediglich für eine bestimmte Zeit zu beschäftigen (vgl. Rdn 84 f.).[271...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Übernahme von Mitarbeitern, § 14

Rz. 608 Die Übernahme von Leiharbeitnehmern durch den Entleiher kommt in der Praxis häufig vor und ist vom Gesetzgeber gewünscht, um auf diese Weise einen Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu leisten (so genannter "Klebeeffekt"). Die Regelung unter § 14 Abs. 1 liegt im Interesse des Entleihers und unterscheidet nicht nach dem Zeitpunkt der Angebotsunterbreitung du...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 633 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BAP-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Arbeitszeit, § 3

Rz. 628 Die Dauer und Lage der Arbeitszeit nach § 3 Abs. 1 des Vertragsmusters muss nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG im Anstellungsvertrag vereinbart werden, da auf diese Weise eine Hauptleistungspflicht des Leiharbeitnehmers konkretisiert wird.[1444] Soweit eine tarifliche Regelung Anwendung findet, genügt grds. ein Verweis auf die tarifvertragl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Rz. 612 Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grds. nicht dem betrieblichen Bereich, sondern dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen. Dementsprechend ist weder die für diese Fahrten aufgewandte Zeit (sog. Wegezeit) als Arbeitszeit zu vergüten,[1401] noch sind die auf diesen Wegen entstehenden Fahrtkosten gem. § 670 BGB erstattungsfähig. Diese Ko...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Unterweisung

Rz. 646 Die Bedeutung dieser Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 5 ArbSchG: Eine Gefährdung kann sich insbesondere durch unzureichende Unterweisung der Beschäftigten ergeben. Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 ArbSchG umfasst die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sin...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Regelung

Rz. 357 Ein Arbeitsverhältnis kann ausnahmsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. gesetzlicher Fiktion, und nicht aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen entstehen. Beispielemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 1048 Infolge des Betriebs(teil)übergangs gehen die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die der konkreten wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind. Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 2001/23 ist jede Person ist, die in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts geschützt ist, da Art. 2 1 d) der RL auf den jeweiligen nationa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 863 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S 1, 11–104mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 1 Begriff der legalen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die Unterstellung des Leiharbeitnehmers unter dessen Weisungsrech...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 5 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Die...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 3 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnispflicht besteht selbstverständlich dann nicht, wenn es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes handelt. Wird ein Arbeitnehmer z. B. im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Betrieb eines Dritten oder sonst außerhalb des Betriebs seines Arbeitgebers ohne Eingliederung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber tätig, is...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchstüber...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 3 Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber auch von strafrechtlicher Relevanz sein, wenn im Ergebnis a...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dr...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.2 Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern darf grundsätzlich nur vorübergehend und, sofern keine andere Regelung greift, für maximal 18 aufeinanderfolgende Monate erfolgen. Dies ist in § 1 Abs. 1, Abs. 1b AÜG geregelt. Zitat Gegenstand dieses Vertrags ist eine Arbeitnehmerüberlassung, d. h. die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern durch den Verleiher an den Entleiher auf der G...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) bedarf gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG der Erlaubnis. Im Vertrag ist deshalb auszuführen, dass dem Verleiher eine solche Erlaubnis unbefristet von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde. Der Vertrag soll diesen Bescheid genau bezeichnen, insbesondere mit dem Datum der erstmaligen ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.1 Erlaubnispflicht

Ein Verleiher bedarf nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zunächst einer behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassungserlaubnis kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten.[...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 5.2 Fleischindustrie

Ende 2020 wurde das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) modifiziert. Kernstück dieses neuen Gesetzes ist § 6a GSA Fleisch, der den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft, der Schlachtung, Zerlegung und Fleischbearbeitung begrenzt. Das Gesetz findet Anwendung auf grundsätzlich alle Unternehmen der Fleischw...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Um als Verleiher tätig zu werden, bedarf...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt de...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

Die Arbeitnehmerüberlassung setzt zunächst einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stellt damit einen Unter...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr