Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Bußgeldverfahren

Rz. 40 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der IV. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Vorschriften über das Bußgeldverfahren. Außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gelten nach § 410 AO verschiedene Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend, zB über die Zuständigkeit der FinBeh und des Gerichts, über die Verteidigung,...mehr

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zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Das Aussageverweigerungsrecht

Nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO – der gem. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO auch bei der Vernehmung durch einen Polizeibeamten gilt – ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Anschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen Anwalt einzuschalten. Zu belehren ist der "Beschuldigt...mehr

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zfs 09/2017, Vollbeweis des... / Sachverhalt

I. Die Kl. fordert Leistungen aus einer von ihr bei der Bekl. unter anderem auch zugunsten der A gehaltenen Transportversicherung. Nach der Behauptung der Kl. schloss die Versicherte im Oktober 2008 mit der Verkäuferin M einen Vertrag über die Lieferung von Elektronikartikeln im Werte von 449.588,25 EUR und beauftragte den italienischen Frachtführer T damit, die Ware von N in...mehr

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zfs 09/2017, Aussetzungsant... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da die auf § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO gestützte Verfahrensrüge nicht in zulässiger Weise erhoben worden ist." 1. Der Verfahrensrüge liegt das folgende Verfahrensgeschehen zugrunde: Dem Verteidiger war im August 2015 durch die Bußgeldbehörde Akteneinsicht gewährt worden. Der Eichschein zu der verwendeten Verkehrsüberwachung...mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Berufung der Bekl. hat einen Teilerfolg, weil der Senat die maßgebliche Frage der Haftung der unfallbeteiligten Parteien anders beurteilt als das LG." 1. Die Haftung der Bekl. für das Unfallereignis ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, während sich die Mithaftung der Kl. nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB richtet. Dass sich die vom Beklagtenfah...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (b) Art und Weise der notwendigen Tätigkeit des Erblassers zum "höchstpersönlichen" Tätigwerden

Beleuchtet werden muss, welche konkreten Tätigkeiten der einzelne Erblasser im Rahmen des familiengerichtlichen Vergleichs, der in einen Erbvertrag umgedeutet werden soll, entfalten muss, und wie sich etwaige Vorgaben zu diesen Erfordernissen im Anwaltsprozess auswirken.mehr

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zfs 09/2017, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

"Der Schriftsatz des Verteidigers vom 8.5.2017 lag vor, zu einer anderen Bewertung gab er keinen Anlass. Ergänzend bemerkt der Senat:" Die Rüge der Verletzung des § 77 Abs. 2 OWiG ist unzulässig (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 StPO), weil es die Rechtsmittelschrift aus den durch die GenStA aufgezeigten Gründen versäumt, darzulegen, dass in der Hauptverhandlung Bewe...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Zum äußeren Bild

Rz. 257 Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, aus dem sich das äußere Bild einer versicherten Fahrzeugentwendung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt.[347] Das äußere Bild ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 422 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[939] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der Ve...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (2) Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011

Rz. 126 Erstmals hat sich ein deutsches Obergericht, das OLG Frankfurt am Main,[359] in einer Grundsatzentscheidung vom 9.6.2011[360] mit der Wirksamkeit der sog. Kostenanrechnungsklausel in einem konkreten D&O-Versicherungsvertrag befasst. Im Jahr 2001 hatte die klagende Gesellschaft vier ehemalige Organmitglieder in einem Haftpflichtprozess – wegen Darlehensgewährung an ei...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Beweis des äußeren Bildes

Rz. 332 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung eine über den Anscheinsbeweis hinausgehende Beweiserleichterung zugutekommen muss.[465] Diese Beweiserleichterung wird damit begründet, dass aufgrund der materiellen Risikoverteilung eine Herabsetzung des Beweismaßes erfolgen müsse, die der Interesse...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Abtretung

Rz. 122 Gem. der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A Ziff. 1 S. 2 AVB/Ziff. 28 S. 2 AHB ist auch bei noch nicht festgestellten Ansprüchen die Abtretung des Freistellungsanspruches an den Geschädigten zulässig.[108] Nach § 108 Abs. 2 VVG ist dies nur individualvertraglich abänderbar. Rz. 123 Tritt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Freistellung von der Haftpflichtverbi...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs (Ziff. 10.2)

Rz. 199 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2016 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherun...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Beweisführung

Rz. 330 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[461] Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer beweisen muss, gehört der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden in den Schutzbereich – materiell und zeitlich – des Versicherungsvertrage...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (3) Kommentierung und Literaturansichten

Rz. 128 Ob und inwieweit die Anrechnung unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten wirksam ist, ist nicht ganz sicher. Vereinzelt wurden bereits vor der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011 in der Literatur einzelne Klauseln unter dem Aspekt der Inhaltskontrolle als "kritisch" betrachtet,[364] und/oder zumindest diejenigen, die "alle" Rechtsverfolgungskosten für vo...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gerichtskosten, Abs. 1 c bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 334 Der Rechtsschutzversicherer hat gem. § 5 Abs. 1 c ARB die Gerichtskosten (und die Auslagen des Gerichts nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Teil 9) zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden (vgl. § 5 Abs. 2 a ARB), vor allem auch als Vorschusszahlung. Ferner trägt der Versicherer die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht h...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) – Stand September 2009

Rz. 80 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Wildschaden, A.2.2.1.4 AKB

Rz. 267 Versichert sind – zumindest nach den Musterbedingungen des GDV – ausschließlich Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des BJagdG. Rentiere sind im BJagdG nicht aufgezählt und daher kein Haarwild i.S.d. AKB.[385] In Betracht kommen aber Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Das Auffahren auf einen auf d...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Beweisführung

Rz. 256 Der Versicherungsnehmer kann meist keine Zeugen oder sonstige Beweismittel für die Entwendung beibringen und befindet sich deshalb regelmäßig in Beweisnot. Ohne Beweiserleichterungen wäre der Wert der Diebstahlversicherung in den häufigen Fällen fehlender Tataufklärung deshalb von vornherein in Frage gestellt.[344] Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 6

Rz. 144 Punkt 6.1 AT-Reise 2008 führt im Einzelnen die allgemeinen Obliegenheiten auf, die die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten hat. In Punkt 6.2 AT-Reise 2008 werden die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen aufgezeigt. Insoweit kann auf das zu Punkt 15 AVB Reisegepäck 1992/2008 Ausgeführte (siehe Rdn 77 ff.) verwiesen werden. Rz. 14...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Voraussetzungen für Beweiserleichterungen

Rz. 85 Die wesentlichen Grundsätze der in der Einbruchdiebstahlversicherung geltenden Beweiserleichterungen wurden für die Kraftfahrtversicherung entwickelt. Zentrale Entscheidung ist dabei das Urteil des BGH vom 5.10.1983.[136] Danach hat der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Versicherungsfalles lediglich Tatsachen zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichen...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / 4. Deckungsumfang

Rz. 21 Im Rahmen der versicherten Leistungen nach Ziff. 4.1 USV übernimmt der Versicherer die Kosten, insbesondere Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Sanierungs- bzw. Kostentragungsverpflichtung für den Versicherungsnehmer anfallen.[21] Allerdings wird – insoweit erneut ein Reflex auf die "haftungsre...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 93 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Anhörung (§ 141 ZPO)

Rz. 346 Fehlen dem Versicherungsnehmer jegliche Beweismittel, kann der Tatrichter von § 141 ZPO Gebrauch machen, wenn die Sachdarstellung des redlichen Versicherungsnehmers glaubhaft und widerspruchsfrei ist.[504] Wenn der Versicherungsnehmer vorhandene Zeugen nicht benennt, besteht keine Beweisnot, so dass weder eine Parteivernehmung[505] noch eine Anhörung gem. § 141 ZPO in...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (4) GDV-Modellbedingungen vom Mai 2013

Rz. 134 Aufgrund der Kritiken im Schrifttum und der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main hat der GDV vorsorglich die Muster-Regelungen zur Kostenanrechnung im Modell von 2013 angepasst. Zentrale Vorschrift für die Kostenanrechnung ist nach den aktuellen GDV-Empfehlungen nunmehr alleine Ziff. 4.3 S. 2. Danach werden Zitat "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtl...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Arglistige Täuschung

Rz. 315 Der Versicherungsnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn er versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind (§ 14 Nr. 2 AFB 87/B § 16 Nr. 2 AFB 2010). Der Vorwurf der Arglist setzt keine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers voraus.[421] Es genügt be...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Überblick über das GDV-Modell von Januar 2008

Rz. 15 In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) drückte Ziff. 1.1 Abs. 1 die eigentliche Vermögensschadendeckung aus. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / M. Sachverständigenverfahren

Rz. 69 Zur Entlastung der Justiz ist in der Bauleistungsversicherung das Sachverständigenverfahren ­eingeführt worden, dessen wesentliche Ausgestaltung in § 9 ABN/ABU zusammengefasst worden ist. Das im Bereich des Sachversicherungsrechtes durchgängig angeordnete Sachverständigenverfahren ist ein an § 319 BGB angenähertes Schiedsgutachterverfahren.[257] Die an § 84 VVG anknüpf...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 2 MB/KT, § 314 BGB

Rz. 661 Für die Krankentagegeldversicherung gilt § 206 Abs. 1 S. 1 VVG nicht, so dass der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich außerordentlich kündigen kann, ohne dass auf eine teleologische Reduktion zurückgegriffen werden braucht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dann angenommen werden kann, wenn dem Versicherer ein weitere...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Arglist

Rz. 207 Das Kausalitätserfordernis entfällt, wenn der Versicherungsnehmer "die Obliegenheit arglistig verletzt hat" (§ 28 Abs. 3 S. 2 VVG). Vorsatz bedeutet im Versicherungsrecht dolus directus und dolus eventualis. Arglist liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit direktem Vorsatz handelt. Nicht jede vorsätzlich falsche Angabe bedeutet eine Arglist des Versicherun...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / VII. Das GDV-Modell von 2013

Rz. 22 Das immer noch aktuelle D&O-Bedingungsmodell des GDV e.V. von Mai 2013 differenziert nicht mehr – wie bis dato die früheren Musterbedingungen – zwischen Ansprüchen von Dritten und Ansprüchen von der Versicherungsnehmerin und Tochtergesellschaften. Zentrale Regelung hinsichtlich des Gegenstandes der Versicherung ist nunmehr Ziff. 1.1 i.V.m. Ziff. 2. Insoweit ist es zuk...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Anforderungen an den Gegenbeweis

Rz. 94 Nach Maßgabe der vorausgegangenen Ausführungen (siehe Rdn 85 ff.) muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Beweiserleichterungen lediglich Beweisanzeichen erbringen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben. Wurde dieser Nachweis erbracht, ist es Aufgabe des Versicherers, konkrete Tatsachen darzulegen und voll zu...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / P. Muster: Klageschrift Bauleistungsversicherung

Rz. 77 Muster 21.1: Klageschrift Bauleistungsversicherung Muster 21.1: Klageschrift Bauleistungsversicherung An das Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen Klage des Bauunternehmers _________________________ wohnhaft in _________________________ vertreten durch die Rechtsanwälte _________________________ – Kläger – gegen die _________________________-Versicheru...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.4 Beratung und Abstimmung

Rz. 71 Beratung und Abstimmung sind in §§ 192 bis 198 GVG geregelt. Nach § 193 GVG dürfen bei der Beratung und Abstimmung außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. Zweck der Regelung ist es, eine Beeinflussung des Gericht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Seine einfachgesetzliche Ausformung findet der Grundsatz nicht nur in § 62, sondern auch in zahlreichen weiteren Regelungen des SGG, etwa in §§ 112, 120, 128 SGG. Beteiligte müssen vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit haben, sich zum Streitgegenstand zu äußern und gehört zu werden (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2010, 1 BvR 448/06, NZS 2011 S. 133; vgl. schon Rz. 1). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.1.3 Ausschluss der Öffentlichkeit

Rz. 22 Unter besonderen Voraussetzungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das ist gemäß § 171b Abs. 1 GVG dann der Fall, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Beteiligten, Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der begünstigte Personenkreis ist grundsätzlich durch sein gemeinnütziges Tätigwerden und/oder die besondere Gefahrenlage der Tätigkeit gekennzeichnet: Personen, die für ein Unternehmen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 9), Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im ...mehr