Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / V. Ausweitung der Auskunftsansprüche

Ein wesentlicher Reformkomplex war im Jahre 2009 die Erweiterung der Pflichten, im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich Vermögensauskunft zu erteilen. Während nach altem Recht Auskunft nur über das Endvermögen zu geben war, wird diese seit 1.9.2009 auch über das Anfangsvermögen und das Trennungsvermögen geschuldet (§ 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Nr. 1 und Abs. 2 BGB) Zudem...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes

Rz. 349 Auf Zahlungen zur Grundsicherung nach Hartz IV ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht anzurechnen. Rz. 350 Auf Prozesskostenhilfe ist Schmerzensgeld ebenfalls nicht anzurechnen. Nach § 90 Abs. 3 SGB XII würde der Einsatz von Schmerzensgeld eine "Härte" bedeuten, die zur Unzumutbarkeit einer solchen Anrechnung führt. Dem steht § 115 Abs. 3 ZPO, wonach e...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IX. Fazit

Insgesamt lässt sich zu den hier dargelegten wesentlichen Änderungen der Regelungen zum Zugewinnausgleich ein positives Resümée ziehen. Dass die Erweiterung der Auskunftsansprüche dazu führt, dass sich Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren in die Länge ziehen – und gezielt auch gezogen werden können –, ist eine nicht zu vermeidende Folge des Ausbaus der Informationsrec...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / Einführung

Ziel der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Güterrechtsreform war, das dem Zugewinnausgleich zugrundeliegende Prinzip der gleichen Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn konsequenter als bislang geschehen zu realisieren.[1] Dabei richtete sich das Augenmerk des Gesetzgebers auf die Regelungen, die die gleichberechtigte Beteiligung an den ehezeitlich erzielten We...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / b) Selbstständiges Beweisverfahren nur außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits

Gem. § 485 Abs. 2 ZPO kann jede Partei die Einholung eines Sachverständigengutachtens unter anderem verlangen, um den Wert einer Sache feststellen zu lassen.[25] Das muss außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits erfolgen. Deshalb scheidet ein Vorgehen nach § 485 Abs. 2 ZPO aus, wenn der Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverbund geltend gemacht wird. Wenn er dageg...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / 8. Verfahrenswert

Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Wert der Hauptsache, wobei nach der überzeugenden Ansicht des OLG Celle die Vorstellungen des Antragstellers bei Einreichung des Antrags maßgeblich sind.[61] Erklärt dieser von Beginn an, nur einen Teil des an sich zu errechnenden Anspruchs geltend machen zu wollen, mindert das den Verfahrenswert.[62] Das OL...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / C. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 98 Durch das FamFG wurde der neue Begriff "Verfahrenskostenhilfe" für einige Familiensachen und auch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt. In § 76 FamFG wird für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) auf die §§ 114 ff. ZPO verwiesen, soweit in den §§ 76 ff. FamFG nichts anderes geregelt ist. Ein Beschluss im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann mit de...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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AGKompakt 08-09/2020, Kostenfestsetzung bei Kostenmischentscheidung im Verbund

Über Kosten von Folgesache kann anderweitig entschieden werden Im Scheidungsverbundverfahren sind die gesamten Kosten grds. gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Ist im Scheidungsverbundverfahren auch eine Folgesache zum Unterhalt (Ehegatten- oder Kindesunterhalt) oder zum Güterrecht anhängig gewesen, und erscheint eine Aufhebung auch dieser Kosten unter Berücksichti...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / d) Privatgutachten als Alternative zum selbstständigen Beweisverfahren?

In dieser Praxis wird bei Miteigentum oft ein Privatgutachten über den Wert der Immobilie eingeholt. Das hat den Vorteil, dass es recht schnell geht. Oft wird im Vorfeld aber übersehen, vor Einholung des Gutachtens eine verbindliche Schiedsabrede zu treffen, in der Hoffnung, man werde sich schon einig werden. Fällt das Gutachten dann zum Missfallen einer Partei aus, kommt es...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / I. Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Familiensachen

Das FamFG[1] selbst sieht kein selbstständiges Beweisverfahren vor. In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird es in der Literatur dennoch für möglich gehalten und vertreten, die Vorschriften der ZPO (§§ 485 – 494a ZPO) seien entsprechend anzuwenden.[2] Üblich ist es allerdings in diesen Verfahren nicht, und angesichts des Amtsermittlungsgrundsatzes ist auch fra...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / b) Sachverständigenbeweis und Augenschein

Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder die Augenscheinnahme kommen im Verfahren nach § 485 Abs. 1 ZPO in Betracht, wenn zum Beispiel der Verlust oder die Veräußerung einer Sache droht. An die Zulässigkeit des Verfahrens ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, da der Antragsgegner kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Verhinderung oder Erschwerung e...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / I. Negatives Anfangsvermögen

Unter dem Aspekt der unzureichenden Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn führte der Gesetzgeber zunächst das negative Anfangsvermögen ein und beseitigte damit das viel kritisierte Schuldenprivileg des § 1374 BGB a.F. Dieses resultierte daraus, dass das Anfangsvermögen immer mit mindestens Null anzusetzen war – was zur Folge hatte, dass der wirtschaftliche ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / IV. Steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichs

1. Erbrechtliche Lösung Rz. 165 Da es sich beim Zugewinnausgleich um einen güterrechtlichen Anspruch handelt, hat er, soweit er unter Lebenden erfolgt, mit Freigebigkeit i.d.R. nichts zu tun und unterliegt daher auch prinzipiell nicht der Schenkungsteuer. Für den Zugewinnausgleich von Todes wegen kann daher im Ergebnis nichts anderes gelten (auch wenn § 1371 BGB hier eine erb...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Güterrechtliche Lösung

Rz. 169 Zivilrechtlich hat der überlebende Ehegatte einer Zugewinngemeinschaftsehe stets die Wahl, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie (zusätzlich) den kleinen Pflichtteil zu verlangen[178] Die güterrechtlich bestimmte Ausgleichsforderung bleibt dabei nach § 5 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Eine Ausnahme gilt n...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 165 Da es sich beim Zugewinnausgleich um einen güterrechtlichen Anspruch handelt, hat er, soweit er unter Lebenden erfolgt, mit Freigebigkeit i.d.R. nichts zu tun und unterliegt daher auch prinzipiell nicht der Schenkungsteuer. Für den Zugewinnausgleich von Todes wegen kann daher im Ergebnis nichts anderes gelten (auch wenn § 1371 BGB hier eine erbrechtliche Lösung vorsi...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / II. Ehevertragliche Gestaltung

Rz. 24 Sowohl die Eltern als auch die Kinder werden im Rahmen von Vermögenstransferüberlegungen zu überprüfen haben, ob es bei dem gewählten Güterstand, evtl. unter Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, verbleiben kann oder ob ausnahmsweise ein anderer Güterstand von Vorteil ist. Der richtige Güterstand kann je nach Familienverhältnissen zu einem reduzierten Pflichtteilsan...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Anrechnung von Zuwendungen

Rz. 170 Werden Zuwendungen (Schenkungen) nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet, führt dies in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG zu einem rückwirkenden Entfall der bereits für die anzurechnenden Zuwendungen angefallenen Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Dasselbe gilt auch beim fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG.[180]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 276 Gesetzliche Erben der ersten Linie sind gem. § 731 Abs. 1 ABGB die Abkömmlinge des Erblassers. Zur zweiten Linie gehören die Eltern, § 735 ABGB. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Abkömmlingen (also die Geschwister, Nichten und Neffen etc. des Erblassers) in sein Recht ein, § 736 ABGB. Der Ehegatte erhält neben Abkömmlingen eine Quote in Höhe von ⅓. Neben...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / III. Güterrechtliche Verhältnisse

Rz. 3 Da das gesetzliche Ehegattenerbrecht wesentlich vom bestehenden Güterstand beeinflusst wird (§§ 1931, 1371 BGB), sind güterrechtliche Vorfragen bei einem verheirateten oder verwitweten Erblasser unbedingt zu klären. Da der Zugewinnausgleich gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerfrei ist, hängt davon auch die Beurteilung erbschaftsteuerlicher Fragen ab. Ferner entschei...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / II. Güterstand und Staatsangehörigkeit des Erblassers

Rz. 7 Neben der Auflistung der einzelnen Personen sind auch die Güterstände zu erfassen, da diese aus zivilrechtlicher Sicht Einfluss auf die Höhe der Erbquoten haben und auch steuerlich zu besonderen "Freibeträgen" im Erbschaftsteuerrecht führen können (§ 5 ErbStG).[4] Als weitere Vorfrage ist auch das anzuwendende Recht zu klären, welches sich für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 80 Der gesetzliche Erbteil hängt also von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt (§ 2310 BGB). Auch das nichteheliche Kind wird bei der Bestimmung des Pflichttei...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 7 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / V. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 71 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung enthalten. Dem Ehegatten steht neben den Ordnungserben eine Art Sondererbrecht zu. Das Ehegattenerbrecht steht nach der Gesetzesänderung zum 1.10.2017 auch zwei Personen gleichen Geschlechts zu (§ 1353 Abs. 1 BGB). Entscheidend für die Höhe des Ehegattenerbteils ist zum einen der eheliche Güterstand und zum anderen...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 84 Im Rahmen der Beratung und Gestaltung eines Ehegattentestaments ist grundsätzlich auch der Fall einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten zu bedenken. Nicht selten ist dies ein Problem, das gerade jüngere Ehegatten geregelt wissen wollen. Von Seiten des Beraters ist hierauf auch an der entsprechenden Stelle einzugehen, und zwar unabhängig davon, ob die Manda...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 142 Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es oft zu Vermögensverschiebungen, deren Geschäftsgrundlage die Erwartung beider Parteien ist, dass ihre Ehe dauerhaft Bestand haben werde. Im Zivilrecht werden derartige Zuwendungen als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB qualifiziert.[152] An ihrer ob...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / III. Sinn und Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 7 Sinn und Zweck des Instituts der Vor- und Nacherbschaft ist zum einen die Steuerungsmöglichkeit und Perpetuierung der Vermögensnachfolge über mehrere Erbfälle (Generationen) hinweg unter gleichzeitiger Vermeidung, dass das Vermögen an Personen vererbt wird, die der Erblasser eigentlich von einem erbrechtlichen Erwerb ausschließen möchte (z.B. Schwiegerkinder). Der Erbl...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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AGKompakt 012/2019, Verfahrenswert bei Antrag und Widerantrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands Nach Beendigung des Güterstands – in der Regel nach rechtskräftiger Scheidung – steht dem Ehegatten, der in der Ehe einen geringeren Zugewinn erwirtschaftet hat, ein Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten zu (§ 1378 BGB). Dieser Anspruch kann in einem isolierten Verfahren geltend gemacht werden oder au...mehr

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FF 12/2019, Güterrechtliche... / Leitsatz

1. Für die Beurteilung der bei Eheschließung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB in der Fassung vom 21.9.1994 bestehenden engsten Verbindung der Ehegatten mit einem Staat kann auch die der Eheschließung nachfolgende Tatsachenentwicklung indizielle Bedeutung haben. (Rn 31) 2. Die Feststellung der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG, dass die Vorauss...mehr

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FF 12/2019, Güterrechtliche... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung enthält zu drei güterrechtlich relevanten Themenkomplexen überzeugende Klarstellungen, die auf der Linie der im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Meinungen liegen. Zunächst ging es um die Anwendbarkeit deutschen Sachrechts auf die güterrechtlichen Wirkungen der zwischen dem bosnischen Ehemann und der polnischen Ehefrau im Jahre 1983 in Deutschl...mehr

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AGS 12/2019, Schwab/Ernst, Handbuch Scheidungsrecht

Begründet von Prof. Dr. Dr. hc. Dieter Schwab; herausgegeben von Prof. Dr. Rüdiger Ernst. 8., völlig überarbeitete Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München, XXII, 2.162 S., 169,00 EUR Entgegen des Titels "Scheidungsrecht" wird nicht nur die Ehescheidung behandelt, sondern auch die Familiensachen der elterlichen Sorge und Umgang, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleic...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.3 Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO[76] gilt nach der ausdrücklichen Klarstellung[77] in Art. 1 Abs. 1 S. 2 nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.[78] Vom Anwendungsbereich der VOen sind gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 im Übrigen ausgenommen (Ausschluss vom Anwendungsbereich):[79]mehr

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AGS 12/2019, Wiedereinsetzu... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Wiedereinsetzungsantrags. Das AG hat nach im Jahr 2014 erfolgter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Antragsgegnerin durch Endbeschluss v. 27.7.2018 u.a. ihren Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich abgewiesen und zugleich den Versorgungsausgleich der zuvor rechtskräftig geschiedenen Beteiligten geregel...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt ihren Vater auf Zahlung in Anspruch, weil er von einem auf ihren Namen eingerichteten Sparbuch Geld abgehoben hat. [2] Die Antragstellerin ist die im Oktober 1996 geborene Tochter des Antragsgegners und seiner damaligen Ehefrau. Die Ehegatten trennten sich im Jahr 2012 und sind seit Mitte 2016 rechtskräftig geschieden. [3] Mit Kontoeröf...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 9 Familienrecht / a) Zugewinnausgleich

Rz. 35 Der Zugewinnausgleich vollzieht sich nach den oben bereits beschriebenen Regeln.mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 18 Nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft muss der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen werden. Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehegatten. Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Verheiratung vorhanden ist. Hinzugerechnet wird das Vermögen, das der Ehepartner durch Schenkung oder Erbschaft im La...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 25 Endet die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten, ohne dass dieser eine letztwillige Verfügung zugunsten des überlebenden Ehegatten hinterlassen hätte, so können neben den oben dargestellten Grundsätzen auch erbrechtlich orientierte Regelungen zur Anwendung kommen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht für den Fall des Todes eines in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegat...mehr

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§ 10 Erbrecht / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 9 Das Erbrecht des Ehegatten des Erblassers ist gesondert geregelt. Es konkurriert mit dem der Erben kraft Verwandtschaft und ist umso stärker, je weiter die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Erblasser und erbenden Verwandten sind. Rz. 10 Der Ehegatte ist neben Erben der ersten Ordnung zu einem Viertel und neben denen der zweiten Ordnung zur Hälfte berechtigt, § 1...mehr

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§ 9 Familienrecht / b) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 17 Die Zugewinngemeinschaft endet in jedem Fall mit dem Ende der Ehe, das durch Scheidung oder Tod eines oder beider Ehegatten eintritt. Daneben endet die Zugewinngemeinschaft aber auch, wenn einer der Ehegatten vorzeitigen Zugewinnausgleich gem. § 1385 BGB verlangt oder wenn die Ehepartner durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren. Die rechtskräftige Entschei...mehr

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§ 10 Erbrecht / IV. Beispiele

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§ 9 Familienrecht / 1. Zugewinngemeinschaft

Rz. 15 Die Zugewinngemeinschaft bildet den gesetzlichen Güterstand , d.h. jede Ehe, die in Deutschland geschlossen wird, unterliegt diesem Güterstand, wenn nicht die Ehepartner sich ausdrücklich und unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften für einen anderen Güterstand entscheiden. In ihrem Wesen entspricht die Zugewinngemeinschaft einer Gütertrennung mit einem später e...mehr

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§ 9 Familienrecht / 2. Gütertrennung

Rz. 26 Vereinbaren die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung oder tritt dieser Güterstand durch Urteil auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ein, so ergeben sich während der Dauer des Güterstandes keine wesentlichen Abweichungen vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Allerdings treffen den Vermögensinhaber nicht die oben dargestellten Einschränkungen hinsichtlich der Verf...mehr

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§ 9 Familienrecht / E. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 51 Im Gegensatz zu Familie und Ehe steht die nichteheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaft nicht unter dem besonderen Schutz des Staates. Sie ist insbesondere gesetzlich nicht geregelt . Dies bedingt zwar einerseits rechtlich die Möglichkeit, die Partnerschaft völlig frei auszugestalten, hat jedoch auch zur Folge, dass ohne eine vertraglich vereinbarte rechtliche Ausges...mehr