Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 06/2019, Die Unternehmen... / 2. Familien- und Erbrecht

Auch nach der Rechtsprechung des 12. Senats ist das Ertragswertverfahren im Regelfall geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen.[21] Bei freiberuflichen Praxen und inhabergeführten Unternehmen könne die Bewertung allerdings grundsätzlich nicht nach dem reinen Ertragswertverfahren erfolgen, weil sich die Ertragsprognose kaum v...mehr

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FF 06/2019, Die Unternehmen... / VIII. Fazit

Es lässt sich festhalten, dass sich die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung im Familienrecht (mit dem Vorzug ertragsorientierter Ansätze) in den letzten Jahren erheblich entwickelt hat. Gleichwohl bestehen deutliche Abweichungen zu der Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Bewertungsmethode als auch für die Würdigung der einzelnen Pa...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / V. Eheverträge

Die richterliche Vertragskontrolle ist und bleibt wichtige Vorfrage nebengüterrechtlicher Ansprüche. Greift sie, ist in vielen Fällen der Rückgriff auf das Nebengüterrecht entbehrlich. Im Berichtszeitraum sind verschiedene BGH-Entscheidungen ergangen.[35] Es ist erfreulich, dass die Frage, ob rechtzeitig ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt wurde, jetzt zum Prüfungskat...mehr

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AGS 05/2019, Wert der Besch... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wehrt sich gegen die Feststellung des Trennungszeitpunkts und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in der Folgesache Zugewinnausgleich. Die Beteiligten begehren in einem in den Scheidungsverbund einbezogenen Güterrechtsverfahren wechselseitig Zugewinnausgleich im Wege von Stufenanträgen und die Feststellung des Trennungszeitpunkts. Das A...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wehrt sich gegen die Feststellung des Trennungszeitpunkts und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in der Folgesache Zugewinnausgleich. [2] Die Beteiligten begehren in einem in den Scheidungsverbund einbezogenen Güterrechtsverfahren wechselseitig Zugewinnausgleich im Wege von Stufenanträgen und die Feststellung des Trennungszeitpu...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

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AGS 05/2019, Wert der Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das KG. 1. Das KG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwer von über 600,00 EUR nicht ...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / VI. Bruchteilsgemeinschaft

Das OLG Düsseldorf hat das Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft am Bankkonto des anderen Ehegatten in folgendem Fall verneint: Dass bei Ausschluss des Zugewinnausgleichs dort bei extrem sparsamer Lebensführung höhere Geldbeträge angehäuft wurden, genügt dafür nicht.[42] Die Rechtsprechung setzt dafür mehr voraus: Beim Konto des anderen Ehegatten kann, wenn beide darauf Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / 2 Anmerkung

Im Zuge der Güterrechtsreform hat der Gesetzgeber die Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt eingeführt. Zusammen mit der Beweislastregelung des § 1375 Abs. 2 BGB sollten die bis dahin üblichen Manipulationen bei der Bewertung des Vermögens verhindert werden. Soweit der Plan. Dass das Ganze sich als prozessuales Desaster entwickeln kann, macht die Entscheidung des...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / b) Erbrecht und Güterrecht

Güterrechtliche Zuwendungen anlässlich des Todesfalles eines Ehegatten/Lebenspartners werden von der EU-ErbVO nicht geregelt. Verstirbt ein verheirateter Erblasser/Lebenspartner bzw. Erblasserin/Lebenspartnerin, muss vor bzw. zusammen mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. In anderen Mitgliedstaaten/Rechtsgebieten muss g...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 1 Gründe:

I. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschl. v. 1.8.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Der Verfahrenswert wurde mit Beschl. v. 1.8.2018 wie folgt festgesetzt:mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 5. Steuer- und Zollrecht

Die EU-ErbVO gilt gem. Art. 1 EU-ErbVO nicht für Steuer- und Zollsachen sowie für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Das nach der EU-ErbVO geltende Erbstatut regelt (nur) Art und Ausmaß des erbrechtlichen Erwerbs. Der Bezug zur deutschen Erbschaftsteuer ergibt sich aber indirekt dadurch, dass die Bestimmung, welches nationale Erbrecht Geltung hat (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO)...mehr

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AGS 04/2019, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die beschwerdeführende Antragstellerin wendet sich in einer mit Folgesachen verbundenen Ehesache gegen die unterlassene Bescheidung eines Kostenantrages nach § 269 Abs. 4 ZPO im Scheidungsbeschluss und gegen die dortige Kostenentscheidung. Der Antragsgegner hatte in einer Ehesache Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt als Folgesache im Verbund anhängig gemacht und seinen Antr...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Güterrecht

BGH, Urt. v. 5.12.2018 – XII ZR 116/17 a) Der Liquidationswert (Zerschlagungswert) gilt in der Regel als unterste Grenze des Unternehmenswerts. b) Der Ansatz des Liquidationswerts kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn das Unternehmen zur Mobilisierung des Vermögens "versilbert" werden muss, um den Zugewinnausgleich zahlen zu können, oder wenn dem Unternehmen wegen schlech...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Auskunftsverfahren

Rz. 270 Wesentliche Neuerungen, die mit Haftungsrisiken für Rechtsanwälte verbunden sind, sind die Erweiterungen der Auskunftsansprüche für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sowie die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Rz. 271 Der Anwalt, der zur Beratung von Scheidungsfolgenvereinbarungen (vgl. auch Rdn 287 ff.), die sich unter anderem auf Zugewinnausgleich (vgl. auch Rdn ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Gestaltung von Eheverträgen

Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolgen in vertraglichen Vereinbaru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Auskunft über das Anfangsvermögen

Rz. 272 Der auf Auskunft in Anspruch genommene Ehegatte hat alle Aktiva und Passiva seines ursprünglichen Anfangsvermögens so, wie sie am maßgeblichen Anfangsstichtag, welcher der Beginn der Zugewinngemeinschaft und somit in der Regel der Tag der Eheschließung ist, vorhanden waren, in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB aufzufü...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 2. Familienrechtliche Rechtsprechung

Aus dem Bereich des Familienrechts bietet sich als Anknüpfungspunkt der Zugewinnausgleich an, da auch hier mit dem Wert des Endvermögens eine Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag vorzunehmen ist. Dabei ist geklärt, dass der auf Geldzahlung gerichtete Anspruch auf Zahlung des Zugewinns teilbar ist.[12] Für die Möglichkeit des Teilurteils hat sich der Bundesgerichtshof z...mehr

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FF 01/2019, Kein Wohnvorteil ohne Tilgungen – eine Erkenntnis und ihre Folgen für das Unterhaltsrecht

Die im Titel wiedergegebene Feststellung stellt den Kernsatz der Begründung einer inzwischen bereits zwei Jahre alten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs dar, mit der dieser eine von der Praxis weitgehend nicht bzw. in ihrem Umfang nicht wahrgenommene Änderung seiner Unterhaltsrechtsprechung vorgenommen hat. In seinem Beschluss vom 18.1.2017[1] ist der Sen...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 4. Folgen für den Pflichtteilsprozess

Betrachtet man die vorstehend dargestellten Entscheidungen genauer, so dürfte im Regelfall eine Kombination einer bezifferten Teilklage mit einer Stufenklage zwar prozessual möglich sein, jedoch nicht durch Teilurteil über die bezifferte Teilklage entschieden werden können. Gegen eine Kombination der beiden Teilklagen sind keine durchgreifenden prozessualen Bedenken ersichtl...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche Qualifikation des pauschalen Zugewinnausgleichs im Todesfall gemäß § 1371 Abs. 1 BGB nach der EuGH-Entscheidung Mahnkopf

1 Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1 BGB – der eine nicht ganz unproblematische Verknüpfung von Ehegüterrecht und Ehegattenerbrecht normiert[1] – dadurch, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht (wobe...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 1 Gründe:

[1] Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zurückzuweisen, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. [2] I. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wendet sich mit der bereits eingelegten und begründeten Rechtsbeschwerde gegen die Befristung ihres Elementarunterhalts bis einsc...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 4. Lösungsvorschlag von Weber, aufgegriffen in der Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zum Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Güterrecht und zur Änderung von IPR-Vorschriften

Eine Erhöhung des Ehegattenerbteils um ein Viertel kann also nur noch dann stattfinden, wenn der erstversterbende Ehegatte nach deutschem Erbrecht beerbt wird (sofern die Ehegatten im Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft lebten) – oder (wie der deutsche Notarverein zutreffend anmerkt "sehr theoretisch"), wenn ein anwendbares ausländisches Erbrecht selbst eine entspr...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 1 I. Der Fall

Zwangsvollstreckung in künftige Forderungen … Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wegen Ansprüchen in Höhe von insgesamt 69.101,88 EUR. Mit Schreiben vom 5.4.2018 hat sie beim Amtsgericht (AG) beantragt, die folgenden Forderungen zu pfänden, die sich gegen die (lebenden) Eltern des Schuldner...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wegen Ansprüchen in Höhe von insgesamt 69.101, 88 EUR. Mit Schreiben vom 5.4.2018 hat sie beim Amtsgericht Daun beantragt, die folgenden Forderungen zu pfänden, die sich gegen die (lebenden) Eltern des Schuldners H.–J. G. und A. G. sowie seine Ehefrau N. ...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.1 Meinungsstreit

Nach der wohl hM wurde § 1371 Abs. 1 BGB bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (unter 2.3) iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich qualifiziert mit der Folge, dass dessen Anwendungsbereich bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als Güterstatut unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet war.[12] Das OLG München[13] hat dazu ausgeführt, dass die Vors...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / Leitsatz

1. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Eintritt des Erbfalls nicht zulässig. 2. Vor Beendigung des Güterstands können mögliche künftige Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich nicht gepfändet werden. LG Trier, Beschl. v. 9.7.2018 – 5 T 48/18mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.3 EuGH (Rechtssache Mahnkopf): rein erbrechtliche Qualifikation

Am 1.3.2018 hat der EuGH[31] auf einen Vorlagebeschluss des KG[32] – bei dem es um die Frage der Aufnahme eines sich durch die Regelung über den Zugewinnausgleich im Todesfall erhöhenden Erbteils des überlebenden Ehegatten in ein Europäisches Nachlasszeugnis ging – nun aber entschieden, dass Art. 1 Abs. 1 EuErbVO dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Au...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Leitsatz

Weder Pflichtteilsansprüche noch Erbteile können vor Eintritt des Erbfalls gepfändet werden. Gleiches gilt für Ansprüche auf Zugewinnausgleich vor Beendigung der Zugewinngemeinschaft. LG Trier, Beschluss vom 9. Juli 2018 – 5 T 48/18mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.2 BGH: rein güterrechtliche Qualifikation

Der BGH[20] hat dann 2015 – roma locuta, causa finita, so stand es jedenfalls zu vermuten – festgestellt, dass der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren sei[21], die hiergegen vorgebrachte Kritik in Gestalt abweichender Auffassungen[22] (unter 2.1) und die güterrechtliche Qualifikation auch nicht durc...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2. Die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB

Die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB war lange umstritten. Dabei gehen die Meinungen auseinander, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der pauschalierte Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils zu erfolgen hat, wenn aufgrund eines kollisionsrechtlichen Auseinanderfallens von Güter- und Erbstatut neben deutschem Güterrecht ausländisches Erbre...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3. Wiederaufleben eines Problems

Mit der Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt, den Weber [40] zutreffend als "Klassiker" bezeichnet. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH (vorstehend unter 2.1) ist infolge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssa...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 6

Auf einen Blick Mit der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH im Jahre 2015 ist infolge der EuGH-Entscheidung in Bezug auf Erbfälle, die dem Anwendungsbereich der EuE...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG die beantragten Pfändungen abgelehnt. Hoffnungen und Erwartungen sind nicht pfändbar Eine Pfändung vo...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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Besteuerung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Leitsatz Auch ein erlangter Pflichtteilsanspruch kann zum Erwerb von Vermögen führen, das dem güterrechtlichen Anfangsvermögen i. S. d. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich erfüllt worden ist. Sachverhalt Der Kläger war Erbe seiner verstorbenen Ehefrau (Erblasserin). Die Erblasserin war in früheren Jahren in ...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / bb) Erbfallschulden

Bei der Berechnung des Nettonachlasses gem. § 1967 Abs. 2 BGB mindernd zu berücksichtigen und deshalb im Rahmen der Auskunft anzugeben sind die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Abzugsfähig sind damit Verbindlichkeiten, die vom Pflichtteilsberechtigten, wäre er gesetzlicher Erbe geworden, ebenfalls zu tragen gewesen wären.[10] Hierzu zählen insbesondere Bee...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr