Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / I. Der Ehegatte als Berechtigter

Rechte, die einem Ehegatten als Berechtigtem zustehen, stellen einen Vermögenswert dar, welcher entsprechend im Anfangs- und/oder Endvermögen des Berechtigten zu berücksichtigen ist. Dass ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht nicht vererblich und nicht übertragbar ist, ändert nichts daran, dass es einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellt und deshalb im jeweiligen Vermögen...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / a) Frühere Rechtsprechung

Um diese Wertsteigerung aus der Zugewinnausgleichsberechnung herauszunehmen, wurden nach mittlerweile veralteter Rechtsprechung Nießbrauchsrechte etc. bei der Bewertung des übertragenen Vermögenswertes sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen gar nicht berücksichtigt. Die Immobilie wurde in die Bestandsverzeichnisse eingestellt, als sei sie nicht durch eine Dienstbarkeit b...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im Scheidungsverbundverfahren mit Schriftsatz vom 26.11.2007 eine Stufenklage auf Zugewinnausgleich sowie eine Stufenklage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ab dem 1.11.2007 anhängig gemacht. Ferner beantragte sie Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gestellten Anträge. Das FamG stellte die Antragsschrift am 29.11.2007 zu un...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / 2. Gegenleistung aus dem Gegenstand der Zuwendung

Deutlich komplizierter wird die Wertermittlung, wenn die Gegenleistung nicht aus dem eigenen Vermögen bzw. Einkommen des Erwerbers stammt, sondern aus der Immobilie selbst, wie es bei einer Belastung mit einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht der Fall ist. Auch hier steigt der objektive Wert der Immobilie, da der Wert der Dienstbarkeit stetig abnimmt je älter die berechtigte Pers...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellervertreters hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Gegenstandswert des Zugewinnausgleichsverfahrens beträgt 238.050,13 EUR. Gem. § 38 FamGKG ist in Fällen eines Stufenklageanspruches für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höchste, maßgebend. Dies ist regelmäßig der in der Zahlungsstufe geltend gemachte ...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 1 Sachverhalt

Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 3.000,00 EUR zu zahlen. Für die Zukunft wurde für die Dauer von vier Jahren, ein Ehegattenunterhalt von monatlich 1.200,00 EUR vereinbart. Dem Vergleich zufolge ist es hierbei gleichgültig, ob es ...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / b) Aktuelle Rechtsprechung

Nunmehr ist die Rede von einem "gleitenden Erwerb" der Immobilie: Mit jedem Monat sinkt die Lebenserwartung des Berechtigten und damit der Wert der Belastung und es steigt entsprechend der Wert der Immobilie. Mit jedem Monat erwirbt also der Eigentümer etwas mehr bis hin zum Vollerwerb einer lastenfreien Immobilie.[37] Anstatt wie früher bei der Ermittlung des Verkehrswertes ...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Verfahren auf Zahlung des Zugewinnausgleichs sind Familienstreitsachen. Da hier in aller Regel ein Geldanspruch geltend gemacht wird, ist dieser nach § 35 FamGKG zu bewerten. Sonstige güterrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so insbesondere Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich, Anträge auf Stundung oder Zuweisung bes...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 59 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet. Die nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist unbegründet. Die Frage, wie der Verfahrenswert für einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu bemessen ist, wird – soweit ersichtlich – entweder dahin beantwortet, da...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / b) Wiederkehrende Leistungen

Eine Leistungspflicht aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen liegt auch vor, wenn sich der Erwerber zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet. Die dafür aufzuwendenden Gelder muss er selbst aufbringen, sie fließen nicht unmittelbar aus der Immobilie. Ohne die Verpflichtung zur Zahlung der Rente könnte der Ehegatte diese Beträge verwenden, um Vermögen zu erwerben, welches dann wi...mehr

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FoVo 05/2011, Das Güterrechtsregister kann Ihnen einiges verraten

Eheleute können von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Regelungen in einem Ehevertrag vereinbaren und die Abweichungen dann im Güterrechtsregister eintragen lassen. Für den Gläubiger können sich aus dem Register Informationen ergeben, die er auch im Forderungsmanagement, insbesondere aber auch in der Zwangsvollstreckung für sich nutzbar machen k...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / IV. Fazit

Einem Ehegatten selbst zustehende Leibrenten, Wohn- oder Nießbrauchsrechte etc. stellen einen nach objektiven Kriterien zu ermittelnden Vermögenswert dar, welcher in den Bestandsverzeichnissen aufzuführen ist, es sei denn, der Ehegatte ist Alleineigentümer der belasteten Immobilie oder die Belastung dient nur zu Sicherungszwecken. Soweit durch den Erwerber aus eigenem Vermöge...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / a) Einmalige Leistungen

Unproblematisch sind Fälle, in denen der Erwerber eine einmalige Zahlung beispielsweise als (Teil-) Kaufpreis, Übernahme von Belastungen[19] oder auch als Ausgleichszahlung an Dritte – z.B. für weichende Geschwister – zu erbringen hat. In Höhe dieser Zahlungsverpflichtung liegt keine Schenkung vor, so dass der Wert der Zuwendung entsprechend zu kürzen ist.[20] Soweit die Lei...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / II. Entgeltlicher Erwerb

Hat der Ehegatte für die Immobilie eine angemessene Gegenleistung erbracht – neben einem Kauf ist beispielsweise auch ein Tausch denkbar –, sollte die Belastung bei der Ermittlung der Gegenleistung Berücksichtigung gefunden haben, welche entsprechend geringer ausgefallen sein dürfte als bei einer unbelasteten Immobilie. Zum Stichtag des Anfangs- und Endvermögens ist jeweils ...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 2 Aus den Gründen

Schließen die Parteien einen Unterhaltsvergleich, so richtet sich der Wert des Vergleichs nicht danach, worauf die Parteien sich einigen, sondern danach, über welche Unterhaltsforderungen die Parteien sich einigen. Deren Wert richtet sich wiederum nach den allgemeinen Regeln (Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 51 Rn 184). Die Bewertung nach den allgemeinen Regeln ergibt: Die P...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 3 Anmerkung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des OLG Hamburg geführt, soweit zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehemannes entschieden worden war. Das OLG Hamburg[1] hat die in einem Scheidungsfolgenvergleich vom 20.6.1985 titulierte Unterhaltsverpflichtung ab August 2006 von vormals 1.789,52 EUR auf 584 EUR reduziert und die geschied...mehr

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FF 12/2011, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

In diesem Jahr fand die 14. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Fachinstituts Familienrecht im DAI vom 8. bis 9.4.2011 in Köln statt. Nach der Einführung des Kollegen Dr. Norbert Kleffmann, nach Grußworten von Frau Rechtsanwältin Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der BRAK, und Professor Dr. Gerd Brudermüller (DFGT) referierte zunächst Herr Dr. Reetz, ...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Anwendbar... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Senat teilt zwar nicht die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Parteien des Erbvertrags die Anwendbarkeit von § 2069 BGB auch für den hier eingetretenen Fall des Vorversterbens beider Söhne ausschließen wollten, gelangt aber zum gleichen Ergebnis, weil die Ersatzberufung der Enkel über § 2069 BGB nicht vertragsmäßig bindend ist...mehr

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Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen zwischen geschiedenen Eheleuten

Leitsatz Ein zwischen den ehemaligen Eheleuten bestehender Mietvertrag wird durch die Scheidung nicht berührt. Deshalb sind für die Ansprüche aus einem solchen Vertrag stets die allgemeinen Zivilgerichte zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche während der Ehe, in der Zeit der Trennung oder nach einer Scheidung geltend gemacht werden. (Leitsatz der Redaktion) No...mehr

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Verfahrenswert bei Stufenantrag im Verbund

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart mit dem Verfahrenswert bei Stufenanträgen im Verbund beschäftigt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, so dass über die Stufenanträge letztendlich nicht streitig entschieden wurde. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte im Scheidungsverbundverfahren die Folgesachen Zugewinnausgleich und Kindesunterhalt anhängig ge...mehr

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FF 11/2011, Die Qual der Wa... / b) Besonderheiten der BGH-Entscheidung, FamRZ 2011, 1039

In diesem Zusammenhang sei auf die Besonderheit der Entscheidung des BGH[23] hingewiesen. In dem dortigen Verfahren ging es um folgendes Problem: Praxis-Beispiel Die Eheleute, die bereits seit 1999 rechtskräftig geschieden waren, hatten vor Jahren nach der alten Hausratsverordnung den gesamten Haushalt mit insgesamt 371 Gegenständen auseinanderdividiert. Nunmehr ging es um di...mehr

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FF 11/2011, Die Qual der Wa... / 2. Formbedürftigkeit

Vielfach werden Vereinbarungen über Haushaltsgegenstände anlässlich des Auszugs oder im Anschluss daran zwischen den Eheleuten untereinander getroffen. Gerne werden diese Regelungen mit zusätzlichen Absprachen (Unterhalt, Besuchsrecht etc.) verknüpft. Sehr oft kommt es vor, dass im Nachhinein einen der Partner diese Vereinbarung reut oder er zumindest meint, diesbezüglich "v...mehr

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FF 10/2011, Gütertrennung i... / IV. Umsetzung der höchstrichterlichen Maßstäbe für die Unternehmerehe

Wendet man diese Maßstäbe der Rechtsprechung auf die Unternehmerehe an, dann sind mehrere (hier lediglich typisierend anzusprechende) Faktoren zu berücksichtigen: Einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau sind im Hinblick auf die "Pflichten" der Unternehmergattin regelmäßig Grenzen gesetzt, was bei der Würdigung der bei Vertragsabschluss konkret absehbaren Lebensplanung der Ehegatt...mehr

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FF 10/2011, Gütertrennung i... / II. Besonderheiten der Unternehmerehe

Die typische Unternehmerehe weist Besonderheiten auf, die bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht unberücksichtigt bleiben können. Zum einen ist in der Unternehmerehe die Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Familienarbeit[4] nach wie vor häufig dadurch gekennzeichnet, dass der Ehegatte, der die Familienarbeit übernimmt, darüber hinaus auch den Unternehmerehegatten b...mehr

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FF 10/2011, Gütertrennung i... / I. Ausgangspunkt

Der BGH hat in seiner umfangreichen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen[1] wiederholt ausgesprochen, dass ein an sich vom Verdikt der Sittenwidrigkeit oder einer nachträglichen richterlichen Korrektur bedrohter Ehevertrag dann doch noch hinzunehmen sein soll, wenn ein Zugewinnausgleich den Unternehmerehegatten zur Zerschlagung seines Unternehmens zwingen wür...mehr

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FF 10/2011, Gütertrennung i... / V. Maßstäbe für einen ausgewogenen Ausgleich

Vor dem skizzierten Hintergrund erscheint augenfällig, dass für die Unternehmerehe weder ein vollständiger Ausschluss einer Inhaltskontrolle der Gütertrennung zum Schutze des Unternehmens vor Zerschlagung erforderlich ist noch ein schematischer Zugewinnausgleich, der tatsächlich das Unternehmen gefährden könnte. Vielmehr ist ein Ausgleich zu entwickeln, der den berechtigen B...mehr

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FF 10/2011, Gütertrennung i... / III. Höchstrichterliche Inhaltskontrolle bei Gütertrennung

Das BVerfG[8] fordert, dass der Staat der Vertragsfreiheit der Ehegatten dort Grenzen zu setzen hat, wo der Vertrag eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegelt. Dies ist durch Inhaltskontrolle über die zivilrechtlichen Generalklauseln (also §§ 138, 242 BGB) zu korrigieren[9] und insoweit den Zivilgerichten überant...mehr

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FF 11/2011, Die Qual der Wa... / 3. Zuweisung

Bereits oben (vgl. I 2) wurde dargelegt, dass Haushaltsgegenstände durch den Familienrichter nur übertragen werden können, sofern sie im Miteigentum stehen. Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich für nicht notwendig erachtet, eine Regelung bezüglich der Gegenstände, die im Alleineigentum stehen, zu treffen. Der Nichteigentümer sollte sich hiervon allerdings nicht entmutigen las...mehr

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FF 11/2011, Ausgleich einer gemeinschaftsbezogenen Zuwendung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

BGB § 313 § 730 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 Leitsatz 1. Bei der Prüfung der Frage, ob wegen einer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten gemeinschaftsbezogenen Zuwendung (hier: Leistungen für ein Wohnhaus) ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage besteht, gebieten es Treu und Glauben nicht zwangsläufig, die Vermögenszuordnun...mehr

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Voraussetzungen für die Qualifizierung einer Auseinandersetzung als Familiensache i.S.d. § 266 FamFG

Leitsatz Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Frage, ob der von dem geschiedenen Ehemann geltend gemachte Anspruch auf hälftige Beteiligung an einer von der Ehefrau während der Ehe gebildeten Kapitalanlage als sonstige Familiensache i.S.d. § 266 FamFG mit der Folge der Zuständigkeit des Familiengerichts zu qualifizieren ist. Die Parteien waren verheiratet gewesen und i...mehr

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Versorgungsausgleich: Kein Ausgleich der privaten Rentenversicherung im Versorgungsausgleich bei Ausübung des Kapitalwahlrechts nach Ehezeitende

Leitsatz Häufig sehen Rentenversicherungsrechte die Option vor, statt einer Rente durch Ausübung eines Wahlrechts eine Kapitalauszahlung zu erhalten. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob solche Anrechte nach Ausübung des Kapitalwahlrechts noch im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Die im Jahre 1969 geschlossene Ehe der B...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich

BGB § 1378 Abs. 2 § 1376 Abs. 2 Leitsatz 1. Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. 2. Bei der Bewertung des Goodwills ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerische...mehr

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AGS 10/2009, Streitwert einer Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

ZPO § 3 Leitsatz Der Streitwert einer Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist nicht durch eine Quote, sondern durch das Interesse des klagenden Ehegatten an der vorzeitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft bestimmt. Dieses liegt in der Vorverlegung der Fälligkeit der Forderung auf Zugewinnausgleich. Maßgebend für den Streitwert ist die Verzinsung des Forderungsbetrags....mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich

§ 1374 Abs. 1, 2 BGB; § 2 Abs. 1 VermG Leitsatz Zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich (Fortführung von BGHZ 157, 379). BGH, Urt. v. 20.6.2007 – XII ZR 32/05 (OLG Düsseldorf, AG Kempen) Sachverhalt Tatbestand: Die am 1.6.1984 geschlossene Ehe der Parteien ist auf den am 10.11.1993 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urt. v. 27.5.1994 ...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld und Unterhaltsrückstand im Zugewinnausgleich

BGB §§ 426, 1378 Abs. 1, 1375 Abs. 1 a.F., 1375 brAbs. 1 n.F. Leitsatz 1. Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein E...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermögensminderungen im Zugewinnausgleich

I. Einleitende Bemerkung Vor und in der Trennungsphase sind Eheleute vielfach versucht, im Hinblick auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung ihre Vermögenssituation so zu gestalten, dass Ansprüche des anderen Ehegatten verhindert, jedenfalls so gering gehalten werden wie zulässig und möglich. Die anwaltliche Beratung und Hilfestellung ist unmittelbar mit der Trennung be...mehr

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FF 05/2009, Selbständiges Beweisverfahren zur Wertermittlung im Zugewinnausgleich

ZPO § 485 Abs. 2 Leitsatz OLG Koblenz, Beschl. v. 17.10.2008 – 7 WF 867/08 (AG Westerburg) Aus den Gründen Gründe: Die gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache Erfolg. Die beantragte Beweisanordnung ist nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zu erlassen. Entgegen der Ansicht des Familiengerichts hat die Antra...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs über gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt und Zugewinnausgleich

VV RVG Nr. 1000, 2300 Leitsatz Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann – sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird – eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten. BGH, Urt. v. 20.11.2008 – IX ZR 186/07 Sachverhalt Im Rahmen einer Honorarklage machte die Kläg...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigung einer titulierten Forderung gegen den anderen Ehegatten im Zugewinnausgleich

BGB § 1375 Leitsatz Eine durch Titulierung gesicherte – und nach dem Stichtag auch erfüllte – Forderung eines Ehegatten gegenüber dem anderen ist in seinem Endvermögen als Aktivposten und im Endvermögen des anderen als Passivposten zu berücksichtigen. (Leitsatz des Einsenders) OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008 – II-8 UF 120/08 (AG Dinslaken) Aus den Gründen Entscheidungsgründe: I...mehr

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FF 03/2011, Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

BGB § 1376 § 1568b; ZPO § 287 Leitsatz a) Wird die Art und Weise der Bewertung eines Vermögensgegenstandes vom Gesetz nicht geregelt, ist es Aufgabe des Tatrichters, im Einzelfall eine geeignete Bewertungsart sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 130, 298, 303 und v. 17.7.2002 – XII ZR 218/00, FamRZ 2003, 153, 154). b) Lässt sich die...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 11. Kapitaleinkünfte aus durchgeführtem Zugewinnausgleich

Die Anknüpfung an den Stichtag der Rechtskraft der Scheidung, wonach für die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich die Entwicklungen bis zur Rechtskraft maßgebend und Änderungen in der Folgezeit nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie schon in der Ehe "angelegt" waren, ist überholt. Insofern entfällt auch die manchmal mühsame Interpretation dessen, was man unter "in ...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 5. Neuregelung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

§ 1385 BGB in der geplanten Neufassung lautet: Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen wennmehr

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FF 09/2009, Die Reform des Zugewinnausgleichs

I. Einleitung Sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch den bei Beendigung des Güterstandes zu regelnden Zugewinnausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind,[1] ohne dass untersc...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit des Zugewinnausgleichs nach § 1381 BGB

BGB § 1378 § 1381 § 1382 Leitsatz Erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstückes Alleineigentum durch Zuschlag auf ein unter dem Verkehrswert liegendes Gebot, kann der Ausgleichspflichtige ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB haben, soweit durch den Grundstückserwerb unter Wert der Zugewi...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / I. Einleitung

Sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch den bei Beendigung des Güterstandes zu regelnden Zugewinnausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind,[1] ohne dass unterschiedliche Mit...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Kammergericht. I. Das Berufungsgericht lässt die Hingabe der angeblichen Darlehen dahinstehen. Rückzahlungsansprüche seien nämlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin es versäumt habe, sie in das durch Vergleich beendete...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / V. Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber illoyalen Vermögensverschiebungen

Bisherige Rechtslage: § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen. § 1386 Vorzeitiger Zugewinnausgleich in sonstigen Fällen (1) Ein Ehegatte kann auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen, wenn der andere Ehegatte längere Zeit hindurch d...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 3. Zusammenlegung der Stichtage, § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

§ 1378 Abs. 2 BGB lautet: "Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens des Ausgleichspflichtigen begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Abs. 2 um den im Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag." § 1384...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 6. Geplante Neuregelung des § 1390 BGB

(1) Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wennmehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / 2 Aus den Gründen:

( … ) [8] Die Revision ist nicht begründet ( … ) [16] I. Ob dem Kläger nach § 1378 Abs. 1 BGB ein Zugewinnausgleichsanspruch zusteht, hängt davon ab, mit welchen Werten die noch streitigen Positionen – Steuerberaterpraxis und GmbH-Anteil – im Endvermögen der Beklagten anzusetzen sind. [17] 1. Die Revision beanstandet ohne Erfolg, dass das Berufungsgericht der Wertermittlung der...mehr