Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 07_08/2011, Vermögensaus... / IV. Ausgleich im Verhältnis Schwiegereltern/Schwiegerkinder

Im Verhältnis Schwiegereltern/Schwiegerkinder erfasst § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensachen u.a. Verfahrenmehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 1 Tatbestand:

I. [1] Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. [2] Die am 27.2.1998 geschlossene Ehe der Parteien ist aufgrund des am 26.5.2004 zugestellten Antrags seit dem 25.4.2005 rechtskräftig geschieden. Mit "Übergabevertrag" vom 14.10.1998 übertrug der 1922 geborene und verwitwete Kläger der 1954 geborenen und inzwischen wiederverheirateten Beklagten "im Wege der vorweggenommenen ...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 2 Entscheidungsgründe:

[7] Die Revision ist nicht begründet. [8] 1. Das Kammergericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1327 veröffentlicht ist, hat die Auffassung vertreten, der der Klägerin zustehende Zugewinnausgleichsanspruch sei durch Zahlung, notarielles Anerkenntnis und Aufrechnung erloschen. Zur Begründung hat das Kammergericht im Wesentlichen ausgeführt: [9] Die Klägerin habe keinen Zugew...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit einem besonderen Aspekt des Verhältnisses zwischen Zugewinnausgleich und allgemeiner Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten. Zu entscheiden war die Frage, ob nach abgeschlossener Auseinandersetzung über den Zugewinnausgleich im Rahmen der Ehescheidung – verbunden mit einer Erledigungsklausel in Bezug auf familienrechtliche Ansprüche – e...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 7. Übergangsvorschrift Art. 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

Die Vorschrift regelt die Behandlung des Zugewinnausgleichs für im Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung anhängige Verfahren. Abs. 2 sieht bewusst nur eine Übergangsregelung für § 1374 BGB vor, denn nur in Bezug auf die Einführung des negativen Anfangsvermögens besteht ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der alten Rechtslage. Die übrigen Bestimmun...mehr

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AGS 03/2011, Zugewinn und V... / 2 Aus den Gründen

In Einklang mit der übereinstimmenden Sichtweise der Parteien hat das LG den Streitfall unter Anwendung der BRAGO entschieden, wogegen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern ist (§ 61 RVG). Die Entscheidung des LG, dass der Klägerin im Zusammenhang mit den Kostennoten v. 11.7. und v. 4.3.2005 aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB kein höherer Rückforderungsanspruch wegen überzahlt...mehr

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AGkompakt 12/2010, Wechsels... / VI. Wechselseitige Zugewinnausgleichsanträge

Begehren die Eheleute wechselseitig Zugewinnausgleich, sind die Werte für den jeweiligen Anspruch gesondert nach § 35 FamGKG zu bewerten. Dann sind sie zur Bestimmung des Verfahrenswertes nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren.mehr

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FF 01/2011, Kernbereichslehre und Nebengüterrecht

Zusammenfassung Dass der Zugewinnausgleich vom BGH außerhalb des Kernbereichs der Scheidungsfolgen angesiedelt wird, jedenfalls nicht so weit innerhalb, dass er an der Inhalts- und Ausübungskontrolle teilnehmen würde, ist rechtlich problematisch, was im jüngsten Beitrag von Dauner-Lieb [1] nachgewiesen worden ist. Diese Rechtsprechung verfestigt die Anspruchsvielfalt im Neben...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / Einführung

Der Deutsche Bundestag hat heute den von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in 3. Lesung zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für ...mehr

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FF 06/2011, Albtraum Schwiegerelternzuwendung

4.1.2010 Das neue Jahr scheint für Rechtsanwalt B gut zu beginnen. Ehefrau A kommt mit ihren Eltern (Eheleute D sen.) in seine Praxis. Sie will sich scheiden lassen. Ihr Ehemann ist Alleineigentümer einer lastenfreien Immobilie im Werte von 240.000 EUR. Kurz nach der Eheschließung (2002) haben die Schwiegereltern ihm einen Betrag von 150.000 EUR zur Verfügung gestellt. Sonsti...mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Rechtsmittel führt zur teilweisen Abänderung der angefochtenen Entscheidung. I. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Beklagte in der Ehe keinen Zugewinn erzielt. Seinem Anfangsvermögen (125.898,78 DM) sei gem. § 1374 Abs. 2 BGB der Wert der anteiligen Ansprüche auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke (indexiert: insgesamt 943.594,92...mehr

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FF 10/2008, Vertragsanpassu... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Vorliegend streiten sie um den Zugewinnausgleich. Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 14.6.2006 nach vorangegangener Korrespondenz, bei der es im Wesentlichen um die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände ging, unterbreitete die Klägerin dem Beklagten den Vorschlag, sich auf einen Betrag von 22.132...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 4. Neuregelung des Auskunftsrechts in § 1379 BGB

§ 1379 BGB lautet: (1) Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegattenmehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Leitsatz

Erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstückes Alleineigentum durch Zuschlag auf ein unter dem Verkehrswert liegendes Gebot, kann der Ausgleichspflichtige ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB haben, soweit durch den Grundstückserwerb unter Wert der Zugewinn des Ausgleichspflichtigen ber...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde ist gem. § 567 I Nr. 2 ZPO zulässig. Mit Verfügung vom 18.5.2005 hat das AG eine Entscheidung getroffen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Es hat nämlich die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt. Diese Zurückweisung eines Gesuchs ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Z...mehr

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FF 12/2008, Bundesrat für Auskunftsanspruch zwischen Ehepartnern auch während noch bestehender Ehe

Mit den Änderungen im Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht möchte die Bundesregierung vor allem die Berechnung des ehelichen Zugewinns gerechter gestalten. Künftig soll beim gesetzlichen Zugewinnausgleich auch der Abbau von Schulden berücksichtigt werden. Nach dem geltenden Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem "negativen Anfangs...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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AGS 10/2009, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert einer Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist nicht durch eine Quote, sondern durch das Interesse des klagenden Ehegatten an der vorzeitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft bestimmt. Dieses liegt in der Vorverlegung der Fälligkeit der Forderung auf Zugewinnausgleich. Maßgebend für den Streitwert ist die Verzinsung des Forderungsbetrags. OLG Stuttgart, Be...mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Der Senat teilt zwar die Auffassung des Beschwerdeführers, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei zugunsten der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet (und der andere Teil diesen Verzicht annimmt). Den...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Der Zugewinnausgleich ist keine spezial-gesetzliche Regelung.[1] Auch zwischen Ehegatten können alle schuldrechtlichen Einzelansprüche bestehen. Beim Forderungsinhaber sind sie als Aktiva, bei der Gegenseite als Passiva in die Bilanz einzustellen.[2] Weswegen das Amtsgericht von dieser seit Jahrzehnten unstrittigen Vorgehensweise abgewichen war, bleibt rätselhaft. Da derarti...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Irrelevanz des Güterstands beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Gleichwohl erweist sich das Vorgehen der Rechtsprechung im Ergebnis zufällig als richtig: Gemäß den §§ 159 Abs. 2 VVG, 331 Abs. 1 BGB erwirbt der Zuwendungsempfänger (Dritte) den Anspruch auf die Versicherungssumme erst mit dem Tod des Erblassers. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand und findet aufgrund einer Scheidung bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein Zugewi...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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FF 07/2009, Umfang der Ausk... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige – insbesondere form- und fristgerecht eingelegte – Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Familiengerichts ist der Zugewinn nicht vorzeitig auszugleichen. Die Klage auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinns ist zulässig, auch wenn mittlerweile die Scheidungsklage rechtshängig ist. Ihr fehlt wegen der Regelung in...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / III. Auskunftsanspruch

Bisherige Fassung: § 1379 Auskunftspflicht (1) Nach der Beendigung des Güterstands ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen. Nach der Novellierung: § 1379 Auskunftspflicht Nach der Beendigung des Güterstandes ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Anfangs- und Endvermöge...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / III. Die Entscheidung

Nachdem der BGH die wesentlichen Voraussetzungen der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB [3] wiederholt hatte, schloss er sich im Ergebnis der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. an, das den Ehevertrag nach einer Gesamtwürdigung für sittenwidrig gem. § 138 Abs. 1 BGB und insgesamt als nichtig beurteilt hatte.[4] Die Sittenwidrigke...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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FF 10/2008, Kabinett beschl... / Einführung

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs beschlossen. Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen die Ehegatten das gemeinsame Vermögen auseinandersetzen. Im gesetzlichen Güterstand, in dem die Mehrzahl der Eh...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner heirateten am 14.11.1980. Aus der Ehe ist der am 30.3.1982 geborene Sohn K hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 2003, das zuvor bewohnte Einfamilienhaus des Antragsgegners wurde im Dezember desselben Jahres verkauft. Der Antragsgegner betreibt eine Versicherungsagentur für die M Ve...mehr

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FF 01/2008, Güterrechtsrefo... / Einführung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen auf den Weg gebracht. Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist fast 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über d...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / II. Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Nach der bisherigen Regelung in § 1374 Abs. 1, 2. Hs. BGB können Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. Konsequenz dieser im Schrifttum[6] zu Recht heftig kritisierten gesetzlichen Regelung ist es, dass Vermögensmehrungen während des ehelichen Zusammenlebens nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem Ausgleich eines negativen Anfangsvermögens ...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln setzte einen – überraschenden – Schlusspunkt unter ein hoch streitig geführtes Verfahren, das in 1. Instanz seit Februar 2005 anhängig war. Geltend gemacht war ein Zugewinnausgleichsanspruch von zuletzt rd. 65.000,00 EUR, der sich u.a. aus dem Wert hälftiger Miteigentumsanteile an einem Grundstück von je 100.000,00 EUR im Endvermögen beider Ehega...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Der am 8.1.1957 geborene Beklagte und die am 13.2.1955 geborene Klägerin haben am 30.5.1986 geheiratet. Aus der Ehe sind 3 Kinder (1986, 1989, 1992) hervorgegangen. Die Trennung der Parteien erfolgte im Dezember 2003. Seit dem 19.9.2006 sind die Parteien rechtskräftig geschieden. Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der 3.11.2005. Die Klägerin wurde d...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die am 1.6.1984 geschlossene Ehe der Parteien ist auf den am 10.11.1993 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urt. v. 27.5.1994 geschieden worden. Die Klägerin begehrt Zugewinnausgleich. Zwischen den Parteien ist streitig, ob sich das Anfangsvermögen des Beklagten gem. § 1374 Abs. 2 BGB um den Wert mehrerer restituierter Grundstücke in den neuen Bun...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 2. Verfahrensgebühr

Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich grundsätzlich nach Nr. 3200 VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV RVG) und beläuft sich auf 1,6. Unter den Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG ermäßigt sich die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit ab April 2005. Sie hatten 1984 die Ehe geschlossen, aus der am 2.8.1985 der Sohn C und am 11.8.1987 der Sohn S hervorgegangen sind. Am 27.12.2004 trennten sich die Parteien, und die Klägerin zog gemeinsam mit dem seinerzeit 17 Jahre alten Sohn S aus der im hälftigen Miteigentum der Parteien stehenden Eh...mehr

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AGS 10/2009, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

1. Der Beschwerdeführerin ist darin zuzustimmen, dass der Streitwert nicht durch eine Quote zu bestimmen ist, sondern durch das Interesse des klagenden Ehegatten an der vorzeitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft. Dies ist im vorliegenden Fall die Vorverlegung der Fälligkeit der Forderung auf Zugewinnausgleich. Die Parteien haben sich insoweit auf den 1.6.2009 geeinigt. ...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / VI. Schlussbemerkung

Die jüngste Rechtsprechung kann dahin verstanden werden, dass den immer wieder auftretenden Manipulationsversuchen durch eine dem Auskunftsberechtigten entgegenkommende Behandlung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB begegnet wird. Es bleibt indes bei den nicht unerheblichen Darlegungserfordernissen für einen Anwendungsfall des § 1375 Abs. 2 BGB. Für die Beratung im Zugewin...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / VIII. Zusammenfassung

Die Gesetzesinitiative ist in großen Teilen zu begrüßen. In einigen Bereichen, insbesondere beim vorzeitigen Zugewinnausgleich muss der Entwurf jedoch auf jeden Fall überarbeitet werden. Ob ein negatives Anfangs- und Endvermögen letztendlich eingeführt werden soll, bedarf sicherlich noch einmal einer kritischen Diskussion. Über eines sollte sich die Anwaltschaft allerdings im...mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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FF 05/2011, Die Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleichsverfahren

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.2.2011 – XII ZR 40/09, FamRZ 2011, 622 Die Entscheidung – Revisionsentscheidung gegen ein Urteil des OLG Hamm, dem der Sachverhalt entnommen werden kann[1] – enthält nichts grundlegend Neues, sondern behandelt altbekannte Probleme des Zugewinnausgleichsrechts. Die Einbeziehung freiberuflicher Praxen in die güterrechtliche Ausgleichsbilanz war...mehr

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AGS 10/2009, Streitwert ein... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute, deren Ehescheidungsverfahren seit mehreren Jahren beim FamG anhängig ist. Die Folgesache Zugewinnausgleich ist anhängig, aber nicht entscheidungsreif. Der Kläger, der von einem Zugewinnausgleichsanspruch zu seinen Gunsten in Höhe von 821.500,00 EUR ausgeht, hatte daraufhin Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§ 1385 BGB) erhob...mehr

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FF 02/2011, Zweiwochenfrist... / 1 Gründe:

I. Seit dem 28.10.2009 ist ein Antrag des Antragstellers auf Scheidung der Ehe rechtshängig. Nachdem die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorlagen, bestimmte das Familiengericht mit Verfügung vom 11.1.2010 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10.3.2010. Mit Fax vom 9.3.2010 suchte die Antragsgegnerin um eine Verlegung des Termins nach, weil sie am Terminstag an einer ...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / 1 Gründe:

I. [1] Die am 15.3.1952 geborene Antragstellerin und der am 25.9.1941 geborene Antragsgegner haben am 30.12.1997 miteinander die Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. [2] Der Antragsgegner war Inhaber einer Gastwirtschaft. Am Tage vor der Eheschließung veräußerte er das Betriebsgrundstück seiner Gaststätte nebst Inventar zu einem Nettoerlös von ca. 150.000 DM und setzte si...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 2. Neuregelung des § 1375 Abs. 1 BGB

§ 1375 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen" Bei dieser Neuregelung handelt es sich um eine zwingende Folgeregelung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens, um Fälle zu erfassen, in denen ein bei Eheschließung verschuldeter Ehegatte wirtschaftlich einen Zugewinn erzielt, ohne aber einen Vermögensü...mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 4. Einigungsgebühr

Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG, soweit der Anwalt im Beschwerdeverfahren am Abschluss einer Einigung mitwirkt. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich gem. Nr. 1004 VV RVG auf 1,3, soweit der Gegenstand, über den die Einigung geschlossen worden ist, im Beschwerdeverfahren anhängig war. Die frühere Gesetzeslücke, die sich dadurch ergab, dass Nr. 1...mehr

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / 4 Anmerkung

Wiedervereinigungsbedingter Vermögenserwerb nach dem Vermögensgesetz = Zufallserwerb/Lotteriegewinn – dies ist die Quintessenz der Entscheidung, in der der BGH seine in der Basisentscheidung BGHZ 157, 379 f. = FF 2004, 223 f. = FamRZ 2004, 781 f. entwickelte Rechtsauffassung fortentwickelt. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass in Bezug auf rechtswidrige Enteignungen in der ...mehr