Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 23 Die Auskunftsklage / D. Zwangsvollstreckung

I. Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung Rz. 126 Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft ist als unvertretbare Handlung durch die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR oder Zwangshaft zu vollstrecken, § 888 ZPO. Auf ein Verschulden des Pflichtigen kommt es nicht an. Rz. 127 Die Vollstreckung erfolgt durch den Gläubiger selbst. Trotzdem fließt das beigetri...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Vollstreckbarer Titel gegen den Erblasser

Rz. 275 Liegt gegen den Erblasser bereits ein vollstreckbarer Titel vor, so ist dieser auf den Erben gemäß § 727 Abs. 1 ZPO umzuschreiben. Der Nachweis erfolgt mittels Erbscheins, wobei der Nachlassgläubiger berechtigt ist, eine Abschrift des bereits erteilten Erbscheins zu verlangen (§ 357 Abs. 2 FamFG) bzw. selbst die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen (§§ 792, 896 Z...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Unbeschränkte Vollstreckung

Rz. 292 Nach § 781 ZPO bleibt die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, bis aufgrund der beschränkten Erbenhaftung von dem Erben Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung erhoben werden. Solange nicht die Beschränkung der Haftung aus dem Titel durch richterlichen Ausspruch geklärt ist, weil der Erbe ohnehin nur zur Leistung aus dem Nachlass oder ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Die Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 298 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Eigenvermögen abwehre...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 304 Ausnahmsweise ist ein solcher Vorbehalt in drei Fallgruppen nicht erforderlich:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 193 Erhebt der Erbe die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, so ist zu unterscheiden, ob er in der Lage ist, die Dürftigkeit des Nachlasses nachzuweisen oder nicht. Kann der Erbe die Dürftigkeit nicht nachweisen, so muss das Prozessgericht die Frage, ob der Nachlass dürftig ist oder nicht, dahingestellt sein lassen. Damit wird die Frage der Haftungsbeschränkung in das Zwa...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot

Rz. 111 Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des (...)gerichts (...) vom (...) – Az. (...) – wird, soweit sie über reine Sicherungsmaßnahmen hinausgeht, für die Zeit bis zum Abschluss des beim Amtsgericht (...) unter Az. (...) betriebenen Verfahrens zum ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Voraussetzungen der Dürftigkeit kraft Tatbestandswirkung

Rz. 260 Wurde die Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse abgelehnt (§ 1982 BGB) oder der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO), so ist mit den entsprechenden Gerichtsbeschlüssen der Nachweis der Dürftigkeit geführt. Dasselbe gilt, wenn die Verfahren mangels Masse eingestellt wurden (§ 1988 Abs. 2, § 207 InsO). Ein w...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Gesamthandsklage

Rz. 351 Da der Nachlassgläubiger letztlich eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen "Nachlass" beabsichtigt, ist die Klage gegen alle Gesamthänder, also alle Miterben, zu richten (Gesamthandsklage, § 747 ZPO). Haben einzelne Miterben ihre Zustimmung dazu erteilt, dass die Forderung des Nachlassgläubigers aus dem Nachlass erfüllt wird, so würde einer Klage auch gegen die...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / G. Der Testamentsvollstrecker im Prozess

Rz. 78 Gemäß § 2212 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur aktiven Prozessführung befugt, soweit das Recht, welches Gegenstand des Prozesses ist, seiner Verwaltung unterliegt, aber auch dann, wenn die Prozessführung innerhalb seiner Verwaltungsaufgabe liegt.[94] Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit des Testamentsvollstreckers liegt insbesondere auch die Feststellung, ob ein Er...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / Literaturtipps

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 105 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Wirkungen des Ausschlussurteils bzw. des Ausschließungsbeschlusses

Rz. 226 Nach beendetem Aufgebotsverfahren kennt der Erbe die angemeldeten und die dinglich gesicherten Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Jetzt ist er in der Lage, sich zu entscheiden, ob er eine Haftungsbeschränkungsmaßnahme herbeiführen muss oder nicht. Rz. 227 Hat ein Gläubiger seine Forderung nicht angemeldet, so hat ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / V. Klage gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB

Rz. 23 Die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten geht grundsätzlich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand in Höhe der Ergänzungsforderung.[25] Handelt es sich um ein Geldgeschenk oder liegt ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB vor, ist ein Zahlungsantrag zu stellen.[26] Dieser kann auch schon hilfsw...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Rz. 160 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs oder der Vormerkung als bewilligt gilt. Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils ist nicht erforderlich.[96] Rz....mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / e) Zugriff von Eigengläubigern auf den Nachlass

Rz. 271 Betreiben Eigengläubiger trotz Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede die Zwangsvollstreckung in Nachlassgegenstände, so ist mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung die Frage zu beantworten, ob der Erbe ihnen gegenüber die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen kann, wie dies gem. § 784 Abs. 2 ZPO nach Anordn...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VI. Gebühren und Kosten

Rz. 135 Der als Vertreter einer Partei tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr, § 18 Nr. 13 RVG, VV 3309 RVG. Bei Gericht fällt eine Festgebühr von 20 EUR an, KV 2111 GKG.mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / II. Androhung von Zwangsmitteln

Rz. 129 Die Androhung eines Zwangsmittels findet nicht statt, § 888 Abs. 2 ZPO. In jedem Fall hat der Schuldner im Rahmen der Anhörung nach § 891 S. 2 ZPO Gelegenheit, seiner Auskunftspflicht vor einer Entscheidung über den Zwangsmittelantrag nachzukommen.[150]mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 357 Auch bei der Gesamthandsklage sollte die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragt werden. Rz. 358 In Zweifelsfällen wird der Erbe die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil beantragen. Gegenüber der Gesamthandsklage kann der einzelne Miterbe die Dreimonatseinrede und die Aufgebotseinrede (§§ 2014–2017 BGB) er...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Unterschied zwischen Gesamthandsklage und Gesamtschuldklage

Rz. 366 Dem Gläubiger steht es frei, welche der beiden Klagen er erheben will. Er kann auch von der Gesamtschuldklage zur Gesamthandsklage übergehen und umgekehrt. Möglich ist auch, parallel Gesamtschuldklage und Gesamthandsklage zu erheben, weil mit der Gesamthandsklage lediglich in den Nachlass vollstreckt werden kann, mit der Gesamtschuldklage aber auch in das Eigenvermög...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Sonstiges

Rz. 174 Die Zwangsvollstreckung der zur Auskunft verpflichtenden Entscheidung erfolgt nach § 888 ZPO (Zwangsgeld, Zwangshaft). Rz. 175 Liegen die Voraussetzungen im Übrigen vor, muss der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgeben, dass er den "Bestand und Verbleib von Nachlassgegenständen so vollständig angegeben habe, wie er dazu imstande gewesen sei"....mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / IV. Klage gegen den Erben nach § 2325 BGB

Rz. 22 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB ist ein Zahlungsanspruch und richtet sich gegen den Erben. Es ist ein Zahlungsantrag zu stellen. Macht der Erbe im Prozess zu Recht die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend, dann ist, wenn der Erbe zugleich der Beschenkte ist, der Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB umzustellen. D...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 2. Das vorläufig vollstreckbare Urteil

Rz. 115 Mit dem auf Eigentumsübertragung (Zustimmung zur Auflassung) gerichteten vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Verantwortlichkeit vor Annahme der Erbschaft

Rz. 140 Für die erbschaftlichen Geschäfte vor Erbschaftsannahme gelten die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erben sind vor der Annahme nur ausnahmsweise zum Tätigwerden für den Nachlass verpflichtet, wenn sie bereits zu einem vorangegangenen Zeitpunkt aktiv die Führung eines erbschaftlichen Geschäfts übernommen oder sie die Möglichkeit der Abwehr von ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 228 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, so muss sie zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Mit der Reallast erhält der Vermächtnis...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Inhalte der jeweiligen Entscheidung

Rz. 289 In den Fällen der Erstklage und der Vollstreckungsgegenklage sind die Verfahren nach § 780 ZPO – Verurteilung des Erben – und nach §§ 781, 785 ZPO – Entscheidung über die Haftungsbeschränkung – in einer Entscheidung zusammengefasst: Das Prozessgericht verurteilt den Erben ohne Vorbehalt, oder es verurteilt nur zur Leistung aus dem Nachlass bzw. zur Duldung der Zwangs...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 8. Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 70 Ist der Erbfall bereits eingetreten, muss im Rahmen der ersten Besprechung mit dem Mandanten der geschilderte Sachverhalt stets auch auf die Notwendigkeit der Ergreifung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen hin überprüft werden. Das Gesetz ist hier leider wenig übersichtlich, so dass es für den mit dem Mandat betrauten Rechtsanwalt mitunter nicht unproblematisch ist, de...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Geltendmachung von Gegenrechten

Rz. 155 Der Nichtberechtigte kann auch geltend machen, er sei für den Fall, dass der Grundbuchberichtigungsanspruch doch bestehe, schuldrechtlich nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt der Grundbuchberichtigung zuzustimmen, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen erheblicher Verwendungen auf das Grundstück zustehe. Der BGH wendet die Vorschriften der §§ 987 ff. BGB auf ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Das der Verwaltung unterliegende Vermögen

Rz. 142 Die Verwaltung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass, soweit er der Zwangsvollstreckung unterliegt (entsprechend § 811 ZPO, §§ 35, 36 InsO). Höchstpersönliche Rechte des Erben sind ausgenommen. Im Grundbuch ist die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Die vererbte Beteiligung des Erblassers an einer Personenhandelsgesellschaft...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Unzulänglichkeitseinreden

Rz. 394 Erhebt der Miterbe die Dürftigkeitseinrede bzw. die Überschwerungseinrede (§§ 1990, 1992 BGB), so hat dies zur Folge, dass der Miterbe die Zwangsvollstreckung in diejenigen Nachlassgegenstände zu dulden hat, die er bei der Teilung aus dem Nachlass erhalten hat, nicht aber in Gegenstände seines Eigenvermögens. Zur Geltendmachung dieser Rechtsfolge ist wiederum die Auf...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / II. Die Durchführung des schiedsgerichtlichen Teilungsplans

Rz. 66 Der den Teilungsplan enthaltende Schiedsspruch ist für die Erben verbindlich. Die Miterben führen den Teilungsplan selbst durch. Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, so ist der Schiedsspruch vor dem Oberlandesgericht für vollstreckbar erklären zu lassen, §§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Die Zwangsvollstreckung hieraus erfolgt dann wie aus einem rechtskräftigen...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VII. Formulierungsbeispiel: Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO

Rz. 136 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO An das Amtsgericht (…) Az. (…) Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache (…) beantragen wir, zur Erzwingung der gemäß Teilurteil des Landgerichts (…), Geschäftszeichen (…), vom (…) zu erteilenden Auskunft über den Nachlass des am (…) in (…) verstorbene...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Vergleich

Rz. 109 Nach Ansicht des BGH[121] trifft den Anwalt grundsätzlich eine Belehrungspflicht gegenüber seinem Mandanten, der zufolge beim Abschluss eines Prozessvergleichs, in dem sich der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, auf die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO hinzuweisen ist. Diese Belehrungspflicht besteht nach Ansicht des BGH a...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Gesamthandsschuld

Rz. 330 Obwohl das Gesetz expressis nicht von Gesamthandsschuld spricht, wird neben der gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben von der weitaus h.M. eine Haftung als Gesamthandsschuldner angenommen, gestützt auf § 2059 Abs. 2 BGB, der auf die Haftung mit dem Nachlass – einer Gesamthand – hinweist. Letztlich kann diese Ansicht aber auch auf das Zwangsvollstreckungsrecht ge...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / I. Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung

Rz. 126 Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft ist als unvertretbare Handlung durch die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR oder Zwangshaft zu vollstrecken, § 888 ZPO. Auf ein Verschulden des Pflichtigen kommt es nicht an. Rz. 127 Die Vollstreckung erfolgt durch den Gläubiger selbst. Trotzdem fließt das beigetriebene Zwangsgeld nicht dem Gläubiger, sondern al...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Verantwortlichkeit vor Annahme der Erbschaft

Rz. 408 Für die erbschaftlichen Geschäfte vor Erbschaftsannahme gelten die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erben sind vor der Annahme nur ausnahmsweise zum Tätigwerden für den Nachlass verpflichtet, wenn sie bereits zu einem vorangegangenen Zeitpunkt aktiv die Führung eines erbschaftlichen Geschäfts übernommen oder sie die Möglichkeit der Abwehr von ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / (4) Prozessrechtliche Unterschiede der verschiedenen Klageziele

Rz. 296 Wird vom Antrag der Vollstreckungsgegenklage zum Antrag der Widerspruchsklage gewechselt, so handelt es sich um eine Klageänderung, deren Voraussetzungen sich nach § 263 ZPO richtet. Werden beide Anträge nebeneinander gestellt, so liegt eine objektive Klagehäufung nach § 260 ZPO vor. Rz. 297 Formulierungsbeispiel: Antrag für Klagehäufung Die Zwangsvollstreckung aus de...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / III. Erfüllungseinwand

Rz. 130 Nicht selten wendet der Vollstreckungsschuldner ein, er habe die gegen ihn titulierte Verpflichtung bereits hinlänglich erfüllt, also die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Zu unterscheiden ist, ob der Einwand im Zwangsvollstreckungsverfahren oder nach Eintritt der formellen Rechtskraft des dort getroffenen Zwangsmittelbeschlusses erhoben wird. Während des Verfahrens na...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / IV. Wiederholter Zwangsmittelantrag

Rz. 131 Dem Auskunftsgläubiger steht es frei, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zu wiederholen, wenn er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne weitergehende Auskunftserteilung fordern. Rz. 132 Eine neuerliche Festsetzung von Zwangsmitteln kommt in Betracht, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung überhaupt noch nicht nachge...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / V. Belegvorlage als vertretbare Handlung

Rz. 134 Wird der Beklagte dazu verurteilt, Urkunden oder Belege vorzulegen, so ist die Vollstreckung nach den Vorschriften über die Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen vorzunehmen, § 883 ZPO. In diesem Fall liegt keine unvertretbare Handlung vor.[154]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 238 Hat der Nachlassgläubiger aufgrund des Vorbehalts bereits in einen Nachlassgegenstand vollstreckt (Pfändung), so wird diese Vollstreckungsmaßnahme nicht allein aufgrund des Urteils, das im Rechtsstreit über die Vollstreckungsgegenklage ergeht, von selbst unwirksam. Vielmehr muss das Vollstreckungsgericht die entsprechende Vollstreckungsmaßnahme nach §§ 775 Nr. 1, 776...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Prozessführung

Rz. 67 Nicht genehmigungspflichtig ist die Prozessführung als solche einschließlich des Betreibens der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt kann deshalb die Umschreibung eines Grundstücks aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, das den Nachlasspfleger zur Auflassung eines Grundstücks verpflichtet, bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis, nicht vom Nachweis der nachlassgerich...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Verfahrensgrundsätze

Rz. 270 Um eine Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht; dies wird durch § 181 Abs. 1 ZVG klargestellt: "Ein vollstreckbarer Titel ist nicht erforderlich." Weil aber die Vorschriften über die Vollstreckungsversteigerung entsprechend gelten, hat der Antragsteller im Verfahren auf die Teilungsversteigerung dieselbe Stellung wie der Gläubiger in der Vollstreckungsversteigerun...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB bzw. nach § 6 S. 2 LPartG/§ 1365 BGB

Rz. 282 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[300] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[301] Allerdings prüft da...mehr