Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / a) 20 %-iger Wert bei reiner Zahlungsvereinbarung

Rz. 85 Der Gesetzgeber hat nun festgelegt: Ist Gegenstand einer Einigung "nur" eine Zahlungsvereinbarung (Nr. 1000 VV RVG) beträgt der Gegenstandwert 20 % des Anspruches. Der Begriff "Anspruch" ist nicht mit "Hauptforderung" gleichzusetzen. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrages oder während der Zwangsvollstreckung gilt das unter Rdn 80 Genannte, nämlich, dass auch bei der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 124 Nr. 1008 VV RVG bestimmt, dass die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht werden. Dass sich die Vorschrift im Teil 1 des VV befindet, lässt erkennen, dass sie für alle Geschäfts- und Verfahrensgebühren gilt, unabhängig davon, in welchen Teilen sie geregelt sind. Die Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungs-, Hebe- und Terminsgebühr[51] sind weder eine Geschäfts- noch ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Beratung

Rz. 10 "Beratung" ist gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft definiert. Unter dem Begriff "Rat" ist die nach Prüfung und Beurteilung einer Rechtssache durch den RA abgegebene Empfehlung zu verstehen, wie sich der Mandant in einer konkreten Situation verhalten möge. Eine Auskunft liegt dann vor, wenn der RA ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Kostenfestsetzung: Nachweis der erfolgten Einigung

Rz. 104 Im Rahmen der Kostenfestsetzung oder der Zwangsvollstreckung wird bei Geltendmachung der Einigungsgebühr regelmäßig die Vorlage der schriftlichen Einigung vom Gericht oder GV verlangt, andernfalls wird der Anfall der Gebühr nicht anerkannt. Rz. 105 In den Fällen, in denen eine Einigung mündlich zustande gekommen ist, kann der RA das Zustandekommen der Einigung gem. §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abgrenzung reine Zahlungsvereinbarung/weitreichende Vereinbarung

Rz. 86 Bei der Bestimmung des Wertes zur Berechnung der Einigungsgebühr hat der RA demnach zu prüfen, ob lediglich eine Zahlungsvereinbarung vorliegt oder eine weitreichendere Einigung abgeschlossen wurde. Nach der Anm. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG liegt dann eine Zahlungsvereinbarung vor, wenn die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung in gerichtlichen Verfahren

Rz. 52 Bei gerichtlichen Verfahren kommt es wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 GKG nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern auf den Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung und in der Zwangsvollstreckung auf die einleitende Prozesshandlung an,[16] wie z.B. Einreichung der Klageschrift oder des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Der Auftrag als entscheidender Wegweiser

Rz. 55 Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hängt entscheidend vom erteilten Auftrag des Mandanten ab. Damit es mit dem Mandanten nicht zu Missverständnissen kommt, die nach erfolgter Abrechnung der Vergütung zu Auseinandersetzungen führen können, empfiehlt es sich, den Willen des Mandanten möglichst genau zu erfragen. Rz. 56 Hinweis Der Auftrag ist von Bedeutung fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / B. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG

Rz. 5 Der Gesetzgeber misst der gütlichen Einigung eine besondere Bedeutung zu, was sich auch im Verfahrensrecht widerspiegelt, wie z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Ausschlusskriterien

Rz. 182 Anm. 5 zu Nr. 1009 VV RVG regelt, dass in drei Fällen die Hebegebühr nicht entsteht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 58 Unterschiedliche Gebührensätze sind für die Einigungsgebühr in den Nrn. 1000–1006 VV RVG geregelt. Nr. 1001 VV RVG (Aussöhnungsgebühr) gilt bei der Erhaltung einer ernstlich gefährdeten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Nr. 1002 VV RVG in Verwaltungsangelegenheiten und die Nrn. 1005, 1006 VV RVG beziehen sich auf Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 5. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 118 Voraussetzung für eine Erhöhung von Wertgebühren ist, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (nicht, wenn es um einen gleichen oder ähnlichen Anspruch geht). Gegenstandsidentität ist gegeben, wenn in derselben Angelegenheit mehrere Personen an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt sind, d.h. der RA ist wegen desselben Rechts oder Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / B. Grundlage: Das RVG

Rz. 6 Das RVG wurde nach intensiver Beratung[5] im Jahre 2004 verabschiedet und zum 1.7.2004 in Kraft gesetzt. Wie nicht selten bei solch umfassenden Reformwerken bedurfte es der mehrfachen Nachsteuerung durch kleinere Gesetzesänderungen. Die letzte umfassende Reform[6] ist mit dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) umgesetzt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sieben weitere Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Dieselbe, verschiedene, besondere Angelegenheiten

Rz. 84 Mit den §§ 16–19 RVG ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, für diverse Verfahrensarten – fast ausschließlich für gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren – beantwortet. Rz. 85 Wann es sich bei einer Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit handelt und der RA damit die Gebühren nur einmal beanspruchen kann, ergibt sich aus § 16 RVG. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / bb) Einigung mündlich/konkludentes Handeln

Rz. 23 Da Formfreiheit besteht, ist noch nicht einmal zum wirksamen Abschluss einer Einigung die Schriftform vorgeschrieben. Natürlich ist, wenn die Vereinbarung schriftlich verfasst und von den Parteien bzw. von ihren Vertretern unterschrieben wurde, der Nachweis über das Zustandekommen der Einigung durch einfache Vorlage des Schriftstückes leicht zu führen, so dass sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 2 II. Die Entscheidung

Freibetrag ist Freibetrag Der Antrag ist zulässig, jedoch unbegründet. Soweit Vollstreckungsschutz gemäß § 850k ZPO begehrt wird, ist eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages über den bestehenden Freibetrag hinaus nicht gerechtfertigt. Keine Begründung für den höheren Unterhaltsbedarf Durch das Pfändungsschutzkonto verbleibt der Schuldnerin ein pfändungsfreier Betrag, der zur Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 2 II. Aus der Entscheidung

Geklärt: keine Gebühr für die Eintragungsanordnung Der Argumentation der Staatskasse kann nicht gefolgt werden. Die Erhebung der Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung von 3 EUR gemäß Nr. 101 GVKostG-KV, die dem Abschnitt 1 des Kostenverzeichnisses mit der amtlichen Überschrift "Zustellung auf Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)" zugeordnet ist, ist nicht Gegenstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Rechtsfolgen/Genehmigung

Rn 26 Ist eine Verfügung nach § 24 Abs. 1 unwirksam, tritt ihr Erfolg nicht ein. Hat etwa ein Drittschuldner an den Schuldner geleistet und kann sich nicht auf § 82 berufen, bleibt die Leistungspflicht trotz der Leistung bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann grundsätzlich die Leistung nochmals verlangen, wenn ihm diese nicht auf anderem Weg ungeschmälert zufließt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 2 II. Die Entscheidung

Barauszahlungen haben eine Grenze Die Erinnerung der Schuldnerin wurde zurückgewiesen. Wer als Schuldner von seinem als P-Konto geführten Girokonto Barabhebungen in einer Größenordnung vornimmt, die die Grenze des eingeräumten monatlichen Freibetrages erreicht, hat gegenüber der Drittschuldnerin (kontoführende Bank) keinen weiteren Verfügungsanspruch für den laufenden Monat, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2017, Auskunftsanspru... / Sachverhalt

Die Kl. macht als Rechtsschutzversicherung einen Auskunftsanspruch gegen zwei Rechtsanwälte (Bekl. Ziff. 2 und 3) und die von ihnen betriebene Anwaltssozietät (Bekl. Ziff. 1) geltend, die den mitversicherten Ehemann ihrer VN in einem auf ihre Kosten geführten Rechtsstreit vertrat. Am 2.9.2008 erteilte die Kl. auf Anfrage der Bekl. Ziff. 1 v. 10.7.2008 Deckungszusage für einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Sonstige Mitteilungspflichten

Rn 33 Weitere Mitteilungspflichten des Gerichts finden sich in den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi). Die insolvenzrechtlich relevanten Vorschriften wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.10.2014 geändert und finden sich nunmehr im Abschnitt IX. Dieser regelt eine Mitteilungspflicht für Sicherungsmaßnahmen in folgenden Fällen: Bestellung eines vorläufigen Insolve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 1 I. Der Fall

Rentennachzahlung auf dem P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung in das P-Konto der Schuldnerin wegen einer Forderung in Höhe von 2.216,62 EUR. Am 2.9.2016 hat die Schuldnerin eine Rentenzahlung für den 16.7. bis 31.10.2016 von 3.464,86 EUR erhalten, deren Freigabe sie nunmehr begehrt. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sei sie dringend auf den Betrag a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.073,88 EUR in Abzug zu bringen. Von dem überschießenden Betrag sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 (Besondere) Vereinbarung

Rn 15 Grundlage des Abzugs der Einlage (bzw. des Verzichts auf den Verlustanteil) muss eine (besondere) Vereinbarung sein. Die Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass § 136 ein Unterfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung ist (siehe oben Rn. 2). Die Rückgewähr (bzw. der Verzicht auf den Verlustanteil) muss also – um eine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Verfügungen

Rn 7 Der Verfügungsbegriff entspricht dem des allgemeinen Zivilrechts,[8] mithin ist darunter ein Rechtsgeschäft zu verstehen, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert.[9] Den Regelfall der Verfügung bilden die Zahlun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ansatz einzeln erworbener immaterieller Vermögensgegenstände bzw. -werte

Tz. 52 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Einzeln erworbene immaterielle Güter sind im Unterschied zu selbst geschaffenen immateriellen Gütern im HGB-Abschluss und nach IFRS für KMU aufgrund des in beiden Rechnungslegungssystemen geltenden Vollständigkeitsgebots zwingend zu bilanzieren, wenn sie die Definitions- und Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögensgegenstands nach HGB res...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Tz. 687 Die Bestellung bestimmter Sicherheiten begründet keine Verbindlichkeit und führt daher nicht zur Passivierungspflicht. § 251 HGB bezweckt, über solche Sicherheiten zu informieren.[725] BEISPIEL Die Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer fremden Verbindlichkeit begründet keine Verbindlichkeit, sondern einen Anspruch des Pfandrechtsinhabers auf Duldung der Zwa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Es bedarf kein... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat eine Umschreibung des PfÜB auf die Gläubigerin als Rechtsnachfolgerin der darin bezeichneten Zedentin zu Recht abgelehnt. § 727 ZPO ist auf PfÜBs, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. BGH klärt Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / IV. Einwände des Arbeitgebers

Vollstreckung trotz Freistellung Der Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber nur dann Gebrauch machen, wenn er dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt hat o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Formerforderni... / 2 II. Die Entscheidung

Das Argument: Rechtssicherheit Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gerichtsvollzieher vorliegend zu Recht vor seinem weiteren Tätigwerden in dem Verfahren die Vorlage eines originalunterschriebenen Vollstreckungsauftrags verlangt. Unabhängig von der Frage, ob der Vollstreckungsauftrag gemäß § 4 GVGA einer Form bedarf oder nicht, hat der Gerichtsvollzieher vor Durchführun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / II. Anderer Arbeitsplatz und Beschäftigungsausschluss

Mittel der Wahl: § 767 ZPO Möchte der Arbeitgeber in Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder mit anderen als in dem Vollstreckungstitel bezeichneten Tätigkeiten beauftragen, so kann der Arbeitgeber seine diesbezügliche materiell-rechtliche Position allein im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gelte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Gesetzestexte / J. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)

Rz. 10 Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.1.2005 (BGBl I 2005 S. 162), zuletzt geändert mit Wirkung zum 16.7.2014 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8.7.2014 (BGBl I 2014 S. 890) Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dientmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2017, Interessenabwä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht umfassende Abwägung als erforderlich an Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so kann dies im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG die Untersagung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO rechtfertigen. Dabei ist aber stets eine A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 2 II. Aus der Entscheidung

… dem wiederum das LG widerspricht! Die GV durfte die Zwangsvollstreckung vorliegend mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht ohne weitere Ermittlungen einstellen. Mit der Befragung einer direkten Nachbarin und der Kontrolle der Klingelschilder hat die Gerichtsvollzieherin ihren Ermittlungspflichten noch nicht Genüge getan. Vielmehr hat sie durch Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 2 II. Die Entscheidung

Der Maßstab: Erforderlichkeit der kostenauslösenden Maßnahme Die Vollstreckungsgläubigerin hat durch Vorlage einer Zahlungsbestätigung der Justiz nachgewiesen, dass sie (Netto-)Kosten in Höhe von 4,50 EUR für die Einholung einer die Vollstreckungsschuldnerin betreffenden Auskunft aus dem automatisierten Schuldnerverzeichnis aufgewendet hat. Diese Kosten dienten u.a. der Ermit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung beruht auf § 788 ZPO Auch wenn die Entscheidung von einem Verwaltungsgericht getroffen wurde, beruht sie auf § 788 ZPO und ist in dieser Weise allgemein in der Vollstreckung gültig. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / E. Die "Sprache" des Ehevertrags

Rz. 12 Die sprachliche Abfassung des Ehevertrages ist keine Nebensächlichkeit. Immer ist in Betracht zu ziehen, dass es später einmal Streit aus dem Vertrag geben kann, der fast immer mit Auslegungsproblemen zu tun hat, wenn die Ehegatten in den Wortlaut hineinlesen, was für sie jeweils günstig ist. Daher sollten anerkannte Rechtsbegriffe verwendet werden, die sich aus dem G...mehr